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Lenkeinschlag begrenzen
Lenkeinschlag begrenzen.
Wie geht das?
Habe in der SuFu zwar was gefunden, von 2008 ist aber auch nicht wirklich hilfreich.
Bei meiner VW Werkstatt nebenan kenn die sowas nicht.
Hat das schon jemand gemacht?
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18 Antworten
Stellt sich mir erst einmal die Frage, warum man das machen will? Jede Verkleinerung des Lenkradeinschlages wirkt sich gewaltig auf den Wendekreis und die Rangierfähigkeit aus.
Wenn es nur iss, weil die Räder im Radhaus schleifen, würde ich eher die Radhausschale anpassen oder generell auf diese Räder verzichten.
Ich weiß, das es für BMW Aufsteckbuchsen auf die Lenkstangen gab (E36), die den Einschlag begrenzt haben. Wie das bei VW aussieht keine Ahnung. Kann man zur Not ja auch was drehen lassen.
Ach übrigens - Suchzeit: 0,7 Sek.:
http://www.ebay.de/.../120892122446?...
Man Du musst ja ne Menschliche Stoppuhr sein...
Ja das wird laut Gutachten nötig sein.
Keine Ahnung wie der Tüver das sieht aber ich wollte schon mal vorab wissen ob und wie es geht.
Bei mir haben schon 7x15 195/50 am Längsträger gekratzt.
Nun habe ich Platten dran.
Doch nun kommen 7,5x16" ran und die werden wohl wieder ran kommen.
Darum meine Frage.
Das kommt immer ganz auf die ET der Felge an. Selbst wenn man eine 9*16 an der VA fährt muss das nicht zwingend am längsträger schleifen.
Überleg dir das mit den Lenkeinschlagbegrenzern gut. Damit hast du einen Radius wie ein Bus und kannst nicht um eine enge Parkhauskurve ohne nachzusetzten!
Kauf die lieber passende Felgen...
wo isn das problem? bördeln, ziehen, feddich.
ich fahr vorne 9x16 mit 225 40 ,ET 25, ger mit einer Bodenfreiheit mit 8,5 cm , schleift nichts
Und ab 8cm schrauben se bei uns die Kennzeichen ab
Zitat:
Original geschrieben von Jakob1982
Und ab 8cm schrauben se bei uns die Kennzeichen ab
und mit welcher gebründung bitte?
Zu wenig bodenfreiheit. So ist es bei uns im Kreis
Ja normal, da is Gefahr im Verzug
Zitat:
Original geschrieben von Jakob1982
Zu wenig bodenfreiheit. So ist es bei uns im Kreis
den komikern würd ich mal nach der rechtlichen handhabe fragen. die 8cm sind gesetzlich nicht geregelt sondern NUR ein formblatt das rechtlich soviel zu sagen hat wie dieses posting.
wen mir einer wegen 8cm bodenfreiheit an den karren fahren will den lach ich aus und fahr dann gepflegt weiter.
Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Ja normal, da is Gefahr im Verzug
Gefahr im Verzug , für die Ameisen
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von Jakob1982
Zu wenig bodenfreiheit. So ist es bei uns im Kreis
den komikern würd ich mal nach der rechtlichen handhabe fragen. die 8cm sind gesetzlich nicht geregelt sondern NUR ein formblatt das rechtlich soviel zu sagen hat wie dieses posting.
wen mir einer wegen 8cm bodenfreiheit an den karren fahren will den lach ich aus und fahr dann gepflegt weiter.
Weniger als 8 führte bereits zu einigen Stillegungen. Auch Dir wird in diesem Fall das lachen vergehen wenn an nen Paragraphenreiter kommst. Denn Handhabe hast vor Ort erst mal keine. Ne gewisser Abstand von Asphalt zum Fahrzeug wurde einfach mal definiert, was für jeden gilt.
Lass den Onkel ruhig lachen - er hat recht, das es keinen bindenden Gesetztestext gibt, aber das heißt nicht, das jeder machen kann was er will und wenn er dann an kleinliche Menschen und Uniformträger gerät (von denen es in Deutschland gerüchteweise haufenweise gibt), dann werden die ihm schon erklären, wie sie sich ein verkehrssicheres Fahrzeug vorstellen. Jemand der sich auskennt, wird an seinem Fahrzeug kurze die untere Lichtaustrittskante am Hauptscheinwerfer nachmessen und ihm die Karre sofort stilllegen...
Übrigens nach diesem Dekra-Artikel (TÜV fährt dieselbe Linie) dürften wir wohl alle erhebliche Schwierigkeiten haben:
http://www.dekra.de/de/1469
http://www.youtube.com/watch?v=lvDakT5UXQ8&feature=related
was ist dan mit denen