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LKW Führerschein Klasse C machen

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 16:23

Nabend Leute,

ich habe nun endlich das GO meines Chef bekommen. Ich kann endlich den Klasse C führerschein machen, nun frage ich mich wie sieht das aus mit dem BKrFQG, muss ich den Teil unbedingt mit machen oder kann man den nach und nach, nachholen während man bereits mit dem Klasse C Führerschein fährt oder darf man erst nach dem man die Prüfung BKrFQG abgelegt hat, dies machen?

Ich bin bereits über 21 und habe seit 4 Jahren mein Klasse C führerschein

Beste Antwort im Thema

Bei Ihm dürfte es nicht mit den Modulen geten sein er muss meiner Meinung nach die beschleunigte Grundqualifikation machen was dann heisst : (1) Für den Zugang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

(2) Die Dauer des Unterrichts beträgt insgesamt 140 Stunden zu je 60 Minuten. Während des Unterrichts sind jeweils die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten aus den in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereichen zu vermitteln.

(3) Der Bewerber und die Bewerberin müssen im Verlauf des Unterrichts mindestens zehn Stunden ein Kraftfahrzeug der betreffenden Klasse unter Aufsicht einer Person führen, die eine gültige Fahrlehrerlaubnis für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse nach dem Fahrlehrergesetz besitzt. Das Kraftfahrzeug muss den jeweiligen Kriterien für Prüfungsfahrzeuge der Nummern 2.2.6 bis 2.2.13 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen. Es muss außerdem den Anforderungen der Nummer 2.2.16 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen, sofern der Bewerber oder die Bewerberin die Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzt. Von den Fahrstunden nach Satz 1 können bis zu vier auch auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.

(4) Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer und umfasst mindestens eine Frage zu jedem der jeweils maßgeblichen in der Anlage 1 genannten Ziele. In der Prüfung ist nachzuweisen, dass die Inhalte der in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche beherrscht werden.

(5) Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Bei Bedarf muss die zuständige Industrie- und Handelskammer mindestens einmal im Vierteljahr einen Prüfungstermin festsetzen. Der Bewerber oder die Bewerberin kann mit seiner oder ihrer Zustimmung an eine andere Industrie- und Handelskammer verwiesen werden, wenn innerhalb eines Vierteljahres weniger als drei Bewerber und Bewerberinnen zur Prüfung anstehen oder dem Bewerber oder der Bewerberin andernfalls wirtschaftliche Nachteile entstehen.

(6) Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

(7) Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr oder nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr sind von der Teilnahme am Unterricht und der Prüfung insoweit befreit, als Prüfungsgegenstand bereits Gegenstand der Prüfung nach diesen Verordnungen sind. Die Dauer der Teilnahme am Unterricht und Prüfung sind entsprechend zu verkürzen.

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Hä? Du hast seit 4 Jahren Klasse C? Und willst CE machen? Oder B und willst C machen? Egal, jedenfalls ist Qualifizierung im gewerblichen Bereich Pflicht.

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 17:26

Nein, ich habe den Klasseführerschein B seit 4 Jahren!

Ich möchte nur jetz Klasse C machen, jedoch frage ich mich muss ich dieses "BKrFQG" innerhalb der 5 Jahre machen, oder sofort beim Führerschein? Da ich sofort eingesetzt werde. Es ist ein Getränke Großhandel.

Dann wirst du wohl gleich in den sauren Apfel beißen müssen. Ist ja eh ab nächstem Jahr Pflicht, alle Module zu haben. Was sagt dein Chef? Er bezahlt den Schein, du die Qualifikation?

Ohne Nachweis über die Module nebst Prüfung keine Eintragung im FS somit auch kein Fahren*

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 17:33

Ja er denn schein, ich die Qualifikation.

Wie teuer sind diese Module denn? Weiss das einer

Aber ich kann erstmal ohne diese Module bzw. Qualifikationen fahren oder? Ich kann sie in dem 1 Jahr doch machen oder=

Hallo ,

Bei uns kostet die Schulung ( 1 Kurs ) laut Aussage meines Chefs 125 Euro ( 18 Fahrer ) . Bei einer großen Spedition ( über 100 Fahrer ) , gleiche Region , 65 Euro . Es gibt also gewaltige Unterschiede .

Ich würde an deiner Stelle mal bei einer Fahrschule oder der Dekra nachfragen evtl. hast du auch die Möglichkeit dich irgendwo " einzukaufen " . Damit meine ich natürlich bei großen Speditionen einfach mal nachfragen und deren Unkosten zu erstatten .

Martin

Bei Ihm dürfte es nicht mit den Modulen geten sein er muss meiner Meinung nach die beschleunigte Grundqualifikation machen was dann heisst : (1) Für den Zugang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

(2) Die Dauer des Unterrichts beträgt insgesamt 140 Stunden zu je 60 Minuten. Während des Unterrichts sind jeweils die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten aus den in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereichen zu vermitteln.

(3) Der Bewerber und die Bewerberin müssen im Verlauf des Unterrichts mindestens zehn Stunden ein Kraftfahrzeug der betreffenden Klasse unter Aufsicht einer Person führen, die eine gültige Fahrlehrerlaubnis für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse nach dem Fahrlehrergesetz besitzt. Das Kraftfahrzeug muss den jeweiligen Kriterien für Prüfungsfahrzeuge der Nummern 2.2.6 bis 2.2.13 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen. Es muss außerdem den Anforderungen der Nummer 2.2.16 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen, sofern der Bewerber oder die Bewerberin die Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzt. Von den Fahrstunden nach Satz 1 können bis zu vier auch auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.

(4) Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer und umfasst mindestens eine Frage zu jedem der jeweils maßgeblichen in der Anlage 1 genannten Ziele. In der Prüfung ist nachzuweisen, dass die Inhalte der in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche beherrscht werden.

(5) Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Bei Bedarf muss die zuständige Industrie- und Handelskammer mindestens einmal im Vierteljahr einen Prüfungstermin festsetzen. Der Bewerber oder die Bewerberin kann mit seiner oder ihrer Zustimmung an eine andere Industrie- und Handelskammer verwiesen werden, wenn innerhalb eines Vierteljahres weniger als drei Bewerber und Bewerberinnen zur Prüfung anstehen oder dem Bewerber oder der Bewerberin andernfalls wirtschaftliche Nachteile entstehen.

(6) Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

(7) Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr oder nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr sind von der Teilnahme am Unterricht und der Prüfung insoweit befreit, als Prüfungsgegenstand bereits Gegenstand der Prüfung nach diesen Verordnungen sind. Die Dauer der Teilnahme am Unterricht und Prüfung sind entsprechend zu verkürzen.

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 19:46

Ok ob die modulen nicht gehen oder doch ist ersrmal 2te rankig, mir gehts nur dadrum kann ich die in dem 1 jahr nachholen oder muss ich sie sofort machen, ich möchte sofort los düsen.

Wenn du beruflich Fahren willst dann brauchst du sofort die Berufskraftfahrer Grundqualifikation.

Die Grundquali muss sofort gemacht werden kostet auch richtig Kohle und ist mit einer Prüfung vor der IHK ab.Etwa 2200€ musst du schon rechnen Näheres zbHier

Zitat:

Original geschrieben von kwenseN

 

Es ist ein Getränke Großhandel

 

ich möchte sofort los düsen.

Und in der nächsten Kurve fliegen die Kisten mit der guten " Gerstenkaltschale "

auf die Strasse .

Auf solche " Nachwuchskünstler " warten wir schon .

 

am 14. Dezember 2013 um 1:12

Als Getränke-Fahrer bist du doch der aller größte Knecht. Und darauf freust du dich?

Am Besten so wie die Firma die für REWE Getränke bringt. Mit Mitnahme-Stapler ab und aufladen und die Scheiße noch im Laden einräumen.

Und wie gesagt: Grundquali sofort, sonst kein gewebliches Fahren.

Und wenn mam schon C macht, dann gleich CE....

Und warum wird hier jetzt die Berufswahl des TE in Frage gestellt??

Worti hat das exakt beschrieben was notwendig ist und das ganze ist vor dem ersten gewerblichen Einsatz zu erledigen.

Grüße

Steini

So habe ich auch vor 32 Jahren angefangen . Mein erstes Fahrzeug war ein VW 3to. mit abgeschrägter Ladefläche . Ist mir nie was runtergefallen , in jeder Kurve wurde mir aber warm ums Herz !! Danach mein Aufstieg auf einen MB 15.13 ( Schnauzer ) der hatte wenigstens Bordwände . Habe viel gelernt und seit 25 Jahren fahre ich 40 tonner . Losdüsen wollte ich damals auch gleich !!!

Martin

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Zitat:

Original geschrieben von kwenseN

 

Es ist ein Getränke Großhandel

ich möchte sofort los düsen.

Und in der nächsten Kurve fliegen die Kisten mit der guten " Gerstenkaltschale "

auf die Strasse .

Auf solche " Nachwuchskünstler " warten wir schon .

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