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Lenkzeitunterbrechung auf Pause stellen ?

Hab mal eine dämliche Frage ( dämlich deshalb , weil ich schon 20 Jahre LKW fahre ).
Muß ich meinen Tacho unbedingt auf "Pause " stellen , wenn ich meine Lenkzeitunterbrechung nehme , oder genügt es auf " Bereitschaft " gestellt zu haben? Gibt es einen Gesetzestext dazu ?
Unsere Actros MP II setzen im Reiserechner nämlich die Lenkzeit wieder auf 0 wenn über 45 Minuten auf Bereitschaft gestellt war.
Außerdem wurde schon öfters mal vergessen von Bereitschaft auf Pause zu stellen.
Gute Fahrt.
Mike

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dartom



Deshalb darf bei Doppelbesatzung der Erstfahrer nach Einsatz des Zweitfahrers auch wieder weiterfahren, obwohl die ganze Zeit als Bereitschaft geschrieben wurde.

Leider.

Denn erholt hast Du Dich dann nicht wirklich.

Schlafen ( in der Koje ) darfst Du ( offiziell ) nicht, also bleibst daneben hocken ...

Und das mit bezahlt oder unbezahlt - das hängt vom Arbeitsvertrag ab.

Ich kenne eine Firma, die hatte Festgehalt mir den Fahrern ausgemacht und dann irgendwann mal auf Doppelbesatzung umgestellt als der digitale Tachograph kam.

Da gab es keine extra Vergütung.

Weil es nach der Ansicht der Chefs ja Pause ist, wenn Du daneben sitzt.

Meiner Ansicht nach ist es das nicht.

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hmm analog oder digi tacho ??
beim analog tacho sollte man es auch machen, aber habe ich in kanpp 15 jahren nie gemacht und wurde dafür auch nie bestraft. also ich hatte den analog tacho immer auf lenkzeit stehen.
beim digi tacho bis bj 12/2007 musst du natürlich umstellen. ab dezember macht er das aber wieder selbst. sprich hälst du an, springt er automatisch in pause.
hoffe dir geholfen zu haben.
eben auf die schnelle. starte jetzt gen österreich....
grüssle

Ich habe noch den analogen Tacho( Automatiktacho ). Den hatte ich immer auf Bereitschaft gestellt. Beim Losfahren geht der automatisch auf Lenkzeit. Jetzt sollen wir halt immer schön umstellen. Cops meckern auch vermehrt
Ich denke der Digitacho schaltet beim Losfahren automatisch auf Lenkzeit und bei Stillstand bleibt er auf Arbeitszeit.
Also immer dran denken umzustellen.
Ich muß das Thema Lenkzeitunterbrechung hieb und stichfest und schwarz auf weiß aus einem Gesetzestext haben.
Vielleicht kann mir dazu noch einer weiterhelfen

Moin moin, ich kann nur soviel sagen das ich am Anfang beim Digitacho. ab und an vergessen habe auf Pause zu drücken und dann meckert das Gerät nach 4 1/2 Stunden und speichert es ab. In Frankreich kam ich in die Kontrolle und es gab eine Strafe.
Fahrtunterbrechungen müssen innerhalb einer Lenkzeit von 4,5 Stunden oder unmittelbar danach erfolgen. Sie dürfen durch den Fahrer ausschließlich zur Erholung genutzt werden. Andere Arbeiten (z.B. Be- oder Entladetätigkeiten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten) sind während einer Fahrtunterbrechung nicht zulässig. Was genau unter „anderen Arbeiten“ zu verstehen ist, ergibt sich aus Artikel 4 Buchstabe e) der Verordnung (EG Nr. 561/2006.
Zeiten, die auf dem Beifahrersitz verbracht werden oder während denen das Fahrzeug sich auf einer Fähre bzw. der Eisenbahn befindet, gelten als Fahrtunterbrechung. Das Gleiche gilt für Wartezeiten (z.B. auf das Be- oder Entladen), wenn ihre voraussichtliche Dauer im Voraus bekannt ist.
Nach jeder Unterbrechung von insgesamt 45 Minuten (zusammenhängend oder in Teilen von erst 15 und dann 30 Minuten) beginnt ein neuer, für die Unterbrechung relevanter Lenkzeitabschnitt von 4,5 Stunden. Dies bedeutet, dass auch nach einer beispielsweise nur 2-stündigen Lenkzeit mit anschließender 45-minütiger Unterbrechung ein neuer Lenkzeitabschnitt von 4,5 Stunden beginnt. Fahrtunterbrechungen dürfen jedoch nicht der täglichen Ruhezeit zugerechnet werden.
In Deutschland hatte ich Glück weil sie gesehen habe das ich stand und es vergessen habe, aber gemeckert wurde trotzdem und es wurde darauf hingewiesen auf Pause zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Actrose


Ich denke der Digitacho schaltet beim Losfahren automatisch auf Lenkzeit und bei Stillstand bleibt er auf Arbeitszeit.
Also immer dran denken umzustellen.

Beim Losfahren schaltet er auf Lenkzeit - richtig.

Beim Stehen bleiben schaltet er auf Arbeitszeit - auch richtig.

Aber: Ab einer gewissen Seriennummer kann man einstellen lassen auf welche Aktivität er beim Zündungausschalten umschaltet.

Die alten analog Geräte wurden immer auf Pause eingestelt und wenn losgefahren wurde hat das Gerät selbst auf fahren gewechselt. Nicht umgekehrt!
Generell gilt: Du musst alle Zeiten wahrheitsgemäß einstellen, die Überprüfbarkeit ist ne andere Sache;) Du solltes aber zumindest auch mal "Arbeitszeit" einstellen oder kannst du Pause machen beim Be und entladen :D
grüße
Steini

Steini, manche können Pause machen beim Be- und Entladen ... :D
Zurück zum Thema:
Aber eine Fahrtunterbrechung ist keine Pause!
Wenn Du mal Doppelbesatzung fährst, dann ist Deine Zeit auf dem Beifahrersitz auch nur Fahrtunterbrechung, wird aber nicht als Pause gezählt.
Also stell Du lieber Dein Zählwerk auf Pause, nicht auf Fahrtunterbrechung.
Und wie auch schon richtig bemerkt, es gibt auch Polizisten, die Dich schon verwarnen, wenn nie eine Arbeitszeit dabei ist. Dann kommen solche Sprüche: "Sie tanken wohl nie." oder "Eine Kontrolle des Fahrzeuges und Ihres Aufliegers haben Sie aber nicht durchgeführt." ( nur weil nach der Nachtruhe und vor Fahrtantritt kein arbeiten verzeichnet war )

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega



Zurück zum Thema:
Aber eine Fahrtunterbrechung ist keine Pause!
Wenn Du mal Doppelbesatzung fährst, dann ist Deine Zeit auf dem Beifahrersitz auch nur Fahrtunterbrechung, wird aber nicht als Pause gezählt.

Es wird nicht als (unbezahlte) Ruhezeit gezählt, aber es wird als Lenkzeitunterbrechung (45min) gezählt. Deshalb darf bei Doppelbesatzung der Erstfahrer nach Einsatz des Zweitfahrers auch wieder weiterfahren, obwohl die ganze Zeit als Bereitschaft geschrieben wurde.

Bereitschaft ist bezahlte Zeit, wird als Lenkzeitunterbrechung anerkannt. Deshalb darf auch nur auf Bereitschaft gestellt werden, wenn der Zeitraum der Bereitschaft im Vorhinein bekannt ist.

Zitat:

Original geschrieben von dartom



Deshalb darf bei Doppelbesatzung der Erstfahrer nach Einsatz des Zweitfahrers auch wieder weiterfahren, obwohl die ganze Zeit als Bereitschaft geschrieben wurde.

Leider.

Denn erholt hast Du Dich dann nicht wirklich.

Schlafen ( in der Koje ) darfst Du ( offiziell ) nicht, also bleibst daneben hocken ...

Und das mit bezahlt oder unbezahlt - das hängt vom Arbeitsvertrag ab.

Ich kenne eine Firma, die hatte Festgehalt mir den Fahrern ausgemacht und dann irgendwann mal auf Doppelbesatzung umgestellt als der digitale Tachograph kam.

Da gab es keine extra Vergütung.

Weil es nach der Ansicht der Chefs ja Pause ist, wenn Du daneben sitzt.

Meiner Ansicht nach ist es das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

Also stell Du lieber Dein Zählwerk auf Pause, nicht auf Fahrtunterbrechung.

Normal stell ich auch auf Pause. Aber ich wollte nur wissen , wenn ich versehentlich auf Bereitschaft gestellt habe , ob diese 45 Minuten als Fahrzeitunterbrechung anerkannt werden. Wenn ja , dann müßte ich nach spätestens 6 Stunden Lenkzeit eine einstündige " Ruhezeit " einlegen ( Arbeitszeitgesetz ) ? Oder sehe ich das falsch ?

Original geschrieben von MAN-Elektriker

Zitat:

Aber: Ab einer gewissen Seriennummer kann man einstellen lassen auf welche Aktivität er beim Zündungausschalten umschaltet.

Das ist ja interessant. Wußte ich gar nicht . Muß ich meinen Kollegen gleich verklickern

Zitat:

Original geschrieben von Actrose



Normal stell ich auch auf Pause. Aber ich wollte nur wissen , wenn ich versehentlich auf Bereitschaft gestellt habe , ob diese 45 Minuten als Fahrzeitunterbrechung anerkannt werden. Wenn ja , dann müßte ich nach spätestens 6 Stunden Lenkzeit eine einstündige " Ruhezeit " einlegen ( Arbeitszeitgesetz ) ? Oder sehe ich das falsch ?

So kenn ichs auch ...

Zitat:

Original geschrieben von Actrose



Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

Also stell Du lieber Dein Zählwerk auf Pause, nicht auf Fahrtunterbrechung.


Normal stell ich auch auf Pause. Aber ich wollte nur wissen , wenn ich versehentlich auf Bereitschaft gestellt habe , ob diese 45 Minuten als Fahrzeitunterbrechung anerkannt werden. Wenn ja , dann müßte ich nach spätestens 6 Stunden Lenkzeit eine einstündige " Ruhezeit " einlegen ( Arbeitszeitgesetz ) ? Oder sehe ich das falsch ?

ist soweit richtig. Das EU-Gesetz schreibt nach 6 Stunden eine halbe Stunde vor, wie das nationale deutsche Arbeitsgesetz dies regelt weiß ich nicht, ich denke aber dass es eine Stunde ist.

Es kommt drauf an! Eine Lenkzeitunterbrechung ist für's Tacho eine Pause. Darauf muss sie auch eingestellt werden.
Was offiziell nachprüfbar ist und was nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Arbeitszeitrechtlich gilt zuvorderst erst mal § 21 a ArbZG und damit verbunden auch die allgemeinen Regeln. Auch diese müssen berücksichtigt werden und werden verstärkt überprüft.

... nun mal fuer ganz doofe, wie mich, ;-) bitte
Ich fahre eigentlich gerne, bin nur etwas begriffsstutzig, was diese Regelungen angeht.
Ich erzähl euch einfach mal, wie mir mein Tagesablauf so gefällt und er mir erheblich besser bekommt, wie diese seltsamen Regeln, die mir vorschreiben wollen, wann ich z.B. Harndrang zu erlauben habe.
Geschlafen wird in der Kabine, irgendwo, wo NICHT allzu Kollegen stehen(dafuer befinden sich an meinem Tanker leider allzuviele Edelstahlanbauten, die sonst wieder Begehrlichkeiten erwecken. Hier ist die Sache mit dem 'Harndrang' ja noch leicht zu erledigen. Aber, so richtig wach, bin ich eigentlich erst nach einem 'schwarzen Glueck' sprich Kaffee, schwarz, dickpastöse Form. Da mir Küchengerüche jeglicher Art zuwider sind, verbietet sich die Eigenherstellung. Desweiteren gönnt mir der Chef bis heut nicht die benötigte Dusche in der Kabine. Also, Motor an, Streichhölzer unter die Augenlider, und los gehts zum Morgenritual. SCHON die erste Pause nach meist wenigen KM bzw. Minuten. Und, sie ist länger als 15 Min (wie vorgeschrieben), aber durchaus kuerzer als 45 Min. Nach Morgengesang unter der Dusche und Kaffeegenuß fallen dann auch die Streichhölzer wie von allein, und der Tag kann beginnen. Bisher war noch Kunde der Rasthof selbst, und so brummt der Diesel wieder ein wenig bis dorthin. Hier angekommen, nach dem üblichen Procedere, ergeben sich mal wieder Wartezeiten, meist verursacht durch fimeninterne Labore, die ersteinmal eine Warenprobe analysieren(muessen?). Dann endlich, nach 25 - 119Min, Freigabe! Ich darf entladen, was i.d.R. etwa so 45Min dauert (naja, manche Kunden haben selbst da noch so seltsame Ritualien, die diesen Vorgang auf bis zu 4 Stunden ausdehnen :-( )
Selbstverständlich steht der LKW firmenintern überall im Weg herum, so daß auch hier zwischendurch rangiert werden muß. Doch irgendwann wird auch die letzte Hürde genommen; und die ersehnte Unterschrift auf dem Frachtbrief befindet sich in 'sicherer Tüte'. Schnell, schnell, in die Reinigung. Der Tank muß wieder sauber werden, um fuer neue Schweinereien zu glänzen. Diese Zeit hat nun der Disponent, um sich zu überlegen, wie er mir an diesem wie an auch an jedem Tag, die Freude an Mittagsmahl verderben kann. In vielen Reinigungen aber steht heute bereits ein Kaffeeautomat, der mal mit Cents, mal mit spendierten Münzersatz und mal mit Faustschlägen dazu überredet werden kann, mir Coffein zuzuführen. Eigentlich bräuchte ich das ja intravenös, aber dies verstieße ja gegen die Sicherheitsvorschriften.
Irgendwann ist auch dieses Intermezzo vorüber; mal kann der Reinigungsexperte noch lachen, einandermal kommt häufig nur der 'strafende Blick'(frei nach: "Warum mußt Du so'n Sch....kram eigentlich bei mir entsorgen?" ) Mit Zertifikat zum Führerhaus, den Diesel angeworfen; und dem schiefen Blick zum Daddelkasten(Flottenmanagementkommunikationssystem)........ Natürlich, schon wieder ein neuer Auftrag, schon wieder eine unbekannte Adresse, die ersteinmal mit Hilfe von, je nach LKW altertümlichen oder neuzeitlichen Navigationsmitteln, erforscht und erfahren sein will. Nach BENELUX, ok. Na, denn auf. Irgendwo eine Vignette besorgen auf der Fahrt.
(wird fortgesetzt)

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