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Lieferttermin verzögert - Abwrackprämie weg?

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 16:02

Servus zusammen,

 

Habe im März einen Golf bestellt und die Abwrackprämie bestellt. Ist auch schon von der Bafa zum 20.04 bestätigt zurückgekommen.

 

Unverbindlicher Liefertermin des Golf war 08.2009 und wurde vom Händler nun wieder verschoben auf 40.KW. (12-18.10). Wenn das nicht genau hinkommt und nochmal verschoben wird , ist dann die Prämie futsch, kann ich vom Verkauf zurücktreten und ist dann auch die VW Prämie weg.

 

Oh mann das wäre bitter.

 

Weiß jemand was genaues. Wäre super dankbar für genau Infos.

 

Gruß Hank

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2009 um 17:32

Ob sich der Herr Bundestagsabgeordnete am Montag noch daran erinnert was er am Freitag gesagt hat?

Sorry, solange das nicht schriftlich fixiert und abgesegnet ist glaube ich nicht an solche Aussagen.

Gruß

Frank, nicht Bundestagsabgeordneter

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am 13. Mai 2009 um 16:44

Auch wenn du hierher verwiesen wurdest, die Antworten sind schon gegeben worden.

http://www.motor-talk.de/.../...t-abwrackpraemie-weg-t2271044.html?...

 

Nein, du kannst nicht mehr vom Verkauf zurücktreten, und wenn du verschrottest, bekommst du auch ohne die staatliche Prämie die Prämie von VW.

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 15:33

Und was ist mit der Abwrackprämie?

Bekomme ich die nach den 6 MOnaten definitiv nicht mehr??

Hätte ich allerdings mit dem Antrag gewartet hätte ich sie bekommen?

Oder kann ich einfach noch einen Antrag bei der Bafa stellen oder macht das den anderen ungültig.

Das mit der VW Prämie ist mir jetzt klar, nur was ist mit der staatlichen Prämie.

Wie komme ich daran wenn die 6 Monate überzogen werden???

am 14. Mai 2009 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von hank123

Wie komme ich daran wenn die 6 Monate überzogen werden???

Gar nicht! So ist leider oder zum Glück das Gesetz, wie man es nun auch sehen mag!

Zitat:

Original geschrieben von hank123

Servus zusammen,

 

 

Habe im März einen Golf bestellt und die Abwrackprämie bestellt. Ist auch schon von der Bafa zum 20.04 bestätigt zurückgekommen.

 

 

Unverbindlicher Liefertermin des Golf war 08.2009 und wurde vom Händler nun wieder verschoben auf 40.KW. (12-18.10). Wenn das nicht genau hinkommt und nochmal verschoben wird , ist dann die Prämie futsch, kann ich vom Verkauf zurücktreten und ist dann auch die VW Prämie weg.

 

 

Oh mann das wäre bitter.

 

Weiß jemand was genaues. Wäre super dankbar für genau Infos.

 

 

Gruß Hank

Meine Standardantwort in diesen Fällen.

 

Händler kann nicht wirksam einseitig den Liefertermin abändern. Wenn Du die Änderung ablehnst, bleibt alter Termin bestehen.

Bei Termin Aug. 2009 kann Händler sechs Wochen später liefern. Liefert er nicht, Händler durch Aufforderung in 14 Tagen zu liefern in Verzug setze. Liefert er wieder nicht, Schadenersatz fordern. Nichterhalt der Umweltprämie ist ein durch verspätete Lieferung entstandener Schaden.

Unabhängig davon, Zustimmung zur Lieferterminverlängerung nutzt nur dem Händler.

Warum also zustimmen?

 

Andere Möglichkeit: Kaufvertrag stornieren, neuen Kaufvertrag abschließen und neuen Antrag stellen.

 

 

O.

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 16:20

Für alle die es interressiert.

Die Frist wird nun auf 9 Monate verlängert.

Habe heute mir unserem Bundestagsabgeordneten telefoniert und der hat mir gesagt

dies sei schon so besprichen und muss nur noch seinen Weg bis zum fertigen Beschluss gehen.

Also alles prima

Danke trotzdem für eure Hilfe

Zitat:

Original geschrieben von hank123

Für alle die es interressiert.

 

Die Frist wird nun auf 9 Monate verlängert.

Habe heute mir unserem Bundestagsabgeordneten telefoniert und der hat mir gesagt

dies sei schon so besprichen und muss nur noch seinen Weg bis zum fertigen Beschluss gehen.

 

Also alles prima

 

Danke trotzdem für eure Hilfe

Was nicht alles getan wird, um den Absatz von VW zu sichern. Haben andere Hersteller vergleichbare Lieferzeiten?

 

O. 

Zitat:

Original geschrieben von hank123

Für alle die es interressiert.

Die Frist wird nun auf 9 Monate verlängert.

Habe heute mir unserem Bundestagsabgeordneten telefoniert und der hat mir gesagt

dies sei schon so besprichen und muss nur noch seinen Weg bis zum fertigen Beschluss gehen.

Also alles prima

Danke trotzdem für eure Hilfe

Wer hat das besprochen, eine Partei, ein Bundestagsausschuss, die Koalition?

Soll der Beschluss in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden (Bundestagsdrucksache 16/12662)?

Soll die BAFA-Richtlinie geändert werden?

Soll das nur für die "Frühreservierer" gelten oder z.B. auch für welche, die erst im Juni reservieren?

Wird es eine generelle Verlängerung sein oder Verlängerung auf Antrag?

 

am 15. Mai 2009 um 17:32

Ob sich der Herr Bundestagsabgeordnete am Montag noch daran erinnert was er am Freitag gesagt hat?

Sorry, solange das nicht schriftlich fixiert und abgesegnet ist glaube ich nicht an solche Aussagen.

Gruß

Frank, nicht Bundestagsabgeordneter

am 16. Mai 2009 um 7:11

die 6-monatsfrist zeigt sich offensichtlich bei einer zunehmenden anzahl von bestellungen als problem,

bin selbst mit einer skoda-fabia-bestellung betroffen,

im februar bestellt mit unverb. liefertermin 04.2009,

nachfrage ende april ergab, daß das fahrzeug ---haltet euch fest---- für lieferung 46.kw eingetacktet ist

(kein exot, ne ganz normale limosine ,cool edition, ohne schnick-schnack)

damit bin ich deutlich über dem ablauftermin meiner uwp-reservierung ( 18.04.-18.10.2009), hab am 31.3 online erfolgreich reserviert

am 16. Mai 2009 um 9:16

Nun wenn sich dann einige mit der UWP verspekuliert haben muss der Staat nicht nochmal in die Bresche springen. Ich finde er ist mit den 6 Monaten als Reservierungsfrist bereits weitgenug entgegen gekommen. So hat man nun eben Pech, wenn man nur wegen der UWP ein Auto gekauft hat das über seinem Budget war ist man auch selbst Schuld. Wenn es ein Auto ist das man soweiso gewollt hätte sind die 2.500€ ärgerlich und tun weh, aber man kann sie noch irgendwoe verschmerzen.

Der Tip hier mit Schadenersatz vom Händler ist auch Mumpitz, es handelt sich um einen unverbindlichen Termin ;)

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Nun wenn sich dann einige mit der UWP verspekuliert haben muss der Staat nicht nochmal in die Bresche springen. Ich finde er ist mit den 6 Monaten als Reservierungsfrist bereits weitgenug entgegen gekommen. So hat man nun eben Pech, wenn man nur wegen der UWP ein Auto gekauft hat das über seinem Budget war ist man auch selbst Schuld. Wenn es ein Auto ist das man soweiso gewollt hätte sind die 2.500€ ärgerlich und tun weh, aber man kann sie noch irgendwoe verschmerzen.

Der Tip hier mit Schadenersatz vom Händler ist auch Mumpitz, es handelt sich um einen unverbindlichen Termin ;)

Offensichtlich ist nicht bekannt, welche Rechtsfolgen die Vereinbarung eines "unverbindlicher Liefertermines" hat.

Händler kann sechs Wochen nach dem Termin liefern und hat dennoch vertragsgemäß geliefert. Liefert er nicht, kann ihm eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt werden. Liefert er dann, ist alles vertragsgemäß. Liefert er nicht, kann Vekäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.

Käufer sucht sich einen Händler u.U. nicht nur nach dem Preis, sondern  nach seinem Wunschliefertermin ( z.B. wg. Umweltprämie) aus. Wenn der Händler ihm den Wunschtermin wider besseen Wissens vertraglich zusagt, dann aber nicht liefert, hat er ggfs. Schadenersatz zu leisten. Wäre dem nicht so, würde Händler jeden genannten Liefertermin unabhängig von seiner Realisierung zusagen, nur um den Auftrag zu erhalten. Damit hätte er einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem aufrichtigen Händler, der die tatsächliche Liefersituation berücksichtigt. Händler muss  für das einstehen, was er mit Käufer vereinbart.

Was würde ein Käufer sagen, wenn der Händler ihm gewisse Zeit nach Unterzeichnung des Vertrages, in dem ein außergewöhnlich günstiger Preis vereinbart wurde, eröffnet, er habe sich beim Preis "geirrt" und wolle daher x € mehr. Antwort des Käufers wird sein: Pech gehabt. Vertrag ist Vertrag.

 

(Abweichende Regelungen gibt es bei höherer Gewalt, was hier nicht betrachtet wird)

 

O.

 

am 16. Mai 2009 um 12:39

@ go-4-golf,

genau so ist es,

hier mal ein interessanter link zur rechtslage:

http://www.das-rechtsportal.de/recht/auto-verkehr/ratgeber/neuwagen/4lieferung.htm

am 16. Mai 2009 um 12:57

hi,

würde gerne eure meinung wissen zu meinem fall:

Auf meinem Kaufvertrag (verbindliche Volkswagen-Bestellung) steht:

"...Liefertermin: Monat 06.2009"

ca. 14. Tage später bekomm ich die Auftragsbestätigung zugeschickt wo drin steht "Liefertermin: 03.10.2009".

Ist das rechtens, dass der Händler den Liefertermin um 4 Monate nach hinten verschiebt??? Kann ich dagegen angehen?

 

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von NiceNico

hi,

würde gerne eure meinung wissen zu meinem fall:

Auf meinem Kaufvertrag (verbindliche Volkswagen-Bestellung) steht:

 

"...Liefertermin: Monat 06.2009"

 

ca. 14. Tage später bekomm ich die Auftragsbestätigung zugeschickt wo drin steht "Liefertermin: 03.10.2009".

 

Ist das rechtens, dass der Händler den Liefertermin um 4 Monate nach hinten verschiebt??? Kann ich dagegen angehen?

 

 

Gruss

Vertrag ist Vertrag. Händler kann nicht wirksam einseitig den Liefertermin abändern. Deine Zustimmung ist für eine Änderung des vertraglichen Liefertermines erforderlich.

Teile dem Händler schriftlich mit, dass Du auf dem im Vertrag festgelegten Liefertermin bestehst. Geht im Prinzip auch mündlich, aber dann kannst du es später ggfs. nicht beweisen.

 

O.

 

 

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