Legale Xenon-Nachrüstscheinwerfer von Osram
Ich habe soeben auf der Internetseite von Osram eine interessante Neuentwicklung entdeckt: http://www.light-up.osram.info/de/
Dabei handelt es sich um eine legale Nachrüstlösung von (25W-)Xenon-Scheinwerfern für Fahrzeuge, die serienmäßig nur mit Halogenscheinwerfern ausgerüstet sind. Auf Grund der reduzierten Leistung (25W statt 35W) benötigen die Nachrüstscheinwerfer keine Leuchtweitenregulierung und auch keine Scheinwerferreinigungsanlage.
Derzeit gibt es die Nachrüstscheinwerfer nur für den Audi A4 B7. Weitere Modelle sind bei entsprechendem Interesse aber auch geplant. Wer also Interesse an solchen Scheinwerfern für seine C-Klasse hat, sollte Kontakt zu Osram aufnehmen (automotive-lighting@osram.com).
Die BMW Group hat vor einiger Zeit bereits 25W-Xenonlicht zur Nachrüstung des Mini R56 auf den Markt gebracht. Diverse Forenbeiträge berichten, dass der Unterschied zum Halogenlicht gewaltig war. Gegenüber klassischem 35W-Xenonlicht müssen nur geringe Abstriche in Kauf genommen werden.
Meiner Meinung nach ist das eine sehr interessante Entwicklung und ich hoffe sehr, dass die Nachrüstscheinwerfer auch für den W/S204 VorMOPF aufgelegt werden!
Gruß Flo
Beste Antwort im Thema
Ich habe soeben auf der Internetseite von Osram eine interessante Neuentwicklung entdeckt: http://www.light-up.osram.info/de/
Dabei handelt es sich um eine legale Nachrüstlösung von (25W-)Xenon-Scheinwerfern für Fahrzeuge, die serienmäßig nur mit Halogenscheinwerfern ausgerüstet sind. Auf Grund der reduzierten Leistung (25W statt 35W) benötigen die Nachrüstscheinwerfer keine Leuchtweitenregulierung und auch keine Scheinwerferreinigungsanlage.
Derzeit gibt es die Nachrüstscheinwerfer nur für den Audi A4 B7. Weitere Modelle sind bei entsprechendem Interesse aber auch geplant. Wer also Interesse an solchen Scheinwerfern für seine C-Klasse hat, sollte Kontakt zu Osram aufnehmen (automotive-lighting@osram.com).
Die BMW Group hat vor einiger Zeit bereits 25W-Xenonlicht zur Nachrüstung des Mini R56 auf den Markt gebracht. Diverse Forenbeiträge berichten, dass der Unterschied zum Halogenlicht gewaltig war. Gegenüber klassischem 35W-Xenonlicht müssen nur geringe Abstriche in Kauf genommen werden.
Meiner Meinung nach ist das eine sehr interessante Entwicklung und ich hoffe sehr, dass die Nachrüstscheinwerfer auch für den W/S204 VorMOPF aufgelegt werden!
Gruß Flo
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63 Antworten
Hallo Flo, das klingt sehr interessant.
Die Berichte zu den 25W-Xenons für den Mini stimmen. Hatte ich damals auch bei meinem Mini nachgerüstet. Die werden direkt von BMW vertrieben und sehen genau so aus, wie die normalen Xenon Scheinwerfer.
Der Vorteil von 25W-Xenoncheinwerfern ist, dass man keine automatische Leuchtweitenregulierung und keine Scheinwerferreinigungsanlage brauch.
Gruß
Valentin
Will. Haben.
Sorry, aber will haben bringt uns nicht weiter. Danke Valentin für den Link.
Auf der Seite von Osram gibt es eine E- Mail Adresse. Bei Interesse bitte zufluten. Ich habe dort gerade mein Interesse bekundet.
LG Holger
Hallo Flo, vielen Dank für den Link. Das klingt sehr interessant. Bei Preisen für ca. 800 € das Paar wäre das für mich eine echte Überlegung wert.
Ich werde dort gleich mein Interesse bekunden. ;-)
Sind die CLC Scheinwerfer mit denen des W204 identisch? Optisch klar, aber auch von der Befestigung?
Dann würde die Interessensgemeinschaft ja nochmal steigen..
@EDIT: Vorschlag für W204 & CLC ist raus! Wer folgt?
Zitat:
@DerFl0 schrieb am 8. September 2015 um 10:38:39 Uhr:
Diverse Forenbeiträge berichten, dass der Unterschied zum Halogenlicht gewaltig war. Gegenüber klassischem 35W-Xenonlicht müssen nur geringe Abstriche in Kauf genommen werden.
Ehrlich gesagt, da glaube ich nicht ganz dran.
Dass Personen, die entsprechend Geld dafür in die Hand genommen haben, das anders sehen, das glaube ich hingegen sofort.
Denn eine H7 Lampe hat nach ECE 1500 Lumen Leuchtkraft. Ab 2000 Lumen Leuchtkraft pro Lichtquelle werden die Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Leuchtweitenregulierung zur Pflicht. Mehr kann dieses Osramsystem also nicht bieten. Nomale Xenonbrenner mit 35W bieten 3200 Lumen pro Stück.
An den Zahlen kann man also gut ablesen, dass die Nachrüstdinger deutlich näher am Halogenlicht von der Helligkeit liegen, als an normalen Xenonscheinwerfern. Das typische weiße Licht und die Optik allerdings werden schon hinkommen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 8. September 2015 um 21:39:10 Uhr:
Das typische weiße Licht und die Optik allerdings werden schon hinkommen.
Und genau hier wird dann endlich den H7 Lampen mit blauer Beschichtung für weißere Optik eine Alternative geboten.
Vergleicht man diese H7 Xenon Look Lampen mit der Xenon Nachrüst Lösung fällt das Plus an Licht vermutlich noch stärker aus.
Habe da auch mal hingeschrieben.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 8. September 2015 um 21:39:10 Uhr:
Zitat:
@DerFl0 schrieb am 8. September 2015 um 10:38:39 Uhr:
Diverse Forenbeiträge berichten, dass der Unterschied zum Halogenlicht gewaltig war. Gegenüber klassischem 35W-Xenonlicht müssen nur geringe Abstriche in Kauf genommen werden.
Ehrlich gesagt, da glaube ich nicht ganz dran.
Dass Personen, die entsprechend Geld dafür in die Hand genommen haben, das anders sehen, das glaube ich hingegen sofort.
Denn eine H7 Lampe hat nach ECE 1500 Lumen Leuchtkraft. Ab 2000 Lumen Leuchtkraft pro Lichtquelle werden die Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Leuchtweitenregulierung zur Pflicht. Mehr kann dieses Osramsystem also nicht bieten. Nomale Xenonbrenner mit 35W bieten 3200 Lumen pro Stück.
An den Zahlen kann man also gut ablesen, dass die Nachrüstdinger deutlich näher am Halogenlicht von der Helligkeit liegen, als an normalen Xenonscheinwerfern. Das typische weiße Licht und die Optik allerdings werden schon hinkommen.
Eine legale und bezahlbare Nachrüst Lösung gab es bisher ja nicht.
Aber wie sie die stvo legal umgehen können ist mir grad ein Rätsel.
Dort steht § 50 Absatz 10 das bei Fahrzeugen mit Gasentladungslampen eine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage haben müssen.
Ob nun 25 oder 35 Watt leistung ist hier nicht festgelegt.
Gasentladungslampe bleibt Gasentladungslampe.
@zonki101 schrieb am 8. September 2015 um 22:18:42 Uhr:
Zitat:
Eine legale und bezahlbare Nachrüst Lösung gab es bisher ja nicht.
Aber wie sie die stvo legal umgehen können ist mir grad ein Rätsel.
Dort steht § 50 Absatz 10 das bei Fahrzeugen mit Gasentladungslampen eine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage haben müssen.
Ob nun 25 oder 35 Watt leistung ist hier nicht festgelegt.
Gasentladungslampe bleibt Gasentladungslampe.
Bitte nicht diese Diskussion hier starten, das führt erfahrungsgemäß zu nichts. Ganz kurz: Wie Jupp völlig zutreffend schreibt, ist bei Xenonlicht mit weniger als 2.000 Lumen keine Scheinwerferreinigungsanlage und keine automatische Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Diese wird erst bei höheren Lichtstärken zwingend vorgeschrieben. Maßgeblich sind entsprechend einschlägige ECE-Regelungen.
Ab Werk wird diese Art von Xenonlicht u.a. im VW Beetle, Skoda Rapid und Audi A1 angeboten. Auch Mini bietet das schwächere Xenonlicht im Zubehör an. Hier müssen ebenfalls außer den Scheinwerfern selbst keine weiteren Teile nachgerüstet werden.
Sollten noch Zweifel bestehen, bitte Google bemühen, es gibt zahlreiche einschlägige Presseberichte über das neue 25W-Xenonlicht.
Gruß Flo
Zitat:
@wastl86 schrieb am 8. September 2015 um 21:46:46 Uhr:
Und genau hier wird dann endlich den H7 Lampen mit blauer Beschichtung für weißere Optik eine Alternative geboten.
Vergleicht man diese H7 Xenon Look Lampen mit der Xenon Nachrüst Lösung fällt das Plus an Licht vermutlich noch stärker aus.
Nein, nimmt man sich Markenprodukte von Osram oder Phillips, dann stellen alle Test klar, das nimmt sich kaum etwas. Die halten alle die ECE sehr akkurat ein. Lediglich die Toleranzen scheinen ein wenig entsprechend ausgereizt bzw. ausgelegt zu werden.
No-Name China Dinger hingegen fallen in der Tat auch mal gerne durch und erfüllen die vorgeschriebenen Normen nicht.
Zitat:
@zonki101 schrieb am 8. September 2015 um 22:18:42 Uhr:
Eine legale und bezahlbare Nachrüst Lösung gab es bisher ja nicht.
Aber wie sie die stvo legal umgehen können ist mir grad ein Rätsel.
Dort steht § 50 Absatz 10 das bei Fahrzeugen mit Gasentladungslampen eine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage haben müssen.
Ob nun 25 oder 35 Watt leistung ist hier nicht festgelegt.
Gasentladungslampe bleibt Gasentladungslampe.
Wo und was die genau gemacht haben ist mir noch nicht wirklich klar. Technologisch ist es auf der Werbewebsite ja auch immer sehr dünn. Ich muss mich mal durch die ECE´s wühlen. Ich vermute mal, dass die da schon einen Weg gefunden haben.
Das ist nicht meine absicht, wie gesagt finde ich eine bezahlbare und legale lösung gut.
Woher stammt diese Aussage mit den 2000 lumen?
Das es legal ist bezweifle ich nicht, sonst würde es eine Fa. wie Osram nicht anbieten.
Die stvo sagt halt was anderes und unterscheidet nicht zwischen Lumen oder Watt zahlen.
Daher meine Frage wie sie wohl drumherum kommen.
Zitat:
@DerFl0 schrieb am 8. September 2015 um 22:30:11 Uhr:
@zonki101 schrieb am 8. September 2015 um 22:18:42 Uhr:
Ganz kurz: Wie Jupp völlig zutreffend schreibt, ist bei Xenonlicht mit weniger als 2.000 Lumen keine Scheinwerferreinigungsanlage und keine automatische Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.
Übrigens nicht nur bei Xenonlicht, sondern das gilt für alle Lichtquellen.
Genau aus diesem Grund sieht man bei LED auch fast immer mehrere Lichtpunkte (LED´s).
Das mit den 2000 Lumen suche ich auch noch mal raus ... heute abend aber nicht mehr .
Ok wusste ich nicht, man lernt nie aus :-)
Eventuell steht hier eine ece Zulassung aus einem anderen Eu Land über der stvo ?
Die wird ja immer kleiner bzw. vieles ersatzlos gestrichen.