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LKW-Führerschein über 50 J., Bestandsschutz?

Themenstarteram 11. April 2015 um 7:39

Ich hatte früher einen grauen Führerschein mit allen Klassen, ich durfte also auch LKW fahren.

Seit einigen Jahren hab ich den dt. Scheckkartenführerschein.

Darf ich dann mit über 50 noch privat LKW fahren oder brauche ich dann eni Attest?

Beste Antwort im Thema
am 13. April 2015 um 14:55

Zitat:

@jloethe schrieb am 11. April 2015 um 22:15:01 Uhr:

Der Gesetzgeber hat die Vorschriften geändert und auch die geltenden Gesetze dazu.

Dadurch muß jeder der LKW Fahrerlaubnis besitzt bzw aufgrund der alten FS Regelungen über 3,5 To Fahrzeuge bewegen darf ab 50 zum Arzt... .

Falsch, solange der Inhaber keine 50 ist und seine Fahrerlaubnis >7,5 t (alt Klasse 2, dann CE) vor dem Oktober 1998 erworben hat, hat er einen Bestandsschutz und darf den bisherigen Lappen auch weiterhin nutzen. Auch wenn er über 50 ist. Und wegen der Beantragung einer Fahrerkarte einen Kartenführerschein haben muss darf er ihn weiter benutzen und muss ihn nicht umtauschen.

Spätestens ab dem 50. darf er ohne ÄU nur noch Fahrzeugkombinationen mit Zugfahrzeugen <7,5 t mit einem Einachs- Anhängern (oder Tandemanhängern mit Achsabstand < 1 m) fahren. Dazu muss er keinen Kartenführerschein haben.

Zitat:

Mit dem alten grauen darfst du sogar bis 12,5 To max fahren wenn gewisse Gegebenheiten erfüllt sind..

Auch falsch! Du darfst mit dem alten Lappen (vor 1.10.1998) ein Zugfahrzeug bis 7,5 t mit einem mit einem Einachs- Anhänger (oder Tandemanhänger mit Achsabstand < 1 m) fahren, auch wenn du älter als 50 bist und keine ÄU hast. Bei einer durchgehenden Bremsanlage darf das Gesamtzuggeweicht mit einem Einachsanhänger (Höchstachslast für Anhänger 10 t) maximal 17,5 t betragen. Bei einem angehängten Tandemanhänger sogar bis zu 18,5 t (Höchstachslast für Tandemachsen < 1 m = 11t).

Zitat:

....Du kannst das auch lassen und verlierst die Erlaubnis bis zu 7,5 To plus Anhänger zu bewegen.

Und nochmal falsch! Ohne ärztliche Untersuchung verlierst du nur die Möglichkeit, Fahrzeuge größer als 7,5 t zu fahren. Wenn du den alten dreier hast (<7,5 t mit Einachs-Anhänger) darfst du den weiterhin benutzen. Allerdings mit der Einschränkung, dass du nur Fahrzeugkombinationen bis zu einem Höchstgewicht der Klasse C1E (12t) fahren darfst. Der Teil, den die Klasse 3 bisher beinhaltet (also >12 t bis max. 18,5 t) ist seit dem 1.10.1998 Bestandteil der Klasse CE. Und nur dafür ist eine ÄU nötig. Nicht aber für die Klasse C1E!

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Ab 50 brauchst du immer Attest .

Bei gewerblich auch die Module . Die Quali brauchst Du nicht .

Hallo,

redactros hat schon das Wichtigste geschrieben und beantwortet.

Ein kleiner Hinweis noch: Die Gültigkeit des Führerscheins steht auch auf der Rückseite der Karte. Im Feld 11 steht eingetragen, ob, und wenn ja, wie lange, ein Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis für diese Klasse gültig ist. Steht dort nichts, ist sie auch nicht befristet.

Um die Fahrerlaubnis zu Verlängern muss man ärztliche und augenärztliche Untersuchungen nachweisen und einen neuen Führerschein beantragen. Die Untersuchungen kann man am Besten von einem Arbeitsmediziner durchführen lassen. Der darf beide Untersuchungen durchführen, rechnet aber nur einmal ab. Preise vergleichen ist auch sinnvoll.

Viele Grüße

dertgl

Der Gesetzgeber hat die Vorschriften geändert und auch die geltenden Gesetze dazu.

Dadurch muß jeder der LKW Fahrerlaubnis besitzt bzw aufgrund der alten FS Regelungen über 3,5 To Fahrzeuge bewegen darf ab 50 zum Arzt... . Mit dem alten grauen darfst du sogar bis 12,5 To max fahren wenn gewisse Gegebenheiten erfüllt sind..

Was neu ist das sind die untersuchungen der Fahrtauglichkeit die der Gesetzgeber ab 50 Jahren Alter verlangt.. Du kannst das auch lassen und verlierst die Erlaubnis bis zu 7,5 To plus Anhänger zu bewegen.. Die Untersuchungen incl Sehtest muß bei einem zugelassenen autrorisierten Arbeitsmediziner gemacht werden und das kann teuer werden..

Zum Nutzen eines LKW ist inzwischen für gewerbliche fahrten Ab 3,5 to Zgg eine Fahrterkarte mit den im Führeschein erforderlichen 95 markierungen als nachweis für die unterschiedlichen Module wie ladungssicherung usw erforderlich.. Für Privatfahrten ( zb..Baumarkt oder Möbelhaus ) ist das nicht nötig.. Jol.

am 13. April 2015 um 14:55

Zitat:

@jloethe schrieb am 11. April 2015 um 22:15:01 Uhr:

Der Gesetzgeber hat die Vorschriften geändert und auch die geltenden Gesetze dazu.

Dadurch muß jeder der LKW Fahrerlaubnis besitzt bzw aufgrund der alten FS Regelungen über 3,5 To Fahrzeuge bewegen darf ab 50 zum Arzt... .

Falsch, solange der Inhaber keine 50 ist und seine Fahrerlaubnis >7,5 t (alt Klasse 2, dann CE) vor dem Oktober 1998 erworben hat, hat er einen Bestandsschutz und darf den bisherigen Lappen auch weiterhin nutzen. Auch wenn er über 50 ist. Und wegen der Beantragung einer Fahrerkarte einen Kartenführerschein haben muss darf er ihn weiter benutzen und muss ihn nicht umtauschen.

Spätestens ab dem 50. darf er ohne ÄU nur noch Fahrzeugkombinationen mit Zugfahrzeugen <7,5 t mit einem Einachs- Anhängern (oder Tandemanhängern mit Achsabstand < 1 m) fahren. Dazu muss er keinen Kartenführerschein haben.

Zitat:

Mit dem alten grauen darfst du sogar bis 12,5 To max fahren wenn gewisse Gegebenheiten erfüllt sind..

Auch falsch! Du darfst mit dem alten Lappen (vor 1.10.1998) ein Zugfahrzeug bis 7,5 t mit einem mit einem Einachs- Anhänger (oder Tandemanhänger mit Achsabstand < 1 m) fahren, auch wenn du älter als 50 bist und keine ÄU hast. Bei einer durchgehenden Bremsanlage darf das Gesamtzuggeweicht mit einem Einachsanhänger (Höchstachslast für Anhänger 10 t) maximal 17,5 t betragen. Bei einem angehängten Tandemanhänger sogar bis zu 18,5 t (Höchstachslast für Tandemachsen < 1 m = 11t).

Zitat:

....Du kannst das auch lassen und verlierst die Erlaubnis bis zu 7,5 To plus Anhänger zu bewegen.

Und nochmal falsch! Ohne ärztliche Untersuchung verlierst du nur die Möglichkeit, Fahrzeuge größer als 7,5 t zu fahren. Wenn du den alten dreier hast (<7,5 t mit Einachs-Anhänger) darfst du den weiterhin benutzen. Allerdings mit der Einschränkung, dass du nur Fahrzeugkombinationen bis zu einem Höchstgewicht der Klasse C1E (12t) fahren darfst. Der Teil, den die Klasse 3 bisher beinhaltet (also >12 t bis max. 18,5 t) ist seit dem 1.10.1998 Bestandteil der Klasse CE. Und nur dafür ist eine ÄU nötig. Nicht aber für die Klasse C1E!

Themenstarteram 13. April 2015 um 16:08

Kann man auch mit 55 das ärztliche Attest machen und dann wieder die Erlaubnis bekommen?

Oder verfällt das irgendwie?

am 13. April 2015 um 18:03

Zitat:

@j.m.s schrieb am 13. April 2015 um 18:08:58 Uhr:

Kann man auch mit 55 das ärztliche Attest machen und dann wieder die Erlaubnis bekommen?

Oder verfällt das irgendwie?

Es gab früher eine Frist von zwei Jahren. Danach wurde dieFahrerlaubnis nicht verlängert. Die hat aber das Verwaltungsgericht aufgehoben.

Je nach Bundesland hat sich danach so eine Grenze von 5 Jahren eingebürgert. Wenn die Zeit noch weniger als 5 Jahre ist, kann er noch verlängert werden (gilt für Hessen). De Fühfrerscheinstelle könnte durchaus ein neu theoretische Prüfung fordern. Einfach mal anrufen.

Zitat:

@jloethe schrieb am 11. April 2015 um 22:15:01 Uhr:

Die Untersuchungen incl Sehtest muß bei einem zugelassenen autrorisierten Arbeitsmediziner gemacht werden und das kann teuer werden..

Auch falsch die Untersuchung darf jeder Hausarzt bzw jeder Augenarzt machen.

Ich habe heute beim Amtsarzt in Tulln (Niederösterreich) 47,50 Euronen hingelegt und dazu zwei aktuelle Befunde (Lungenfacharzt und Kardiologe). Nach kurzem Überfliegen dieser Befunde (für die die Krankenkasse berappt, aber ich bin eh bei diesen beiden Docs mehr oder weniger regelmäßig mit Überweisung vom Hausarzt - so 1-2 × im Jahr) wurde der Sehtest gemacht, ein paar Fragen gesetellt .... und das war's dann auch schon.

Anschließend über den Flur in ein anderes Dienstzimmer und für 49,80 Euronen die Führerscheinverlängerung erledigt. Mein 2 Jahre alter Kartenschein wurde gelocht, ich bekam ein Papierchen als "Vorläufigen Führerschein" und irgendwann in den nächsten 5-10 Tagen ist mein neues Kärtchen in der Post.

In den nur in Österreich existenten "Schülertransportausweis" wurde dann noch (ausnahmsweise wurde mal was kostenlos gemacht :)) die neue Führerscheinnummer eingetragen und abgestempelt.

Hat knapp eine Stunde gedauert.

am 24. August 2015 um 14:58

Zitat:

@jloethe schrieb am 11. April 2015 um 22:15:01 Uhr:

Der Gesetzgeber hat die Vorschriften geändert und auch die geltenden Gesetze dazu.

Dadurch muß jeder der LKW Fahrerlaubnis besitzt bzw aufgrund der alten FS Regelungen über 3,5 To Fahrzeuge bewegen darf ab 50 zum Arzt... . Mit dem alten grauen darfst du sogar bis 12,5 To max fahren wenn gewisse Gegebenheiten erfüllt sind..

Was neu ist das sind die untersuchungen der Fahrtauglichkeit die der Gesetzgeber ab 50 Jahren Alter verlangt.. Du kannst das auch lassen und verlierst die Erlaubnis bis zu 7,5 To plus Anhänger zu bewegen.. Die Untersuchungen incl Sehtest muß bei einem zugelassenen autrorisierten Arbeitsmediziner gemacht werden und das kann teuer werden..

Zum Nutzen eines LKW ist inzwischen für gewerbliche fahrten Ab 3,5 to Zgg eine Fahrterkarte mit den im Führeschein erforderlichen 95 markierungen als nachweis für die unterschiedlichen Module wie ladungssicherung usw erforderlich.. Für Privatfahrten ( zb..Baumarkt oder Möbelhaus ) ist das nicht nötig.. Jol.

Ich habe 100Euro bezahlt Untersuchung und Sehtest.

am 24. August 2015 um 15:01

Mit dem alten grauen darfst du sogar bis 12,5 To max fahren wenn gewisse Gegebenheiten erfüllt sind..

Ich habe den Roten, hatte aber auch den Grauen, welchen di mir einbehalten haben.

Ist das bei dem Roten auch so oder nur bei dem Grauen?

am 25. August 2015 um 16:48

Zitat:

@ConvoyBuddy schrieb am 14. April 2015 um 21:18:09 Uhr:

Ich habe heute beim Amtsarzt in Tulln (Niederösterreich) 47,50 Euronen hingelegt und dazu zwei aktuelle Befunde (Lungenfacharzt und Kardiologe). Nach kurzem Überfliegen dieser Befunde (für die die Krankenkasse berappt, aber ich bin eh bei diesen beiden Docs mehr oder weniger regelmäßig mit Überweisung vom Hausarzt - so 1-2 × im Jahr) wurde der Sehtest gemacht, ein paar Fragen gesetellt .... und das war's dann auch schon.

Anschließend über den Flur in ein anderes Dienstzimmer und für 49,80 Euronen die Führerscheinverlängerung erledigt. Mein 2 Jahre alter Kartenschein wurde gelocht, ich bekam ein Papierchen als "Vorläufigen Führerschein" und irgendwann in den nächsten 5-10 Tagen ist mein neues Kärtchen in der Post.

In den nur in Österreich existenten "Schülertransportausweis" wurde dann noch (ausnahmsweise wurde mal was kostenlos gemacht :)) die neue Führerscheinnummer eingetragen und abgestempelt.

Hat knapp eine Stunde gedauert.

Mit Sehtest hast Du nur 47,50Euro bezahlt?

Ich habe allein für den Sehtest schon 50Euro bezahlt und dann für ein psychometrisches Gutachten was eigentlich für den buis ist nochmals 50Euro.

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