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Leihwagen bei Unfall mit BF17

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 11:44

Guten Tag liebe Community,

meine Familie und ich hatten einen Unfall bei dem wir die Unfallopfer sind und keine Schuld haben.

Zur Situation:

Eine Ampel die schon lange Grün ist und auf Orange schaltet, ich bremse normal ab und uns fährt hinten einer an der mittlerweile roten Ampel drauf, weil er dachte dass ich noch drüber fahre....

Neuwagen mit 330 Km kaputt....

Jedoch hat der Verursacher sofort zugegeben, dass er schuld ist (fand ich super :D ) somit gab es mit Polizei und Versicherung keine Probleme und wir haben einen Anspruch auf nen Neuwagen.

Jetzt das Problem:

Der bestellte Neuwagen kommt erst Ende Juli bis Mitte August und wir haben vom Händler einen Leihwagen bekommen nur hat der Händler keinen Plan wie das mit der Versicherung zwecks BF17 aussieht weil die Wagen die Ford den Händlern gibt von einer dritten Verleihfirma im Auftrag von Ford sind/seien ich würde aber gerne das BF17-Jahr nutzen was ich 10 Tage konnte bis zum Unfall und seit dem ein Monat vergangen ist.

Also bis das neue Auto da ist, sind 4 Monate ohne Autofahren und ohne Erfahrung vergangen was nicht in meinem Interesse liegt...

Bei unserer Versicherung war das eigentlich ganz einfach, bescheid sagen dass einer mit BF17 mitfährt und fertig aber bei Verleihfirmen ist es ja so, dass eigentlich nicht 21 Jahren verliehen wird.

Was kann ich also beanspruchen oder wenigstens dem Händler erklären wie das jetzt mit BF17 und seinen Autos aussieht bzw. ein Auto bekommen mit dem ich fahren darf?

Vielen Dank im Vorraus :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@J4mm schrieb am 5. Mai 2016 um 14:19:35 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. Mai 2016 um 14:17:08 Uhr:

wer hat euch denn zugesichert, dass ihr hier Anspruch auf einen Neuwagen habt?

Die generrische Versicherung oder wer?

Wie hoch ist denn der Schaden laut Gutachten bitte?

Das war nicht Meine frage?!

Entschuldige das ich dich angesprochen habe. Kommt bestimmt nicht wieder vor.

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Musst halt fragen ob du drauf versichert bist. Wenn nicht dann geht's nicht.

wer hat euch denn zugesichert, dass ihr hier Anspruch auf einen Neuwagen habt?

Die generrische Versicherung oder wer?

Wie hoch ist denn der Schaden laut Gutachten bitte?

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 12:19

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. Mai 2016 um 14:17:08 Uhr:

wer hat euch denn zugesichert, dass ihr hier Anspruch auf einen Neuwagen habt?

Die generrische Versicherung oder wer?

Wie hoch ist denn der Schaden laut Gutachten bitte?

Das war nicht Meine frage?!

am 5. Mai 2016 um 12:40

Tja, wer zahlt schafft an. Also der Verleiher müßte prüfen ob seine Versicherung sowas zuläßt. Wenn ja, müßte er seinen Vertrag ändern und ggf. auch mehr Versicherungsprämie zahlen, die er eventuell nicht erstattet bekommt.

Du siehst schon. Ein Aufwand mit einigen Unbekannten und ungewissem Ausgang, nur damit jemand BF17 nutzen kann.

Was wäre wenn "du" der Verleiher wärst? Würdest du diesen Aufwand auf "dich" nehmen und ggf. auf Kosten sitzen bleiben

Also "ich" nicht. :D

Gruß Frank,

aber Fragen kostest nichts. Vieleicht ist der Verleiher nicht so hart wie ich. ;)

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 12:56

Zitat:

@Frank128 schrieb am 5. Mai 2016 um 14:40:29 Uhr:

Tja, wer zahlt schafft an. Also der Verleiher müßte prüfen ob seine Versicherung sowas zuläßt. Wenn ja, müßte er seinen Vertrag ändern und ggf. auch mehr Versicherungsprämie zahlen, die er eventuell nicht erstattet bekommt.

Du siehst schon. Ein Aufwand mit einigen Unbekannten und ungewissem Ausgang, nur damit jemand BF17 nutzen kann.

Was wäre wenn "du" der Verleiher wärst? Würdest du diesen Aufwand auf "dich" nehmen und ggf. auf Kosten sitzen bleiben

Also "ich" nicht. :D

Gruß Frank,

aber Fragen kostest nichts. Vieleicht ist der Verleiher nicht so hart wie ich. ;)

Also als Ford Händler würde ich mich dafür einsetzen weil ich ja die nächste Generation meiner Kunden behalten möchte....

Der Verleih wohl eher nicht hm..Kein Plan ich werde aber mit deiner Antwort mehr anfangen können ;D

Zitat:

@J4mm schrieb am 5. Mai 2016 um 14:19:35 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. Mai 2016 um 14:17:08 Uhr:

wer hat euch denn zugesichert, dass ihr hier Anspruch auf einen Neuwagen habt?

Die generrische Versicherung oder wer?

Wie hoch ist denn der Schaden laut Gutachten bitte?

Das war nicht Meine frage?!

Entschuldige das ich dich angesprochen habe. Kommt bestimmt nicht wieder vor.

am 5. Mai 2016 um 13:46

Zitat:

@J4mm schrieb am 5. Mai 2016 um 13:44:36 Uhr:

Was kann ich also beanspruchen oder wenigstens dem Händler erklären wie das jetzt mit BF17 und seinen Autos aussieht bzw. ein Auto bekommen mit dem ich fahren darf?

wenn nichts abweichendes im Leihvertrag steht, bist du versichert, wenn du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist bzw. die Regeln für diese einhälst.

Zitat:

@J4mm schrieb am 5. Mai 2016 um 14:19:35 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. Mai 2016 um 14:17:08 Uhr:

wer hat euch denn zugesichert, dass ihr hier Anspruch auf einen Neuwagen habt?

Die generrische Versicherung oder wer?

Wie hoch ist denn der Schaden laut Gutachten bitte?

Das war nicht Meine frage?!

Dann klär Deine Frage doch bei den richtigen Ansprechpartnern und pampe nicht in diesem Forum rum...;)

Und wenn Dir das hier nicht gefällt, probiere es doch mit der Telefonseelsorge, die reden Dir bestimmt nach dem Mund... :D

Themenstarteram 7. Juni 2016 um 11:51

Das Problem hat sich schon länger gelöst.

 

Bei Ford ist es so geregelt, dass auch BF17 mit den Leihwagen möglich ist.

Wie es bei anderen Marken (BMW,Porsche,Mercedes,VW usw.) aussieht, habe ich keine Ahnung...

Danke an diejenigen mit hilfreichen Antworten.

Zitat:

Bei unserer Versicherung war das eigentlich ganz einfach, bescheid sagen dass einer mit BF17 mitfährt und

Wie war das bei euch mit dem Beitrag, hat der sich nach dem Bescheid geben verändert?

Ob du da noch eine Antwort bekommst:

 

Registriert seit:

5. Mai 2016 um 12:51 Uhr

Letzter Beitrag:

7. Juni 2016 um 13:51 Uhr

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