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Lenkradschloss sperrt nicht mehr. - Ein Grund, dass einem die TÜV-Plakette verweigert wird?
Seit längerem fällt mir scho auf, dass das Lenkradschloss meines Citroen C1 nach Abstellen und Bewegen des Lenkrads nicht mehr einrastet.
Der TÜV hat das bei seinen Hauptuntersuchungen bisher noch nie beanstandet. Aber rein theoretisch: Wäre solch ein Mangel ein Grund, dass einem die TÜV-Plakette verweigert wird.
Die nächste anstehende HU ist noch mit 1 1/2 Jahren noch etwas weiter entfernt. Trotz allem würde mich interessieren, ob dieser Defekt einen erheblichen Mangel darstellt.
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4 Antworten
Ja, ist TÜV relevant.
Das heißt, es ist ein erheblicher Mangel und einem wird die Erteilung der Plakette verwehrt, wenn es auffällt?
Unser C1 hatte eine Lenkradsperre, wie ich sie von keinem anderen Auto kenne. Bei allen gängigen Autos ist es üblich, dass man von der Mittelstellung aus das Lenkrad nur wenig zu drehen braucht, damit die Sperre einrastet. Das funktionierte bei unserem C1 nicht. Ich hielt die Sperre beim C1 deshalb anfänglich auch für defekt, bis ich zufällig das Lenkrad deutlich weiter gedreht habe und das Lenkrad quasi auf dem Kopf stehend einrastete.
Ich kann es nicht testen, weil wir den C1 nicht mehr haben, aber ich kann mir vorstellen, dass bei Toyota Aygo, Citroën C1 und Peugeot 107 das Lenkrad sozusagen auf den Kopf stehen muss, damit das Lenkradschloss bei einer kleinen Lenkradbewegung einrastet.
Gruß Michael
Bei meinem C1 dauert es eine Weile, bis das Lenkradschloss einrastbar wird. Nach dem Ausschalten der Zündung kann man noch drehen, aber nach ca. 5 Sekunden rastet das Schloss beim Drehen ein, und zwar in der Normalstellung