Lenkrad gegen Holzlenkrad onhe Airbag tauschen.
Hallo zusammen,
ich möchte das org. Lenkrad gegen ein Holzlenkrad von Momo tauschen.
Hier soll es zunächst nur um die Airbagtechnik gehen.
Ich hatte vor langer Zeit mal gelesen das geht mit dem Einbau eines Widerstandes.
Nur find ich darüber nichts mehr. Muß man überhaunt was machen? Oder einfach den Stecker hängen lassen?
Ich gibt zwar genug Videos zu dem Thema,
aber Punkt Airbag wird immer übersprungen.
Klar, da will keiner die Verantwortung übernehmen.
Vielleicht hat jemand einen Link zu diesem Thema.
Vielen Dank
Rolf
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4 Antworten
du findest darüber nichts mehr, weil Laien am Airbag und am Gurtstaffer nichts verloren haben.
Das steht in den Nutzungsbedingungen von MT.
Im übrigen ist der Airbag Bestandteil der ABE vom Fahrzeug, den darf man nicht mal so eben einfach ausbauen.
Wenn das Fahrzeug einen Airbag im Lenkrad hat..
Ist nach dem Entfernen des Airbaig die Betriebserlaubnis erloschen
So pauschal sind die bisherigen Antworten nicht richtig.
Muß ein bißchen ausholen: jeder heutige PKW (neue Modelle ab 1991) haben eine EG Typgenehmigung, durch die die Bauart des Fzgs in allen seinen Komponenten genehmigt wurde. Für neue Modelle ab ca. 2008 ist auch der Insassenschutz Bestandteil der Genehmigung. Ab diesem Jahr ist das Stillegen von Airbags nahezu unmöglich, weil der Beweis geführt werden muß, daß das Auto auch ohne Airbag den geforderten Insassenschutz erreicht.
Der 124er hat jedoch noch eine alte, nationale ABE und die wurde auch bis zum Ende der Bauzeit durch Ergänzungen fortgeschrieben.
Beim 124er kann also sehr wohl der Airbag stillgelegt werden, zum einen weil damals der Insassenschutz nicht geprüft wurde und zum anderen, weil es auch 124er werksseitig ohne Airbag gab.
Der richtige Weg führt also zum TÜV, der das neue Lenkrad ein-, und damit den Airbag austrägt. Und dafür wird der Prüfer eine Bestätigung einer Werkstatt verlangen, daß die Stillegung sachgerecht und von einer befugten Person erfolgt ist.
Hallo zusammen,
Zitat:
@nogel schrieb am 10. Oktober 2024 um 18:11:03 Uhr:
Und dafür wird der Prüfer eine Bestätigung einer Werkstatt verlangen, daß die Stillegung sachgerecht und von einer befugten Person erfolgt ist.
und damit ist an der Stelle auch Schluss, da nur Profis an den Airbag dürfen.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation