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Leergewicht erhöhen
Hi Leute,
hab einen Golf 2 RP CL. Mein Problem in meinem Fahrzeugschein steht unter G (Leermasse) 907-1027 Kg nun glaub ich das mein CL keine 1000 Kg wiegt. Dies bräuchte ich aber um meinem Wohnwagen ziehen zu dürfen mit dem Führerschein Klasse B. Meine frage ist nun wie kann ich das Leergewicht erhöhen?
Danke für die Antworten....
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ponce
Hi Leute,
hab einen Golf 2 RP CL. Mein Problem in meinem Fahrzeugschein steht unter G (Leermasse) 907-1027 Kg nun glaub ich das mein CL keine 1000 Kg wiegt. Dies bräuchte ich aber um meinem Wohnwagen ziehen zu dürfen mit dem Führerschein Klasse B. Meine frage ist nun wie kann ich das Leergewicht erhöhen?
Danke für die Antworten....
Die Angaben zum Leergewicht im Schein beteutet lediglich das der Wagen je nach Ausstattung mehr oder weniger wiegt,mehr als max.1024 KG.darf er dann alleine und Vollgetankt nicht wiegen!!.
Falls du Fahranfänger sein solltest,müsstest du ohnehin eine extra-prüfung mit hänger hinten dran abgelegt haben,hast du solch eine extra Prüfung nicht zusätzlich zu deinem Führerschein abgelegt,darfste garkeinen Anhänger oder gar Wohnwagen hinten drann ziehen.Dabei spielt es gar keine Rolle wie gross+schwer dann das Zugfahrzeug ist,da du sowieso nur Autos aufgrund deines Führerscheins(Datum der Ausstellung zählt) bis max 2500KG.fahren darfst.!!
entschuldige wenn ich da korrigieren muss. Aber ich darf mit der B Klassen nicht nur 750 Kg ziehen sondern mehr. Es gibt da eine Sonderregelung. Ich weiß dass das Leergewicht etwas mit der Ausstattungsvariante zu tun hat aber, darin liegt das Problem. Mein Golf ist nur ein CL und ich brauche um den Wohnwagen ziehen zu dürfen mind. 1000KG Leergewicht.
Führerscheinklasse: Klasse B (PKW ohne Anhänger)
PKW ohne Anhänger
Fahrzeugtyp:
•Kraftwagen bis 3,5 t zG
•Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
-Anhänger bis 750 kg zG
-Anhänger über 750 kg zG
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Voraussetzung:
•Lichtbild
•Sehtest
•Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
•Nachweis über Tag und Ort der Geburt Mindestalter: 18
•Vorbesitz: -
•Eingeschlossene Klassen: L, M, S
•Ausbildung: Theorie und Praxis
•Prüfung: Theorieprüfung,
•Praktische Prüfung
Danke nochmal für die Auskunft. Aber ich möchte wissen wie ich das Leergewicht meines Golf erhöhen kann ?
Zum Beispiel Bleiplatten hinten montieren und eintragen lassen.
Bei LKW-Zulassung gab es bei anderen Herstellern sogenannt Auflastungskit´s.
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Slate
Führerscheinklasse: Klasse B (PKW ohne Anhänger)
PKW ohne Anhänger
Fahrzeugtyp:
•Kraftwagen bis 3,5 t zG
•Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
-Anhänger bis 750 kg zG
-Anhänger über 750 kg zG
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Voraussetzung:
•Lichtbild
•Sehtest
•Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
•Nachweis über Tag und Ort der Geburt Mindestalter: 18
•Vorbesitz: -
•Eingeschlossene Klassen: L, M, S
•Ausbildung: Theorie und Praxis
•Prüfung: Theorieprüfung,
•Praktische Prüfung
Genau das meinte ich MR.Slate.Ob er trotzdem ne Hängerprüfung machen muss,falls nicht vorhanden weiss ich allerdings nicht,der TE schrieb ja er hätte ne "Sondergenemigung/Ausnahme bescheinigung".
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Danbo_1280
Zum Beispiel Bleiplatten hinten reinlegen
@Danbo,ne dümmere Antwort hätteste nicht geben können oder?
Er kann das Leergewicht nachträglich nicht erhöhen,weil es das Wort schon hergibt.Wagen mit ner bestimmten Ausstattung darf halt soundsoviel wiegen,vollgetankt aber OHNE Insassen +Gepäck.!!
Das bedeutet das höchstmögliche Leergewicht!!.Da beisst die Maus keinen Faden nicht ab.Leider.
Lg.
Ja klar aber es gibt ja eine AHK die gewicht aus macht und vieles mehr und ich möchte dieses vieles mehhr wissen.
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
Zitat:
Original geschrieben von Danbo_1280
Zum Beispiel Bleiplatten hinten reinlegen
@Danbo,ne dümmere Antwort hätteste nicht geben können oder?
Er kann das Leergewicht nachträglich nicht erhöhen,weil es das Wort schon hergibt.Wagen mit ner bestimmten Ausstattung darf halt soundsoviel wiegen,vollgetankt aber OHNE Insassen +Gepäck.!!
Das bedeutet das höchstmögliche Leergewicht!!.Da beisst die Maus keinen Faden nicht ab.Leider.
Lg.
Langsam langsam war noch nicht fertig...mußte jetzt lesen...
Er möchte ja aus dem von bis Bereich auf den Maxbereich...
Auflastung oder hier
Ob das bei Golf 2 geht weiß ich nicht, aber er will ja auch keine 2800 kg sonder nur etwas mehr Leergewicht.
Zitat:
Original geschrieben von Danbo_1280
Zum Beispiel Bleiplatten hinten montieren und eintragen lassen.
Bei LKW-Zulassung gab es bei anderen Herstellern sogenannt Auflastungskit´s.
Bleiplatten wird wohl kein TÜV eintragen. Außerdem verändert sich das zulässige Gesamtgewicht nicht.
Der Wagen ist also schnell überladen.
Die Auflastung bei LKW wird in der Regel durch stärkere Federn und Versteifungen der Karosserie erreicht.
Das hat nichts mit dem Leergewicht zu tun.
Zitat:
Original geschrieben Edelschrauber
der TE schrieb ja er hätte ne "Sondergenemigung/Ausnahme bescheinigung".
Nein, er schrieb von einer Sonderregelung. Diese ist übrigens auch schon zitiert worden.
"-Anhänger über 750 kg zG
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t"
Demnach wird die Gesamtmasse seines Anhängers etwa 1t betragen.
Solch einen Anhänger würde ich mit dem Golf nicht mehr fahren wollen.
Blei erschien mir jetzt sinnvoll, aber so geht es natürlich auch...
....es wird auf jeden Fall schlecht aussehen für einen Golf 2.
Verstehe ich nicht, wenn ich Komponenten einbau die schwerer sind, erhöhe ich zwangsläufig mein Leergewicht. Und das Ziel der Geländewagenfahrer damals waren doch 2800Kg um nach Gewicht besteuert zu werden. Die wurden ebenfalls aufgelastet und das Leergewicht stieg. Die 2800kg sind ja das Leergewicht.
Welches der TüV auch unter gegebenen Umständen (ein Fahrer 80 kg, Tank halb voll) tuen wird.
Oder verwechsel ich das jetzt gerade mit dem Gesamtgewicht???
Zitat:
Original geschrieben von Volkswagner
Zitat:
Original geschrieben von Danbo_1280
Zum Beispiel Bleiplatten hinten montieren und eintragen lassen.
Bei LKW-Zulassung gab es bei anderen Herstellern sogenannt Auflastungskit´s.
Bleiplatten wird wohl kein TÜV eintragen. Außerdem verändert sich das zulässige Gesamtgewicht nicht.
Der Wagen ist also schnell überladen.
Die Auflastung bei LKW wird in der Regel durch stärkere Federn und Versteifungen der Karosserie erreicht.
Das hat nichts mit dem Leergewicht zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Volkswagner
Zitat:
Original geschrieben Edelschrauber
der TE schrieb ja er hätte ne "Sondergenemigung/Ausnahme bescheinigung".
Nein, er schrieb von einer Sonderregelung. Diese ist übrigens auch schon zitiert worden.
"-Anhänger über 750 kg zG
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t"
Demnach wird die Gesamtmasse seines Anhängers etwa 1t betragen.
Solch einen Anhänger würde ich mit dem Golf nicht mehr fahren wollen.
Ich selbst auch nicht @Volkswagner,obwohl ichs laut Fahrzeugschein mit meinem Wagen dürfte,Golf2,BJ.88;MKB MH;unter Anhängelast steht;Ungebremst 440KG und gebremst 1000KG.bis 10% Steigung.
was du machen kannst, wenn du einen dafür empfänglichen Prüfer findest, das Leergewicht genau zu bestimmen, da so wie ich verstehe du mindestens für deinen Anhänger 1000 kg Leergewicht benötigst.
bei der Erstzulassung vom Golf 2 gilt für das Leergewicht (siehe dazu StVZO §42) folgendes:
- das Kfz mit vollem (100%) Kraftstofftank
- beim Pkw vor EZ. 01.07.2004 ohne den Fahrer (75 kg)
- angebaute Anhängerkupplung ist auch dabei!!!
so könntest du mit einer Wiegekarte den exakten Wert bestimmen und dann die von bis Werte in die bestimmten Werte in der ZLB Teil 1 ändern, kostet aber Geld und beim Amt nochmal für die Änderung und nicht jeder Prüfer hat dafür Zeit und die Möglichkeiten der Wägung, man muss bei einer Wägung auch persönlich dabei sein, sehen aber nicht alle so!
Aber vielleicht wäre es einfacher einfach den Wohnanhänger abzulasten also das zGG (zulässige Gesamtgewicht), theoretisch genau so wie oben beschrieben mit einer Wiegekarte!
zGG Wohnanhänger:
also wenn nun dein Anhänger ein zGG von 1000 kg hat, kann man diesen ablasten, ABER dadurch verringert sich deine Nutzlast, also muss erst bestimmt werden wie das Leergewicht des Anhängers ist.
dazu würde 100% gefüllter Tank für Flüssigkeiten kommen ausgenommen das Brauchwasser, also nur Frischwassertank gefüllt, Unterlegkeile sind dabei usw. ABER hier besteht die Gefahr, dass du später den Anhänger überlädst, was so auch schon oft passiert...
Sinnvoll wäre einfach ein anderes Fahrzeug für den Urlaub oder der Führerschein der Klasse BE!
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen! Sprech am besten den örtlichen Prüfer dazu an, ich habe dir Möglichkeiten aufgezeigt!
Jo ich hab das mit dem zulässigen Gesamtgewicht verwechselt, sorry Jungs...