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Leistung S4 cabrio (8H)

Themenstarteram 17. August 2009 um 11:26

Hallo,

nun habe ich es schwarz auf weiß.... war mit unserem S4 Cabrio (Baujahr 2008) auf einem von der quattro GmbH zertifizierten MAHA Prüfstand. 281 PS anstatt der angegebenen 344 PS.

Mein Freundlicher hat dazu nur gemeint, dass er das Prüfprotokoll an Audi weiter geleitet habe und man nun abwarten müsste, was Audi / die quattro GmbH nun vorschlägt, und ob überhaupt.

Meiner Meinung nach darf die Leistung des Motors doch nur +/- 7% von der angegebenen Leistung abweichen, oder ? Das wäre dann Minimum 319 PS.

Kann ich das Fahrzeug wandeln, wenn die zugesicherte Leistung von mind. 319PS nicht erreicht wird bzw. nicht nachgebessert wird. Wie wollen die überhaupt nachbessern ? Neuer Motor ? Chiptuning ?

Gruss

Pet

Beste Antwort im Thema
am 18. August 2009 um 5:40

Dein Wagen hat hier offensichtlich einen Mangel - oder das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" wie ein Anwalt das wohl nennen würde.

Da Du schon einige Male mit Deinem Händler gesprochen hast wird dem Dein Standpunkt klar sein. Aber: Für den Fall, das die Sache nicht so geschmeidig von Statten geht und Du doch "deutlicher" werden musst ist es wichtig, dass Du Deinen Pflichten als Kunde nachgekommen bist. Der Ablauf bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Garantiemängeln ist immer der gleiche:

1. Mangel schriftlich anzeigen und Frist für Beseitigung setzen (hier wären wohl 2-4 Wochen sinnvoll, lieber etwas längeren Zeitraum setzen).

2. Falls Mangel nicht beseitigt: Nochmals deutlich und schriftlich auf Mangel hinweisen und Nachfrist setzen (max. noch mal der gleiche Zeitraum).

3. Falls Mangel immer noch nicht beseitigt: Jetzt kannst Du Minderung oder Wandlung und evtl. Schadenersatz fordern. Das tut natürlich am besten Dein Anwalt.

Leider habe ich selbst schon so vorgehen müssen. Bei mir kam schon nach Punkt 1 "Leben in die Bude". Zumindest haben Händler und Hersteller die Sache danach ernst genommen und mich nicht mehr nach dem Motto "so, wir haben da was getauscht, nun schauen Sie erst mal ob es besser geworden ist" hingehalten.

Wenn ich richtig liege hat das Kfz-Handwerk auch eine "Schiedsstelle" oder einen "Ombudsman". Der ist bei der Handwerkskammer angesiedelt. Hier werden strittige Fälle zwischen Kunden und Werkstatt "verhandelt". Für Werkstätten hat eine dort gefällte Entscheidung quasi das gleiche Gewicht wie ein Gerichtsurteil, da ein nachfolgend angerufenes Gericht i.d.R. die gleiche Entscheidung fällt.

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63 PS unterschied ist schon ne hausnummer......die karre würde ich sofort zurückgeben.....´(auf jeden fall versuchen)

ich denke auch das da jetzt mal der händler gefragt ist...er hat dir schliesslich ein wagen verkauft, welche die beworbenen eigenschaften nicht erfüllt....

Zitat:

Original geschrieben von petboos

Kann ich das Fahrzeug wandeln, wenn die zugesicherte Leistung von mind. 319PS nicht erreicht wird bzw. nicht nachgebessert wird. Wie wollen die überhaupt nachbessern ? Neuer Motor ? Chiptuning ?

Hi,

wann hast du das Auto gekauft?

Wenn die Leistung so deutlich unter der Nennleistung liegt, dann kann mMn nur irgendwas defekt sein, was repariert wird.... Schon hast du (annähernd) genügend Power. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier so ne große Streuung unter normalen Umständen möglich ist!

Gruß

Jan

am 17. August 2009 um 12:56

es ist schon heufiger thema gewesen dass die v8 speziell im s4 und rs4 leistungstechnisch stark nach unten streuen.

liegt auch unteranderem an der einfahrt des motors... die motoren brauchen einen weile um alles an leistung entfalten zu können.

 

schaden halte ich für unwahrscheinlich (trotzdem denkbar). würde da an einen defekten LMM denken...

 

wichtig sind aber auch die prüfstandbedigungen unter dennen gestestet wurde.

ganzwichtig ist die temperatur der luft die dem motor während dessen zugeführt wurde.

Themenstarteram 17. August 2009 um 13:59

also ein Defekt wird von seiten des Freundlichen ausgeschlossen, der hatte den Wagen nun 14 Tage lang und ihn auf Herz und Nieren geprüft und sämtlich parameter ausgelesen und diese dann an AUDI übermittelt. Das einzige was sie gefunden haben bzw. getauscht ahben war der Luftfilter... hat aber m.E. nichts bzw. nicht viel gebracht.

Wie ich zuvor schon geschrieben habe, macht mein A4 2.0 TFSI quattro (Bj. 2008) den s4 cabby bis 180 km/h nass. Das ist immer noch so.. klar, der V8 ist unten herum erstmal träge, müsste dann aber irgendwann erwachen, schliesslich sind 4,2l Hubraum und 344PS sowie der Drehmomentvorteil irgendwann mal da. Der freundliche meint nur, dass der Wagen (mit neuem Luftfilter) locker die 250km/h erreicht (.. zuvor hat er 240 km/h geschafft, was für einen s4 wohl ein echter Witz sind).

Keine Ahnung was die jetzt machen wollen... ich habe schon angedroht, dass ich den Wagen Wandeln will. Schliesslich akzeptiert Audi nur eine Leistungsmessung auf einem MAHA Allrad prüfstand mit dem vom Audi vorgeschriebenen Prozess (warmlauf, etc.) und dies habe ich genau so machen lassen...

wie auch immer.. der Freundliche meinete nur.. wenn sie den Wagen dann wandeln lassen wollen muessen Sie das wohl tun. Ziemlich arrogant ... Audi sollte die Sache mehr als peinlich sein. Habe auch schon erworgen mich an die Presse zu wenden (AutoBild etc.).

am 17. August 2009 um 14:28

erstmal abwarten was audi sagt... diese Problem ist ja bekannt und kommt häufiger vor.

zur not auch mal den händler wechseln, wenn der aktuelle dir nicht passt.

und auch ruhig druck machen... kann ja nicht sein das ein so teures auto die versprochenen leistungen nicht einhält.

 

sollte da keine vernümpftige reaktion kommen ist ein gang zur presse denkbar...

 

 

hab da aber mal selbst ne frage.

wie ist das wenn man sich einen gebrauchten s4 kauft/finanziert und dann zu wenig leistung feststellt? kann ich dann auch nich wandeln oder steh ich dann schlecht da?

 

Themenstarteram 17. August 2009 um 15:28

.. also prinzipiell ist es eine Frage wie alt Dein fahrzeug ist und ob Du noch Audi Garantie bzw. Anschlussgarantie hast und welche Kilometer Laufleistung Dein Wagen schon hat.

In meinem Fall ist die Sache klar. Der Wagen ist Baujahr 2008. Ist ein Leasingfahrzeug und hat noch Audi Werksgarantie bis 2010 + für das 3. und 4. Jahr gleich mit abgeschlossen. Das AUto hat derzeit 11500 km auf der Uhr. Also ein Jahreswagen mit Audi Garantie und 11,5k km. Das ist noch ganz klar ein Fall für Audi selbst.

am 17. August 2009 um 16:45

ja gut...

 

also wenns bei mir nen s4 wird dann wohl ehr so 3 jahre alt und 50-60 tkm auf der uhr... als neuwagen liegt er dann doch sehr über meinem budget.

und gebrauchtwagen haben den größten wertverlust ja schin hintersich ;)

 

 

is halt ärgerlich wenn man in nem s4 dann von nem a3 3.2L stehen gelassen wird... das geht garnicht...

also beim rs4 hab ich mal gelesen das der erst mit 10 bis 15tkm eingefahren ist... aber selbst wenn müsste deiner schon mehr leisten... die minderleistung ist einfach zu krass... ich wünsch dir viel erfolg "gegen" audi

am 18. August 2009 um 5:40

Dein Wagen hat hier offensichtlich einen Mangel - oder das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" wie ein Anwalt das wohl nennen würde.

Da Du schon einige Male mit Deinem Händler gesprochen hast wird dem Dein Standpunkt klar sein. Aber: Für den Fall, das die Sache nicht so geschmeidig von Statten geht und Du doch "deutlicher" werden musst ist es wichtig, dass Du Deinen Pflichten als Kunde nachgekommen bist. Der Ablauf bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Garantiemängeln ist immer der gleiche:

1. Mangel schriftlich anzeigen und Frist für Beseitigung setzen (hier wären wohl 2-4 Wochen sinnvoll, lieber etwas längeren Zeitraum setzen).

2. Falls Mangel nicht beseitigt: Nochmals deutlich und schriftlich auf Mangel hinweisen und Nachfrist setzen (max. noch mal der gleiche Zeitraum).

3. Falls Mangel immer noch nicht beseitigt: Jetzt kannst Du Minderung oder Wandlung und evtl. Schadenersatz fordern. Das tut natürlich am besten Dein Anwalt.

Leider habe ich selbst schon so vorgehen müssen. Bei mir kam schon nach Punkt 1 "Leben in die Bude". Zumindest haben Händler und Hersteller die Sache danach ernst genommen und mich nicht mehr nach dem Motto "so, wir haben da was getauscht, nun schauen Sie erst mal ob es besser geworden ist" hingehalten.

Wenn ich richtig liege hat das Kfz-Handwerk auch eine "Schiedsstelle" oder einen "Ombudsman". Der ist bei der Handwerkskammer angesiedelt. Hier werden strittige Fälle zwischen Kunden und Werkstatt "verhandelt". Für Werkstätten hat eine dort gefällte Entscheidung quasi das gleiche Gewicht wie ein Gerichtsurteil, da ein nachfolgend angerufenes Gericht i.d.R. die gleiche Entscheidung fällt.

Themenstarteram 18. August 2009 um 11:23

@reinhold01

DANK Dir... warte jetzt auf Anfang Sep 09 ob und was die quattro GmbH mir ggf. zu erzaehlen hat; falls dies nichts bringt, werde ich mich so verhalten, wie Du beschrieben hast.

am 18. August 2009 um 11:24

danke für die ausführlich erklärung.

 

also müsste man ja mit einem gebrauchten vom vertragshändler, also mit gebrauchtwagen garantie oder sogar gwg plus, auch eine chance haben das der mangel behoben wird. oder seh ich das irgendwie falsch?

am 23. August 2009 um 21:34

Mit der Gebrauchtwagen-Garantie wäre ich da vorsichtig - da sind mit Sicherheit eine ganze Latte von Dingen ausgeschlossen.

Aber: So einen Mangel wie hier könnte man selbstverstänlich auch beim Gebrauchtkauf bei seinem Verkäufer innerhalb der Gewährleistungfrist anmelden - zumindest wohl bei einem gewerblichen Verkäufer. Kein Verkäufer - privat oder gewerblich - darf beim Verkauf Mängel arglistig Verschweigen. Will heißen dass er Mängel, die er vernünftiger Weise erkennen kann, einem Käufer mitteilen muss. Bei gewerblichen Verkäufern geht man von einem "Profi" aus. Also legen Gerichte die Regel hier wesentlich schärfer aus wie bei privaten Verkäufern.

Wie ein Gericht entscheidet ist nicht immer vorher zu sagen. Wie heißt es noch: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand...

Grundsätzlich ist ja niemand daran interessiert, Zeitund Geld vor Gericht zu verplempern und sich womöglich eine blutige Nase zu holen. Wenn man als Kunde klar macht, dass man sich auskennt und sich nicht scheut, den Schritt zu gehen, erreicht man häufig schon das , was man erreichen wollte.

Wichtig: Dabei immer schön freundlich, sachlich und bestimmt bleiben! Dann wird man auch ernst genommen...

am 23. August 2009 um 21:58

heißt also gebrauchtwagen garantie bedingungen gut durchlesen und am besten noch mal schriftlich festhalten, dass bei mangel die garantie greift oder nicht.

ja immer freundlich und sachlich bleiben sollte selbstverständlich sein, schließlich will man ja was vom verkäufer....

 

Also ohne jetzt klugscheißen zu wollen und je einen S4 gefahren zu haben.

Das der S4, oft nicht die versprochene Leistung hat, ist doch schon lange kein Geheimnis mehr.

War vor allem bei den ersten S4 V8's so.

Laut ADAC wurden damals, nagelneue S4's auf den Prüfstand mit weit unter 300Ps gemessen...

Also muss nicht zwingend ein Mangel vorliegen, sondern eher ein Konstruktionsfehler.

Bei den ganzen thermischen Problemen, auch kein Wunder.

am 23. August 2009 um 22:34

naja rechtens is das aber trotzdem nicht. versprochene leistung nciht erfüllt bzw. die abweichung ist größer als 7%.

da steht der hersteller in der pflicht.

 

es gibt ja auch das wunderbare problem mit den stuerkettenspanner beim s4, recht häufig sogar, aber mit kulanz is da auch nicht viel. würde mich aber mal interessiern ob dieser fehler auch bei den b7 modellen vorkommt.

 

die minderleistung is bei allen nicht turbo aufgeladenen audi motoren zu sehen, zb rs4 (v8 fsi), s4 (v8), a3 (vr6), leider.

 

desweitern hab ich noch nen fehler gefunden die die s4 mit tiptronic heimsuchen kann: dort wird schon bei 6600 geschaltet. so erreicht der motor seine spitzenleistung überhaupt nicht.

 

alles teure fehler bzw. nicht hinnehmbare fehler. so langsam frag ich mich ob ich vom s4 doch absehe.....

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