1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Leihwagen bei Garantie

Leihwagen bei Garantie

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 31. Oktober 2007 um 19:48

Hi,

es geht wiedermal um unseren 3c, da jetzt die Heckscheibe anfängt blind zu werden und es geräusche aus der b-säule, aus dem amaturenbrett und aus der mittelkonsole gibt. Kommt unser auto wiedermal am Montag in die Werkstatt, außerdem raucht der passi noch sehr stark weiss aus dem auspuff und kühlwasser verschwindet aus dem kreislauf. Von daher meinte der VW Service Leiter nach vielem hin und her das der Wagen aber mindestens 2 Tage in der Werkstatt bleiben muss.

Wie sieht das jetzt aus, wir brauchen natürlich das auto meine eltern müssen beide mit dem auto zur arbeit fahren usw. Und da das ja eher unplanmäßig war der der nun in die Werkstatt muss und dann auch noch so lang, besteht natürlich die frage ob uns ein Leihwagen zusteht. Da es ja garantie arbeiten sind. Habe mal gehört, das bei garantie arbeiten über 20aw's der Leihwagen bezahlt wird. Wie ist das denn jetzt in wirklichkeit?

Wäre toll wenn jemand was dazu sagen könnte.

Gruß Dominik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von golfforce

Moin!

Ich weiß ja nicht wie du zu deinem Auto gekommen bist, ich hab meines selbst bezahlt und bin der Meinung, damit schon ordentlich in Vorleistung gegangen zu sein. ....

Gruß

Golfforce

Sorry, aber weißt Du was Du da schreibst? Vorleistung? Wo, wie, wann? Du bekommst ein Auto, dafür zahlst Du. Wo leistest Du dann eine Vorleistung?

Es ist doch meistens so: Die, die am meisten am Preis feilschen, oder 600km fahren, um das Auto 1% günstiger zu bekommen, die wollen dann beim Händler um die Ecke (weil der ja am nähesten ist) einen kostenlosen Ersatzwagen. Finde ich klasse. Schon mal einen Ersatz-TV oder einen Ersatz-PC von Mediamarkt und Co bekommen? Es ist doch schon ein super Entgegenkommen, wenn man für 19,- einen Golf oder A3 als Ersatz bekommt. Bei anderen Vermietern zahlt man 50,- und mehr am Tag.

Gruß Axel

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten

Es gibt nur einen Leihwagen wenn du Liegengeblieben bist. Alles andere ist vom freundlichen Kulanz meist auf seine Rechnung.

Gruß Lutschi

Zitat:

Original geschrieben von Lutschi_W210

Es gibt nur einen Leihwagen wenn du Liegengeblieben bist. Alles andere ist vom freundlichen Kulanz meist auf seine Rechnung.

Gruß Lutschi

So seh ich das auch. Ist eine Frage der Verständigung mit dem :). Rede am besten mal in aller S´Ruhe und bestimmheit mit ihm, dann wird sich sicher ein Weg finden lassen. Ein Anrecht auf einen Leihwagen gibt es meines wissens nach nicht, es wird in den AGB mit Sicherheit eine Ausschlußklausel für Folgeschäden geben.

am 31. Oktober 2007 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von DougFunnyM16

Hi,

 

es geht wiedermal um unseren 3c, da jetzt die Heckscheibe anfängt blind zu werden und es geräusche aus der b-säule, aus dem amaturenbrett und aus der mittelkonsole gibt. Kommt unser auto wiedermal am Montag in die Werkstatt, außerdem raucht der passi noch sehr stark weiss aus dem auspuff und kühlwasser verschwindet aus dem kreislauf. Von daher meinte der VW Service Leiter nach vielem hin und her das der Wagen aber mindestens 2 Tage in der Werkstatt bleiben muss.

 

Wie sieht das jetzt aus, wir brauchen natürlich das auto meine eltern müssen beide mit dem auto zur arbeit fahren usw. Und da das ja eher unplanmäßig war der der nun in die Werkstatt muss und dann auch noch so lang, besteht natürlich die frage ob uns ein Leihwagen zusteht. Da es ja garantie arbeiten sind. Habe mal gehört, das bei garantie arbeiten über 20aw's der Leihwagen bezahlt wird. Wie ist das denn jetzt in wirklichkeit?

 

Wäre toll wenn jemand was dazu sagen könnte.

 

Gruß Dominik

100 AW / ZE = 60 Minuten.

020 AW / ZE = 12 Minuten.

 

Dann müsste ja immer ein Ersatzwagen bezahlt werden, denn in 12 Minuten hat man nich so wirklich Zeit zur Fehlersuche.

Zu diesem Thema habe ich mich schon einmal in einem anderen Thread ausgelassen.

Ich bin nicht der Meinung meiner Vorredner. Zwar ist das dort gesagte bzgl. der Garantiebedingungen nicht falsch, aber wer spricht denn eigentlich von Garantie?

Ich habe meinem Händler damals auch klar gemacht, dass er die Garantie gerne behalten kann, schliesslich ist dies nur eine freiwillige Leistung des Herstellers. Und wie es bei "freiwilligen" Leistungen so üblich ist, kann der Garantiegeber auch die Spielregeln festlegen (....es gibt keinen kostenlosen Leihwagen....)!

Ich habe mich auf die Sachmangelhaftung bezogen, die mir gesetzlich gegenüber dem Händler zusteht. Diese stellt mich bedeutend besser als die Garantie. Die wird für mich erst interessant, wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist.

Lange Rede kurzer Sinn: Mir dürfen im Rahmen dieser Nachbesserungen keine Kosten entstehen, das Leihauto gibt es somit kostenlos.

Man darf sich halt nur nicht einlullen und alles erzählen lassen.

P.S.: Schau doch mal unter www.frag-einen-anwalt.de. Dort findest du einiges zu diesem Thema

Gruß mabo

Guten Morgen,

ich werde bei diesem Thema superfuchsig...hatte diese Problematik schon bei zwei Terminen in Folge beim Freundlichen. "Er" wollte Mängel auf Garantie beheben und ich wollte die Sachmangelhaftung geltend machen und signalisierte den Bedarf, dass ich einen Ersatzwagen bräuchte, "Er" ließ jedes mal die Standardargumentation los, dass es die (Garantie)-Bestimmungen von VW sind und er da nichts machen könne, auch ein Gespräch mit dem Verkäufer blieb erfolglos. Wenn ich sehe, dass die Jungs alles für einen tun um ihre Autos zu verkaufen und wenn es dann um Garantie bzw. Abwicklung von Sachmangelhhaftung geht, werd ich so sauer, dass mir die sachlichen Argumente ausgehen.:mad:

Gruß

Golfforce

...es gibt kein Recht auf Ersatzwagen. Du hast nur ein Recht auf eine Reparatur (also Nachbesserung) die in einer angemessenen Zeit erfolgen muss. Ich gehe auch davon aus, dass der Händler Dir schon einen geben würde wenn er es von VW bezahlt bekommen würde. Außerdem werden alle Hersteller die Garantiereparaturen derart schlecht bezahlen, dass ein Ersatzwagen auf Kosten des Händlers nicht mehr drin ist. Aber das ist scheinbar bei den meisten Herstellern das gleiche. Ich habe bisher noch nie kostenlos einen Ersatzwagen bekommen (meine Erfahrungen: Renault, Nissan, Opel, Peugeot, Kia).

Gruß Morschi

Zitat:

Original geschrieben von morschi8

...es gibt kein Recht auf Ersatzwagen. Du hast nur ein Recht auf eine Reparatur (also Nachbesserung) ...

Ich hoffe, dass dies hier jetzt nicht allzu juristisch wird, aber diesen faktisch falschen Satz kann ich so nicht stehen lassen.

Es kann ein Schadenersatzanspruch nach § 280 BGB bestehen. Nutzungsausfall ist hierbei ein möglicher Schaden (BGHZ 92, 308), auch während der Nachbesserung (vergl. Ebert NJW 2004, 1761).

Ein Ersatzwagen fällt nicht grundsätzlich unter die Kostenfreiheit. Hier muss eine möglichst günstige Alternative (z.B. Kleinwagen) hingenommen werden, auch müssen die "Sowieso-Kosten" wie z.B. das verbrauchte Benzin selbst getragen werden.

Wegen der Schadensgeringhaltungspflicht sollte man zunächst den Händler zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges auffordern.

Kommt er dem nicht nach, hat man grundsätzlich das Recht, sich dieses Leihauto auch woanders zu besorgen. Diesen "Schaden" kann man aber sehr wohl geltend machen.

Und noch etwas: Auch die Kosten für das "Liefern" zur Nachbesserung- also die Fahrt zur Werkstatt und zurück- muss für den Kunden Kostenneutral geschehen. Ist der Händler gleich um die Ecke, ist dies nicht unbedingt der Rede wert, aber wenn man eine größere Strecke fahren muss, kommt da schon was zusammen.

 

Gruß mabo

am 2. November 2007 um 21:52

Zitat:

Original geschrieben von mabo73

Zitat:

Original geschrieben von morschi8

 

...es gibt kein Recht auf Ersatzwagen. Du hast nur ein Recht auf eine Reparatur (also Nachbesserung) ...

 

Ich hoffe, dass dies hier jetzt nicht allzu juristisch wird, aber diesen faktisch falschen Satz kann ich so nicht stehen lassen.

 

Es kann ein Schadenersatzanspruch nach § 280 BGB bestehen. Nutzungsausfall ist hierbei ein möglicher Schaden (BGHZ 92, 308), auch während der Nachbesserung (vergl. Ebert NJW 2004, 1761).

Ein Ersatzwagen fällt nicht grundsätzlich unter die Kostenfreiheit. Hier muss eine möglichst günstige Alternative (z.B. Kleinwagen) hingenommen werden, auch müssen die "Sowieso-Kosten" wie z.B. das verbrauchte Benzin selbst getragen werden.

 

Wegen der Schadensgeringhaltungspflicht sollte man zunächst den Händler zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges auffordern.

Kommt er dem nicht nach, hat man grundsätzlich das Recht, sich dieses Leihauto auch woanders zu besorgen. Diesen "Schaden" kann man aber sehr wohl geltend machen.

 

Und noch etwas: Auch die Kosten für das "Liefern" zur Nachbesserung- also die Fahrt zur Werkstatt und zurück- muss für den Kunden Kostenneutral geschehen. Ist der Händler gleich um die Ecke, ist dies nicht unbedingt der Rede wert, aber wenn man eine größere Strecke fahren muss, kommt da schon was zusammen.

 

 

Gruß mabo

 

Dieser "Pflicht" kommt ein Servicepartner bereits dadurch nach, dass er Kunden im Garantiefall ein Ersatzfahrzeug zu vergünstigten Konditionen über z.B. ortsansässige Fahrzeugverleier anbietet.

Über dieses Thema kann man sich den Mund fusselig reden. Es ist und bleibt so, wenn man freundlich mit seinem Händler redet ohne direkt das BGB zu zitieren geht auch manches was bei anderen als unmöglich erscheint.

Man muss auch mal geben und nicht nur nehmen können.

Wir lassen unseren Passat z.B. vom Serviceleiter direkt abholen und zum Autohaus mitnehmen, das ist ein Service von IHM und nicht vom AH. Er lässt sein Auto da und wenn er zurück kommt bekommt er auchmal ein Leckerli !

Somit bleiben wir immer mobil. Alles klar ?

Ja, das Prinzip der modernen Geschäft-Beziehung: Eine Hand wäscht die Andere... So, und nur so kann man langfristig etwas erreichen. Ein Geschäft ist nur dann ein wirkliches Geschäft, wenn beide Seiten was davon haben. Mach ich genauso. Diese Methode wirkt Wunder...

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc

...Man muss auch mal geben und nicht nur nehmen können...

Moin!

Ich weiß ja nicht wie du zu deinem Auto gekommen bist, ich hab meines selbst bezahlt und bin der Meinung, damit schon ordentlich in Vorleistung gegangen zu sein. Wenn dann nach relativ kurzer Zeit ein Mangel auftritt, sollte es eigentlich im Interesse des Autohauses sein, den Kunden bei der Stange zu halten (man muß auch mal geben können ;-) ). Vielmehr sehe ich aber hier in Berlin, dass ein Neuautobesitzer verbrannte Erde ist und in den nächsten 2-6 Jahren sowieso kein Geschäft bringt, also was soll man ihm da helfen.

Gruß

Golfforce

Zitat:

Original geschrieben von golfforce

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc

...Man muss auch mal geben und nicht nur nehmen können...

Moin!

Ich weiß ja nicht wie du zu deinem Auto gekommen bist, ich hab meines selbst bezahlt und bin der Meinung, damit schon ordentlich in Vorleistung gegangen zu sein. Wenn dann nach relativ kurzer Zeit ein Mangel auftritt, sollte es eigentlich im Interesse des Autohauses sein, den Kunden bei der Stange zu halten (man muß auch mal geben können ;-) ). Vielmehr sehe ich aber hier in Berlin, dass ein Neuautobesitzer verbrannte Erde ist und in den nächsten 2-6 Jahren sowieso kein Geschäft bringt, also was soll man ihm da helfen.

Gruß

Golfforce

Vermutlich habe ich mein Auto genauso bezahlen müssen wie du auch, denn schenken wollte mir leider keiner etwas, daher hab ich das dann mal wieder selbst machen müssen.

Genau aber diese Forderungsstellung vieler Autokäufer hat letztendlich wohl zu der ablehnenden Haltung vieler Autohäuser in Bezug auf kostenlose Leihwagen geführt.

Nun denke einfach mal über folgendes nach: deine Garantie gilt Europaweit. Du hast einen defekt z.B. in Frankreich und stellst dem örtlichen VW Händler dein Fahfrzeug zur Garantiereparatur hin. Bekommst du ein kostenloses Leihfahrzeug ? Wenn ja warum, wenn nein warum nicht ?

Auch dieser Händler bekommt von VW keinen cent dafür, ein Leihfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Ich habe diesen Fall genau so mal in Österreich erlebt:

Antriebwelle macht Geräusche in der Garantiezeit und wurde dann getauscht ( Seat ). Ich bringe mein Auto zum Seat Händler und frage nach einem Ersatzwagen, die Antwort lautet kostenlos können wir das nicht machen und bekommen das auch nicht von Seat ersetzt, daher kostet ein Leihwagen 25 Euro am Tag .

Ich stimme zu und sage denen, sie sollen dann doch bitte direkt die in 1400 KM anstehende Inspektion mitmachen.

Als ich Auto abgeholt habe war neben den korrekt ausgeführten Arbeiten

1. komplett innen und aussen gereinigt

2. keine Berechnung des Leihwagens (auf meine Nachfrage wo der Leihwagen berechnet sei sagten sie nur, daß es aufs Haus ginge. )

Also auch hier: gegenseitiges geben und nehmen

Ich denke es ist ein wenig Geschick im Umgang mit seinen Gegenüber angesagt, dann geht mehr als wenn man auf sein selbst erklärtes Recht pocht.

Das ist meine Erfahrung, und Umgangsweise mit der Sache und bei ir klappt es, egal wo ich bisher in der Werkstatt gewesen bin.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Dieser "Pflicht" kommt ein Servicepartner bereits dadurch nach, dass er Kunden im Garantiefall ein Ersatzfahrzeug zu vergünstigten Konditionen über z.B. ortsansässige Fahrzeugverleier anbietet.

Ich möchte noch einmal darauf Hinweisen, dass das von mir oben beschriebene bezüglich "Schadenersatz" und "Leihauto" auf die Sachmängelhaftung bezogen war. Das hat auch rein gar nichts mit irgendeiner Automarke oder gutem Verhältnis zum Autohaus zu tun, sondern ist schlichtweg gesetzlich geregelt. Wer sein recht nicht in Anspruch nehmen möchte, weil er sein sonst gutes Verhältnis zum Autohaus nicht gefährden möchte, kann dies ja so für sich entscheiden.

Ich wollte lediglich damit sagen, dass die freiwillige Verantwortung des Herstellers (Garantie) neben die Verantwortung des Händlers (Sachmängelhaftung) tritt. Sie ersetzt Sie aber keineswegs. Das heisst der Kunde hat die Wahl, wen er in die Verantwortung nimmt. Die Sachmängelhaftung dürfte den Kunden in den meisten Fällen besser stellen und bequemer für ihn sein.

Habe ich aber keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Sachmängelhaftung, weil z.B. Privat gekauft, oder Fristen abgelaufen, etc., bleibt halt nur noch die Garantie. In diesem Falle ist es tatsächlich so, dass der Garantiegeber die Spielregeln festlegt, und wenn der ein kostenlosen Leihauto verneint, dann ist das so- wenn auch für den Kunden ärgerlich.

Gruß mabo

am 13. Juni 2008 um 13:43

Hallo,

ich wollte meinem Vorredner nur Zustimmen im Rahmen der Nacherfüllung muss für die Ausfallzeiten Schadensersatz nach § 280 aufgrund der Pflichtverletzung, also des Mangels, geleistet werden. Schadensersatz also vorerst im Rahmen eines Leihwagens.

In den AGB von VW z. B. steht nichts zum Thema Ausschluss drin, wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob das nicht gegen § 307 (Generalklausel) oder § 308, 309 verstoßen würde.

Also viel Erfolg bei euren Reparaturen :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen