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Lenkrad und Tacho ohne Einbrusschspuhren geklaut, HUL Coburg Vers

BMW 4er F36 (Gran Coupé)
Themenstarteram 15. Februar 2025 um 8:36

Moin zusammen,

mir wurde das Lenkrad und Tacho ohne Einbrusschspuhren geklaut, HUK Coburg Versicherung zahlt nicht.

Hätte emand so eine Situation?

Viele Grüße

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20 Antworten

Ja, das geht, wenn jemand entweder das Funksignal von deinem Schlüssel abhört, und damit das Auto öffnet. Oder das Signal deines Funkschlüssels wurde beim Schließen gestört, siehe "Jamming" hier: https://www.test.de/...unsicher-Versicherung-zahlt-trotzdem-5063235-0.

Das Problem: In dem Fall zahlt die Versicherung nicht, weil du dann nicht kontrolliert hast, ob dein BMW tatsächlich verriegelt wurde. Und manchmal ist es auch kein Jamming. Das passiert ebenso, wenn in der Nähe etwas ist, was die Funkübertragung stört, z.B. eine nicht gut entstörte Maschine, etc. Daher ist wichtig, immer zu prüfen, dass dein Fahrzeug wirklich zu ist. Genau darauf beruft sich vermutlich auch die Versicherung.

Bist du denn sicher, dass dein BMW verriegelt war? Hast du z.B. beim Schließen das Blinkersignal gesehen?

Wenn du dein Fahrzeug hingegen verriegelt hast, und man es durch das aufgenommene Funksignal dann wieder geöffnet hat, muss die Versicherung zahlen. Ich würde mich dann darauf berufen. Da müsste dir die Versicherung erstmal nachweisen, dass du deinen BMW selbst hast offenstehen lassen.

Themenstarteram 15. Februar 2025 um 9:03

Hi S5-JR,

erstmal vielen Dank für deine deutliche Erklärung.

Ich habe leider nicht kontrolliert ob das Fahrzeug zu war oder nicht. Vermutlich sie haben das Signal mit dem Jamming blockiert wie due eben geschrieben hast, und einfach die genannten Teile gestohlen.

Das Problem ist jetzt mit der Versicherung dass sie mir nicht glauben das jemand in dem Fahrzeug eingebrochen hat um meine Teile zu stehlen.

Muss ich einfach akzeptieren dass ich ein Lenkrad und einen Tacho verloren habe?

Also, erst noch mal: Tut mir echt leid für dich. Ich hoffe, du findest eine gute Lösung.

Zum Thema: Lies dazu mal den Artikel, siehe den Link. Da steht eigentlich alles drin.

Wenn dein BMW nicht verschlossen war, zahlt die Versicherung nicht. ob nun durch kriminelles Jamming, andere Störungen oder einfach weil die Batterie in deinem Schlüssel leer ist. Das ist bei jeder Versicherung so, auch wenn du deine Haustüre offen stehen lässt, dein Fahrrad nicht abschließt, etc..

Die Frage ist also: Bist du dir sicher, dass du das Auto abgeschlossen hast? Falls ja, würde ich mich darauf berufen, selbst wenn du nicht zu 100% sicher bist. Denn, sobald du sagst, du weißt gar nicht, ob dein Auto abgeschlossen war, ist die Versicherung raus.

Themenstarteram 15. Februar 2025 um 9:33

Ich habe das Auto abgeschlpßen, das weiß ich, aber ob es wirklich zu war nachdem ich das Auto verrigelt habe, das kann nicht leider garantieren.

Sagen wir dass das Fahrzeug 100% zu war, trotzdem übernimmt den Fall die Teilkaskoversicherung nicht?

Wenn ich die Polizei bitte, das Auto erneut zu untersuchen und Fingerabdrücke zu nehmen?

Wenn das Auto zu war, muss die Teilkasko übernehmen.

Es ist normal, dass eine Versicherung sich erstmal herausreden will. Aber, wenn du sagst, du hast das Auto verschlossen, können sie das eigentlich nicht. Nur müssen sie sich natürlich auch schützen: Woher soll die Versicherung wissen, ob jemand selbst etwas ausbaut, und dann nur behauptet, man habe in sein Auto eingebrochen?

Daher: Eine gute Idee, das mit der Polizei zu besprechen. Du musst den Diebstahl ja sowieso zur Anzeige bringen. Und die Polizei kann dann ja vielleicht die Lage einschätzen, was dir bei der Versicherung helfen wird, soweit die Polizei auch der Meinung ist, es handelt sich um Diebstahl durch Einbruch in dein verschlossenes Fahrzeug. Denn, mit elektronischen Mitteln kann man heutzutage auch ohne Spuren einbrechen, siehe dazu den Artikel.

doch, du kannst (rechtlich) sicher sein, wenn:

du entweder das blinksignal gesehen hast, oder

du das typische geräusch des verriegeln gehört hast.

und natürlich sowieso, wenn du gesehen hättest, daß die knöpfchen unten waren.

 

aber allein das verriegelungsgeräusch gehört zu haben, gilt als abgeschlossen.

das muss man halt auch glaubhaft versichern können.

wenn du schon gesagt hast, daß du nicht weißt, ob das auto abgeschlossen war, wird es schwierig.

aber du könntest dich ja jetzt daran erinnern, daß du definitiv das geräusch gehört hast. :)

Evtl. ist das Abschließen durch dich selbst, und ggf. Aktionen der Diebe, protokolliert worden. Z. B. durch ConnectedDrive oder im Fahrzeug selbst. Frag mal @milk101 an, ob und wo das gespeichert wird. Er kann so etwas evtl. auslesen.

Hallo!

 

Hat die Versicherung einen Gutachter geschickt oder wurde es erst mal pauschal so angenommen?

 

CU Oliver

Themenstarteram 15. Februar 2025 um 10:47

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

@milk101 Oliver, den Gutachter hat die Versicherung selbst geschickt. Ich habe das Gutachten nie bekommen.

Zitat:

@danco93 schrieb am 15. Februar 2025 um 11:47:23 Uhr:

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

@milk101 Oliver, den Gutachter hat die Versicherung selbst geschickt. Ich habe das Gutachten nie bekommen.

hast du dem gutachter gesagt, daß du nicht weißt, ob der wagen abgeschlossen war?

dann hat der das sicher so weiter gegeben.

versuch da einzuhaken und teile denen mit, daß du dich ggf doch daran erinnerst.

Hallo!

 

Hmm. HUK Coburg. Da nehme ich fast an, dass der Gutachter Fischer hieß. Würde vieles erklären.

 

CU Oliver

dachte die Diebstähle sind zurückgegangen; dass die Teile der F Serie immer noch so beliebt sind...

Themenstarteram 15. Februar 2025 um 12:00

Nur mein Vorschlag an euch allen, habt ihr bitte nichts mit der HOK Coburg zu tun, krieget ihr nur Probleme.

Also, die HUK Coburg ist schon OK. Ich habe fast alle Versicherungen dort, und kann bisher nur Gutes berichten - auch in der Schadensregulierung.

Die sind eben recht günstig. Deshalb prüfen sie so einen Fall gerne zu ihren Gunsten. Aber, das machen glaube ich alle Versicherungen. Und es steht ja auch im Artikel, zu dem ich weiter oben einen Link geschickt habe: Bei Jamming (oder wenn du selbst das Auto nicht verriegelt hast) zahlen die Versicherungen nicht.

Du müsstest also glaubhaft darlegen können, dass du das Auto verschlossen hast. Oder die HUK Coburg müsste belegen können, dass das Auto wirklich nicht verschlossen war. Schwierig wäre, wenn der Gutachter bereits nachweisen konnte, dass das Auto nicht verriegelt war. Aber, vielleicht behaupten sie das nur? Da würde ich an deiner Stelle mal nachhaken, und bei der HUK Coburg auf die Schadensregulierung bestehen.

Was sagt denn die Polizei dazu?

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