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Linksspurschleicher (60km/h) nötigt durch bremsung zum Rechtsüberholen. Strafbar?

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 18:10

Hey Leute.

Heute erst erlebt:

Ein Linksspurschleicher blockiert erst (mit 60km/h) minutenlang die Autobahn, und nötigt dann durch plötzliches Bremsen zum Rechtsüberholen.

*kopfschüttel* Ist der Fahrer in der Situation eigentlich schuldig bzgl. des Rechtsüberholens? Immerhin ist es die Linksspurschleicherin die durch plötzliches Abbremsen das Rechtsüberholen entstehen lässt.

Habe es zufällig gefilmt, hier das Video: http://www.youtube.com/watch?v=l8olaRd2je8

Jetzt die Frage: Ist in diesem Falle der Rechtüberholer trotzdem des Rechtsüberholens zu belangen? Sprich: Hätte der Fahrer auch abbremsen müssen?

Julinchen

Beste Antwort im Thema

Eine "hundsgewöhnliche Verkehrssituation" wird hier zum krassen Fall hochgepusht. Wer von uns hat nicht schon so oder sehr ähnlich diese Situation erlebt und sich nichts dabei gedacht - und vor allem hier deswegen keinen fred aufgemacht.:D Buchen wir den Thread unter "Gewissensnöte einer Nicht- oder Doch-Beifahrerin ab".;)

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Wo kein Kläger, da kein Richter.

Um so was anzuzeigen muss man schon ganz schön verkorkst sein, würd mir kein Kopf machen. :D

Was anderes: Wie hältst du hält Bob eigentlich dein sein Lenkrad ? :D

Der Fahrer hat aber nicht gefilmt, oder ? Aber es ist sehr gut zu erkennen das es zum abbremsen absolut überhaupt keinen Grund gab.

am 30. Juli 2011 um 18:15

Ja klar rechtsüberholen ist rechtsüberholen! Bestimmt hat er nicht umsonst gebremst sondern es ist vermutlich was vorgefallen! Siehe dein Amaturenbrett (Handbremse gezogen) Wenn ich du wäre würde ich das Video löschen und gegen den Herren nichts unternehmen sonst kann es schnell schlecht für dich aussehen! Da du gefahren bist und auch gefilmt hast wirst du nicht unbeteiligt sein! Handys haben am Steuer nichts zusuchen.

 

Nix für ungut Gruß Kamazfreak

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Ja klar rechtsüberholen ist rechtsüberholen! Bestimmt hat er nicht umsonst gebremst sondern es ist vermutlich was vorgefallen! Siehe dein Amaturenbrett (Handbremse gezogen) Wenn ich du wäre würde ich das Video löschen und gegen den Herren nichts unternehmen sonst kann es schnell schlecht für dich aussehen! Da du gefahren bist und auch gefilmt hast wirst du nicht unbeteiligt sein! Handys haben am Steuer nichts zusuchen.

 

Nix für ungut Gruß Kamazfreak

Ich würde sowieso nichts gegen den Herren unternehmen.

Es ging eher darum ob es ein echter Rechtsüberholverstoß seitens des Fahrers war obwohl dieser es ja provoziert hat.

ps: bin nicht die Fahrerin, sondern ein Freund eines Freundes! Keine Ahnung wie der heisst ... alle nennen Ihn Bob :D

Juline

Hast du auch schön nach Rechts geblinkt? Wenn nicht würde ich mir eher darum Sorgen machen :D

Mal im Ernst: der andere macht mehr Fehler als du (Linksfahren und unnötiges Bremsen), du kannst ja nicht damit rechnen, dass der Verlangsammt. Wenn eine Streife hinter euch gefahren wäre, hätte sie ihn rausziehen müssen.

solange du die geschwindigkeitsbegrenzung net verletzt interresierts nur den wayne

Aber jetzt mal ernsthaft.

Ist das wirklich die Handbremse ?

 

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Aber jetzt mal ernsthaft.

Ist das wirklich die Handbremse ?

OT:

Nein, ich habe die hinteren Bremscheiben wegen Geldmangels bei einer freien Werkstatt wechseln lassen. Seit dem ist das so ... ich vermute ein Fehler an den Bremsbelagsensoren.

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Ja klar rechtsüberholen ist rechtsüberholen!

nö...

unter gewissen umständen, ist es durchaus legitim, fahrzeuge rechts zu überholen!

Zitat:

StVO §7 - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

 

(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

dabei ist zu beachten, das die fahrzeugschlange, nur max. 60kmh fahren darf, und man diese mit max. 80kmh überholen darf...

alles was über 60 fährt, darf nicht überholt werden...

Zitat:

Da du gefahren bist und auch gefilmt hast wirst du nicht unbeteiligt sein!

lies dir mal ihre anderen threads durch...da ist das filmen noch das geringste übel...

Der Fahrer auf der Linken Seite hatte sicher einen guten Grund zu bremsen.

Vielleicht wollte er auch die Ausfahrt nehmen. Ohne bremsen und sich hinter den Themenstarter einzuordnen hätte er niemals gefahrlos die Ausfahrt benutzen können.

Ich würde den Verstoß des Themenstarters allerdings als rechtsüberholen einstufen. Rechtsüberholen ist für mich schon ab dem Punkt, an dem ich den Fahrer auf der linken Spur den Wechsel nach rechts nicht gefahrlos ermögliche. Also schon zu nah dran bin, ohne nach dem Spurwechsel noch ausreichend Sicherheitsabstand habe. Das ist nur meine Sicht.

am 30. Juli 2011 um 18:32

Find hier die Tipps immer genial :) Und dann immer der Rat mit Anzeige,Anwalt und allem :) Hatte auch schon ein Verfahren wegen Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Ende der Geschichte er hat eine Strafe wegen behinderung von Rettungsmaßnahmen, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bekommen. Deswegen sollte man sich überlegen ob es sich rentiert jemanden anzuzeigen und sich im Recht zufühlen kann natürlich sehr schnell in die falsche Richtung gehen. Gerade wenn man meint ein Rettungsfahrzeug auszubremsen ihm keinen Platz zumachen und ihn dann anzuzeigen. :)

 

Gruß Kamazfreak

Gibt´s in dem Bereich ein Tempolimit? Sonst werfe ich mal die Mindestgeschwindigkeit in den Raum und somit hat der Golf alle schwarzen Peter bei der Situation.

Wenn er es sich 50m vor der Ausfahrt überlegt, dass er doch raus will, dann hat er halt Pech gehabt... schließlich stehen auf den Bundesstr. und der BAB die Wegweiser früh genug vor den Ausfahrten ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Find hier die Tipps immer genial :) Und dann immer der Rat mit Anzeige,Anwalt und allem :) Hatte auch schon ein Verfahren wegen Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Ende der Geschichte er hat eine Strafe wegen behinderung von Rettungsmaßnahmen, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bekommen. Deswegen sollte man sich überlegen ob es sich rentiert jemanden anzuzeigen und sich im Recht zufühlen kann natürlich sehr schnell in die falsche Richtung gehen. Gerade wenn man meint ein Rettungsfahrzeug auszubremsen ihm keinen Platz zumachen und ihn dann anzuzeigen. :)

 

Gruß Kamazfreak

Interessant, und was hat das bitte damit zu tun ?

Der TE hat

1) nie vorgehabt jemanden anzuzeigen

2) das Auto nicht selbst gefahren sondern nur gefilmt.

Desweiteren gibt es hier keinen einzige Tipp bezüglich Anwalt und Anzeige, vom Zusammenhang mit einem Rettungswagen ganz zu schweigen...

Nicht einfach Threads und User miteinander vermischen...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

... lies dir mal ihre anderen threads durch...da ist das filmen noch das geringste übel...

Ja, ja

Juline ist hier schon eine bekannte Größe.

 

Gespannt wenn sie in den ersten Daily-Soaps auftaucht.

Die ersten Reporter wurden schon gesichtet. :D

am 30. Juli 2011 um 18:47

Bei bestimmten Geschwindigkeiten ist es erlaubt, rechts schneller als links zu fahren. Dies bezieht sich vorzugsweise auf Kolonnenverkehr unterhalb 80 km/h.

Auch in diesem Fall kann ich zumindest in der dargestellten Szene kein Rechtsüberholen erkennen. Ein Überholen setzt z.B. ein mindestens einmal stattfindenden Fahrstreifenwechsel voraus (entweder hinter oder vor dem Überholten). Wie ich das hier erkenne, wolltest Du ohnehin nach rechts die Bundesstraße verlassen. Somit sehe ich weder die Notwendigkeit, abzubremsen, weil es der links fahrende Pkw macht noch die Erfüllung der Definition des Überholens. Außerdem meine ich auf dem Tachometer eine Fahrgeschwindigkeit von deutl. unter 80 km/h erkannt zu haben.

Das Bremsen des links fahrenden PKW stellt ebenso wenig eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, so lange hinter ihm kein dritter Pkw fuhr. Der Begriff "Nötigung" ist hier vollkommen fehl am Platz und wird vielfach in Unwissenheit der Begriffsbestimmung und -definition überstrapaziert.

Edit: um nochmals konkret auf die Fragen einzugehen

Zitat:

Jetzt die Frage: Ist in diesem Falle der Rechtüberholer trotzdem des Rechtsüberholens zu belangen?

 

NEIN

Zitat:

Sprich: Hätte der Fahrer auch abbremsen müssen?

 

NEIN

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