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LKW FAHRERKARTE HILFE WER ZAHLT BEI DEFEKT ???
Hallo ,
Also meine Fahrerkarte ist von 10/2007
ich bin momentan arbeitslos und könnte morgen wieder fahren , nun habe ich aber feststellen müssen beim probe arbeiten das meine fahrerkarte defekt ist ...
nun wollte ich sie umtauschen geht aber wohl nicht weil sie älter als wie 2 jahre ist !!!!
gültig aber noch bis10/ 2012 , nun meine einfache frage wer zahlt bzw was passiert wenn ich das nicht einsehe innerhalb von 2 1/2 jahren 100 € für die fahrerkarte zu zahlen trotz richtiger aufbewahrung ??
ich meine es ist doch ein materialfehler und ich bin mir keinerlei schuld bewusst und dazu momentan noch arbeitslos ...
die führerscheinstelle hat sie ersteinmal eingeschickt aber mir keinerlei hoffnung gegeben das ich da kostenlos wieder rauskomme ... im gegenteil die argumentieren mit 2 jahre garantiezeit vorbei ...
(ich bin auf 180)
lg torsten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
ich glaub mit den 100,-€ meinte der TE dass er innhalb von 2,5 Jahren 2 mal (45,-€) zahlen soll obwohl die Karte ansich noch gültig währe.
oh gott ... dann soll er erst mal mehr abstand halten, geschwindigkeiten einhalten und dadurch weniger busgelder kassiere dann hat ers gleich wieder drin
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27 Antworten
nunja, Garantie und Kulanz kannst du nach 2,5 Jahren wohl vergessen
Ergo zahlst Du und nur Du - einzig beim Amt kannst du noch einen Antrag stellen "besondere Ausgaben zwecks Arbeitsaufnahme" Ob das durchgeht wirst du sehen müssen, zumal ein solcher Antrag VOR Arbeitsantritt gestellt werden muss.
Was passiert wenn du es nicht einsiehst?
Das endet wohl entweder darin dass dein neuer Chef dich nicht einstellt oder dass du wegen Fahren ohne Fahrerkarte mächtig €uronen locker machen kannst pro Tag fehlender Aufzeichnung und du dann, weil dein Chef seiner Aufbewahrungspflicht nicht nachkommen kann den Job dann wieder los bist.
Wo war denn die Karte die letzten 2 Jahre? im Geldbeutel? im Safe? in der prallen Sonne? in irgendeiner Schublade mit irgendwelchem anderen Zeugs?
Also erst einmal kostet eine neue keine 100 Euronen sondern um die 45.-.
Du darft 14 Tage ohne Karte Fahren, mußt aber alles Handschriftlich aufzeichnen.
Wenn du ernsthaftes Interesse an dem neuen Job hast, dann hör doch einfach auf hier rumzuheulen.
Beantrage eine neue und gut is.
ich glaub mit den 100,-€ meinte der TE dass er innhalb von 2,5 Jahren 2 mal (45,-€) zahlen soll obwohl die Karte ansich noch gültig währe.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
ich glaub mit den 100,-€ meinte der TE dass er innhalb von 2,5 Jahren 2 mal (45,-€) zahlen soll obwohl die Karte ansich noch gültig währe.
oh gott ... dann soll er erst mal mehr abstand halten, geschwindigkeiten einhalten und dadurch weniger busgelder kassiere dann hat ers gleich wieder drin
ja ich meinte mit 100 € gleich 2 mal bezahlen in 2 1/2 jahren ...
ich hatte sie in meiner geldbörse in die davor gesehenden fächer drin stecken , wurde auch immer alle 28 tage ausgelesen aber habe sie nicht gebraucht weil ich da noch auf analog fuhr ... und nun beim probearbeiten hat sie aufeinmal nicht mehr funktioniert und ausgelesen werden konnte sie auch nicht mehr ...
warum soll ich einfach eine neue beantragen lassen ??? ich seh das nur nicht ein das wir steuerzahler so ausgenommen werden ... ich meine bei meiner bank bekomme ich regelmässig neue karten und auch bei allen anderen karten inhabern ... nur mal wieder die ämter machen faxen ...
ich brauche die fahrerkarte nicht zum fernfahrten machen sondern in berlin (stadtverkehr)
naja egal , sie wurde ersteinmal eingeschickt um zu sehen ob sie da was auf kulanz machen können ...
ansonsten muss ich wohl mal (wieder) in den sauren apfel beissen und mir eine neue beantragen ...
ich danke euch auf jedenfall für eure antworten ...
lg torsten
Zitat:
Original geschrieben von Blizzy228
ich brauche die fahrerkarte nicht zum fernfahrten machen sondern in berlin (stadtverkehr)
lg torsten
Gibts da jetzt nen Unterschied ???
OK du hattest die Karte also die ganze Zeit am Allerwertesten.
Das heist, der Chip wurde die ganze Zeit entgegen der eigentlichen Nutzung in alle Richtungen bearbeitet und hat halt nach 2 Jahren aufgegeben.
Das ist wohl schlicht und ergreifend Schwund und hat nichts mit Steuerzahlerabzocke zu tun, zumal die Karte ja eh Bar und nicht von den Steuern gezahlt wird.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Gibts da jetzt nen Unterschied ???
scheint wohl so, zumindest für manche scheint Fahren nicht gleich Fahren zu sein
mensch tust du nur so oder biste auch so schrittmacher ??? ich meinte wegen dem vorredner weniger abstand und nicht so oft blitzen lassen deswegen hab ich gesagt ich brauche sie nur für stadtverkehr ...
ich bin 17 jahre lang im fernverkehr gefahren habe eine ausbildung als berufskraftfahrer also was willst du denn du schlaumeier ???
warum manche hier immer so cool sein müssen und so coole sprüche reissen ....
und ich bleibe dabei es ist abzocke jedesmal 50 eur dafür zu bezahlen ... , naja egal hier wird mir nicht wirklich geholfen im forum ... allen anderen lieben herzlichen dank für eure antworten ...
und weg ...
Torsten
Ich habe meine Fahrerkarte auch seit über 2 Jahren und sie funktioniert heute noch ...
Komisch oder???
Jetzt brech ich mal ne Lanze,
das sich Arbeitslose immer so aufpissen müssen, sry für meine Wortwahl aber mich regt sowas auf .... Wenn deine unterbuchse nach 3 Jahren umdrehen durchgescheuert ist gehst du auch ins Geschäfft wo du sie gekauft hast und willst ne neue dafür??
Beantrag ne neue und gut ists....
Freu dich schon mal auf deine Weiterbildungen die du evt selber zahln darfst pro stück zwischen 250-500€
bin doch schon dabei weiterbildungen zu machen
bzw meine spedition hat mir die 1. und 2. schon bezahlt und sich drum gekümmert ....
nun ja um die anderen muss ich mich wohl selber kümmern aber die kostet pro samstag ( 7 std )
genau 106 € .... 5 themen musst du erledigen dann hast du alles durch .... darfst sogar ein thema doppelt haben soweit ich weiss ...
fahrerkarte wird am montag neu beantragt falls die mir keine neue freiwillig geben ...
lg Torsten
Zitat:
Original geschrieben von Blizzy228
... ich meine bei meiner bank bekomme ich regelmässig neue karten ...
jap...diese sind auch i.d.r. kostenpflichtig bzw. sofern keine extra kartengebühr anfällt über die kontoführungsgebühr gedeckt!
Zitat:
ich seh das nur nicht ein das wir steuerzahler so ausgenommen werden
bingo!
und weil DU die karte nicht ordnungsgemäß gelagert hast, darfst DU auchd afür zahlen.....und nicht die ANDEREN steuerzahler.....
Zitat:
Original geschrieben von Blizzy228
und ich bleibe dabei es ist abzocke jedesmal 50 eur dafür zu bezahlen ...
In Deutschland gilt, wie in den meisten anderen Ländern auch, das Verursacherprinzip. Das bedeutet, daß derjenige, der einen Schaden verursacht, auch für den Schaden haftet, sofern er das Risiko nicht durch eine Versicherung abgedeckt hat.
Ich gehe mal davon aus, daß deine Fahrerkarte nicht gegen unsachgemäße Lagerung versichert ist. Wer also soll deiner Meinung nach für den entstandenen Schaden aufkommen, wenn nicht du selbst als Verursacher?
Stellt sich nun die frage, ob du überhaupt arbeiten möchtest?
wen ja, würde ich auf die 45 euronen sch....! für eine neue karte!!!!
wenn du nicht arbeiten möchtest, geh zum amt, wenn die es nicht bezahlen, kannst weiter uns auf der tasche liegen! sorry, mal ehrlich gesagt!
langsam glaube ich das einige menschen denken das ihnen alles in den schoß fällt, dem aber nicht so ist!
leute stellt nen wecker und wacht auf!!!!!
gruß nobscheb