1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Lenk-und Ruhezeiten LKW mit Ladekran im Baustoffhandel - was ist einzuhalten?

Lenk-und Ruhezeiten LKW mit Ladekran im Baustoffhandel - was ist einzuhalten?

Themenstarteram 7. November 2013 um 4:55

Hi,

wie ist das jetzt genau? Ich fange um 7 an fahre 20 Min. dann lade ich 30 Min. ab und fahre wieder zum laden zurück usw. Die Lenkzeit am Tag ist im Gesamten max. 4h.

Die Frage ist, wenn ich nicht 4,5h am Stück fahre, dann muss ich doch auch nicht irgendwo stehen bleiben um eine Pause ein zu legen,oder?

Danke Ralf

Beste Antwort im Thema
am 12. November 2013 um 7:02

Wenn du nicht weißt, wie richtig zitiert wird, ist das nicht schlimm, es ist es rechts neben dem Beitragseditor zu sehen (VB-Code Kurzhilfe). So wie dein Beitrag aussieht, ist er und mein Zitat nicht als solche zu erkennen, weil beides komplett vermischt ist. Aber nun zu deinen Aussagen:

Zitat:

Original geschrieben von Rubberduck128

ich hoffe nur das du nicht als LKW Fahrer unterwegs bist. Was du hier ablässt ist "haaresträubend" um nicht zu Sagen großer Mist!

Ich denke, dass du als LKW-Fahrer unterwegs bist und der Teil des Beitrags zeigt mir, dass du nicht so tief in der Materie steckst (musst du ja auch nicht, aber dann solltest der Empfehlung von Dieter Nuhr folgen. Bezeichne nicht alles als "großer Mist" was nicht deiner falschen Meinung entspricht.

Zitat:

Erstens zu den LuRz. Die LuRz sind in den EU Ländern uneingeschränkt an-u. durchsetzbar. Da bildet Deutschland keine Ausnahme zumal hier regelmäßig Kontrollen stattfinden. Um dich umfassend aufzuklären solltest du dir die Seite genau durchlesen:

http://www.lkw-recht.de/Die_Lenk__und_Ruhezeiten_2013

Auf der Seite finde ich gerade nicht dein "LuRz". Wo mag das nur stehen?

Ich weiß noch immer nicht, wo du den Begriff "Gesetz der Lenk- und Ruhezeiten" (LuRz) her hast. So etwas gibt es in der ganzen EU nicht. Auch auf der von dir ziterten Seite nicht.

Die Regelungen der EG-Sozialvorschriften setzen sich aus verschieden EG-Verordnungen zusammen:

EG-VO 3812/85 (da steht im Wesentlichen drin, dass Tachografen ab 3,5 t eingebaut werden müssen, welche technichen Vorausetzungen sie haben müssen und dasss sie grundsätzlich zu benutzten sind). Dann die EG-VO 561/06 (da steht drin, welche Arbeits- Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten sind).

Es gibt dann noch die EG-VO 1266/09 (Technische Anpassung, Änderung der Anlage 1 der EG-VO 3821/85). Es gibt für Busfahrer auch noch die EG-VO 1073/09 (regelt die 2-wöchigen Wochendruhezeiten im Reiseverkehr). Zusätzlich gibt es für den Verkehr mit den Drittländern die AETR. Aber es gibt definitiv kein Gesetz, das sich mit LuRz abkürzt, auch wenn die Abkürzung interessant ausssieht.

Nach EU-Recht sind diese Verordnungen in jedem Land nationales Recht umzusetzen. Dazu gibt es in D das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung. Und für alle Arbeitneher in D gilt grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz. Und dort gibt es den § 21 a, der für den Transport auf Straßenfahrzeugen gilt.

Zitat:

Das Arbeitszeitgesetz läuft ähnlich ab. Wahrscheinlich hast du den Beitrag von Roadheini nicht Richtig gelesen. Recht hast du nur in einer Beziehung auf die Aufteilung der Pausen im Arbeitszeitgesetz, obwohl ich hier gleich eine mögliche Anwendung geschildert habe.

....

Doch ich habe ihn schon richtig gelesen und wenn du mal weiter oben schaust, habe ich das genau so auch geschrieben wie @roadheini.

Wenn es nur ein Vorschlag war, dass die Aufteilung der Pausen so sein könnte, wie du es geschrieben hast, solltest du es auch zum Ausdruck bringen. Dein ursprünglichen Beitrag liest sich aber so, dass erst 15 Min (Frühstück) und dann 30 Min. (Mittag) Pause gemacht werden müssen. Damit hast du andere Varianten und Kombinationen ausgeschlossen und das ist nun mal falsch!

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Wenn dein Tacho auf Arbeit steht, denke ich sind trotzdem nach 4,5 Stunden die Pausen einhalten. Verbesserungen sind erwünscht.

lenkzeitunterbrechung = nein

da keine 4:30 Std lenkzeit

aber.... es gibt noch das arbeitszeitgesetz und das sagt das du

zitat arbeitszeitgesetz:

§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei

einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer

Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach

Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause

beschäftigt werden.

das wäre dann wo du irgendwo stehen bleiben musst ;)

am 7. November 2013 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von Jan81

Wenn dein Tacho auf Arbeit steht, denke ich sind trotzdem nach 4,5 Stunden die Pausen einhalten. Verbesserungen sind erwünscht.

Das ist mal defintiv falsch!

 

Die 45 Min. Ruhezeit sind nur nach 4,5 Std. Lenkzeit einzuhalten. Die Arbeitzeit setzt sich zusammen aus der Lenkzeit (dann, wenn das Fahrzeug fährt) und sonstigen Arbeiten (wenn du mit dem Ladekran be- und entlädst).

In diesem Fall ist nur die Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz von Beduetung: danach ist spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Arbeitsunterbrechung (Pause) "von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt" zu machen." Die Pausenzeit kann in Abschnitte zu 15 Min. aufgeteilt werden (anders als nach der EG-VO 561/09).

Und das steht in § 4 Arbeitszeitgesetz. @roadheini hat das völlig richtig dargestellt

Hallo Ralf,

habe Dir hier einmal das Original runtergeladen.

Jan-Marinus

Fahrerkarte

Hallo, bei deiner Tätigkeit hat das Arbeitszeitgesetz Anwendung. Das bedeutet das du deine Pausen genau wie ein Schichtarbeiter einhalten solltest. Frühstück min. 15 Minuten, Mittag min. 30 Minuten.

Es sei denn dein Chef schickt dich mal auf Fernfahrt, dann gilt das Gesetz der Lenk-u. Ruhezeiten (LuRz)

MfG rubberduck

@ rubberduck

wo bitte hast du das denn her?????? das bedarf aber ganz schnell einer erklärung

Zitat:

Das bedeutet das du deine Pausen genau wie ein Schichtarbeiter einhalten solltest. Frühstück min. 15 Minuten, Mittag min. 30 Minuten.

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

@ rubberduck

wo bitte hast du das denn her?????? das bedarf aber ganz schnell einer erklärung

Hallo, ich habe es doch Oben erwähnt. Natürlich braucht /kann er auch nur eine Pause einlegen. 45 minuten sollten es aber schon sein sonst wird die Pausendauer von 45 min pro Arbeitstag nicht eingehalten. Wenn du andere Info hast, wo steht es richtig.

MfG Rubberduck

Zitat:

Original geschrieben von Rubberduck128

Hallo, bei deiner Tätigkeit hat das Arbeitszeitgesetz Anwendung. Das bedeutet das du deine Pausen genau wie ein Schichtarbeiter einhalten solltest. Frühstück min. 15 Minuten, Mittag min. 30 Minuten.

Nee, ganz falsch! Im Arbeitszeitgesetz der Bundesrepublik steht die Regelung, wie du sie beschreibst, so ganz und gar nicht drin! Lies doch mal die Beiträge weiter oben (z.B. von @roadheini) das sind die Regelungen für D. Vielleicht gilt ja das, was du beschreibst, so in CH, A, oder FL?

Zitat:

Es sei denn dein Chef schickt dich mal auf Fernfahrt, dann gilt das Gesetz der Lenk-u. Ruhezeiten (LuRz)

Das Gesetz, "Gesetz der Lenk-u. Ruhezeiten (LuRz)" auf das du dich beziehst, gibt es vielleicht in einem anderem deutschsprachigen Staat, aber nicht in D.

Also bitte keine Nebelkerzen, sondern hilfreiche Beiträge!

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Nee, ganz falsch! Im Arbeitszeitgesetz der Bundesrepublik steht die Regelung, wie du sie beschreibst, so ganz und gar nicht drin! Lies doch mal die Beiträge weiter oben (z.B. von @roadheini) das sind die Regelungen für D. Vielleicht gilt ja das, was du beschreibst, so in CH, A, oder FL?

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Das Gesetz, "Gesetz der Lenk-u. Ruhezeiten (LuRz)" auf das du dich beziehst, gibt es vielleicht in einem anderem deutschsprachigen Staat, aber nicht in D.

Also bitte keine Nebelkerzen, sondern hilfreiche Beiträge!

Hallo Transportcampus,

ich hoffe nur das du nicht als LKW Fahrer unterwegs bist. Was du hier ablässt ist "haaresträubend" um nicht zu Sagen großer Mist!

Erstens zu den LuRz. Die LuRz sind in den EU Ländern uneingeschränkt an-u. durchsetzbar. Da bildet Deutschland keine Ausnahme zumal hier regelmäßig Kontrollen stattfinden. Um dich umfassend aufzuklären solltest du dir die Seite genau durchlesen:

http://www.lkw-recht.de/Die_Lenk__und_Ruhezeiten_2013

Das Arbeitszeitgesetz läuft ähnlich ab. Wahrscheinlich hast du den Beitrag von Roadheini nicht Richtig gelesen. Recht hast du nur in einer Beziehung auf die Aufteilung der Pausen im Arbeitszeitgesetz, obwohl ich hier gleich eine mögliche Anwendung geschildert habe.

Zitat aus § 4 Ruhepausen

""Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei

einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer

Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach

Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause

beschäftigt werden."" Wa spricht also dagegen wenn er, war nur ein Vorschlag von mir, erst 15min Pause macht und dann später nochmals 30 min. macht?

Bleibt nur noch eine Frage: Wer spielt hier mit "Nebelkerzen"?

Ich bestimmt nicht:D

am 12. November 2013 um 7:02

Wenn du nicht weißt, wie richtig zitiert wird, ist das nicht schlimm, es ist es rechts neben dem Beitragseditor zu sehen (VB-Code Kurzhilfe). So wie dein Beitrag aussieht, ist er und mein Zitat nicht als solche zu erkennen, weil beides komplett vermischt ist. Aber nun zu deinen Aussagen:

Zitat:

Original geschrieben von Rubberduck128

ich hoffe nur das du nicht als LKW Fahrer unterwegs bist. Was du hier ablässt ist "haaresträubend" um nicht zu Sagen großer Mist!

Ich denke, dass du als LKW-Fahrer unterwegs bist und der Teil des Beitrags zeigt mir, dass du nicht so tief in der Materie steckst (musst du ja auch nicht, aber dann solltest der Empfehlung von Dieter Nuhr folgen. Bezeichne nicht alles als "großer Mist" was nicht deiner falschen Meinung entspricht.

Zitat:

Erstens zu den LuRz. Die LuRz sind in den EU Ländern uneingeschränkt an-u. durchsetzbar. Da bildet Deutschland keine Ausnahme zumal hier regelmäßig Kontrollen stattfinden. Um dich umfassend aufzuklären solltest du dir die Seite genau durchlesen:

http://www.lkw-recht.de/Die_Lenk__und_Ruhezeiten_2013

Auf der Seite finde ich gerade nicht dein "LuRz". Wo mag das nur stehen?

Ich weiß noch immer nicht, wo du den Begriff "Gesetz der Lenk- und Ruhezeiten" (LuRz) her hast. So etwas gibt es in der ganzen EU nicht. Auch auf der von dir ziterten Seite nicht.

Die Regelungen der EG-Sozialvorschriften setzen sich aus verschieden EG-Verordnungen zusammen:

EG-VO 3812/85 (da steht im Wesentlichen drin, dass Tachografen ab 3,5 t eingebaut werden müssen, welche technichen Vorausetzungen sie haben müssen und dasss sie grundsätzlich zu benutzten sind). Dann die EG-VO 561/06 (da steht drin, welche Arbeits- Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten sind).

Es gibt dann noch die EG-VO 1266/09 (Technische Anpassung, Änderung der Anlage 1 der EG-VO 3821/85). Es gibt für Busfahrer auch noch die EG-VO 1073/09 (regelt die 2-wöchigen Wochendruhezeiten im Reiseverkehr). Zusätzlich gibt es für den Verkehr mit den Drittländern die AETR. Aber es gibt definitiv kein Gesetz, das sich mit LuRz abkürzt, auch wenn die Abkürzung interessant ausssieht.

Nach EU-Recht sind diese Verordnungen in jedem Land nationales Recht umzusetzen. Dazu gibt es in D das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung. Und für alle Arbeitneher in D gilt grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz. Und dort gibt es den § 21 a, der für den Transport auf Straßenfahrzeugen gilt.

Zitat:

Das Arbeitszeitgesetz läuft ähnlich ab. Wahrscheinlich hast du den Beitrag von Roadheini nicht Richtig gelesen. Recht hast du nur in einer Beziehung auf die Aufteilung der Pausen im Arbeitszeitgesetz, obwohl ich hier gleich eine mögliche Anwendung geschildert habe.

....

Doch ich habe ihn schon richtig gelesen und wenn du mal weiter oben schaust, habe ich das genau so auch geschrieben wie @roadheini.

Wenn es nur ein Vorschlag war, dass die Aufteilung der Pausen so sein könnte, wie du es geschrieben hast, solltest du es auch zum Ausdruck bringen. Dein ursprünglichen Beitrag liest sich aber so, dass erst 15 Min (Frühstück) und dann 30 Min. (Mittag) Pause gemacht werden müssen. Damit hast du andere Varianten und Kombinationen ausgeschlossen und das ist nun mal falsch!

da muss ich doch auch nochmal meinen senf zu geben.... ;

rubberduck128

Zitat:

Hallo Transportcampus,

ich hoffe nur das du nicht als LKW Fahrer unterwegs bist. Was du hier ablässt ist "haaresträubend" um nicht zu Sagen großer Mist!

wenn du wüsstest, was campus beruflich macht, würdest du die nen stein suchen und drunterkrabbeln für die von dir gemacht aussage.

auch wenn ich nicht immer mit campus übereinstimme :D, aber wo er hier recht hat hat er recht

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

da muss ich doch auch nochmal meinen senf zu geben.... ;

rubberduck128

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

Zitat:

Hallo Transportcampus,

ich hoffe nur das du nicht als LKW Fahrer unterwegs bist. Was du hier ablässt ist "haaresträubend" um nicht zu Sagen großer Mist!

wenn du wüsstest, was campus beruflich macht, würdest du die nen stein suchen und drunterkrabbeln für die von dir gemacht aussage.

auch wenn ich nicht immer mit campus übereinstimme :D, aber wo er hier recht hat hat er recht

Hallo,

wahrscheinlich ist der Name "Transportcampus" Programm für seinen akademisches handeln.

Ich habe mit der Zeit gelernt meine ansichten gegenüber einem Akademiker und seinen Ausführungen tolerant gegenüber zu stehen und ihn nicht spüren zu lassen, daß ich manche Punkte, in seinen Ausführungen, in Frage stelle.

Daher werde ich nicht widersprechen, gebe im Recht und denke mir meinen Teil.

MfG Rubberduck

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger