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Lenkradknauf - Voraussetzungen und Anforderungen für die Verkehrsteilnahme im Bereich der StVO?

Themenstarteram 13. März 2019 um 20:34

Hi,

ich muß mich in Kürze einer Operation am linken Schultergelenk unterziehen und werde dann den Arm einige Wochen lang nicht richtig nutzen können.

Diesbezüglich ist mir die Möglichkeit der Installation eines Lenkradknaufs zum einhändigen Lenken in den Sinn gekommen, um den Zeitraum meiner Immobilität etwas zu verkürzen.

Da ich ein Automatik-Fahrzeug fahre, fällt Schalten schon mal weg.

Aus der Vergangenheit habe ich in Erinnerung, daß für die Nutzung hier in Deutschland einige Anforderungen gestellt werden bzw. Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Was wäre das im Detail?

Beste Antwort im Thema

Selbst bin Einarmig, habe mir auf Amazon einen Lenkradknauf gekauft. Diesen am Lenkrad festgeschraubt (schrauben lassen) und, ohne Witz darf ich einfach so nutzen. Weder TÜV noch die Polizei haben bis Dato etwas bemängelt. Das Einzig wichtige war die Abnahme des Knauf für andere Fahrer. Schon seltsam, fahre ohne Probleme Jahre damit schon herum.

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Selbst bin Einarmig, habe mir auf Amazon einen Lenkradknauf gekauft. Diesen am Lenkrad festgeschraubt (schrauben lassen) und, ohne Witz darf ich einfach so nutzen. Weder TÜV noch die Polizei haben bis Dato etwas bemängelt. Das Einzig wichtige war die Abnahme des Knauf für andere Fahrer. Schon seltsam, fahre ohne Probleme Jahre damit schon herum.

Hier, unter Zulassung in Deutschland, ist immer noch so gültig:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lenkhilfe

Einzige Änderung, Einzelabnahmen dürfen jetzt alle Prüfstellen vornehmen.

Das Monopol TÜV/DEKRA ist gefallen.

Themenstarteram 13. März 2019 um 20:46

Danke, das hilft mir weiter.

Dieser Aufwand ist mir doch zu groß für die paar Wochen... ;)

Doch Mal eine Frage: welche Stelle für den Lenkradknauf ist denn die Beste? Bei mir auf ungefähr elf Uhr. Lässt sich vielleicht optimieren?.

Zitat:

@AndiFaehrtSmart schrieb am 13. März 2019 um 21:40:51 Uhr:

Selbst bin Einarmig, habe mir auf Amazon einen Lenkradknauf gekauft. Diesen am Lenkrad festgeschraubt (schrauben lassen) und, ohne Witz darf ich einfach so nutzen. Weder TÜV noch die Polizei haben bis Dato etwas bemängelt. Das Einzig wichtige war die Abnahme des Knauf für andere Fahrer. Schon seltsam, fahre ohne Probleme Jahre damit schon herum.

Das ist in der Tat seltsam, denn am Lenkrad darf nichts montiert sein, das nicht durch eine Einzelabnahme abgenommen und in die Fahrzeugpapiere aufgenommen wurde.

Zitat:

@AndiFaehrtSmart schrieb am 14. April 2019 um 13:21:32 Uhr:

Doch Mal eine Frage: welche Stelle für den Lenkradknauf ist denn die Beste? Bei mir auf ungefähr elf Uhr. Lässt sich vielleicht optimieren?.

Nachträglich editiert, da Autoren verwechselt.

Die Frage ist ja, welcher Arm dir fehlt. Wenn du mit dem rechten Arm lenkst macht 11 Uhr für mich eher weniger Sinn.

Ich habe meine auf ca. 5 Uhr montiert zum Lenken mit rechts. In der unteren Hälfte montiert gehr besser als oben, finde ich.

Beim TÜV habe ich darauf hingewiesen. TÜV sagt alles in Ordnung. Letzte allgemeine Polizeikontrolle darauf hingewiesen, alles in Ordnung..... .

Zitat:

@AndiFaehrtSmart schrieb am 17. April 2019 um 13:59:24 Uhr:

Beim TÜV habe ich darauf hingewiesen. TÜV sagt alles in Ordnung. Letzte allgemeine Polizeikontrolle darauf hingewiesen, alles in Ordnung..... .

Kann ja sein, ist trotzdem verwunderlich, jedenfalls den TÜV betreffend. Hier bekommt man keinen TÜV (selbst ausprobiert ;-)) wenn die Lenkhilfe nicht eingetragen ist.

Werde mich vor Ort nochmal schlau machen und dies so mitteilen. Arbeite bei der Stadt, hatte damals Papiere verloren. Aber auch schon mit Knauf unterwegs. Wurde auch nichts bemängelt oder auf irgendetwas hingewiesen...., was weiß ich. Die Polizei hat in die Papiere bei Kontrolle reingeschaut, kontrolliert...., fragen immer nur ob Knauf abnehmbar bzw. ob auch andere mit dem Fahrzeug fahren.

Aber dann passt es doch - wo kein Kläger, da kein Richter... wobei ich nicht weiß wie das im Zweifel mit dem Versicherungsschutz aussieht...

Für ein paar Wochen kannst Du den auch einfach anschrauben (empfehle ebenfalls unter Hälfte auf ungefähr 4-5 Uhr bzw 7-8 Uhr).

Abgenommen werden müsste das und wenn man es ganz genau nimmt muss diese Fahrhilfe neben dem Fahrzeugschein auch im Führerschein vermerkt werden.

Solltest Du auf einen Polizisten treffen welcher sich damit auskennt, dann zahlst Du eben 15€ Strafe und gut ist.;)

 

Ganz wichtig!!!! - wenn der Knauf dran ist benuze ihn auch!!!!

Schneller als man denkt bleibt man bei normeler Lenkradbedienung dann daran hängen (mit dem Ärmel z.B.) - das in einer Kurve :eek: / Ich weiß wovon ich da rede.

Also angebaut unbedingt benutzen, oder abbauen.

Gruß RON

Ja, da Einarmig Links muss ich ja mit Knauf fahren. Allerdings, bringt mega Spass. Sehr nützlich auch im Kreisel oder beim Einparken :) Eine Behinderung zu haben kann auch Freude machen... WAAAS, habe ich das geschrieben lol

es gibt aber auch Abnehmbare ( nur der Knauf ) der rest bleibt verschraubt, denn den Darfst du zum Rangieren benutzen ! usw. der hat in der Mitte ein Schnell Spanner ! den Fahre ich schon seid Jahren, und bis jetzt hat noch keiner etwas dazu gesagt.

Nur das ist kein Billig Teil, habe den seiner Zeit von der Firma Schute Drene in Dortmund weg.

waren ca 100 € da ist aber alles dabei , also Tüv bescheinigung usw.

Hoffe geholfen zu haben .

mfg fritz

Echt krass, was hier für gefährliches Halbwissen verbreitet wird. Lenkradknäufe, egal ob abnehmbar oder nicht, dürfen von nicht behinderten Personen nicht genutzt werden.

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