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Leistungssteigerung ohne Erhöhung der Maximalleistung auch eintragungspflichtig?

BMW
Themenstarteram 25. Juli 2014 um 9:14

Ob eine so geringe Leistungssteigerung überhaupt Sinn macht, darüber darf gestritten werden. Die Überlegung ist eher theoretischer Natur.

Der 325d N57 hat 430Nm bei 1750U/min und 204PS bei 3750U/min. Wenn man nachrechnet nach der Formel 2xPi x Drehzahl/60s x Drehmoment ergibt sich bei 382Nm bei 3750U/min die Leistung von 204PS.

Demnach fällt die Drehmomentkurve beim 325d von 430Nm bei 1750 auf 380Nm bei 3750.

Ich würde für 3000U/min ein Drehmoment von rund 400Nm annehmen, was eine Leistung von 171PS ergibt. Erhöht man das Drehmoment auf 475Nm so erhält man bei 3000U/min rund 203PS.

Stellt euch einfach vor, der Tuner würde die Drehmomentkurve mit dem Mauszeiger bei 3000U/min anfassen und von 400 auf 480Nm nach oben ziehen. Dann hätte man nicht mehr diese fallende Drehmomentkurve, sondern die Leistungsentfaltung wäre mehr wie ein Benziner, was mir sogar gut gefiele. Mehr als 430Nm bei 1750U/min benötige ich gar nicht, sondern einfach nur, wenn man einen Überholvorgang auf der Landstraße im 3. Gang beginnt und der Drehzahlmesser streicht dabei von 2000 bis 3500Umdrehungen, dass es da noch ne kleine Portion extra-Schub gibt.

Beim 330d liegt das Drehmoment von 520Nm über einen relativ großen Bereich (1750-3000) an und der 325d wäre dann bei typischer Überholdrehzahl gar nicht mehr so weit weg.

Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass weniger als 10% Mehrleistung für TÜV und Versicherung keine Rolle spielen würden. Wird aber nicht stimmen, oder? Eine Vmax-Aufhebung muss auch eingetragen werden, oder? Bergab ginge der 325d auch 270km/h

Würde eine Leistungssteigerung in der Art irgend jemanden interessieren? Natürlich könnte man auch gleich einen 330d daraus machen und die Kosten beim Tuner wären identisch, aber dann muss man auf jeden Fall zur Einzelabnahme und es der Versicherung melden.

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ronmann

 

Würde eine Leistungssteigerung in der Art irgend jemanden interessieren?

Ich denke nicht, zumindest nicht die Versichung.

Aber fragen kostet nix. ;)

Ich denke eher den TÜV interessierts, da ja Veränderungen an der Elektronik vorgenommen wurden.

Themenstarteram 25. Juli 2014 um 21:48

Also der Wunsch die Veränderung nicht eintragen zu müssen, bleibt nur ein Wunsch. Und wenn im Schadensfall dann erst jemand die Veränderung bemerkt und feststellt, dass quasi fast nix verändert wurde? Dann gibt´s trotzdem Ärger?

Änderungen an der Leistung sind grundsätzlich eintragungspflichtig!

TÜV und anschl. neue Zulassungsbescheinigung .

U.a. ändert sich ggf. sogar das Abgasverhalten.

Die Versicherungprämie ändert sich durchweg nicht. Doch da Änderungen eintragungspflichtig waren, müssen diese Veränderungen natürlich auch der Versicherung mitgeteilt werden.

Manche Versicherungen interessiert das aber gar nicht ;) Alles schon erlebt. und wenn sich die Maximalleistung nicht erhöht ists der Versicherung im Normalfall erst recht egal. Aber ein kurzer Anruf bringt Klarheit.

Ärger gibts im Normalfall nicht. Ich kenne keinen Fall bei dem nach einem Unfall die Mstg-Software geprüft worden wäre und dadurch ein nachteil entstanden wäre... Im Normalfall kann eine geänderte Software ja auch nix für nen Unfall.

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i

Manche Versicherungen interessiert das aber gar nicht ;) Alles schon erlebt. und wenn sich die Maximalleistung nicht erhöht ists der Versicherung im Normalfall erst recht egal. Aber ein kurzer Anruf bringt Klarheit.

Ärger gibts im Normalfall nicht. Ich kenne keinen Fall bei dem nach einem Unfall die Mstg-Software geprüft worden wäre und dadurch ein nachteil entstanden wäre... Im Normalfall kann eine geänderte Software ja auch nix für nen Unfall.

Da muss ich dir leider widersprechen.

Die Versicherung kann wohl den Versicherungsschutz verweigern/minimieren, auf Grund einer nicht eingetragene Leistungssteigerung. Und das aus mehreren Gründen.

1. Der Hauptgrund überhaupt: Bei Leistungsteigerungen/Änderungen der MSG-Software erlischt die ABE (deshalb die Einzelabnahme beim TÜV).

2. Die Versicherung kann damit argumentieren, dass z.B. die Bremsanlage nicht für diese Leistung ausgelegt ist.

Das sind nur einige Beispiele und man weiss ja, dass jede Versicherung -wenn's um Bezahlen geht - alle möglichen Schlupflöcher suchen und finden.

Ud glaube mir, bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, wird das Fahrzeug meistens durch Gutachtern überprüft.

Normal läuft es so, dass man die Änderung der Versicherung mitteilt und diese keine Beitragserhöhung verlangen, solange die Leistungssteigerung im moderaten Rahmen ausfällt. Die Höhe, bis zu der kein Zusatzbeitrag fällig ist kann von jeder Gesellschaft selbst festgelegt werden.

Aber jegliche Leistungsänderung muss der Versicherung gemeldet werden.

Wenn jemand nur an der Drehmomentkurve rumbastelt und die Leistung nicht verändert ... ich würde auf jeden Fall meine Versicherung ebenfalls informieren.

Und wenn es nur aus dem Grund ist, den von X3_Profiler genannten Möglichkeiten des späteren Stresses aus dem Weg zu gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

 

Wenn jemand nur an der Drehmomentkurve rumbastelt und die Leistung nicht verändert ... ich würde auf jeden Fall meine Versicherung ebenfalls informieren.

Du weißt schon, dass dasd Produkt aus Drehmoment und Drehzahl die Leistung ergibt (gibt da ne schöne Formel für, fällt mir aber auf die Schnelle nicht ein, irgendwas mit nem Faktor von 9660...) ?!

Klar hat das Ding nicht mehr Maximalleistung, aber wenn die Karre bei 3000 U/Min mehr Drehmoment hat, hat sie auch automatisch mehr Leistung bei 3000 U/min.

Durch diese Änderung würde die Vmax wahrscheinlich nicht erhöht, aber das Beschleuningungsvermögen würde besser. Somit ist auch die Belastung für die Bremsanlage höher -> Erlöschen BE. Davon abgesehen ändert sich auch das Abgasverhalten -> Erlöschen BE.

Gruß Viech

Du hast in allen Punkten recht aber ich schrieb von "melden an die Versicherung". Deine Punkte kannst du nur durch "Eintragung" legalisieren.

Aber im Grunde sind wir uns einig.

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 11:21

Das war nur so ein kurzer Gedanke, es evtl. mal so machen zu lassen und darauf vertrauen, dass es niemanden interessiert, aber stimmt schon, korrekt ist das nicht. Und wenn man es korrekt machen will, kann man auch 330d-Daten wählen. Der Aufwand ist ja identisch.

Zitat:

Original geschrieben von X3_Profiler

 

Da muss ich dir leider widersprechen.

Die Versicherung kann wohl den Versicherungsschutz verweigern/minimieren, auf Grund einer nicht eingetragene Leistungssteigerung. Und das aus mehreren Gründen.

Es wird aber die Leistung nicht gesteigert ;)

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 12:46

Naja, das ist Ansichtssache;)

Wenn ich bei 190 (=3000U/min) auf der AB Vollgas gebe, habe ich bisher 170Pferdchen zur Verfügung. Dann wären es 200, welche mich die nächsten 1000Umdrehungen begleiten würden. Eigentlich kein große Sache.

Der Versicherung gehts aber nur um die Maximalleistung... Im Normalfall.

Wie gesagt: TÜV ist was anderes... Für den TÜV ist das vom Prinzip her ganz normales Chiptuning.

Zitat:

Original geschrieben von viech

Durch diese Änderung würde die Vmax wahrscheinlich nicht erhöht, aber das Beschleuningungsvermögen würde besser. Somit ist auch die Belastung für die Bremsanlage höher

Gruß Viech

Weshalb sollte das so sein? Die Bremse muss die kinetische Energie in Wärme umwandeln. Ob der Wagen vorher innerhalb von 20 oder nur 17 s auf 200 km/h beschleunigt hat, ist der Bremse ziemlich egal. Selbst wenn der Wagen angeschoben worden wäre.

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 19:54

Na kann ich kann den Abbremsvorgang von 250 auf 0 in kürzeren Abständen wiederholen;)

Ich denke die Bremse kann das schon ab. Erinnere mich noch an Papas 540i mit V8, 286PS und 1,8t im E34. Das Auto hat 15-Zoll-Felgen und die Bremse hat es auch geschafft.

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