1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Leuchtweitenregelung defekt? + Airbagleuchte an

Leuchtweitenregelung defekt? + Airbagleuchte an

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 17. Februar 2010 um 19:22

Hallo zusammen,

ich hatte einen Frontschaden bei meinem Audi A4 B7 und hab mir zwei gebrauchte Bi- Xenonscheinwerfer übers internet gekauft.

Diese sind heute gekommen und ich habe sie auch sofort eingebaut. Teilenummer usw war alles gleich und haben auch super gepasst.

Nun habe ich nur das Problem das die Leuchte der Leuchtweitrenregelung im FIS leuchtet und sich das Xenon auch nicht automatisch einstellt wenn man das Licht einschaltet.

Weis einer von euch ob die Sensoren für die Leuchtweitenregelung im Scheinwerfer integriert sind oder ist dies eine extra Einheit die an einer anderen Stelle im Fahrzeug sitzt?

Ich musste meine komplette Front erneuern und falls die Sensoren an einer anderen Stelle sind kann es auch sein das diese einfach kaputt waren und ich vergessen habe diese auszutauschen.

 

Des Weiteren leuchtet auch meine Airbagleuchte in der Instrumentenanzeige. Allerdings haben die Airbags beim Unfall nicht ausgelöst. Lediglich die Gurte des Fahrer- und Beifahrersitzes mussten getauscht werden. Daher frage ich mich nun warum die Airbagleuchte an ist. Muss man hier nur den Fehlerspeicher auslesen damit die Lampe wieder aus geht oder sind hier eventuell auch Sensoren in der Front defekt die nicht getauscht wurden?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ansonsten schonmal vielen Dank für Eure Hilfe

Markus

Ähnliche Themen
19 Antworten

hattest du vorher auch schon xenon? die sensoren sind an der vorder und hinter achse.

De einfachst weg ist mal den fehlerspeicher auslesen zu lassen. spekulationen helfen hier glaubich nix, zuerst mal schaun was für fehlercodes bekommst...

Themenstarteram 17. Februar 2010 um 21:08

ja hatte vorher au schon xenon sind genau die gleichen scheinwerfer haben die gleiche teilenummer wie meine alten scheinwerfer

am 17. Februar 2010 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von Markus071285

Hallo zusammen,

 

ich hatte einen Frontschaden bei meinem Audi A4 B7 und hab mir zwei gebrauchte Bi- Xenonscheinwerfer übers internet gekauft.

 

Diese sind heute gekommen und ich habe sie auch sofort eingebaut. Teilenummer usw war alles gleich und haben auch super gepasst.

Nun habe ich nur das Problem das die Leuchte der Leuchtweitrenregelung im FIS leuchtet und sich das Xenon auch nicht automatisch einstellt wenn man das Licht einschaltet.

 

Weis einer von euch ob die Sensoren für die Leuchtweitenregelung im Scheinwerfer integriert sind oder ist dies eine extra Einheit die an einer anderen Stelle im Fahrzeug sitzt?

 

Ich musste meine komplette Front erneuern und falls die Sensoren an einer anderen Stelle sind kann es auch sein das diese einfach kaputt waren und ich vergessen habe diese auszutauschen.

 

 

Des Weiteren leuchtet auch meine Airbagleuchte in der Instrumentenanzeige. Allerdings haben die Airbags beim Unfall nicht ausgelöst. Lediglich die Gurte des Fahrer- und Beifahrersitzes mussten getauscht werden. Daher frage ich mich nun warum die Airbagleuchte an ist. Muss man hier nur den Fehlerspeicher auslesen damit die Lampe wieder aus geht oder sind hier eventuell auch Sensoren in der Front defekt die nicht getauscht wurden?

 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ansonsten schonmal vielen Dank für Eure Hilfe

 

Markus

Und diese Arbeiten hat eine Fachwerkstatt erledigt ??

Es wurden Neuteile verwendet ??

 

Die Steuergeräte der Scheinwerfer sind die allten aus Deinem Fahrzeug ??

Grundeinstellung und ggf. Codierung wurden durchgeführt ??

schau mal nach ob bei dem unfall die geber für die höhenregulierung an der VA nicht beschädigt worden sind.

bei deinen neuen scheinwerfern kann es auch sein das die das steuergerät noch keine grundeinstellung kennt bzw. nicht abgespeichert hat. dies einzustellen geht aber leider nur mit einem pc.

zur airbagleuchte:

vorne im motorraum sitzen crashsensoren, vielleicht ist einer beim unfall kaputt gegangen oder ein stecker sitzt nicht richtig.

sind die gurtstraffer von einem händler ersetzt worden? falls nein musst du den fehler löschen lassen, da bei fehlern am airbagsystem die lampe solange anbleibt bis der fehlerspeicher abgefragt und gelöscht worden ist. ansonsten hilft da wirklich nur fehlerspeicher auslesen.

mfg

am 17. Februar 2010 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von audiCGN

schau mal nach ob bei dem unfall die geber für die höhenregulierung an der VA nicht beschädigt worden sind.

bei deinen neuen scheinwerfern kann es auch sein das die das steuergerät noch keine grundeinstellung kennt bzw. nicht abgespeichert hat. dies einzustellen geht aber leider nur mit einem pc.

zur airbagleuchte:

vorne im motorraum sitzen crashsensoren, vielleicht ist einer beim unfall kaputt gegangen oder ein stecker sitzt nicht richtig.

sind die gurtstraffer von einem händler ersetzt worden? falls nein musst du den fehler löschen lassen, da bei fehlern am airbagsystem die lampe solange anbleibt bis der fehlerspeicher abgefragt und gelöscht worden ist. ansonsten hilft da wirklich nur fehlerspeicher auslesen.

mfg

Wenn die Gurte mit Gurtstraffern nicht von einer Fachwerkstatt und durch NEUTEILE ersetzt wurden, wäre das grober Unsinn und nicht zulässig.

Gegen groben Unsinn hilft "Fehlerspeicher löschen" auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

 

Wenn die Gurte mit Gurtstraffern nicht von einer Fachwerkstatt und durch NEUTEILE ersetzt wurden, wäre das grober Unsinn und nicht zulässig.

Gegen groben Unsinn hilft "Fehlerspeicher löschen" auch nicht.

natürlich ist das nicht zulässig, aber es gibt genug die es machen. deswegen habe ich gefragt

am 17. Februar 2010 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von audiCGN

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

 

Wenn die Gurte mit Gurtstraffern nicht von einer Fachwerkstatt und durch NEUTEILE ersetzt wurden, wäre das grober Unsinn und nicht zulässig.

Gegen groben Unsinn hilft "Fehlerspeicher löschen" auch nicht.

natürlich ist das nicht zulässig, aber es gibt genug die es machen. deswegen habe ich gefragt

Da Dir bekannt ist, dass sowas nicht zulässig ist, bezüglich Deiner Fragestellung / zweifelhafter Hilfestellung mal die NUB`s gelesen ??

Funktionsgarantie bekommen ??

Funktionsfähigkeit geprüft ??

das würde ja bedeuten, dass solche Teile nicht gebraucht verkauft werden dürfen, dass sollte ein Autoverwerter aber wissen, und da gibt es 1 Jahr Garantie auf Gebraucht Gegenstände.....

Ähnliche Themen