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Lesaingrücknahme Felgen und Winschutzscheibe
GM!
Altes und lästiges Thema: Ich habe meinen X5 nach 3 Jahren und 88 TSD zurück gegeben. Vorab vor 4 Wochen hatte ich ihn - vor Unterschrift des neuen Leasing - bereits schon von der in der BMW-Niederlassung ansässigen DEKRA vorab ansehen lassen, wollte nach Unterschrift für den neuen keine Überraschung erleben. Nun gab ich ihn endgültig ab und sie stellten fest:
1.) Eine glanzgedrehte Felge wurde nachgearbeitet. DEKRA schreibt: HR + VR nachgearbeitet, nicht zulässig glanzgedreht ...". Die Kosten: HR 930 + VR 840,-.
2.) Steinschlag in der Windschutzscheibe erneuern. 1703-,
zu 1.): Zwei hatten leichte Kratzer, bleibt bei den nicht schützenden Reifen die BMW teilweise ausliefert, nicht aus. Diese wurden von einer Fachfirma repariert. Sie sagt mir sie hätte nach Vorschrift gearbeitet. Das BMW selbst Felgen dort hinbringt sei nur mal so erwähnt. Meine Frage, kennt jemand diese Vorschrift die BMW bzw. die dort ansässige DEKRA reklamiert?
zu 2.): Diese befindet sich oberhalb des Kopfes. Er wurde zwar bei der ersten Begutachtung übersehen, aber das kann ich nun nicht belegen. Meine Frage daher ab wann Steinschlag repariert werden muss und ob es nicht zu den allgemeinen Gebrauchsspuren zählt?
Danke für Antworten!
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11 Antworten
Genau aus diesen Gründen lease ich nicht.
Die Scheibe müßte doch noch deine Versicherung zahlen oder nicht?
MfG
Zitat:
@JAGBMWAUDIFAHRER schrieb am 27. März 2020 um 10:06:38 Uhr:
GM!
Altes und lästiges Thema: Ich habe meinen X5 nach 3 Jahren und 88 TSD zurück gegeben. Vorab vor 4 Wochen hatte ich ihn - vor Unterschrift des neuen Leasing - bereits schon von der in der BMW-Niederlassung ansässigen DEKRA vorab ansehen lassen, wollte nach Unterschrift für den neuen keine Überraschung erleben. Nun gab ich ihn endgültig ab und sie stellten fest:
1.) Eine glanzgedrehte Felge wurde nachgearbeitet. DEKRA schreibt: HR + VR nachgearbeitet, nicht zulässig glanzgedreht ...". Die Kosten: HR 930 + VR 840,-.
2.) Steinschlag in der Windschutzscheibe erneuern. 1703-,
zu 1.): Zwei hatten leichte Kratzer, bleibt bei den nicht schützenden Reifen die BMW teilweise ausliefert, nicht aus. Diese wurden von einer Fachfirma repariert. Sie sagt mir sie hätte nach Vorschrift gearbeitet. Das BMW selbst Felgen dort hinbringt sei nur mal so erwähnt. Meine Frage, kennt jemand diese Vorschrift die BMW bzw. die dort ansässige DEKRA reklamiert?
zu 2.): Diese befindet sich oberhalb des Kopfes. Er wurde zwar bei der ersten Begutachtung übersehen, aber das kann ich nun nicht belegen. Meine Frage daher ab wann Steinschlag repariert werden muss und ob es nicht zu den allgemeinen Gebrauchsspuren zählt?
Danke für Antworten!
Ich hatte mich vor Rückgabe meines Leasingfahrzeuges bei ADAC.de informiert und viele Informationen erhalten.
Wenn Sie ADAC Mitglied sind, würde ich einem ADAC-Juristen die angeblichen Mängel vortragen.
Es gibt mehre Urteile; welche Gebrauchsspuren der Leasinggeber akzeptieren muss.
Viel Erfolg !
Ich konnte bei Rückgabe viel Geld sparen, nachdem ich dem Leasinggeber entsprechende Urteile auf diverse "Mängel" hin nannte (DEKRA hatte derzeit auch mein Fahrzeug untersucht und viele Mängel gefunden, um beim Auftraggeber Folgeaufträge zu sichern)
1700 Euron für einen Steinschlag ist eine Frechheit !!!!!!!!!!!!!!! Nur z.B. Steinschlagreperatur bei Carglas ...ab 80 euro!! Eine nagelneue Windschutzscheibe ( Orginal BMW ) kostet dort mit Einbau und Kalibrierung ca. 1200 Euro !! Steinschläge werden nur nicht repariert , wenn sie im Sichtfeld des Fahrers sind oder unter 10 cm vom Rand der Scheibe entfernt sind !! Ich glaube , man will dich abzocken !! Wünsch trotzdem viel Glück !!
Eine Windschutzscheibe mit eingelassener Head-Up-Display Unterstützung ist sehr teuer. Das kommt schon hin mit Arbeitslohn und Kalibrierung.
Sind aber wirklich komische Funde. Felgen klar; will als Gebrauchtwagenkäufer keine abgeschrammten Felgen. Wer mit Alufelgen nicht fahren kann, der muss halt zahlen.
Die Windschutzscheibe wird eigentlich von der Kasko übernommen. Carglas kann und darf aber nur außerhalb des Sichtfeldes des Fahrers reparieren. Sonst muss getauscht werden.
Zitat:
@M3di schrieb am 31. März 2020 um 00:14:48 Uhr:
Eine Windschutzscheibe mit eingelassener Head-Up-Display Unterstützung ist sehr teuer. Das kommt schon hin mit Arbeitslohn und Kalibrierung.
Sind aber wirklich komische Funde. Felgen klar; will als Gebrauchtwagenkäufer keine abgeschrammten Felgen. Wer mit Alufelgen nicht fahren kann, der muss halt zahlen.
Die Windschutzscheibe wird eigentlich von der Kasko übernommen. Carglas kann und darf aber nur außerhalb des Sichtfeldes des Fahrers reparieren. Sonst muss getauscht werden.
ADAC hatte von einem Urteil informiert, das eine stark zerkratze Stoßstange zu "normalen Gebrauchsspuren " zählt, gehe davon aus das bei zerkratzten Felgen + Windschutzscheibe ähnlich sein dürfte (bis zum gewissen Grad), daher nochmals die Empfehlung entweder ADAC-Juristen zu kontaktieren oder im Internet nach Urteilen zu suchen und nicht darauf zu vetrauen was ein Gutachter erzählt der vom Leasinggeber bezahlt wird.
Alles was polierbar ist geht immer unter Gebrauch durch
Die Felgen ist halt blöd offiziell nicht aber ich denke auch ein freier gutachter kann da sicher Zeitwertgerechte rep schreiben dann geht es... Oder du kaufst zwei gebrauchte im Netz ohne Schäden, wahrscheinlich am günstigsten...
Dein Verkäufer vom neuen BMW mal gefragt? Oder hast wo anders gekauft als da wo du den alten zurück gegeben hast? Falls ja, daran liegt es das du jetzt zahlen sollst
Also zerkrazte Felgen sind unabhängig von der Leasingsache niemals "normale Gebrauchsspuren". Wie ist man denn bitte gefahren? Der kleinste Kratzer ist für mich ein kompletter Defekt der ganzen Felge und gehört ersetzt. Genauso verstehe ich Witzbolde auf Ebay nicht, die Kratzer als Gebrauchsspuren rechtfertigen und 2.000€ für den Stahlschrott haben wollen. Da lache ich mich immer faltig
Gebrauchsspuren bei Felgen sind nicht gereinigter Bremsabrieb. Mehr auch nicht.
Das soll jetzt nicht kritisieren, ist aber faktisch so.
Hallo,
man fährt nicht "einfach so" zur Leasingrückgabe, sonder bereitet das Auto schon etwas darauf vor: Normalerweise bekommt man schon bei Leasing Vertragsabschluss den Katalog zu der Rückgabekriterien in die Hand gedrückt. Und dann schaut man sich halt selbst die Kiste vor Rückgabe selbst an, und stellt die Mängel zusammen mit passenden Dienstleistern ab.
Das Frontscheibenproblem wäre somit ein Teilkaskofall gewesen. Bei glanzgedrehten Felgen sind sie alle sehr zickig. Da habe ich bei "unseren" zurückgebenen Leasingautos noch nie eine andere Konsequenz, als den kompletten Ersatz gesehen. Wenn man es also nicht schafft, Bordsteinen während der Leasingzeit fern zu bleiben, bestellt man so etwas besser gleich gar nicht.
bye
Hatte 2018 Rückgabe bei Jaguar (F-Type) und leichten Bordsteinkratzer am rechten Vorderrad. Habe es dann mit meinem Verkäufer abgesprochen und er meinte "lassen Sie den Kratzer per smartrepair beheben"... gesagt getan, 120 Euro brutto für die Reparatur bezahlt und bei der Rückgabe war alles gut.
Ich würde es daher immer mit dem Verkäufer absprechen. Mein X5 hat einige heftiger Kratzer an der Frontstoßstange bekommen, weil ich mal beim Rausfahren aus meiner Garage unachtsam war und mit der Stoßstange an der Wand entlanggefahren bin.
Habe das vor der Bestellung des X7 abgesprochen, denn smartrepair ist auf Grund von Senosoren bei BMW intern nicht zulässig. Nun habe ich die Zusicherung, dass mir das nicht in Rechnung gestellt wird.
Kenne das auch von früher, als ich eine größere Fahrzeugflotte mit kleinen Stadtfahrzeugen hatte. Die Autos wurden beschriftet und mit Schäden abgegeben, man hat das immer besprochen und ich musste kaum wann nachzahlen (ausser bei wirklich größeren Unfallschäden). Die Händler sind nicht dumm und wissen, wie die das entweder über die Leasingrate von Anfang an einberechnen oder sonst wie...
Ansonsten ist es ja normal, dass man für Schäden aufkommt, weil wenn man selbst den Wagen verkaufen müsste, mindert dies auch den Wert. Lässt der Händler bei der Rückgabe nicht mit sich reden, dann sowas wie Felgen einfach gebraucht holen.
Zitat:
@JAGBMWAUDIFAHRER schrieb am 27. März 2020 um 10:06:38 Uhr:
GM!
Altes und lästiges Thema: Ich habe meinen X5 nach 3 Jahren und 88 TSD zurück gegeben. Vorab vor 4 Wochen hatte ich ihn - vor Unterschrift des neuen Leasing - bereits schon von der in der BMW-Niederlassung ansässigen DEKRA vorab ansehen lassen, wollte nach Unterschrift für den neuen keine Überraschung erleben. Nun gab ich ihn endgültig ab und sie stellten fest:
1.) Eine glanzgedrehte Felge wurde nachgearbeitet. DEKRA schreibt: HR + VR nachgearbeitet, nicht zulässig glanzgedreht ...". Die Kosten: HR 930 + VR 840,-.
2.) Steinschlag in der Windschutzscheibe erneuern. 1703-,
zu 1.): Zwei hatten leichte Kratzer, bleibt bei den nicht schützenden Reifen die BMW teilweise ausliefert, nicht aus. Diese wurden von einer Fachfirma repariert. Sie sagt mir sie hätte nach Vorschrift gearbeitet. Das BMW selbst Felgen dort hinbringt sei nur mal so erwähnt. Meine Frage, kennt jemand diese Vorschrift die BMW bzw. die dort ansässige DEKRA reklamiert?
zu 2.): Diese befindet sich oberhalb des Kopfes. Er wurde zwar bei der ersten Begutachtung übersehen, aber das kann ich nun nicht belegen. Meine Frage daher ab wann Steinschlag repariert werden muss und ob es nicht zu den allgemeinen Gebrauchsspuren zählt?
Danke für Antworten!
Frage: welche Felge war es denn? Wenn es zB eine glanzgedrehte Felge ist die zB mit schriftzug ist, der danach weggedreht ist, kann ich das schon verstehen, dass dies beanstandet wird. Wollte ich mir als Händler auch so nicht auf den Hof stellen.
Ich glaub der TE ist nicht mehr hier Thema für ihn ist denke ich durch