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LKW aus 1996 ohne Eintrag im KFZ Brief zulassen?
Hallo und frohes neues Jahr!
Ich kann einen LKW bekommen aus 1996, der wurde nur auf einem Firmengelände genutzt.
Soweit ist weiß, ist eine "neu" Zulassung von Euro 1 nicht mehr möglich. Weiß jemand wo das steht? Auf meiner Suche finde ich nur Artikel über Diesel verbot in Städten etc..
Viele Grüsse Andreas
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24 Antworten
Auch bei Erstzulassung von Lkw und Bussen über 3,5 Tonnen ist aktuell die Schadstoffklasse Euro VI Voraussetzung.
Dürfte irgendwo hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html
drinnen stehen.
Zitat:
@cambiocorsa schrieb am 1. Januar 2025 um 15:12:28 Uhr:
Soweit ist weiß, ist eine "neu" Zulassung von Euro 1 nicht mehr möglich. Weiß jemand wo das steht?
§19(1) StVZO.
Kurzfassung: um ein Fahrzeug (erstmalig) zulassen zu können, muss es den relevanten aktuellen Vorschriften entsprechen. Für einen LKW ist das die Verordnung (EU) 2018/858 bzw. die im Anhang für die entsprechende Fahrzeugklasse (N1, N2 oder N3?) genannten Einzelrechtsakte. Da dürfte bei einem Fahrzeug aus 1996 heute nicht nur die Abgaseinstufung im Weg sein sondern auch diverse andere (Sicherheits-) Vorschriften.
Sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung einem genehmigten Typ entsprochen hat, bei dem Baujahr also einer nationalen ABE, greift zusätzlich §20(5) StVZO.
Kurzfassung: die ABE erlischt, wenn der genehmigte Typ den (geänderten) Vorschriften nicht mehr entspricht.
Nach 20 Jahren fliegen aber alle Informationen aus den Beständen der Zulassungsstelle und KBA ( hat mir die liebe Tante auf der Zulassungsstelle zumindest gesagt). Das bedeutet, dass niemand mehr wirklich beweisen kann, ob das Fahrzeug zugelassen war oder nicht. Mit einer Abfrage ob das Fahrzeug gestohlen ist und einem "Vollgutachten" können dann neue Papiere beantragt werden.
So wurde mir das für einen Anhänger aus den 70er Jahren erklärt der keine Papiere und somit keinen Nachweis mehr hatte ob er jemals zugelassen war.
Was ist es für eine Marke, gibt es den Hersteller noch?
Der sogenannte "Scheunenfund" ist eine ganz andere Baustelle, ja. Bei dem wird angenommen, dass das Fahrzeug im Jahr seines Baus erstmals in den Verkehr gekommen ist. In Feld B wird dann üblicherweise der 01.07. dieses Jahres eingetragen.
Im vorliegenden Fall ist der Brief offensichtlich vorhanden und hat keine Haltereinträge, jedenfalls ist bekannt, dass das Fahrzeug nie "in den Verkehr gekommen" ist (im Sinne des Zulassungsrechts; hier zählt der ausschließliche Betrieb außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs ausdrücklich nicht mit).
Um einen neuen Brief zu bekommen müsste der bisherige Besitzer des Briefes an Eides Statt versichern, was mit dem Brief passiert ist. Eine falsche Versicherung an Eides Statt ist aber eine Straftat, und jegliche Diskussion über solche Vorschläge würden auch den Nutzungsbedingungen dieses Forum widersprechen.
Und wenn er bis 2026 wartet, dann wäre eine Oldtimer Zulassung möglich?
Gruß
Andre
Frohes Neues Jahr!
Mit Anhängern habe ich das schon mehrfach durch: Ohne Zulassungspapiere (etwa mit einen zulassungsfreien Feuerwehranhänger aus den Sechzigern) habe ich Prospektblätter der Achse und zwar NUR der Achse in Kopie beigebracht (Ja, es gibt "verrückte" Mitbürger, welche solches Material horten! Diesen habe ich vor dem Internet durch Telefonate gefunden.). Nach den Maßen im Prospekt und der Anzahl der Radschrauben wurde die Tragfähigkeit und die Bremsleistung "bestimmt" und ohne Probleme eingetragen. Das Prospektblatt hat nach dem Zusammenklammern der Kopien einen TÜV- und einen Zulassungsstellenstempel bekommen und ist heute als Urkunde bei Stadt und TÜV abgelegt. Eine Kopie habe ich, quasi als COC-Papier und einen ordentlichen Brief habe ich auch bekommen, welcher nach dem Umzug ohne Geräusche in den EU-Zettel umgewandelt worden ist. Auch wurde der KFZ-Schein an diesem Tage durch den kleinen EU-Zettel ersetzt und so fahre ich völlig legal auf der Straße. Als erstes Zulassungsdatum wurde das "Mitteljahr der Achsenproduktion" gewählt und dort, wie oben erwähnt, der 01.Juli. Somit alles schick!
Hinweis: Mit einem "besonderen" Dekra- oder TÜV-Prüfer des Vertrauens sprechen und im Vorfeld offen kommunizieren. Das sind "auch nur" Menschen und werden keine Steine in den Weg legen. Evtl. PN!
Viel Erfolg!
Ein Anhänger braucht aber auch keine Abgaswerte zu erfüllen.
Zitat:
@tchibomann schrieb am 1. Januar 2025 um 21:21:08 Uhr:
Und wenn er bis 2026 wartet, dann wäre eine Oldtimer Zulassung möglich?
Die "Oldtimer-Zulassung" (also das H-Kennzeichen) ändert nichts an den zu erfüllenden technischen Vorschriften.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 2. Januar 2025 um 10:55:00 Uhr:
Ein Anhänger braucht aber auch keine Abgaswerte zu erfüllen.
Genau deshalb formulierte ich den Hinweis am Ende des Beitrages.
Gute Fahrt!
Zitat:
@tchibomann schrieb am 1. Januar 2025 um 21:21:08 Uhr:
Und wenn er bis 2026 wartet, dann wäre eine Oldtimer Zulassung möglich?
Eine Zulassung mit einem H-Kennzeichen ist erst 30 Jahre nach der Erstzulassung möglich.
Das Problem besteht in diesem Fall aber darin, daß hier noch gar keine Erstzulassung erfolgt ist.
Hat der nicht mal eine Tageszulassung im Fahrzeugbrief? Bei Fahrzeugen die auf einem Flughafen liefen gibt es meistens Unterlagen über die Indienststellung, zum Teil geht damit eine Zulassung mit viel Aufwand, liegt aber an der Zulassungsstelle.
Eine Tageszulassung würde reichen, aber dann wäre der Brief ja nicht "leer", wie vom TE angegeben.
Der Nachweis der Inbetriebnahme abseits des öffentlichen Straßenverkehrs hilft erstmal nicht weiter, weil das nicht als "erstmal in den Verkehr gekommen" zählt. Bestenfalls könnte das ein Argument für eine Ausnahmegenehmigung sein. Das ist dann vermutlich der Punkt, den du mit "viel Aufwand" und "liegt an der Zulassungsstelle" meinst. Hier in NRW wären für so eine Ausnahme die Bezirksregierungen zuständig (nicht die Zulassungsstelle), und Ausnahmen zu Emissionsvorschriften sollten eigentlich nicht erteilt werden...
Danke euch allen!
Nach Rücksprache mit der örtlichen Zulassungsstelle und der Dekra, wäre nie Zulassung als Oldtimer möglich.
Also warten