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Lenkradknauf austragen

Themenstarteram 21. April 2008 um 11:29

Ist es eigentlich mögich den Knauf austragen zu lassen?

zB vom TÜV.

Ich fahre jetzt seit 10 Jahren ohne den Knauf am Lenkrad. War auch noch nie ein Problem.

Nur hatte ich letztens einen kleinen Unfall und der Polizist war leider sehr aufmerksam und hat mir ein Verfahren wegen fahren ohne Fahrerlaubnis reingewürgt, weil eben besagter Knauf nicht am Lenkrad war.

Und nun will ich das Ding legal weg haben.

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14 Antworten
am 21. April 2008 um 13:55

Mir wurde das "Ding" von der MPU aufgedrückt.

Mich stört das Teil auch mehr als das es nutzt, das wird wohl standardmäßig verordnet.

Ich denke, da musst Du noch mal zur MPU und evtl. noch mal "vorfahren", ob Du auch alle Situationen ohne den Knauf meistern kannst.

am 22. April 2008 um 5:58

hallo,

DA STIMMT WAS NICHT!!!!

ich bin rollstuhlfahrer und habe im fuehrerschein die benutzung eines knaufes und eines handgas/bremse handbediengeraet eingetragen und somit vorgeschrieben.

in meinem wohnmobil habe ich einen solchen lenkradknauf eingebaut und wie es seit 3 jahren eu-vorschrift ist,ist dieser umklappbar bzw. abnehmbar damit andere die diesen wagen auch fahren (meine frau)duerfen und wenn eben keine fuehrerscheineintragung (lenkrafknauf) vorliegt.

so, nun hat dein wagen einen solchen knauf eingetragen, aber er war nicht instaliert(wenn ich richtig gelesen habe) und du hast OHNE lenkknauf und OHNE fuehrerscheineintrag "lenkknauf" den wagen gefahren!

also wo klemmt es bitte in den augen der ordnungsmacht? das du einen lenkradknauf eingetragen hast ,bedeutet doch nur: das jemand den wagen auch fahren darf, der dieses hilfsmittel fuehrerscheinmaesig vorgeschrieben hat......... und wenn dieser jemand nicht faehrt muss der knauf rausgebaut,umgeklappt oder abgenommen sein.

anders allerding: wenn du mit aufgesetztem knauf gefahren bist ohne eine demendsprechenden fuehrerscheineintrag zu haben...............dann waere es im schlimmsten falle fahren ohne gueltige fahrerlaubniss.

tip von mir als ehemaligen fahrlehrer , :-( bis zum rolli , nimm dir einen anwalt die sache koennte bis ins fuehrerscheinrecht reinlaufen................

Themenstarteram 22. April 2008 um 13:58

Also, erstens war ich nie bei der MPU und wüßte auch nicht warum ich da hin sollte.

ich habe einen Eintag im Führerschein, daß ich eigentlich einen Knauf brauche.(Wer auch immer das beschlossen hat. er hat mich nie gesehen und weiß auch nicht ob ich so einen dämlichen knauf brauche oder nicht.)

Deswegen ja auch die Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ich will dieses dämliche Ding nur aus dem Führerschein austragen. Weil der Knauf mehr stört als alles andere. Und zudem auch noch ein Sicherheitsrisiko ist.

Werde mal zum TÜV und da nachfragen.

Denke mir das so: TÜVer fährt ne Runde mit mir, sieht alles klar, der kann auch ohne den Knauf sein Fahrzeug sicher beherschen und stellt mir einen Wisch aus mit dem ich zur FÜhrerscheinstelle gehe und die stellen mir einen neuen FS aus.

Hat das noch keiner gemacht?

Kannte früher so viele Leute die nie einen Knauf am Lenkrad hatten.(leider keinen Kontakt mehr)

irgendwer war ja mal der meinung das du einen knauf brauchst .. wer war derjenige der das festgelegt hat ??

dort würd ich mal ansetzen ..

Themenstarteram 24. April 2008 um 0:07

keine Ahnung :confused:

spontan würde ich mal sagen die Führerscheinstelle.

Das Problem ist nur, bis die da mal ihren Allerwertesten aus dem Sessel heben ist Weihnachten 2010:mad:

Dann werde ich da mal anrufen. Versuch macht klug.

Geb hier dann mal eine Rückmeldung.

am 24. April 2008 um 7:11

Hallo!

Stehe leider auch kurz vor dem Eintrag dieses Undings in meinen FS.

Ich kann mir den Nutzen auch schwerlich ausmalen; wie sind Eure Erfahrungen das zu verhindern, austragen zu lassen? Durchforste gerade das Netz und suche Urteile, Beispiele usw.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von @work

 

Denke mir das so: TÜVer fährt ne Runde mit mir, sieht alles klar, der kann auch ohne den Knauf sein Fahrzeug sicher beherschen und stellt mir einen Wisch aus mit dem ich zur FÜhrerscheinstelle gehe und die stellen mir einen neuen FS aus.

Hat das noch keiner gemacht?

Hallo @work,

genau so wie Du es beschreibst habe ich es gemacht.

Allerdings ging das über eine Fahrschule, 1 Stunde mit Fahrlehrer gedreht, danach Termin beim TÜV gemacht. Eine Probefahrt mit Führerscheinprüfer und der Knauf wurde mir wieder ausgetragen. An dem Knauf bin ich früher immer mit dem Ärmel hängengeblieben.

Gruß

am 1. Mai 2008 um 18:49

Aha! das geht also auch...

Nur konnte ich -rechtsseitig oberarmamputiert- meinen TüV Gutachter (guter Mann!) nicht soweit bringen, auf den Knauf zu verzichten... Bei einem Ausweichmanöver bei hohen Geschwindigkeiten seien die Rückstellkräfte zu groß, wenn man nur "mit dem Handballen" lenkt... deshalb könne er nicht...

Immerhin ist Schaltwagen und Prothese in Ordnung...

Suche jetzt noch einen Gutachter der das einhändige Lenken absegnet. Jemand eine Idee? Einen Ansprechpartner?

Danke

Grüßle

am 10. Mai 2008 um 19:59

Hi Gemeinde,

 

bin selber Rostuhlfahrer, der die Umrüstung mit Handgas etc.. benötigt und das mit den Knauf kann ich wirklich nicht so recht nachvollziehen. Da bei Mir Im Führerschein drin steh unter punkt 5. Drekknopf am Lekrad ausser bei Gasring oder Servo. Hab auch bekannte die sitzen auch seit einen virtel Jahundert im Rolli undd ie habe das Selbe im Fürhrerschein stehen. Ich war ehrlich bis jetzt der meinung das ist eine allgemeine Reglung und steht bei jedem im schein der so was benötigt. Lass mich aber gerne vom gegenteil überzeugen...

 

Gruß

Stefan

Hallo zusammen,

ja, ich weiß das der Thread schon etwas betagt ist, aber das Thema ist bei mir gerade sehr aktuell. :)

 

Ich hatte Anfang September einen Motorradunfall und habe dadurch eine Teillähmung des linken Arms (Ein paar Muskel funktionieren noch, z.B. die Hand und der Bizeps). Mein Arzt (bin gerade in Reha) meinte das ich ohne weiteres ein Fahrzeug mit Automatik und Lenkradknauf fahren dürfte. Rein vom können her geht sogar mein Handschalter, aber auf Automatik werde ich auf jeden Fall umsteigen. Meine Frage ist jetzt benötige ich zwingend einen Handknauf? Wer kann das schwarz auf weiß bestätigen, so das mir auch meine Versicherung bei einem Unfall nicht ans Bein pinkeln kann? Und kann es sein das ich trotz meiner Einschränkung auf einen Knauf verzichten kann?

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar gute Tipps geben und ich bedanke mich dafür schon mal im Vorraus... ;)

Bei mir hat das damals der TÜV-Prüfer, im Rahmen einer Fahrschulprüfung, getestet.

(Damit er nicht extra wegen mir kommen mußte, und im Fahrschulauto war ich versichert, da ich zu dem Zeitpunkt nur Automatik fahren durfte.)

Es ging darum, ob ich mit der linken Hand genug Kraft habe das Lenkrad zu bedienen, um mit der rechten Hand zu schalten.

moin zusammen,

moin charmin,

lt. Fahrerlaubnisverordnung (http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fev/gesamt.pdf) muß die Führerscheinstelle Mitteiung darüber erhalten, wenn sich z.B. durch eine Erkrankung oder einen Unfall, die Vorraussetzungen unter denen Du die Fahrerlaubnis ursprünglich mal bekommen hast, ändern.

Das bedeutet für Dich, dass Du nach Deinem Unfall einen neuen Führerschein beantragen mußt.

Die Führerscheinstelle wird den TÜV damit beauftragen, ein Gutachten darüber anzufertigen unter welchen Bedingungen (z.B. Automatik, Lenkradknauf u.s.w.) Du wieder Auto fahren kannst. Danach wirst Du wahrscheinlich mit einem entsprechend umgebauten Auto (Fahrschulauto) eine Fahrprobe unter den Augen eines TÜV-Prüers absolvieren müssen.

Diese Bedingungen werden Dir dann in den Führerschein eingetragen. Das bedeutet, Du darfst dann ausschließlich mit einem, entsprechend Deinem Führerscheineitrag umgebauten Auto, fahren.

Kosten der ganzen Aktion: ca. 400 - 500 €.

weihnachtliche Grüsse

der_Unbekannte

@ der_Unbekannte:

 

Danke für die Infos! Den Sozialdienst bei der Reha kann man ja direkt in die Tonne kloppen... -.-

Naja, dann werde ich das wohl mal machen müssen. Allerdings sehe ich da kein Problem und ich hoffe dem TÜV geht es ähnlich. ;)

 

Frohe Weihnachten! :)

Zitat:

Original geschrieben von Constantino

hallo,

DA STIMMT WAS NICHT!!!!

ich bin rollstuhlfahrer und habe im fuehrerschein die benutzung eines knaufes und eines handgas/bremse handbediengeraet eingetragen und somit vorgeschrieben.

in meinem wohnmobil habe ich einen solchen lenkradknauf eingebaut und wie es seit 3 jahren eu-vorschrift ist,ist dieser umklappbar bzw. abnehmbar damit andere die diesen wagen auch fahren (meine frau)duerfen und wenn eben keine fuehrerscheineintragung (lenkrafknauf) vorliegt.

so, nun hat dein wagen einen solchen knauf eingetragen, aber er war nicht instaliert(wenn ich richtig gelesen habe) und du hast OHNE lenkknauf und OHNE fuehrerscheineintrag "lenkknauf" den wagen gefahren!

also wo klemmt es bitte in den augen der ordnungsmacht? das du einen lenkradknauf eingetragen hast ,bedeutet doch nur: das jemand den wagen auch fahren darf, der dieses hilfsmittel fuehrerscheinmaesig vorgeschrieben hat......... und wenn dieser jemand nicht faehrt muss der knauf rausgebaut,umgeklappt oder abgenommen sein.

anders allerding: wenn du mit aufgesetztem knauf gefahren bist ohne eine demendsprechenden fuehrerscheineintrag zu haben...............dann waere es im schlimmsten falle fahren ohne gueltige fahrerlaubniss.

tip von mir als ehemaligen fahrlehrer , :-( bis zum rolli , nimm dir einen anwalt die sache koennte bis ins fuehrerscheinrecht reinlaufen................

Moin!

Das Prob liegt nicht beim Knauf. Hatte das mal mit der Ex durchgemacht. Das Handgassysthem ist nicht ohne Lenkradknauf zugelassen. Zumindest nach Vorschriften in Niedersachsen. Denke aber, wird wohl Bundesweit gültig sein.

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