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LKW ladekran
Hallo...
ich habe mal eine Frage und zwar soll ich demnächst LKW´s mit Ladekran fahren....
Jetzt wurde mir aber gesagt von einem Bekannten das ich das ohne diesen LKW Ladekran Befähigungsnachweis gar nicht fahren darf...
Mein chef springt im Dreieck und meint das es das so nicht gibt...
Ich habe auf mehreren seiten gelesen das man das machen muss diesen Lehrgang...
Gibt es da ein Gesaetz drüber was ich ausdrucken kann und ihm vorlgen??
Kann mir einer eine seite nennen??
MFG
QUEENS
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20 Antworten
hi, meines Wissens gibt es zwar Scheine für Ladekräne , ist aber kein Muß-wenn du keinerlei Erfahrung damit hast , solltest Du dich nicht stressen lassen und lieber erstmal zu langsam damit arbeiten, bevor du was kaputtmachst-es kommt zwar auf die Größe drauf an, aber bei fehlbedienung kannst du das ganze Fz. umwerfen-wenn du dann noch
falsch standest liegts Du darunter-laß Dir auf jeden Fall von einem
erfahrenen Bediener eine einweisung geben. Zwei ganz wichtige Tips von mir-nur so stehen, daß Du beim Bewegen des Kranes die KranSpitze auch immer siehst-und immer an die Abstützungen denken, vor allem vor dem Losfahren!
Eine Vorschrift des Gesetzgebers gibt es tatsache nicht.
Es ist allerdings so das man Ordnungsgemäß von einer Sachkundigen Person unterwiesen sein muß.
Diese Unterweisung wird in aller Regel durch einen sogenannten Kranschein Nachgewiesen.
Diese Unterweisung erhält man in aller Regel von einer zugelassenen Organisation wie etwa DEKRA, TÜV und wen es da noch so alles gibt.
Das gleiche gilt übrigens auch für den Gabelstaplerschein ( Befähigsnachweis zum führen von Flurförderfahrzeugen )
Kannst du nicht nachweisen das du dementsprechend unterwiesen worden bist und es passiert etwas, sieht es schlecht für dich aus, übrigens auch für deinen Chef.
Du wirst den Rollstuhl für dich und auch für evtl. auch für von dir Verletzte selbst zahlen müssen. Die Berufsgenossenschaften sind da unter Umständen nicht sehr humorvoll.Alles immer unter der Prämisse das man dir nachweisen wird, das der Unfall mit dir als geschultem Fahrer unter Umständen nicht passiert wäre.
Hallo,
die Berufsgenossenschaft verlang einen "Kranschein", bei einem Bekannten haben alle diesen Schein machen müssen.
Gruß
Chris
Also nach meinen Wissensstand braucht man den schein nicht. Allerdings wenn etwas passiert stehst du natürlich schlecht da. Mit dem schein kann man sagen das du dich wenigstens ausgekannt hast bzw unterwiesen wurdest.
Der Ganze schein hilft dir allerdings auch nicht wenn es immer ein paar idioten gibt die denken unter der krangabel rumlaufen zu müssen bzw an der gabel kleben.
Das man auf ausreichend festem untergrund achten soll beim abstützen ist klar genauso mit sicherheitsabstand zu stromleitungen und abhängen.
Die meisten kräne (nicht die ganz alten) haben meist eh ne absicherung drinnen heben nur so viel wie es die abstützung zulässt. (Ist bei meinen Baustoffkran so)
Stützen einfahren oder ausleger nicht runter in fahrstellung kann man auch nicht mehr vergessen da das fahrzeug normal sofort zu Piepsen anfängt wenn man losfahren will.
Zumindetens eine Einweisung muss erfolgen, man kann doch nicht einfach sagen, da steht der LKW mit Kran, damit darfst jetzt Arbeiten gehn. Da erklärt keiner wie man die Funksteuerung bedient, den Kran einschaltet, richtig Abstützt, usw. das ist doch sch... wenn was passiert will wieder keiner was davon wissen.
Die BG hätte gerne das alle so einen Schein machen müssen können das aber nicht durchsetzen das gleiche gilt für Flurförderfahrzeuge (auch Gabelstapler genannt) Ebenso für Hallenkräne.Wie gesagt die möchten das gerne es ist aber keine Pflicht wie bei der Fahrerlaubniss führ KFZ.
Das eine vernünftige Einweisung stattfinden sollte leuchtet schon ein.
Hallo,
also rechtlich vorgeschrieben ist dieser Schein nicht, aber
es muss eine fachkundige Einweisung auf den Kran erfolgen. Da geht kein Weg dran vorbei
desweiteren
weißt du wie mit dem Kran "gefahren" werden kann, was machbar ist, was nicht ?
weißt du, wie Lasten vernünftig angeschlagen werden ?
weißt du, wie Hebemittel richtig eingesetzt und verwendet werden ?
Kennst du die rechtlichen Hintergründe, wenn was passiert ?
Kennst du die Vorschriften, welche beim Bedienen eines Ladekran zu erfüllen sind?
Wie will dein Chef sich rechtlich absichern, wenn was passiert ?
Weiß er, das es richtig teuer werden kann, wenn er eine Person ohne Schein den Kran führen lässt?
Die BG holt sich jeden Cent zurück, den diese an einen Verletzen gezahlt hat!
Mein Chef möchte nicht lebenslang für einen Schwerstbehinderten zahlen, deswegen haben alle unsere LKW-Fahrer den Schein.
Wie will dein Chef die jährliche Unterweisung nachweisen?
Wie will dein Chef die Beauftragung des Kranführers nachweisen?
OT:
Wie steht es eigentlich mit eurer jährlichen Sicherheitsunterweisung aus? Wenn dein Chef nicht weiß, das der Kranschein wichtig ist, sollte er evtl. mal ein ernstes Gespräch mit eurem Sicherheitsberater führen.
Faszinierend finde ich ja wie doch alle bescheid wissen.
Um so interessanter ist die Tatsache das sich keine Sau mehr um irgendwelche Vorschriften kümmert wenn man zu "Egon Schulze" an die Rampe kommt man sich dort den völlig vergurkten Stapler oder Ameise , ohne jegliche Unterweisung, in die Hand drücken lässt und selbst in der Lagerhalle , in der du als Betriebsfremde Person nichts zu suchen hast, sein Auto selbst ablädt.
Als dann letztens einer von mir meinen Fahrzeugschlüssel als Pfand für seine Ameise haben wollte , konnte er seinen Schei... alleine abladen.
Apro pro Gabelstapler fahren, den Klaus kennt bestimmt jeden: http://www.youtube.com/watch?v=v2d3tMTaTfQ
Mein Wissensstand zu dieser Sache ist, das Du wie schon geschrieben, die Einweisung von einer kundigen Person erhalten und die Bedienungsanleitung mitführen musst.
Ich bediene einen Hiab 166 und mein Chef hat dies von unserem Sicherheitsbeauftragtem so erfahren.
aber was heist kundigen Person...
muss diese person denn diesen Befähigungsnachweis haben oder kann das mal angenommen irgend ein schlosser oder so machen...
weil ich soll das ja ersatzweise machen und der den kranwagen jeztz fährt hat auch nicht so einen befähigungsnachweis... reicht das trozdem wenn der mich einweist auf dem ding...
MFG
Ihr koennt ja einen handgeschriebenen Zettel unterschreiben das eine Einweisung erfolgte.
Zitat:
Original geschrieben von queens
aber was heist kundigen Person...
muss diese person denn diesen Befähigungsnachweis haben oder kann das mal angenommen irgend ein schlosser oder so machen...
weil ich soll das ja ersatzweise machen und der den kranwagen jeztz fährt hat auch nicht so einen befähigungsnachweis... reicht das trozdem wenn der mich einweist auf dem ding...
MFG
Ja das kann er, ob er das will ist eine andere Sache.
Machen kann man alles, kannst auch meinen 200T- Autokran bewegen, zeige ich dir in 10 Minuten.
Nur schriftlich geben, das ich dich gem. UVV der BG eingewiesen habe würde ich nie im leben.
Aber genau solch einen Schein brauchst du im Ernstfall.
Wie gesagt alles bezogen darauf " was ist wenn etwas passiert ", und glaube mir die BG will alles ganz genau wissen, es geht um Geld manchmal auch um seeeehr viel Geld. Und sollte " NUR " ein Sachschaden entstehen will die Haftpflicht deines Arbeitgebers auch alles gaaanz genau wissen.
Also gebt ihr mir den rat es nicht zu machen... Oder verstehe ich eure aussagen falsch?
naja werde am montag mal ein gespräch führen und das noch mal abklären...
das wird wohl wohl das beste sein....
naja in der heutigen zeit besser alles schriftlich geben lassen...
MFG
Zitat:
Original geschrieben von queens
Also gebt ihr mir den rat es nicht zu machen... Oder verstehe ich eure aussagen falsch?
naja werde am montag mal ein gespräch führen und das noch mal abklären...
das wird wohl wohl das beste sein....
naja in der heutigen zeit besser alles schriftlich geben lassen...
MFG
Niemand hier gibt dir den Rat es sein zu lassen.
Du solltest eben nur wissen was los ist wenn es ernst wird, sprich etwas passiert.
Und was heist besser schriftlich ?? Nur schriftlich die Bestätigung zu haben das du Unterwiesen worden bist und von wem, kann dich im Ernstfall retten. Auch ist es Pflicht mindestens einmal Jährlich an einer Nachschulung teilzunehmen und dokumentiert zu haben.