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Lenkzeiten 7.5t - private Fahrt ja oder nein?

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 10:45

Hallo zusammen,

habe schon fleißig im Forum recherchiert, aber auf meine Frage keine Antwort gefunden.

Ich fahre nächste Woche mit meinem Pfadfinderstamm ins Ferienlager von Düsseldorf ins Allgäu. Für den Materialtransport benutzen wir einen 7,5t-Miet-LKW, den ich mit meinem Führerschein von 1994 auch ohne Probleme fahren darf. Meine Frage nun: Ist der Materialtransport für meinen Pfadfinderstamm eine private Fahrt oder nicht? Ich bekomme dafür kein Geld und bestreite daraus auch nicht meinen Lebensunterhalt. Insofern ist es nicht gewerblich. Bedeutet denn nicht-gewerblich gleichzeitig auch privat? Immerhin gehört das Zeltmaterial etc. ja nicht mir persönlich, sondern unserem Pfadfinderstamm an sich.

Wenn ich es recht verstanden habe, ist davon ja die Frage der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten abhängig. (Private Fahrt = keine vorgeschriebenen Ruhezeiten)

Vielen lieben Dank für Eure Antworten, auf die ich schon sehr gespannt bin. :)

Herzliche Grüße,

Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Da bin ich anderer Meinung .. den selbst wenn die Lenkzeitenregelung nicht auf Dich zutreffen sollte was ich auch bezweifle solltest du die Pausen so einhalten und wenn du keine Fahrerkarte hast trotzdem dokumentieren. Mit Fahrerkarte auf alle Fälle dran halten denn dann kann Dir keiner einen strick draus drehen.. Wenns mal gekracht hat fragt keiner mehr danach oder gerade dann ?? Du tust / machst Dir keinen ´gefallen damit wenn du unter Umständen übermüdet am Steuer sitzt .. ich halte mich sogar Privat mit PKW daran und seither bin ich deutlich entspannter Unterwegs.. Du kannst Deine Pausen immer noch im Rahmen der gesetzlichen möglichkeiten einhalten ohne auf einen einsammen Parkplatz stehen zu müssen den die Autohöfe sind inzwischen zu einem guten Netz ausgebaut.. Jol.

Es gibt bei Privatfahrten bis 7,49 t keine gesetzlich geregelten Lenk- und Ruhezeiten, auch wenn du das bezweifelst. Ergo gibt es auch keine "Pausen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten".

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Die Lenk- und Ruhezeiten gelten u.a. nicht für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen (einschl. Fahrer), der Polizei, des Zivilschutzes und der Rettungsdienste oder im Buslinienverkehr mit einer Streckenlänge von bis zu 50 Kilometer. Weitere Ausnahmen sind in Artikel 3 der VO (EG) 561/2006 und § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV) genannt. Für den nicht-gewerblichen Güterverkehr gelten die Bestimmungen erst für Fahrzeuge ab einem zulässigem Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 7,5 t (VO EG 561/2006 Art. 3, h). Für Bundeswehrangehörige gelten beim Führen von Dienstfahrzeugen die Lenk-und Ruhezeiten für alle Fahrzeugkategorien, also auch für Fahrzeuge unter 3,5 t zGG.

 

 

 

Quelle wiki

 

EDIT:  ich glaube kaum, dass ein pfadfinderausflug gewerblich ist

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 10:58

Wunderbar! Dann gehe ich dann mal davon aus, dass ich fahren kann, wie ich möchte bzw. meine Kondition und die Straßenlage es zulassen. Natürlich sind Pausen sinnvoll und werden auch von mir gemacht, aber es ist ja was anderes, ob man gezwungene Pausen in bestimmter Länge machen muss!

Vielen Dank!

Hallole zusammen

Da bin ich anderer Meinung .. den selbst wenn die Lenkzeitenregelung nicht auf Dich zutreffen sollte was ich auch bezweifle solltest du die Pausen so einhalten und wenn du keine Fahrerkarte hast trotzdem dokumentieren. Mit Fahrerkarte auf alle Fälle dran halten denn dann kann Dir keiner einen strick draus drehen.. Wenns mal gekracht hat fragt keiner mehr danach oder gerade dann ?? Du tust / machst Dir keinen ´gefallen damit wenn du unter Umständen übermüdet am Steuer sitzt .. ich halte mich sogar Privat mit PKW daran und seither bin ich deutlich entspannter Unterwegs.. Du kannst Deine Pausen immer noch im Rahmen der gesetzlichen möglichkeiten einhalten ohne auf einen einsammen Parkplatz stehen zu müssen den die Autohöfe sind inzwischen zu einem guten Netz ausgebaut.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Da bin ich anderer Meinung .. den selbst wenn die Lenkzeitenregelung nicht auf Dich zutreffen sollte was ich auch bezweifle solltest du die Pausen so einhalten und wenn du keine Fahrerkarte hast trotzdem dokumentieren. Mit Fahrerkarte auf alle Fälle dran halten denn dann kann Dir keiner einen strick draus drehen.. Wenns mal gekracht hat fragt keiner mehr danach oder gerade dann ?? Du tust / machst Dir keinen ´gefallen damit wenn du unter Umständen übermüdet am Steuer sitzt .. ich halte mich sogar Privat mit PKW daran und seither bin ich deutlich entspannter Unterwegs.. Du kannst Deine Pausen immer noch im Rahmen der gesetzlichen möglichkeiten einhalten ohne auf einen einsammen Parkplatz stehen zu müssen den die Autohöfe sind inzwischen zu einem guten Netz ausgebaut.. Jol.

Es gibt bei Privatfahrten bis 7,49 t keine gesetzlich geregelten Lenk- und Ruhezeiten, auch wenn du das bezweifelst. Ergo gibt es auch keine "Pausen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten".

Zitat:

Original geschrieben von bertel_cv

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Da bin ich anderer Meinung .. den selbst wenn die Lenkzeitenregelung nicht auf Dich zutreffen sollte was ich auch bezweifle solltest du die Pausen so einhalten und wenn du keine Fahrerkarte hast trotzdem dokumentieren. Mit Fahrerkarte auf alle Fälle dran halten denn dann kann Dir keiner einen strick draus drehen.. Wenns mal gekracht hat fragt keiner mehr danach oder gerade dann ?? Du tust / machst Dir keinen ´gefallen damit wenn du unter Umständen übermüdet am Steuer sitzt .. ich halte mich sogar Privat mit PKW daran und seither bin ich deutlich entspannter Unterwegs.. Du kannst Deine Pausen immer noch im Rahmen der gesetzlichen möglichkeiten einhalten ohne auf einen einsammen Parkplatz stehen zu müssen den die Autohöfe sind inzwischen zu einem guten Netz ausgebaut.. Jol.

Es gibt bei Privatfahrten bis 7,49 t keine gesetzlich geregelten Lenk- und Ruhezeiten, auch wenn du das bezweifelst. Ergo gibt es auch keine "Pausen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten".

Habe ich auch nur angezweifelt aber ist letztlich auch Deine Sache , in 8 stunden dreimal a 20 Minuten auf ein Käffchen oder nach 4,5 std eine dreiviertel Stunde Pause zu machen wollte ich als Richtwert empfehlen .... nix anderes ... ich hoffe dies so verstanden zu haben als empfehlung nicht als Gesetzestext. auf meinen Fahrten nach berlin habe ich immer im gleichen Autohof ( Berg Bad Steben ) residiert ist der halbe Weg und ich mach das heute noch so . Der Erholungswert ist einfach besser wenn man nicht auf dem Bock sitzt sondern in einer gemütlichen Gaststätte bei Kaffee und ner Gulaschsuppe oder was auch immer.. Jol. ,

Heutzutage stehst du eh die meiste Zeit im Stau, ist wie Pause machen … ;-)

Ohne Fahrpraxis von einem 7,5t. sollte man vorher noch etwas im Industriegebiet üben. ;)

 

Und nochn Tipp, Überholverbote mit [7,5t] gelten nicht, da 7,49t.

Was natürlich einige vielleicht anfrisst, aber ist eben so. :D

Hallo,

fangen wir mal ganz vorne an:

Sollte der Miet-LKW ein EG-Kontrollgerät eingebaut haben MUSS diese verwendet werden.

Es muss also eine Tachoscheibe eingelegt sein, bzw. eine Fahrerkarte eingeschoben sein.

Es gibt sogar LKW die ohne Fahrerkarte gar nicht laufen.

Ob das jetzt letztlich eine Privatfahrt ist oder nicht, kann man in diesem Fall nicht eindeutig sagen, das entscheid im Fall der Fälle ein Richter! Ich würde allerdings grundsätzlich von eine gewerblichen Fahrt ausgehen.

Als Beispiel: Wenn du mit einem 7.49t dein Bruder beim Umziehen hilfst, ist das eine Privatfahrt. Wenn Du deinen Nachbarn hilfst, gilt es als gewerblich.

Also nächstest solltest Du auf jeden Fall bei Beladen des LKW dabei sein, und auf die Ladungssicherung und das Gewicht achten, dafür bist Du als Fahrer verantwortlich.

Die 7,5t sind gerne da Ziel von Kontrollen.

Zitat:

Und nochn Tipp, Überholverbote mit [7,5t] gelten nicht, da 7,49t.

Was natürlich einige vielleicht anfrisst, aber ist eben so. :D

Allerdings gilt immer noch das der Überholende mindestens 20km/h schneller sein muss,

was bei den meisten Miet 7,5t aufgrund der schwachen Motorisierung oft nicht möglich ist.

 

am 3. Juli 2012 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von uncelsam

Allerdings gilt immer noch das der Überholende mindestens 20km/h schneller sein muss,

Na da würde mich ja mal interessieren wo sowas steht.

am 3. Juli 2012 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von uncelsam

Sollte der Miet-LKW ein EG-Kontrollgerät eingebaut haben MUSS diese verwendet werden.

Und auch dafür wäre eine Quellenangabe hilfreich.

Zitat:

Original geschrieben von uncelsam

Hallo, fangen wir mal ganz vorne an

Wieso? Wurde doch schon alles gesagt.

Zitat:

Sollte der Miet-LKW ein EG-Kontrollgerät eingebaut haben MUSS diese verwendet werden. Es muss also eine Tachoscheibe eingelegt sein, bzw. eine Fahrerkarte eingeschoben sein. Es gibt sogar LKW die ohne Fahrerkarte gar nicht laufen.

EG-Kontrollgerät ist für alle Kfz über 3,5 t (!) Pflicht, es gibt also kein "sollte". Miet-LKW haben nie ausschließlich eine Fahrerkarte.

Zitat:

Ob das jetzt letztlich eine Privatfahrt ist oder nicht, kann man in diesem Fall nicht eindeutig sagen, das entscheid im Fall der Fälle ein Richter! Ich würde allerdings grundsätzlich von eine gewerblichen Fahrt ausgehen.

Doch, kann man. Dei Definition besagt "entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen", das liegt hier nicht vor.

Zitat:

Als Beispiel: Wenn du mit einem 7.49t dein Bruder beim Umziehen hilfst, ist das eine Privatfahrt. Wenn Du deinen Nachbarn hilfst, gilt es als gewerblich.

So ein Schmarrn. Bitte keinen haltlosen Unfug posten.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von uncelsam

Allerdings gilt immer noch das der Überholende mindestens 20km/h schneller sein muss,

Na da würde mich ja mal interessieren wo sowas steht.

§5 der StVO sagt "Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.". Von 20 km/h schneller steht da nichts.

am 3. Juli 2012 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von bertel_cv

Von 20 km/h schneller steht da nichts.

Eben ;)

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von uncelsam

Sollte der Miet-LKW ein EG-Kontrollgerät eingebaut haben MUSS diese verwendet werden.

Und auch dafür wäre eine Quellenangabe hilfreich.

Bitte aber beachten, dass "muss verwendet werden" im Fall einer Privatfahrt bedeutet, dass du ohne Fahrerkarte fahren darfst, das Gerät aber auf Out-Of-Scope stellen musst, damit es keinen Fehler auswirft.

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