- Startseite
- Forum
- Auto
- Ford
- leigt da eine argliste täuschung vor.....privat autokauf
leigt da eine argliste täuschung vor.....privat autokauf
Wer kann mir weiterhelfen...... ich habe mir gestern also am 30.07.2008 einen Ford Escort Tunier 16v Bauj. 97 gekauft. Der privatanbieter hatte das Fahrzeug bei mobile.de reingestellt das das Fahrzeug doppelt bereift wäre und tüv und asu 08/08 ausläuft. der wagen hätte aussen ein paar roststellen, die man aber mit handwerklichen Geschick wieder hinbekommt. er hat nachweislich 2006 das Fahrzeug bei einem Fordhändler im wert von 1200€ reparieren lassen.....kupplung,bemsen,zahnriemen u.s.w.Und das auto sollte ohne probleme wieder durch den tüv kommen. Jedenfalls habe ich mir das fahrzeug vor ort angeschaut. Es stand abgemeldet in der garge. Ich habe mir den motor angeschaut und habe ihn gefragt ob das Fahrzeug technisch in ordnung sei....dieses konnte er mir bestätigen.Ich konnte leider keine probefahrt machen und auch leider nicht unten drunter schauen. Ich unterschrieb sofort den kaufvertrag und fuhr am nächsten morgen (leider) zu einem Fordhändler der das fahrzeug mal genauer unter die lupe nehmen sollte. Der sagte mir, das ich das auto so nicht über den tüv bekommen werde, weil die läufe durchgerostet sind und ein tragenes Teil ebenfalls.....reperatur kosten c.a 1500-2000€. übrigens sind bei dem Fahrzeug schon schweißarbeiten gemacht worden. Ich war baff und mit den nerven am ende.
Hatte der verkäufer mich arglistig getäuscht???? übrigens war er nicht der Halter und besitzer des Fahrzeuges, sondern seine Schwiegermutter. Aber sein name steht im Kaufvertrag. kann mir da jemand weiter helfen?? Was kann da noch ich machen???
danke im voraus für eure Antworten flashmx62
Ähnliche Themen
14 Antworten
2006 wurde das Auto also repariert...und da evtl. auch geschweisst? 'Nachweisslich' heisst ja wohl dass eine Rechnungskopie existiert, da sollte das draufstehen. Ansonsten: Warum sollte das Auto seit 2006 dann das Rosten eingestellt haben? Ist ja nun nicht so ungewöhnlich dass nun neue Stellen auffallen.
'Und das auto sollte ohne probleme wieder durch den tüv kommen....Ich habe mir den motor angeschaut und habe ihn gefragt ob das Fahrzeug technisch in ordnung sei....dieses konnte er mir bestätigen' - Zeugen oder besser noch gar schriftliche Aussage z.B. im Auktionstext? Ansonsten leider schlechte Karten für dich, Aussage gegen Aussage.
Gruss
Toenne
Für mich ist es, als würdest Du die Katze im Sack kaufen.
Du hast doch selber Schuld, reden können viele, man überzeugt sich selber !
Und alles was man bespricht, wird in den Kaufvertrag eingetragen auch wenn es nur die kleinste Sache ist und aus dem Vertrag ein Buch wird !
Kanntest Du denn nicht die "Krankheiten von Ford" da guckt man doch als erstes hin.
greetz
Wenn der Verkäufer nichts zu verbergen hat, nimmt er Ihn ja vielleicht wieder.
Also, wenn ich einen nicht kenne dem ich den Wagen unterjubel, denn würde ich es nicht machen.
Was hast Du bezahlt ?
gekauft wie gesehen heißt es beim verkauf von prival an privat. egal ob das auto der schwiegermutter gehörte. besser die karre als die schwiegermutter, die rostet nämlich nicht. schwiegermütter sind aus edelstahl.
Sofern du das schriftlich hast, bzw. dies im Angebot stand hast du gute Karten:
"Und das auto sollte ohne probleme wieder durch den tüv kommen"
Ansonsten wirds schwierig, allerdings muß der Verkäufer auch von sich aus auf Ihm bekannte Mängel hinweisen! Aber das wird ein Fall für den Anwalt.
Jeder Verkäufer ist verpflichtet!!!! dem Käufer sowas mitzuteilen !!!!
Welches man halt auch schriftlich festhält !
Solltest Du ein Unfall haben und es lag z.B. an den Bremsen, denn ist der
Verkäufer am Arsch !!
In Deinem Fall ausgeschlossen,(da kein TüV), aber viele vergessen sowas.
Einfach Schrott als "Neuwagen" zuverkaufen ist nicht mehr so einfach.
greetz
Wäre hilfreich wenn ihr solche Aussagen auch mit entsprechenden Links untermauern könntet, Ausrufezeichen haben leider auch bei gehäuftem Auftreten keine rechtliche Relevanz...
Das Fahrzeug war abgemeldet, nahm also nicht mehr am Strassenverkehr teil. Wenn der Käufer es ohne vorherige Prüfung wieder anmeldet dann ist das mbMn erstmal sein Risiko...ausser natürlich der VK hat schriftlich oder vor Zeugen bestätigt dass das Fahrzeug verkehrsicher sei. Da sich der TE aber nicht mehr äussert bleibt das Kaffeesatzleserei.
Gruss
Toenne
Zu deiner Zufriedenheit, werde ich die Links raussuchen.
Werde ja in Deiner gegenwart keine (!) mehr nutzen.
Aber diese ganzen Sachen, ob fahrbereit ,angemeldet usw. mache ich mit dem VK
doch schon aus.
Wenn abgemeldet, denn komme ich mit nem Trailer, um die Möglichkeit der Kontrolle zunutzen kann ich den VK auch fragen, ob er was da gegen hat, sich den Wagen mal auf der Bühne anzuschauen.
Dieser kann ja gerne mitkommen.
So, Links folgen, habe ich jetzt kein Bock drauf !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Oder verkehrt
Du hast völlig Recht...nur hat der TE es ja offensichtlich nicht so gemacht. Und seine Frage war ob nun dennoch von einer arglistigen Täuschung die Rede sein kann oder nicht.
Gruss
Toenne
Ne, leider nicht.
Das waren ja auch nur Tipps, wenn er sich in kürze einen Wagen holt, denn
weiß er es jetzt.
Ob arglistig oder nicht, ich bin KFZ Mechaniker, GaLa Bauer und DJ und kein Anwalt.
Ich will Ihn jetzt ja nicht mein Halbwissen andrehen, er geht nachher los und
am Ende ist er vielleicht der "Dumme".
Denn man muß vorsichtig sein, wenn man dies nachher behauptet!
Ganz dünnes Eis !
Meiner Meinung nach, kann der VK erzählt haben was er will.
Steht es im Vertrag ? (habe das Ausrufezeichen jetzt mal bissel gedreht )
Sonst brauch er Zeugen !
Steht ja alles oben.
Hatte das auch mal bei einem Motorrad "Crosser"
Getriebeschaden, das musste vor Gericht ausgeboxt werden.
Ging auch nur, weil noch einer meiner Kollegen dabei war.
1/2 des Kaufpreises habe ich wieder bekommen, aber der Schaden war viel Höher
mit Wegegeld, Zeit und und und
greetz
Ich gucke mal, ob ich was finde um zusehen, ob der Tatbestand erfüllt wurde.
Also nach folgendem Text würde ich sagen:
Ja es ist eine arglistige Täuschung !
Arglistige Täuschung
Arglistige Täuschung setzt wie der strafrechtliche Betrug voraus, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen in dem Getäuschten vorsätzlich einen Irrtum hervorruft oder einen bereits bestehenden Irrtum aufrechterhält. Nicht erforderlich ist, dass der Täuschende die Absicht oder den Vorsatz hat, sich zu bereichern oder das Vermögen des Getäuschten zu schädigen. Für eine arglistige Täuschung ist es schon ausreichend, wenn der Täuschende Behauptungen "ins Blaue hinein" aufstellt, ohne deren Wahrheitsgehalt überprüfen zu haben und die objektiv falsch sind.
_____________________________________________________________
Geregelt wird dies im § 123 im BGB !
Für mich: Tatbestand erfüllt !
greetz
Zufrieden toenne ?
Wenn er es denn beweisen kann...womit wir wieder bei beim Anfang sind: Zeugen? Schriftliches?
Egal, flashmx62 rührt sich nicht mehr also ist das Thema wohl 'eh durch...
Gruss
Toenne