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Lenk und Ruhezeiten / neben Job

Themenstarteram 18. August 2017 um 21:05

Hallo Forum Mitglieder ...

Ich hätte ein paar fragen zu Lenk und Ruhezeiten koppelbar mit einem NebenJob ..

Also meine Wöchendliche Arbeitszeit ist eine 38,5 St Woche im Fahrdienst als Busfahrer im Nahverkehr nicht weiter als 50 km ..

 

Maximal darf man ja 48 St Woche haben ..

Warum darf man eine Lenkzeit von 52 Stunden auch haben ? Versteh ich nicht

 

Wenn ich jetzt 38,5 - 48 nehme komme ich auf 9,5 Stunden wonach ein Nebenjob machen kann, darf .. stimmt dies so ?

Das ich in den 9,5 Stunden... Kein LKW oder Bus fahren ???

Vielen dank für eure Antwort ..

Beste Antwort im Thema
am 20. August 2017 um 5:27

Zitat:

@Marriioo schrieb am 19. August 2017 um 10:14:43 Uhr:

...

Jetzt ist es so , das wir im Linenverker immer 4 Tage fahren 2 Tage frei .. haben oder 5 Tage fahren 1 Tag frei .

Könnte ich dann Samstag 9,5!Stunden einen Nebenjob machen ?

So wie du das beschreibst, würdest du am Sonntag wieder Dienst haben. Das bedeutet, dass du am Freitag und Samstag deine Wochenruhezeit haben wirst. Die muss als regelmäßige Ruhezeit mindetsens 45 Stunden betragen. Ohne Nebenjob kein Problem. Du darfst sogar jede 2. Woche diese Wochenruhezeit verkürzen (auf mindestens 24 Stunden), musst aber die Differenz innerhalb von 3 Wochen wieder ausgleichen.

Das hat dein Diensherr schon in seine Planung eingebaut. Deshalb fährst du im Wechsel nach der kurzen Woche mit nur 4 Arbeitstagen anschließend 5 Tage hintereinander und hast 1 Tag frei.

Und hier ist das Problem:

Wenn du die vier Tage hintereinander gefahren bist, darfst du keinen Nebenjob machen, weil du deine 45 Stunden (2 Tage minus 3 Stunden) als regelmäßige Wochenruhezeit haben musst.

Dein Dienstplan sieht doch schon vor, dass du jede 2. Woche 5 Tage fährst und nur einen Tag frei hast. Da wird eine verkürzte Wochenruhezeit genutzt. Ich nehme einmal an, dass durch die Verschiebung von Spät- zu Frühdienst der Ausgleich dieser Verkürzung erfolgt. In der dann in der kommenden Woche ist dann wieder eine regelmäßige Wochenruhezeit im Plan vorgesehen.

Dein Arbeitgeber hat also schon bei seiner Planung die Möglichkeit der verkürzten Ruhezeit vorgesehen. Nochmal verkürzen geht an den beiden Tagen, die du hintereinander frei hast, leider nicht.

Ergo: kein Nebenjob.

7 weitere Antworten
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7 Antworten
am 19. August 2017 um 3:08

Hallo, erst mal zur Klarstellung:

Maximale Arbeitezeit pro Woche: 60 Stunden

Durchschnittliche Arbeitszeit in 4 Monaten oder 16 Wochen: 48 Stunden

Maximale Lenkzeit pro Woche: 56 Stunden (nicht 52 Stunden), dabei darf die Regelung der Durchschnittarbeitszeit nicht überschritten werden. (Quelle § 21a Arbeitszeitgesetz und EG-VO 561/06).

Ob du einen Nebenjob machen darfst, hängt zunächst mal von deinem Arbeitgeber ab. Der ist mit dir zusammen dafür verantwortlich, dass du diese gesetzlichen Regelungen einhältst.

Auch wenn du keine Karte stecken musst, weil du im Linienverkehr unterwegs bist, gelten für dich die Regelungen der maximalen Arbeitszeiten uind der Wochenruhezeiten (dabei ist sogar eine Verschiebung der Wochenruhezeit in die nächste Woche möglich).

Wenn dich dein Arbeitgeber optimal in seinem Schicht- und Fahrplan einsetzen will, wird er dabei ganz gewiss auf o.a. gestzlichen Vorschriften achten (das ist Bestandteil von Linienausschreibungen).

Ich würde einmal schätzen, dass du für einen legalen Nebenjob wenig Gelegenheit haben wirst, wenn du optimal eingesetzt bist (auch bei einer 38,5 Std.-Woche). Es wird zudem mit großer Wahrscheinlichkeit kein Nebenjob möglich sein, bei dem du eine Tätigkeit ausübst, die unter die Regelungen der EG-Sozialverordnung und der Fahrpersoanlordnung fällt (z.B. mal kurz am Wochenende eine Ausflugsfahrt machen).

In jedem Fall muss der Nebenjob genehmigt, also nicht nur bloss dem Arbeitgeber angezeigt werden. Und du musst ihm wöchentlich schriftlich mitteilen, welche Stunden du in dem Nebenjob hattest, sonst kann er dich kaum gesetzeskonform einsetzen.

Themenstarteram 19. August 2017 um 8:14

Ok . Danke mal für die schnelle Antwort..

 

Jetzt ist es so , das wir im Linenverker immer 4 Tage fahren 2 Tage frei .. haben oder 5 Tage fahren 1 Tag frei ...

 

Beispiel: Montag Fahren , Dienstag Fahren, Mittwoch Fahren, Donnerstag Fahren , Wäre Freitag -Samstag Frei ..

 

Könnte ich dann Samstag 9,5!Stunden einen Nebenjob machen ?

 

ZB wenn es keine Fahrtätichkeit ist ? ZB Ich als Beifahrer im LKW helfe ?

 

Also Anzeigen beim Hauptjob mache ich .. und beim Nebenjob sage ich Bescheid ..:

 

Ich versteh nur nicht warum ich nicht mehr einen Bus oder LKW lenken darf ... sorry ich bin zu doof :(

Zitat:

@Marriioo schrieb am 19. August 2017 um 10:14:43 Uhr:

Ok . Danke mal für die schnelle Antwort..

Jetzt ist es so , das wir im Linenverker immer 4 Tage fahren 2 Tage frei .. haben oder 5 Tage fahren 1 Tag frei ...

Beispiel: Montag Fahren , Dienstag Fahren, Mittwoch Fahren, Donnerstag Fahren , Wäre Freitag -Samstag Frei ..

Könnte ich dann Samstag 9,5!Stunden einen Nebenjob machen ?

ZB wenn es keine Fahrtätichkeit ist ? ZB Ich als Beifahrer im LKW helfe ?

Also Anzeigen beim Hauptjob mache ich .. und beim Nebenjob sage ich Bescheid ..:

Ich versteh nur nicht warum ich nicht mehr einen Bus oder LKW lenken darf ... sorry ich bin zu doof :(

das sollte gehn

lies dir mal die obengenannten vorschriften durch

mehrmals,nicht alles ist auf anhieb verständlich

bei arbeitszeiten ist es einfacher

bei den lenkzeite wird das komplizierter und teurer,für dich+fürn chef

am 20. August 2017 um 5:27

Zitat:

@Marriioo schrieb am 19. August 2017 um 10:14:43 Uhr:

...

Jetzt ist es so , das wir im Linenverker immer 4 Tage fahren 2 Tage frei .. haben oder 5 Tage fahren 1 Tag frei .

Könnte ich dann Samstag 9,5!Stunden einen Nebenjob machen ?

So wie du das beschreibst, würdest du am Sonntag wieder Dienst haben. Das bedeutet, dass du am Freitag und Samstag deine Wochenruhezeit haben wirst. Die muss als regelmäßige Ruhezeit mindetsens 45 Stunden betragen. Ohne Nebenjob kein Problem. Du darfst sogar jede 2. Woche diese Wochenruhezeit verkürzen (auf mindestens 24 Stunden), musst aber die Differenz innerhalb von 3 Wochen wieder ausgleichen.

Das hat dein Diensherr schon in seine Planung eingebaut. Deshalb fährst du im Wechsel nach der kurzen Woche mit nur 4 Arbeitstagen anschließend 5 Tage hintereinander und hast 1 Tag frei.

Und hier ist das Problem:

Wenn du die vier Tage hintereinander gefahren bist, darfst du keinen Nebenjob machen, weil du deine 45 Stunden (2 Tage minus 3 Stunden) als regelmäßige Wochenruhezeit haben musst.

Dein Dienstplan sieht doch schon vor, dass du jede 2. Woche 5 Tage fährst und nur einen Tag frei hast. Da wird eine verkürzte Wochenruhezeit genutzt. Ich nehme einmal an, dass durch die Verschiebung von Spät- zu Frühdienst der Ausgleich dieser Verkürzung erfolgt. In der dann in der kommenden Woche ist dann wieder eine regelmäßige Wochenruhezeit im Plan vorgesehen.

Dein Arbeitgeber hat also schon bei seiner Planung die Möglichkeit der verkürzten Ruhezeit vorgesehen. Nochmal verkürzen geht an den beiden Tagen, die du hintereinander frei hast, leider nicht.

Ergo: kein Nebenjob.

Themenstarteram 21. August 2017 um 22:13

Also vielen Dank für eure Aufklärung.. echt super ..

im Anhang habe ich mal 1 Monat so ein dienstplan hochgeladen ...

 

Würdet ihr da wo 1 Tag ein Nebenjob machen ? Also keine Fahrtätichkeit ??

am 22. August 2017 um 3:55

So wie ich das sehe, keine Chance. Der Dienstplan ist gut optimiert. Obwohl ich die Tage 27. und 28. nicht verstehe. Das ist garnichts eingetragen. an den Tagen 10. und 22. geht auch nichts. Das sind die Ausgleichstage für die eintägigen Wochenendruhezeiten.

Wenn du aber an den Tagen, an denen du schon eingeteeilt bist, weniger als 10 Stunden arbeitetst, darfst du an diesen Tagen einen Nebenjob machen, sodass du danach maximal 10 Std. Arbeitszeit hast.

Themenstarteram 22. August 2017 um 13:27

Ja da wo nix drinsteht lassen die dispo frei .. weil Veranstaltungen sind Fußballspiel .. wegen dem Dienst dann ...

 

 

Oh je ... ja ok dann werd ich des wohl lasssn mit neben Job ...

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