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Lenkrad airbag ab/anbauen

BMW 3er E36
Themenstarteram 23. Mai 2013 um 9:02

Hallo,

Habe einen 3 stern sportlenkrad von bmw mit airbag und wollte das teil mit carbonfolie folieren. Habe die 3 schrauben auf gedreht um das verdeck mit nachhause zu nehmen um zu folieren aber habe gemerkt dass das airbag daran fest geschraubt ist. Habe mich nicht mehr getraut die stecker rauszuziehen. Hat jemand erfahrung damit? Wie ich das verdeck ohne gefahr ab und dannach wieder anmontieren kann?

Besteht ne gefahr wenn ich mitnem phön die foliere darauf mache wegen der hitze?

Danke im vorraus

Beste Antwort im Thema

Ach Drahkke, auf diesen Text habe ich gewartet. Habe ich inzwischen vermutlich schon 1000x gelesen. Und immer denke ich die selben zwei Worte. Das erste ist "wen" und das zweite "juckts";)

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19 Antworten
am 23. Mai 2013 um 9:07

Es ist verboten, nicht erlaubt, illegal, usw. an Airbaglenkrädern rum zu fummeln.

Geh damit zur Werkstatt, die eine Zulassung haben für Airbags, muss ja nicht BMW sein, lass dir das dort demontieren, bzw. trage dort vor, was du machen willst.

Allerdings darf man ein Airbaglenkrad nicht bekleben, weil dies die Funktion des Airbag beeinträchtigt.

Im übrigen sei froh, dass dir der Airbag nicht ins Gesicht gesprungen ist.

Welche 3 Schrauben, welches Verdeck:confused::confused::confused::confused::confused:

Auf jeden Fall solltest du die Finger davon lassen bevor du die absolut schlau gelesen hast.

1ten Kardinalfehler scheinst ja schon gemacht zu haben.

1. Batterie beide Pole abklemmen.

2. Fzg. statistisch über Plus- und Minuspol entladen.

3. 2 Torxschrauben hinterm Lenkrad lösen.

4. Airbag vorsichtig anheben.

5. Hupen- und Airbaganschluß abnehmen.

6. Lenkrad lösen und abziehen.

Zum Thema allgemein. Mein Vorredner hat nicht ganz unrecht!

am 23. Mai 2013 um 9:32

Ich habe sogar genau recht, es ist durchaus möglich, das Lenkrad zu demontieren, es ist nicht erlaubt !

Wenn eine Fachkraft das privat macht, nach Feierabend, geht das prima, der hat ja Ahnung, erlaubt ist es auch nicht !!

Es darf nur gewerblich daran gearbeitet werden, in anderen Foren werden solche treads einfach gelöscht.

Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass ein unerfahrener mit Viel Glück das schon bewerkstelligt hat und eben hier dann Tipps gibt die den Airbag hochgehen lassen, blos seinn nicht, weil der nicht mehr hochgehen kann.

Und mit Carbonfolie bekleben darf er es in keinem Fall.

So, und jetzt muss es mal raus. Auch wenn ich jetzt gesteinigt werde. Ihr tut ja gerade so, als wäre das eine scharfe Zeitbombe. Wie viele glaubt ihr schrauben an den Airbags rum. Auch solche wie der TE, der mal wirklich keinen Plan von der Sache hat. Und wie oft habt ihr schon gehört, das ein Airbag hochgegangen ist? Noch nie. Und warum? Weil die Dinger gar nicht so leicht zum auslösen gebracht werden können. Und wenn, dann wird auch nicht gleich einer sterben, die Dinger gehen ja bei einem Unfall auch auf, und da sollen sie auch keinen töten. Es ist nicht erlaubt, vollkommen richtig. Aber schneller als 100 auf der Landstraße sind auch nicht erlaubt. ;)

Edit: was aber eine wirklich doofe Idee ist, den Airbag zu bekleben, oder da was drauf zu pappen (Emblem oder ähnliches)

am 23. Mai 2013 um 9:50

Und nun zählste von Zweimilliarden rückwärts und holst tief Luft....;)

Es geht ja nicht darum wer was macht, sondern darum, dass es beim TS wohl nach hinten los geht.

Und ja, es wird keiner schreiben, eyh alder meine aarbag is losganne und jezd brauch isch neue.

Es gibt genug bei denen der Airbag ausgelöst hat, und du hast Recht, der soll Leben retten, ABER

ich möchte dein Gesicht sehen, im Abstand von 10 ( zehn ) Zentimetern am Lenkrad rummfummelnd, womöglich noch quer mit dem Koppf dafor und dieser bekommt jetzt eine Beschleunigung von 0 auf hundert in 0,2 Sekunden....quer versteht sich....und schlägt dann im Sitz ein, unter Leben retten verstehe ich was anderes

Es gibt genug bei denen er ausgelöst hat? Woher weißt das? Zeig mal einen Bericht. Oder kennst die alle Persönlich

am 23. Mai 2013 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von He-Man42

Es gibt genug bei denen er ausgelöst hat? Woher weißt das? Zeig mal einen Bericht. Oder kennst die alle Persönlich

Es langt wenn man die sufu hier benutzt.

Kenne auch persöhnlich Leute.

Kann jeder halten wie er will. Es ist ja richtig, wenn man keine Ahnung hat sollte man die Finger weg lassen. Den Rest habe ich schon gesagt. Und wenn du nur einen Beweis gehabt hättest, dann hättest den mir jetzt um die Ohren gehaut.;) Somit weiß ich auch bescheid

am 23. Mai 2013 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von He-Man42

So, und jetzt muss es mal raus. Auch wenn ich jetzt gesteinigt werde. Ihr tut ja gerade so, als wäre das eine scharfe Zeitbombe. Wie viele glaubt ihr schrauben an den Airbags rum. Auch solche wie der TE, der mal wirklich keinen Plan von der Sache hat. Und wie oft habt ihr schon gehört, das ein Airbag hochgegangen ist? Noch nie. Und warum? Weil die Dinger gar nicht so leicht zum auslösen gebracht werden können. Und wenn, dann wird auch nicht gleich einer sterben, die Dinger gehen ja bei einem Unfall auch auf, und da sollen sie auch keinen töten. Es ist nicht erlaubt, vollkommen richtig. Aber schneller als 100 auf der Landstraße sind auch nicht erlaubt. ;)

 

Edit: was aber eine wirklich doofe Idee ist, den Airbag zu bekleben, oder da was drauf zu pappen (Emblem oder ähnliches)

 

Mein Kommentar das Tages, ganz deiner Meinung! :-D

Die Rechtslage ist hier eindeutig. Für alle, denen sie noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Ach Drahkke, auf diesen Text habe ich gewartet. Habe ich inzwischen vermutlich schon 1000x gelesen. Und immer denke ich die selben zwei Worte. Das erste ist "wen" und das zweite "juckts";)

Zitat:

Original geschrieben von He-Man42

Das erste ist "wen" und das zweite "juckts";)

Spätestens wen's geknallt hat, interessiert das eine ganze Menge Leute.

Glaubst echt die sperren mich ein, weil ich am Airbag geschraubt habe. Träum weiter.

Zitat:

Original geschrieben von He-Man42

Glaubst echt die sperren mich ein, weil ich am Airbag geschraubt habe.

Habe ich das irgendwo behauptet? :confused:

Die haftungsrechtlichen Folgen sind schon schwerwiegend genug.

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