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LKW 7,49 T + Wohnwagen 1,6 T Aufzeichnungspflicht? (Privatfahrt)
Hallo zusammen,
ich werde aus folgendem Fall nicht schlau.
Ich leihe mir einen LKW 7,49 T von einem bekannten aus und hänge meinen privaten Wohnwagen mit 1,6 T hinten dran.
Im LKW können eventuell noch Waren (Möbelstücke) vorhanden sein, da der LKW eigentlich gewerblich genutzt wird (Auslieferungsfahrzeug).
Wenn ich dieses Gespann jetzt PRIVAT Fahre um einen Kurzurlaub zu machen, muss ich dann eine Fahrerkarte stecken????
- Wie sieht es mit der Maut aus???
- Muss ich die Pausenregelung einhalten???
Polizei und selbst die BAG können mir da nicht wirklich weiterhelfen...
Der eine sagt ja und der andere im Anschluss nein....
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen....
Ich habe vier mal Toll collect angerufen und immer wieder die Frage gestellt, ob ich mit dem schon genannten Gespann Maut bezahlen muss....
Alle vier Antworten waren gleich....
Ein Wohnwagen, wie in meinem Fall dient rein garnicht zur Güterbeforderung, ausgenommen er würde innen komplett leer sein!
Somit könnte ich mit dem 7,49 Tonnen LKW und meinem Wohnwagen den ganzen Tag die Autobahn auf und ab fahren....
Sollten jedoch in dem LKW Waren vorhanden sein, die nicht mir gehören, dann müsste ich Maut bezahlen....
Zwecks der Fahrerkarte könnte ich bei der BAG noch nichts genaues in Erfahrung bringen, da der Verein irgendeinen Feiertag hat und die nicht arbeiten.....
Auch Wohnmobile die 7,49 Tonnen wiegen und zum Beispiel einen PKW Anhänger hinten dran haben, für den privaten Zweck, fallen nicht unter Maut.....
Wie man sieht, ist diese Sache total kompliziert und völlig verwirrend......
Die nächsten Tage versuche ich noch etwas von der BAG in Erfahrung zu bringen, zwecks der Fahrerkarte.......
Innerlich habe ich aber beschlossen, dass ich mir sowieso eine Fahrerkarte besorgen werde und im Notfall, egal was das Gesetz sagt, mit dieser zur Sicherheit fahren werde....
Achso, auch habe ich Vermieter angerufen die größere LKW's verleihen.....
Man sagt mir, selbst bei einem 12 Tonner, der privat (Umzug) genutzt wird, benötigt man keine Fahrerkarte.....
Hier sieht man wieder, der Inhalt der Ladung muss einfach nur einem persönlich gehören.....
Ich persönlich finde es einfach zu kompliziert, was man darf und was nicht.....
Aber das ist halt Deutschland......
Gesetze ohne Ende und selbst die Fachstellen kennen sich null aus.....
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62 Antworten
Meines Wissens mit 7.5 Tonnen plus 1.6 Tonnen Anhänger bist Du über 7.5 Tonnen und somit keine Privatfahrt mehr.
Ich kenne das so, das ab 3,5T Zuggesamtgewicht Fahrtenschreiberpflicht besteht und somit auch, das die Gesetzlich vorgeschriebenen Pausen eingehalten werden müssen. Privatfahrten, wie es die früher mal gab, gibt es nach meinem Wissen nicht mehr.
Hallo,
auf jeden Fall ist das Gespann Mautpflichtig. Da der Wohnwageb 2 Achsen hat (Tandem zählt nicht), hat das Gespann 4 Achsen. Das macht bei Euro 5 13,8 Cent und bei Euro 6 11,7 Cent pro Kilometer. Das sollte man sich erstmal durchrechnen. Mit dem erhöhten Dieselverbrauch von einem 7,49Tonner zusammen lohnt es sich eventuell einen Bulli zu mieten. Dadurch spart man sich zusätzlich die anderen Probleme.
Ich bin auch der Meinung, das es ab 7,49Tonnen keine Privatfahrten gibt. D.h. Fahrerkarte und Lenk und Ruhezeiten. Wenn dann auch noch Ladung im LKW mitgeführt wird braucht man eventuell auch noch die 95 im Führerschein, sprich die Lehrgänge laut Berufsqualifikationsgesetz.
Gruß
Frank
zitat:
Des Weiteren ist zum gewerblichen Führen von Fahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1(E) oder C(E) benötigt wird, der Nachweis einer Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich. Für private Fahrten ist dies nicht erforderlich und auch zum Beispiel für Handwerksbetriebe gibt es Ausnahmeregelungen.
nur gilt in diesem fall das fahrverbot für LKW mit anhänger an sonn+feiertagen,wohnwagen dürfte da nicht drunter fallen
man kann sich ja auch einen 7,5 t mieten+damit fahren ohne fahrerkarte ect,da nicht gewerblich
Vielen Dank zuerst einmal für eure Antworten.
Die Gesetze sind für mich völlig verwirrend!
Jetzt schreibt ihr, dass ich Maut bezahlen müsste.
Der ADAC schreibt aber dazu....
Der ADAC klärt über die neu eingeführte LKW Maut 2015 auf:
Wohnwagen, Wohnmobile oder Fahrzeuge mit einem großen Wohnabteil dienen der Personenbeförderung. Eine generelle Zweckbestimmung für den Transport von Gütern fehlt diesen Fahrzeugen.
Daher besteht für diese Fahrzeuge keine Mautpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative BFStrMG.
Soweit ein Wohnmobil ausschließlich zum Wohnen und Übernachten und nicht für den geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Transport von Gütern genutzt wird, besteht auch keine Mautpflicht.
Nicht mautpflichtig ist die Beförderung von Gütern zu privaten Zwecken, wie z. B. die Mitnahme von Campingzubehör bei Urlaubsfahrten oder der Transport eines eigenen PKWs für eine bessere Mobilität am Urlaubsort.
Ist ein Wohnwagen somit völlig ausgenommen von der Maut?
Ich selber würde jetzt ja sagen....!
Aber der benutze LKW ist per se nicht als Privatfahrzeug anzusehen ist ja für Gewerbebetrieb zugelassen. Lei dir lieber einen Pferdetransporter oder sowas, die dürfen auch am WE fahren.
Zitat:
@der-immer-lacht schrieb am 26. Februar 2017 um 17:18:14 Uhr:
Vielen Dank zuerst einmal für eure Antworten.
Die Gesetze sind für mich völlig verwirrend!
Jetzt schreibt ihr, dass ich Maut bezahlen müsste.
Der ADAC schreibt aber dazu....
Der ADAC klärt über die neu eingeführte LKW Maut 2015 auf:
Wohnwagen, Wohnmobile oder Fahrzeuge mit einem großen Wohnabteil dienen der Personenbeförderung. Eine generelle Zweckbestimmung für den Transport von Gütern fehlt diesen Fahrzeugen.
Daher besteht für diese Fahrzeuge keine Mautpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative BFStrMG.
Soweit ein Wohnmobil ausschließlich zum Wohnen und Übernachten und nicht für den geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Transport von Gütern genutzt wird, besteht auch keine Mautpflicht.
Nicht mautpflichtig ist die Beförderung von Gütern zu privaten Zwecken, wie z. B. die Mitnahme von Campingzubehör bei Urlaubsfahrten oder der Transport eines eigenen PKWs für eine bessere Mobilität am Urlaubsort.
Ist ein Wohnwagen somit völlig ausgenommen von der Maut?
Ich selber würde jetzt ja sagen....!
Über 7.5 Tonnen WE Fahrverbot und es müssen alle Bestimmungen eingehalten werden mit Ruhepausen etc., egal ob ein Womo dranhängt oder anderes.
Über 7.5 Tonnen keine Privatfahrt.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 26. Februar 2017 um 17:32:31 Uhr:
Lei dir lieber einen Pferdetransporter oder sowas, die dürfen auch am WE fahren.
Der TE wollte in dem Anhänger nächtigen...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. Februar 2017 um 17:48:27 Uhr:
Zitat:
@Italo001 schrieb am 26. Februar 2017 um 17:32:31 Uhr:
Lei dir lieber einen Pferdetransporter oder sowas, die dürfen auch am WE fahren.
Der TE wollte in dem Anhänger nächtigen...
Dann muß er den Anhänger aufladen um bei 7.5 Tonnen zu bleiben, dann kann er am WE fahren
Weitaus einfach wäre es, einen PKW mit entsprechender Zuglast vor den Wohnwagen zu spannen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. Februar 2017 um 17:57:00 Uhr:
Weitaus einfach wäre es, einen PKW mit entsprechender Zuglast vor den Wohnwagen zu spannen.
Der Kandidat bekommt 100 Punkte
Sicherlich ist ein PKW für meinen Wohnwagen vorhanden
Es geht mir alleinig um die Frage, wie ein Wohnwagen + LKW als Zugmaschine gehändelt wird.
Das ich eine Fahrerkarte benötige, habe ich verstanden
Aber zwecks der Maut bin ich noch immer verunsichert......!
Auch stelle ich mir die Frage, wie es sich verhält, wenn die BAG mich aus den Verkehr zieht und ich denen sage, dass ich an Ort XY fahre um Urlaub zu machen....
Ein Berufskraftfahrer ist ja 28 Tage Nachweispflichtig.
Was ist aber in meinem Fall, wenn ich so einen LKW vielleicht 1-2 Monat bewege.
Muss ich dann selber mir irgendwelche Blätter schreiben, dass ich keinen LKW gefahren bin?
Weder arbeite ich für die Firma, noch mache ich irgendwelche Leistungen für sie.
...Du mußt 28 Tage nachweisen, für den ersten Tag der Dir fehlt sind je nach Laune des kontrollierenden Beamten entweder 75,- EUR ("wenn die Kontrolle dadurch nur erschwert wird") oder 250,- EUR ("wenn die Kontrolle dadurch unmöglich ist") fällig.
Für jeden weiteren Fall / Tag sinds dann lt. BAG (http://www.bag.bund.de/.../Bussgeld_Fahrpers.pdf) nur noch 30,- bzw. 60 EUR...
Fehlt Dir alles wären also - nur mal so pi mal Daumen überschlagen 27 x 30,- EUR + 75,- EUR = 885,- EUR oder 27 x 60,- EUR + 250,- EUR = 1.870,- EUR fällig.
Wobei letztere ("wenn die Kontrolle dadurch unmöglich ist") die plausiblere / näherliegende Variante sein wird...
Zitat:
@der-immer-lacht schrieb am 26. Februar 2017 um 18:58:33 Uhr:
Es geht mir alleinig um die Frage, wie ein Wohnwagen + LKW als Zugmaschine gehändelt wird.
Ich denke, das deine Frage schon ausführlich beantwortet ist. Es geht nicht so einfach wie du es gerne hättest.
Das erste Problem ist, das du einen Firmen-LKW zweckentfremdest.
Wenn du dir einen 7,5Tonner als Wohnmobiel kaufst und hinten drann noch einmal einen Wohnwagen hängst sieht die Sache anders aus.
Vielleicht geht es auch, wenn du dir einen eigenen 7,5Tonner kaufst und den als begehbaren Kleiderschrank zuläßt.
Sonst erklär du uns doch mal bitte warum du dir ungebedingt einen 7,5Tonner von einer Firma leihen möchtest.