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Leihwagen während Garantie-Reparatur

Opel Astra J
Themenstarteram 20. Januar 2012 um 6:52

Guten Morgen!

Habt ihr Erfahrung damit, wie es sich mit den Leihwagenkosten im Falle einer Garantiereparatur (bzw. Fehlersuche) verhällt?

Laut meiner Werkstatt ist ein Leihwagen nur kostenfrei, wenn die Reparatur länger als einen Tag dauert. Stimmt das so?

Viele Grüße

Laubfrosch1987

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36 Antworten

Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Leihwagen während einer Garantiereparatur.

In den Garantiebedingungen des Herstelles kann etwas anderes geregelt sein, genauso wie in der Mobilitätsgarantie, was aber wiederum etwas anderes ist.

Bei meinem FOH ist es so dass ich bei einer Garantiereparatur die mehr als 2h dauert einen kostenlosen Leihwagen bekommen kann. Ob das jetzt aber so von Opel festgelegt und zugesichert ist kann ich nicht sagen. Ich denke aber das ist eine freiwillige Leistung eines jeden FOH.

Laut Auskunft meines FOHs zahlt Opel im Falle einer Garantiereparatur das Ersatzfahrzeug nur dann, wenn die Fahrzeugausfall 2 Tage oder länger dauernd wird. Alles was darüber hinaus geht, ist Service des FOHs.

Bei der Mobilitätsgarantie (z.B. bei einem Leasingfahrzeug) sieht das anders aus.

Themenstarteram 20. Januar 2012 um 7:38

Im § 249 Abs. 1 BGB steht aber, dass man bei einem Sachmangel, in die Lage versetzt werden muss, in der man ohne den Sachmangel wäre. Wäre kein Sachmangel vorhanden, hätte ich mein Auto und müsste keine zusätzliche Gebühr dafür zahlen.

Wann greift die Mobilitätsgarantie?

Zitat:

Original geschrieben von laubfrosch1987

Im § 249 Abs. 1 BGB steht aber, dass man bei einem Sachmangel, in die Lage versetzt werden muss, in der man ohne den Sachmangel wäre. Wäre kein Sachmangel vorhanden, hätte ich mein Auto und müsste keine zusätzliche Gebühr dafür zahlen.

Wann greift die Mobilitätsgarantie?

Wenn du die Paragraphen kennst, warum fragst du dann:confused:

Die Mobilitätsgarantie greift dann wenn du aus eigener Kraft nicht mehr gefahrlos die Werkstatt ansteuern kannst.

Themenstarteram 20. Januar 2012 um 7:44

Zitat:

Original geschrieben von alex279

Zitat:

Original geschrieben von laubfrosch1987

Im § 249 Abs. 1 BGB steht aber, dass man bei einem Sachmangel, in die Lage versetzt werden muss, in der man ohne den Sachmangel wäre. Wäre kein Sachmangel vorhanden, hätte ich mein Auto und müsste keine zusätzliche Gebühr dafür zahlen.

Wann greift die Mobilitätsgarantie?

Wenn du die Paragraphen kennst, warum fragst du dann:confused:

Die Mobilitätsgarantie greift dann wenn du aus eigener Kraft nicht mehr gefahrlos die Werkstatt ansteuern kannst.

Weil mir von der Werkstatt gesagt wurde, dass dieser angeblich durch die AGBs ausgehebelt wird. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die AGBs einen Paragraphen aushebeln können...

moin,

mir wurde vor dem kauf vom chef

( kleiner laden...)

mündlich ein ersatzwagen versprochen.

da er privat in meiner nähe wohne, könne er morgens evtl. den wagen zur inspektion mitnehmen, und abend wieder abliefern.

pustekuchen.

nach der unterschrift sind alle sind abgetaucht!

das war auch u.a ( mieser kundendienst) der grund, warum ich den FOH gewechselt habe.

das es auch anders geht, zeigte mir schon vor 10 j. ein örtlicher vw händler.

dort gab es entweder einen ersatzwagen, oder für die zeit eine fahrkarte mit den öffentlichen. sogar eine 2. für den partner.

das war service!

opel hat da noch viel zu lernen.

Zitat:

Original geschrieben von laubfrosch1987

Weil mir von der Werkstatt gesagt wurde, dass dieser angeblich durch die AGBs ausgehebelt wird. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die AGBs einen Paragraphen aushebeln können...

Na wenn du das so gut weisst kannst du dir deine Antwort ja selbst geben;)

Themenstarteram 20. Januar 2012 um 7:58

Zitat:

Original geschrieben von alex279

Zitat:

Original geschrieben von laubfrosch1987

Weil mir von der Werkstatt gesagt wurde, dass dieser angeblich durch die AGBs ausgehebelt wird. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die AGBs einen Paragraphen aushebeln können...

Na wenn du das so gut weisst kannst du dir deine Antwort ja selbst geben;)

Wenn ich es wissen würde, würde ich net fragen ;-) Ich kanns mir nur nicht vorstellen. Aber das heißt ja noch lange nichts.

Was erwartest du? Du stellst eine Frage und bekommst eine Antwort, die du dann anzweifelst. Soll man nur das antworten was du hören (lesen) willst?

Google doch einfach mal z.B."Leihwagen im Garantiefall"...

Ich bin immer noch der Meinung meines ersten Postings.

Egal ob Garantieleistung oder normaler Werkstattaufenthalt (z.B. Inspektion oder andere Rep.), ich habe bis jetzt immer von meinem FOH ein Leihwagen bekommen...kostenlos!

am 20. Januar 2012 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von RuHe

das es auch anders geht, zeigte mir schon vor 10 j. ein örtlicher vw händler.

dort gab es entweder einen ersatzwagen, oder für die zeit eine fahrkarte mit den öffentlichen. sogar eine 2. für den partner.

das war service!

opel hat da noch viel zu lernen.

Bei einem unserer VW-Opel-Händler bekommt man auch kostenlos Tickets für den ÖPNV, Hin- und Rückfahrt. Ersatzwagen sind bei unseren VW-Händlern dagegen kostenpflichtig.

Einer auf dem Land, wo ich früher war, hat mich immer zu meinem Arbeitsplatz gefahren und abends wieder abgeholt, wenn der Wagen zur Inspektion war.

Mein Schwiegervater bekommt bei seinem Opel-Händler die Ersatzwagen immer umsonst.

Ist also ganz unterschiedlich, wie das gehandhabt wird. Kommt sicher auch drauf an, wie groß die Werkstatt ist. Wenn man viele Werkstattkunden hat, kann ich auch verstehen, wenn der Händler nicht 50 Ersatzwagen bereithält. Schließlich muss das bezahlt werden. Und wenn man es nicht direkt bezahlt, dann indirekt über höhere Servicepreise.

am 20. Januar 2012 um 10:02

Hallo zusammen

Also ich kenn das auch nur so das egal was ich am Auto reparieren lasse und mein FOH das Auto behalten muss bekomm ich einen Leihwagen wen ich das möchte, er fährt mich aber auch nachhause und holt mich wieder ab wen ich kein Auto brauche für mich war das bis jetzt immer vollkommen normal und Service am Kunden.

Bei meinem FOH bekommt man nur dann einen Leihwagen gestellt, wenn das eigene Fzg. nicht mehr verkehrstüchtig bzw. verkehrssicher ist und zum FOH "eingeschleppt" werden muss. Dies gilt nur für Garantiearbeiten.

Zitat:

Original geschrieben von Smille 1

Egal ob Garantieleistung oder normaler Werkstattaufenthalt (z.B. Inspektion oder andere Rep.), ich habe bis jetzt immer von meinem FOH ein Leihwagen bekommen...kostenlos!

bekomme ich auch immer bei einer Inspektion :)

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