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LKW geschlossen (Postauto) als PKW zulassen (ist doch hoffentl. möglich)

Themenstarteram 21. Februar 2008 um 16:32

Vorwort:

Änliche Frage (wie ich stelle wurde in 2004 schon mal gestellt):

http://www.motor-talk.de/forum/lkw-welche-versicherung-t501844.html

(hier gings um einen Seat-Terra (das ist ein Marbella mit Kasten ähnlich Combo, es ist schließlich dabei herausgekommen, daß dieser als PKW eingestuft werden kann (zumindest bei AXA)).

Auto:

Ich habe mir ein PostautoGolf2Diesel mit folgenden Zulassungsdaten gekauft:

Briefbezeichung: LKW-geschlossen !!! (also wie bei dem Terra im Problem von 2004)

HSN: 0600 (das ist Volkswagen)

TSN: 614 (das ist ein 40KW=54PS Golf2-Diesel) - in meinem Fall ist ein altes Postauto

Resumee: wäre Golf wäre Typ-Klasse 17 (falls als PKW zugelassen werden kann).

Mein Daten Nutzung:

Landkreis-OL, <6000km pro Jahr, Eigenheimbesitzer-ja, Garage-ja, nur Selbstfahrer, jährliche Zahlweise, keine besondere Berufsgruppe = nichts besonderes (also kein Beamter oder so), SF-Klasse10

Ergebnis der Versicherungsvergleiche:

PKW-Versicherungsvergleich: HSN 0600/ TSN 614 Typklasse 17

Bei Versicherungsvergleichen im Internet unter www.aspekt-online.de sowie www.nafi-auto.de ergaben mir eine Vielzahl von Tarifen die unter 150 EUR Jahresprämie (bei SF10=45%) waren.

LKW-Versicherungsvergleich: (< 1 Tonne Nutzlast)

Hierzu ist es notwendig beim Versicherer vorstellig zu werden (ich werde aufgrund PKWSF10 in LKWSF3=40%=günstigste LKW-SF-Klasse eingestuft).

Ich habe bei VHV angerufen Preis knapp 280 EUR Jahresprämie (= günstigste LKW laut Aussage Vorbesitzer)

Öffentliche Oldenburg: gut 480 EUR Jahresprämie (das ist unsere hiesige Versicherung)

Resumee:

-So wie ichs sehe lohnt sich mein Postauto (wohl hauptsächlich bedingt durch meine wenigen Jahreskilometer) als LKW überhaupt nicht.

-Der Wagen wäre nur bei PKW-Einstufung einigermaßen Rentabel im Unterhalt

-Eine Zulassung als PKW käme auch nicht in Betracht, weils da günstigere Kleinstwagen gibt (und der Wagen durch die Umwidmung an Wert verliert)

Nun meine Frage(n):

-Welche Möglichkeiten gibt es das Postauto als PKW anzumelden.

-Welche Versicherungen machen das (es gibt doch hoffentlich welche die dies machen) ?

Wer weiß mir hier ein bißchen weiterzuhelfen.

Für ne Antwort wäre ich Euch dankbar.

Schönen Gruß

manwappl

 

 

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21 Antworten
Themenstarteram 21. Februar 2008 um 16:38

Knackpunkt (für den der es nicht weiß) an der ganzen Geschichte ist ja

die Briefbezeichnung:

LKW geschlossen

Die Versicherungen behaupten dann diesen nicht anders versichern zu können, weil das Wort "LKW" im Brief auftaucht.

Auch wenn ich vom Risiko für die Versicherung nur ein normaler PKW-Fahrer bin (mit nachweislich <6000) interessiert das nicht.

Ich hab dir doch bestimmt mehr als einmal geschrieben.

LKW ist kein PKW.

Versicherungen versichern dir den Wagen auch, aber nicht als PKW. Geh zu einem Vermittler. Die Callcenter sind meist nur für das Privatkundengeschäft PKW ausgelegt.

ein LKW wird nicht als PKW versichert. Die kannst ja auch nicht so einfach für einen PKW LKW-Steuer zahlen, obwohl die billiger ist und schadstoffmäßig leider weniger regiede sind.

Also vor dem Autokauf augen auf, und nicht hinterher jammern.

wenn du die kiste als pkw zulassen willst. frag mal beim tüv nach, welche umbauten da notwendig sind. Verkauf den Blechhaufen an einen Gewerbetreibenden oder in den Ostblock.

Es gilt das was im KFZ-Schein oder Brief vermerkt ist, LKW oder PKW.

So wird dann auch das Fahrzeug eingestuft.

Erkennt das Finanzamt den Wagen ebenfalls als LKW an?

Dann könnte es sein, daß die gesparte KFZ - Steuer den höheren Versicherungsbeitrag mehr als aufwiegt.

Ob das allerdings mit Postgolfs noch geht weiss ich nicht.

Früher war eine steuerwirksame LKW - Zulassung trotz hinterer Scheiben möglich, mittlerweile glaube ich, daß es nicht mehr geht.

 

dem finanzamt ist egal ob LKW oder PKW im brief steht.

da gelten andere (und umstrittene) regeln.

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

dem finanzamt ist egal ob LKW oder PKW im brief steht.

da gelten andere (und umstrittene) regeln.

Harry

Steuernzahlen ist immer umstritten. siehe zumwinkel und konsorten.

und wonach unterscheidet finanzamt? farbe? Luftdruck? oder doch nach dem eintrag lkw oder Pkw?

Zitat:

Original geschrieben von habanos

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

dem finanzamt ist egal ob LKW oder PKW im brief steht.

da gelten andere (und umstrittene) regeln.

Harry

Steuernzahlen ist immer umstritten. siehe zumwinkel und konsorten.

und wonach unterscheidet finanzamt? farbe? Luftdruck? oder doch nach dem eintrag lkw oder Pkw?

das musst du im gesetz nachlesen (ich finde leider einen sehr interessanten link hier nicht) jedenfalls ist die eintragung im brief generell uninteressant (bzw kann es sein)

harry

wenn ich wüßte wo, dann täte ich es gerne.

Zitat:

Original geschrieben von habanos

wenn ich wüßte wo, dann täte ich es gerne.

ich bin mir rel. sicher den link im OFFROAD oder WOHNMOBIL forum vor 1-3 tagen gelesen zu haben.

zumindest waren auf der externen seite einige beispiele bei geländewagen gelistet die vorgefuehrt wurden (beim FA)

auch die verweise auf den gesetzestext und deren auslegung wurde dargelegt (z.b. grundfläche personenbeförderungsfläche zu halber ?nutzraumfläche?

wenn ich es finde liefer ich es gerne nach !

(im kopf hab ich was ala pro-allrad als domain..abba nur als kl hinweis)

Harry

So hatte ichs auch im Kopf, daher auch meine Bemerkung.

Nur weil ein Fahrzeug für den TÜV und die ZULA ein PKW oder LKW ist, ist er das fürs FA noch lange nicht.

Früher war das allerdings mal so.

Da konnten die alten Postgolf, Kangoos und Konsorten als LKW zugelassen und dementsprechend nach Nutzlast (billig) versteuert werden.

Dieser Drops ist aber offenbar gelutscht.

Die Einträge in den Papieren sind für das FA dementsprechend NICHT bindend (was ich persönlich ein starkes Stück finde).

Wofür brauche ich die Zulassungsbehörde, TÜV - Gutachten und den ganzen Schei..., wenn die geldeintreibende ;) Behörde schlussendlich doch machen kann, was sie will?

Andererseits: Entstanden ist diese Situation erst, als jeder Fahrer schwererer PKW glaubte, die hohen Steuern durch eine geschickte Zulassung umgehen zu können.

War nur eine Frage der Zeit, wielange das gutgehen sollte.

Trotzdem sollte ein Eintrag bindend sein. Entsprechend hätte man eher DORT ansetzen sollen.

 

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 16:06

@danke für die zahlreichen Antworten:

Ich habe meinen Golf mit der Zusicherung von 90 EUR Steuern/Jahr gekauft (ebay-Beschreibung= zugesicherte Eigenschaft, wie das FA das nun genau rechnet weiß ich nicht). (Die alternative PKW-Steuer wäre 16 hundertKubikcentimeter * 37,58 EUR/hundertkubik =601,21).

Klar, daß ich mich hier für LKW=90,00 entscheiden will und nicht nochmal Geld zur Investiere um auf PKW umzuschlüsseln (als PKW eingestuft verliert er sicherlich nochmal viel an Wert also fast Null-Wert).

Bei der Versicherung habe ichs so gemacht:

Ich habe bei einem bekannten Direktversicherer angerufen und die Sache erzählt. Die Telefonistin hat mir die Versicherung als PKW-Versicherung fertiggemacht, dabei habe ich keinesfalls verschwiegen, daß es sich laut Eintragungen um ein LKW handelt.

Ich hoffe, das Postauto geht jetzt versicherungsmäßig als PKW durch (dann zahle ich etwa 170 EUR/Jahr aufgrund meiner geringen Kilometer). Wenns nicht klappt und der Versicherer mich nachträglich als LKW versichern will (weil die Telefonistin hier falsch gehandelt hat), dann wechsel ich zu der mir derzeit günstigen Versicherung das wäre VHV ca. 275,00 EUR Jahresprämie.

Eigentlich hätte ich kein Grund zum Jammern, da ich sowohl bei LKW-Versicherung=275 als auch bei PKW-Versicherung (gut hundert EUR mehr) gewiß in jedem Fall auf günstige Jahreskosten komme.

Nur war für mich (und das weiß hier keiner) von Anfang an immer ein Marbella=66EUR Jahressteuer+Typklasse12 bzw. Cuore=60 EUR Jahressteuer+Typklasse11 die Alternative. Das sind PKWs in die sich sicherlich keiner von Euch freiwillig reinsetzt. (Aber mit gut 150 EUR Jahreskosten für Steuer + Versicherung zusammen sowie nur alle 2 Jahre ASU (was auch ein Vorteil von 18 EUR/Jahr ist)).

Das Postautokauf war somit ein kleiner Leichtsinnskauf. Trotzdem wenn das FA das als LKW anerkennt und davon gehe ich aus dann ist es wenigstens ein einigermaßen günstiger PKW.

Na ich hoffe es klappt.

 

 

 

 

da ich GLAUBE das auch die einteilung länder/finanzamt/bearbeiter-sache ist..halte ICH das nicht fuer eine zugesicherte eigenschaft. aehnlich dem H Kennzeichen.

Harry

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 16:18

So durch Zufall habe ichs selbst gefunden (wie sich LKW-Steuer berechnet):

11,25 / 200Kg-Gesamtgewicht (bei LKWs bis 2000Kg)

da das Gesamtgewicht vom Postauto knapp 1500 Kg ist müßte man 8 x volle 200 Kg versteuern.

Das wären nach Adam Riese glatte 90,00 EUR (da hatte der Verkäufer wohl doch recht gehabt).

Übrigens dies war mein Juxxkauf (hatte am gleichen Tag eigentlich einen Cuore ersteigern wollen jetzt muß ich hiermit vorlieb nehmen)

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

 

Zitat:

Original geschrieben von manwappl

 

 

Das wären nach Adam Riese glatte 90,00 EUR (da hatte der Verkäufer wohl doch recht gehabt).

 

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Hat er auch, WENN es dein FA anerkennt ;).

In unserem LK tut/tat es das in Ausnahmefällen, wenn neben dem Verschweissen der hinteren Gurtlöcher, dem Ausbau der Sitzbank zusätzlich die hinteren Scheiben entfernt, und durch eingeschweisste Bleche ersetzt werden.

Mit hinteren Scheiben in einem Golf hätte man HIER keine Chance.

Noch vor 10 Jahren war das kein Problem gewesen.

 

Das mag aber wie schon einer sagte von FA zu FA verschieden sein.

Ansonsten kostet er anstatt 90€ eben 600€, wie jeder andere Golf II D auch.

Beim Verschrotten hättest Du aber nur 260€ verloren, was solls?

 

Mein Tipp: Bevor du irgendwelches Geld ins Fahrzeug investierst: Rufe das FA an, schildere den Fall und frage konkret nach der Höhe der Steuer.

Verlass Dich NICHT eifach darauf, daß das FA dies schon anerkennen wird!

Es bringt Dir nichts, wenn Du 75€ in Zulassung und Nummernschilder investierst, und nach Erhalt des Steuerbescheids das ganze wieder rückgängig machen musst (für den vollen Steuersatz wirst Du das Fahrzeug ja kaum bewegen wollen).

 

Hier:

www.motor-talk.de/forum/steuerbescheid-lkw-zulassung-t160043.html

Gehts um einen ähnlichen (erfolglosen Fall). Im gleichen Artikel steht jedoch auch, daß es in einem Fall möglich gewesen wäre WENN das Fahrzeug seit Erstzulassung ein LKW war, ODER der Umbau vor 1990 gemacht wurde.

Beises würde auf DIch ja zutreffen.

Vielleicht hast Du Glück, ich drücke Dir die Daumen!!!!

 

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