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Leichtkraftroller 125ccm Kennzeichengröße
Hallo zusammen,
ist ein Kennzeichen der Größe 200x130mm mit 5 Ziffern bei einem Leichtkraftrad-Roller 125ccm grundsätzlich zulassungsmöglich?
Im Gesetzestext wird explizit immer nur von einem Höchstmaß der Breite (255mm) gesprochen, nicht aber von einem Mindestmaß!!
Fragen zur Ausgestaltung, Größe und Anbringung eines Kennzeichens sind in Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bundesrechtlich geregelt.
(https://www.landesrecht-bw.de/.../?...)
Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)
Ausgestaltung der Kennzeichen
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm,
Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
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12 Antworten
Mail diese Frage doch an deine zuständige Zulassungsstelle. Es scheint sich von Land zu Land und in einigen Ländern von Landkreis zu Landkreis zu unterscheiden.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 1. Februar 2022 um 19:23:20 Uhr:
Mail diese Frage doch an deine zuständige Zulassungsstelle. Es scheint sich von Land zu Land und in einigen Ländern von Landkreis zu Landkreis zu unterscheiden.
Den Eindruck habe ich auch! Ich habe eine Odysee hinter mir, Schriftverkehr mit dem KBA, mit dem Ministerium für Verkehr, mit einigen Zulassungsstellen - keiner kann Dir diese Frage mit JA oder NEIN beantworten!!
Muss doch irgendwo im Gesetz geregelt sein, gerade in D wo ja jede Kleinigkeit geregelt und geDINt ist.
Na vielleicht gibt es ja noch Erfahrungswerte hier . . .
Ruf doch einfach mal in der zuständigen Zulassungsstelle an. Da bist du auf der sicheren Seite wenn es da irgendwelche Kannbestimmungen gibt.
Wozu? Er hat Recht. Und so wird es auch gehen. Weigert sich der MA dann Vorschrift mit ihm bzw seinem Vorgesetzten durchlesen.
Da gibt es auch keinen Spielraum der unterschiedlich ist. Es ist eine bundesweit einheitliche Vorschrift.
Die Quellenangabe steht doch da...
Ansonsten, die meisten 125er haben für das schmale Motorradkennzeichen passend den Halter.
Ein Motorradkennzeichen ist auch an der 125er zulässig.
Ich hatte bei der Zulassung meines 125cm Rollers die Größe aussuchen dürfen.
Zuerst, ungefragt, hatte sie mir ein " 80er" also 255mm x 130mm Kennzeichen gemacht. Als ich dann sagte, daß ich gern ein normales Motorrad
180mm x 200mm Kennzeichen hätte, sagte sie das sei natürlich auch kein Problem.
Bei uns fahren 125 er Roller mit eben solchen oder solchen Kennzeichen. So wie es jeder mag.
Die "Mindestgröße" hängt von der Zahlen /Buchstabenkombination ab.
Es gibt in Deutschland natürlich festgelegte Schriftgrößen und Mindestabstände für die Buchstaben, Zahlen und Plaketten.
Der Link führt zu einer Seite, wo unter anderem das "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen" explizit dargestellt ist.
Wer Lust hat, kann sich seine Kombination mal ausrechnen Abschnitt 2, Punkt 3
https://lxgesetze.de/fzv/AL-3a
Zur eigentlichen Frage: 200x130mm und 5 Zeichen in der unteren Zeile könnte also eng werden. Ich habe es aber nicht ausgerechnet.
Ich habe 4 Zeichen bei 200mm, das ist kein Problem.
Sonst habe ich die Adresse eines türkischen Schildermachers, der sieht das mit den Mindestabständen nicht so eng
Ehrlich gesagt, würde ich beim XMAX ein Motorradkennzeichen nehmen. Das passt genau auf den Kennzeichenträger.
Wenn die Zulassungsstelle oder die Polizei sich damit auskennt, ist es auch umsonst gewesen. Die Abstände müssen schon passen.
Aber das Motorradzeichen sieht schon passend aus.
Was erlaubt ist und was nicht entscheidet am ende immer die Zulassungsstelle. Da kannst Du noch so oft sagen und ggf auch belegen das es erlaubt ist, wenn der Mitarbeiter anderer Meinung ist klebt er keine Plakette drauf. Auf gut Deutsch, die können Ihre eigenen Regeln machen wie sie wollen!
Unsere Zulassungsstelle hat z.B. den Schildermachern bei uns schriftlich verboten Schilder zu drucken wenn der Kunde kommt ohne einen Zettel mit der zugeteilten Nummer von denen. Keine Ahnung was der Blödsinn soll, die argumentieren damit das es Leute gibt die unsere Bestimmungen nicht kennen (wen die wohl damit meinen?) und die glauben sie müssten nur die Schilder machen lassen und dürfen damit fahren. Ich musste extra in einen anderen Landkreis fahren damit ich Kennzeichen für meinen Fahrradträger bekomme! Die Schildermacher wollten mir nix drucken und die Zulassungsstelle will mir keinen Zettel ausstellen wenn ich nix zulasse, die Bemerkung das ich das Nummernschild ja schon habe und nur ein weiteres brauche haben die gesagt dies muss auch gestempelt werden und Parkplatz Markierungen gibt es andere Schilder dafür.
Ein anderes Mal auf dem Land wollte ich vor Ort ein Wunschkennzeichen machen, da hat die mir 6 Buchstaben genannt und gesagt nur die sind erlaubt. In der Stadt sind alle Buchstaben frei, das Land bekommt immer 6 Buchstaben zugewiesen die sie benutzen dürfen bis diese vergeben sind und bekommen dann 6 neue, damit will man verhindern das die Wunschkennzeichen und die vorgefertigten (und vorgedruckten) Kennzeichen sich mit Wunschkennzeichen überschneiden.
Die Diskussion mit der Größe hatte ich ebenfalls, der war das Schild auch zu klein und hat behauptet sie hätte keinen Platz für die vorschriftsmäßige Anbringung der Plaketten. Vielleicht war das aber auch die Retourkutsche weil ich die Schilder im Internet bestellt hatte und nicht vor Ort mit einem Zettel von denen hab machen lassen. Weil die sich weigerte musste ich dann doch nochmal neue Schilder machen lassen. Es gab laut Vorschrift auch die Möglichkeit die Plaketten an anderer stelle zu kleben, das wäre problemlos gegangen, sämtliche Beschwerden danach beim Behördenleiter wurden von dem aber auch niedergeschmettert.
Zitat:
@BlackFly schrieb am 5. Februar 2022 um 10:23:16 Uhr:
Was erlaubt ist und was nicht entscheidet am ende immer die Zulassungsstelle. Da kannst Du noch so oft sagen und ggf auch belegen das es erlaubt ist, wenn der Mitarbeiter anderer Meinung ist klebt er keine Plakette drauf. Auf gut Deutsch, die können Ihre eigenen Regeln machen wie sie wollen!
Das können sie leider nicht. Man kann aber immer soviel machen, wie der gegenüber zulässt. Das hast du scheinbar getan. Der Vorgesetzte ist der nächste, der muss vor Ort sein. Im Anschluss geht's die Leiter nach oben.
Die Zulassungsstelle ist auch nicht in der Zuständigkeit den freien Händlern Vorschriften dieser Art zu machen. Gibt der Händler dir das aber auch schriftlich?
Schildermacher sind doch selbstständig, wie kann die Verwaltung da Verbote aussprechen? In welchem Land ist das?
Aussprechen und Briefe verschicken kann die Verwaltung wie sie will, ob die rechtlich bindend sind ist ein anderes Thema. Wenn die Schildermacher sich an dieses Verbot halten (weil dies rechtlich bindend ist oder aus anderen Gründen) und einem nix verkaufen schaut man halt in die Röhre. Ich werde wegen einem Nummernschild das ich woanders (inkl Versand) billiger bekomme und damit noch einem Behinderten Menschen eine Freude mache indem ich seinen Arbeitsplatz ermögliche sicherlich weder die Stadt noch die ganzen Schildermacher mit klagen überhäufen...
Das erste mal als ich auf der Suche nach einem Schild für den Fahrradträger gewesen, da habe ich immerhin einen Schildermacher gefunden der mir ein Schild gepresst hat nachdem ich ihm 5 Minuten lang versichert habe das es nur für ein Fahrradträger ist und damit nicht zugelassen werden muss, dies hat er erst gemacht nachdem dann kein anderer Kunde mehr im Laden war und ich solle das ja nicht rumerzählen. Als ich ein zweites mal ein Nummernschild brauchte hatte ich bei diesem aber auch kein Glück mehr und ich bin zu mehreren Schildermachern gegangen und alle haben mir verweigert ein Schild zu machen ohne diesen Zettel mit der Bemerkung da ihnen dies von der Stadt verboten wurde weil es in dieser schönen Stadt zu viele Menschen gibt (das ist scheinbar in der Vergangenheit mehrmals vorgekommen) die der Meinung sind das es ausreichend ist ein Schild an sein Auto zu basteln und die Klebesiegel wären nur dafür da das es schöner aussieht. Ob es damit zusammenhängt das es sich um die Stadt mit dem höchsten Ausländeranteil in Deutschland (laut Wikipedia) handelt kann man natürlich nur vermuten
Wenn es nicht gerade schnell gehen muss hol ich meine Kennzeichen immer dort und umgehe damit den Stress mit den Idioten hier: https://kennzeichenprofis.de/
Eine Behindertenwerkstatt die aufgrund Ihrer Steuerlichen Vorzüge extrem billig Produzieren und damit auch verkaufen kann. Trotz Versand von knapp 5€ kosten die Schilder da weniger als beim örtlichen Schildermacher!
Sozialschild .de ist auch eine gute Adresse.