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Linksabbieger immer Schuld?
Einen schönen guten Morgen. Ich würde gerne mal einige Meinungen zu folgendem Unfallhergang hören. Ich fuhr gegen 19.00 Uhr innerorts auf einer Hauptstraße. Wollte links in eine Einfahrt abbiegen. Ich war bereits teilweise eingefahren und hielt an um nach links und rechts zu schauen, da dort noch ein Radweg verläuft. Der Unfallgegner kam von rechts und fuhr (laut Polizei mit ca 50 km/h) in meine rechte Hintertür. Ich versuche noch eine Skizze mit einzufügen. Nun meine Frage, bin ich zu 100% Schuld? Meiner Meinung nach war der Gegner irgendwie abgelenkt, er scheint überhaupt nicht gebremst zu haben.
Beste Antwort im Thema
Der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße hatte gedacht, dass du in einem Rutsch abbiegst. Das macht man ja auch normalerweise und schaut schon vor dem Abbiegevorgang, ob der Radweg frei ist.
Daher hat er nicht gebremst, weil er hinter dir die Straße passieren wollte. Nun hast du aber vor dem Radweg angehalten und er ist dir in die hintere Seite gefahren.
Ich sehe daher die Hauptschuld bei dir. Du hast eine Vorfahrtsverletzung begangen und, dass du nochmals angehalten hast, damit war nicht unbedingt zu rechnen. Das gilt insbesondere, wenn gar kein Radfahrer vorhanden war, dem du Vorfahrt hättest gewähren müssen. Dennoch, auch in diesem Fall kann es sein, dass dein Unfallgegner eine Teilschuld bekommt, der Hauptanteil wird aber bei dir hängen bleiben.
Gruß
Uwe
Edit:
Kursiver Text ergänzt (ca. 9:25)
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72 Antworten
Wird auf Teilschuld rauslaufen.
Gruß Metalhead
Wird auf eine Beweisfrage rauslaufen. Überwiegende Verschulden sehe ich bei dir. Ist nicht sonderlich geschickt, nach links abzubiegen und dann - trotz Gegenverkehrs - unvermittelt anzuhalten. Ob du dein Abbiegemanöver gefahrlos einleiten und beenden kannst, solltest du im Vorfeld abklären.
Die Frage für mich ist nur, ob für den Gegner der Unfall ein unabwendbares Ereignis war.
Der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße hatte gedacht, dass du in einem Rutsch abbiegst. Das macht man ja auch normalerweise und schaut schon vor dem Abbiegevorgang, ob der Radweg frei ist.
Daher hat er nicht gebremst, weil er hinter dir die Straße passieren wollte. Nun hast du aber vor dem Radweg angehalten und er ist dir in die hintere Seite gefahren.
Ich sehe daher die Hauptschuld bei dir. Du hast eine Vorfahrtsverletzung begangen und, dass du nochmals angehalten hast, damit war nicht unbedingt zu rechnen. Das gilt insbesondere, wenn gar kein Radfahrer vorhanden war, dem du Vorfahrt hättest gewähren müssen. Dennoch, auch in diesem Fall kann es sein, dass dein Unfallgegner eine Teilschuld bekommt, der Hauptanteil wird aber bei dir hängen bleiben.
Gruß
Uwe
Edit:
Kursiver Text ergänzt (ca. 9:25)
Nicht ganz.
Der Abbiegevorgang bzw die Anfangszeit entscheidet über die Schuldverteilung.
Sollte der Abbiegevorgang angefangen haben bevor ein Gegenverkehr sichtbar war und man ist einfach nur langsam und vorsichtig abgebogen, dann hat der Gegenverkehr zu warten. Sollte der Abbiegende sogar im Moment des Aufpralls gestanden haben, kann das auch zu Lasten des Auffahrenden gewertet werden.
Ich denke, daß kann nur von einem Anwalt entschieden werden, die Argumente sind auf beiden Seiten stichhaltig und nachvollziehbar. Ich würde auf jedem Fall von einer Teilschuld ausgehen, wie hoch diese ausfällt hängt von den Anwälten und ggfls von einem Richter ab.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 10. November 2015 um 09:23:42 Uhr:
Sollte der Abbiegevorgang angefangen haben bevor ein Gegenverkehr sichtbar war und man ist einfach nur langsam und vorsichtig abgebogen, dann hat der Gegenverkehr zu warten. Sollte der Abbiegende sogar im Moment des Aufpralls gestanden haben, kann das auch zu Lasten des Auffahrenden gewertet werden.
In diesem Fall hättest du recht, denn dann wäre die Straße so oder so blockiert und der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße hätte so oder so bremsen müssen. Ich halte aber dieses Szenario für eher unwahrscheinlich, denn dann hätte der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße total gepennt.
@Nele72
Bitte erläutere genauer, wie der Abbiegevorgang abgelaufen ist.
Gruß
Uwe
Die Hauptstraße, ist eine sehr lange gerade Straße. Ich habe den Gegner zwar gesehen, aber dieser war so weit entfernt, dass ich der Meinung war, gefahrlos abbiegen zu können. (Bin eher der Typ "vorsichtiger" Fahrer. An dem Radweg halte ich grundsätzlich an, da mir schonmal bei Dunkelheit ein Radfahrer ohne Licht fast vor das Auto gefahren ist. Ich habe gelinkt, angehalten, bin abgebogen, wieder angehalten, nach links geschaut, nach rechts geschaut und da ist er auch schon in mich rein gefahren. Hat mein Auto durch den Aufprall natürlich noch zur Seite geschoben. Hänge hier noch Bilder dazu an.
Die Bilder sehen aber nach 5 KMh aus, nicht nach 50 KMh.
OK, das sind schon mal keine 50 Km/h, eher 10-20.
Ich würde hier eigentlich schon abbrechen und dringend einen Anwalt beauftragen. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung vorher den Versicherungsträger informieren und sich beraten lassen.
Deine Versicherung sollte auch informiert und mit allen Daten und Bildern beliefert werden.
HTC
Ich danke euch für eure Meinungen. Versicherungen sind informiert und Termin beim Anwalt ist gemacht. Die Geschwindigkeit weiß ich nicht, habe das nur mitbekommen, was der Polizist zum Sanitäter gesagt hat. Meine 16 jährige Tochter saß hinten rechts. Sie hat die Rippen geprellt und ein Schleudertrauma. Deswegen habe ich nicht viel von der Unfall Aufnahme mitbekommen, da ich mit meiner Tochter im RTW saß.
Zitat:
@Nele72 schrieb am 10. November 2015 um 10:19:57 Uhr:
Ich habe gelinkt, angehalten, bin abgebogen, wieder angehalten, nach links geschaut, nach rechts geschaut und da ist er auch schon in mich rein gefahren.
Für das nochmalige Anhalten und schauen hast du ca. 3 Sekunden gebraucht. Hättest du nicht angehalten, wärst du längst weg gewesen, als das andere Fahrzeug ankam. Genau damit hat der Fahrer gerechnet und für ihn war dein Halten völlig überraschend zumal auf dem Radweg (wie ich zwischen den Zeilen lese) überhaupt kein Radfahrer war.
Daher ist es auch richtig, dass du einen Anwalt einschaltest.
Gruß
Uwe
Ich frage mich folgendes: Warum hältst du mitten in einer Kreuzung an und das obwohl du weist das du Gegenverkehr hast und da auch ein Auto im Anmarsch ist?
Das ist so ziemlich das erste das ich meinen Schülern eintrichtere. Überlege dir VOR der Kreuzung was du machen willst und dann ziehst du durch. Es gibt so gut wie keine Kreuzung wo man mittendrin einfach so nochmals anhalten kann. Nur schon weil die anderen dein Verhalten so auslesen als das du nun die Kreuzung überfahren möchtest und nicht mittendrin anhalten willst.
Um die eigentliche Frage zu beantworten, nein der Linksabbieger ist nicht immer Schuld. Es kommt auf diverse Faktoren drauf an. Wenn der andere zum Beispiel mit einer überhöhten Geschwindigkeit aus einer unübersichtlichen Kurve rausgeschossen kommt, da kann man unter Umständen gar nicht drauf reagieren.
Wie es in diesem Fall aussieht, das entscheidet wohl Versicherung/Richter/oder wer das bei euch in Deutschland auch immer entscheidet.
Fakt ist aber auch noch, das jeder immer so fahren sollte, das er rechtzeitig halten kann und das konnte der andere wohl nicht. Also hat vielleicht auch er eine Geschwindigkeit gehabt die nicht angepasst war?
Ich bin jetzt mal der Unfallgegner:
" Ich war mit ca 45-50 km/h unterwegs, ca 30 m vor mir bog ein Fahrzeug in eine Einfahrt ab, plötzlich und ohne Grund hielt es an so das ich trotz sofortiger Vollbremsung einen Unfall nicht verhindern konnte und hinten rechts leicht mit noch ca 5 km/h in das Fahrzeug fuhr."
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 10. November 2015 um 17:06:55 Uhr:
Ich frage mich folgendes: Warum hältst du mitten in einer Kreuzung an und das obwohl du weist das du Gegenverkehr hast und da auch ein Auto im Anmarsch ist?
Das ist so ziemlich das erste das ich meinen Schülern eintrichtere. Überlege dir VOR der Kreuzung was du machen willst und dann ziehst du durch. Es gibt so gut wie keine Kreuzung wo man mittendrin einfach so nochmals anhalten kann. Nur schon weil die anderen dein Verhalten so auslesen als das du nun die Kreuzung überfahren möchtest und nicht mittendrin anhalten willst.
.....
Beim TE war es sogar eine Grundstückseinfahrt und keine Kreuzung. Damit hat er die A....Karte relativ sicher gepachtet.
Linksabbieger sind nicht immer zu 100% Schuld aber hier liegt die Hauptschuld wohl leider bei dir, also beim Verursacher. Wünsche der Tochter gute Besserung.