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Legal ohne Ersatzrad?

Opel Astra F
Themenstarteram 2. Januar 2012 um 0:42

Hallo, wollte nur mal nachfragen ob es Legal ist ohne Ersatzrad zu fahren oder ob ich stattdessen, so ein komisches Reifenflick Spray kaufen muss oder es sogar eintragen lassen muss?!

Danke schon mal.

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18 Antworten

Du musst weder Reserverad noch Pannnenspray dabei haben. Es gibt keine Pflicht zum Mitführen von Reserverädern.

 

 

Zitat:

Original aus einem anderen Forum übernommen

 

Trotz nicht existenter Mitführpflicht von Ersatzreifen kann es im Pannenfall aber dennoch zu verwarnungsgeldbewehrten Verstößen kommen, wenn andere (Verkehrsteilnehmer) durch das unnötig lange Liegenbleiben des Fahrzeugs vermeidbar behindert werden.

Genauer geht es nicht :)

 

 

Gruß und so ...

BassSuchti

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 1:56

Das war schon genau genug, danke :)

& da kam mir noch was anderes in den Sinn, ich hab ma gehört: wenn man die Rücksitzbank ausbaut, muss man das eintragen lassen, ist das so richtig?

Nur bedingt ... (CC 5-Türer, 3-Türer, Cabrio, Stufe)

 

Wenn man sie ausbaut, muss man sie austragen lassen ...

 

ES SEI DENN

 

Man hat einen Caravan ... da steht im Schein "Sitzplätz 5, wahlweise 2" ...

 

Mein TÜV-Heini hat damals nur doof geguckt, als hinter den Vordersitzen nur noch Musik war.

Er hat dann 15 Minuten telefoniert um das zu glauben, was ich ihm vorher schon im Schein gezeigt habe.

 

Seine letzte Frage war dann nur noch: "Funktionieren die auch ?"

 

Meine Antwort: "Ja, aber dann fällt ihre Prüfhalle zusammen ..." :D

 

 

Aber ich schweife vom Thema ab ... beziehe dich einfach auf die ersten 4 Zeilen ;)

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 2:20

ach schade, hatte da so ein schöne idee mit laminat und/oder teppich. aber extra wieder zu mecker Köpfen :D laufen hab ich auch keine Lust :(

aber danke

Grüße :)

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti

Nur bedingt ... (CC 5-Türer, 3-Türer, Cabrio, Stufe)

Wenn man sie ausbaut, muss man sie austragen lassen ...

ES SEI DENN

Man hat einen Caravan ... da steht im Schein "Sitzplätz 5, wahlweise 2" ...

Das ist so leider nicht richtig. Die Sitze sind wie in vielen anderen Fz. zum Teil ohne Werkzeug de- montierbar. Es stellt sozusagen eine Funktion dar, diese auszubauen... Die "Austragung der Sitze" muss erst dann erfolgen, wenn man hinten die Gurte demontiert. Man kann jetzt mit den Augen rollen, aber der Gesetzgeber traut dem Gurteausbauer nicht zu, diese wieder vorschriftsmässig (mit Schraubensicherung!) zu montieren.

Also Sitzbank raus, Musik rein MIT Gurten OK.

Hi Papstpower

Haste dazu einen Text, der diese Aussage explizit unterstreicht.

Den würde ich gern mal sehen, denn meine Gurte waren ausgebaut und es musste nichts ein- oder ausgetragen werden.

Ich habe die Gurte bei der Rückrüstung selbst wieder angebaut.

Wie gesagt, ein Gesetzestext wäre super.

Ohne Diesen bleibe ich bei meiner Variante, die beim TÜV mängelfrei anerkannt wurde.

 

Gruß und so ...

BassSuchti

am 2. Januar 2012 um 16:18

Bei meinem 3-Türer steht auch drin: 5 Sitze, wahlweise 2

Ich schmeiß mal nen anderen Ansatz in die Runde.

Unser TÜV trägt erst nen 2 Sitzer Umbau ein sowie die Rückrüstung oder eine Nutzung der Rückbank nicht mehr möglich ist. Sprich wenn man die Halter bzw. Anschlagspunkte der Rücksitzbank entfernt oder einen Käfig bzw. Ü-Rollbügel verbaut. Kann leider keinen Gesetzestext dazu reichen da dies nur eine Aussage von einem TÜV-Prüfer war.

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 16:57

jetzt bin ich natürlich ziemlich unsicher ob ich die Rücksitze ausbauen kann oder nicht....

Ne, das war auch die Aussage vom Prüfer.

Beim T4/T5 oder ähnliches nimmst du ja auch die Sitze raus. Entsprechend müsste dann ja auch 2- 3- 4- 5- 6- oder 7-Sitzer in den Papieren stehn...

Somit steht Aussage gegen Aussage bezüglich unserer Prüfer ...

 

Grund genug für mich zum TÜV zu fahren und selbst nochmal direkt nachzufragen ... wenn ich Zeit hab :)

 

Ich habe zwar nicht vor musikalisch wieder auf 2-Sitzer umzubauen, aber interessieren würde es mich dennoch.

Dann unterrichte mich mal. Denke, dass es dazu keine Texte in der STVZO geben wird. Da muss man woanders suchen...

Also ich muss jetzt mal in die Runde werfen, dass es mir so bekannt ist, dass die Rücksitzbank nur ausgetragen werden muss, wenn sie nicht in kurzer Zeit wieder eingebaut und nutzbar sein kann. Sprich wenn die Gurte nicht drinn bleiben.

Edit: Aber ehrlich, was ist so wild daran das Ding auszubauen, zum Tüv zu fahren und zu sagen "ey, isn 2 Sitzer jetze".:confused:

 

Und Ersatzrad und dieses andere Zeug ist nich Pflicht.

Wenn man etwas weiterdenkt kommt man zum Knackpunkt.

Ey ist 2 Sitzer... heisst Berichtigung der Fz.Papiere. Damit ist dann "Ey, wir fahr´n inne Disse, alle Mann rein in die Kiste passé..." Oder für die mit dem gesetzten Alter, zu Oma fahren und Sohnemann/Tochter hinten auf die Sitze fällt damit auch flach...

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