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LKW Lenkzeiten bis 7.5 t bei Privatfahrten z.B Privatumzüge -Umzüge
Unglaublich aber wahr,
Da ich Privat einen Umzug am WE vorhabe, von Bayrischzell nach Potzdamm,
habe ich nun eine Stunde gesurft umd die Bestimmungen für diese Fahrt mit dem Miet LKW herauszufinden.
Aber mehr als gefährliches Halbwissen gabs nicht.
Also ruf ich bei der Polizei an:
Meine Fragen:
Gibt es ein Sonntagsfahrverbot bis 7,5 T Gesamtgewicht?
Muss ich eine Karte in die Aufzeichnungsbox einstecken?
Wie verhält es sich mit den Lenkzeiten?
Antwort:
Einen Fürhrerschein für 7,5 t haben Sie?
---
ja??? (danach habe ich nicht gefragt)
---
Was sagt denn der Autoverleiher?
-----------------
??? ((Denke: kennt sich der besser aus als die Polizei??? ))
-------------------------
Ich frage den Kollegen.
------------------------
(2 min. Warteschleife)
-----------------------
Ich rufe Sie zurück.
-----------------------
-----------------------
Das ist nicht gut oder? Wer soll sich an Gesetzte und Bestimmung halten, mit denen sich keiner auskennt?
nicht mal die Ordnungshüter?
Ich folgere: Wenn ein Anwalt im Verkehrsrecht kontrolliert wird, bekommt er keine Strafe weil er den Polizisten die Rechtslage so erklärt, das der Beamte froh ist wenn der Verkehrssünder wieder weiterfährt, ohne ein Ordnungsverfahren gegen den Schutzmann auszulösen.
Entschuldigung für die Polemik, aber ganz verstehe ich das nicht.
Ich bekomme aber einen Rückruf von dem Beamten der jetzt in den Unterlagen nachsieht.
15 min, warte ich nun schon.
Beste Antwort im Thema
Auch wenn ich nicht @ScaniaChris bin, @tandem11, trotzdem mal eine kurze Zusammenfassung der verwirrenden Fakten:
- kein Sonntagsfahrverbot für Lkw unter 7,5t ohne Anhänger;
- bei "Privatfahrten" (die es in dieser Form ja nicht mehr explizit gibt) müssen die Sozialvorschriften (wie z.B. Lenk- u Ruhezeiten) nicht eingehalten werden - egal welche Tonnage!
z.B. Wohnmobil ab 7,5t: Kontrollgerät einbauen und benutzen, aber keine SozVorschriften beachten müssen;
- VO EG 561/2006 gilt nicht für nichtgewerblichen Güterverkehr unter 7,5t ( Art. 3(h) );
d.h. es braucht unterhalb von 7,5t kein Kontrollgerät bedient werden;
- wenn ich ausnahmsweise einem Bekannten den Lkw beim Umzug fahre, dürfte dies nicht als Schwarzarbeit gewertet werden (man nennt dies dann "Nachbarschaftshilfe" ).
Dies bedeutet für den TE:
Bei dem Miet-Lkw unter 7,5t ohne Anhänger kein Sonntagsfahrverbot und das Kontrollgerät auf "Out of Scope" stellen ... und dann los ...
Da ich nicht so gut organisiert bin wie @Chris, habe ich auf die Schnelle die entsprechenden Stellen in den Bestimmungen nicht gefunden.
Desweiteren wurde dieses Thema meines Wissens vor ca. einem Jahr schon mal durchgekaut (einfach mal in der Suche "Miet-Lkw 7,5t" eingeben ... da müsste was zu finden sein...).
Grüsse, motorina.
Edit: Einen Link habe ich noch gefunden... (und oben entspr. eingefügt).
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39 Antworten
nach 20 Min. kan der Rückruf:
Für LKW bis 7,49 t ohne Anhänger bei Privater Nutzung gilt:
kein Sonntagsvahrverbot
Keine Lenk - und Ruhezeiten.
Es mus aber eine Aufzeichung der Geschwindigkeit erfolgen.
1. Papierscheibe ( alte Version)
oder
2. LKW Box mit Karten, diese zeichen die Geschwindigkeit immer auf,
es muß keine Karte eingesteckt weden.
( Es ist im übrigen genau so wie es mir der LKW Verleiher gesagt hat.)
Also steht dem Umzug nicht mehr im Wege
Zitat:
Original geschrieben von rodelprofi
Unglaublich aber wahr,
Da ich Privat einen Umzug am WE vorhabe, von Bayrischzell nach Potzdamm,
habe ich nun eine Stunde gesurft umd die Bestimmungen für diese Fahrt mit dem Miet LKW herauszufinden.
Aber mehr als gefährliches Halbwissen gabs nicht.
Also ruf ich bei der Polizei an:
Meine Fragen:
Gibt es ein Sonntagsfahrverbot bis 7,5 T Gesamtgewicht?
Muss ich eine Karte in die Aufzeichnungsbox einstecken?
Wie verhält es sich mit den Lenkzeiten?
Antwort:
Einen Fürhrerschein für 7,5 t haben Sie?
---
ja??? (danach habe ich nicht gefragt)
---
Was sagt denn der Autoverleiher?
-----------------
??? ((Denke: kennt sich der besser aus als die Polizei??? ))
-------------------------
Ich frage den Kollegen.
------------------------
(2 min. Warteschleife)
-----------------------
Ich rufe Sie zurück.
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Das ist nicht gut oder? Wer soll sich an Gesetzte und Bestimmung halten, mit denen sich keiner auskennt?
nicht mal die Ordnungshüter?
Ich folgere: Wenn ein Anwalt im Verkehrsrecht kontrolliert wird, bekommt er keine Strafe weil er den Polizisten die Rechtslage so erklärt, das der Beamte froh ist wenn der Verkehrssünder wieder weiterfährt, ohne ein Ordnungsverfahren gegen den Schutzmann auszulösen.
Entschuldigung für die Polemik, aber ganz verstehe ich das nicht.
Ich bekomme aber einen Rückruf von dem Beamten der jetzt in den Unterlagen nachsieht.
15 min, warte ich nun schon.
Hallo,Sonntagsfahrverbot nein,Aufzeichnungspflicht ja.Die Frage nach dem Führerschein ist berechtigt,weil wenn du nur KL.B hast darfst du den 7,5t nicht fahren.
Ich würde dir trotzdem empfehlen nach max.4,5 Std eine 45 min.Pause einzulegen.1.Dient deiner Gesundheit und indirekt auch der Verkehrssicherheit,gerade wenn du nicht so geübt bist im LKW fahren und 2. gehst du jeglichen Diskussionen mit der Rennleitung aus dem Weg falls du angehalten wirst.
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Ich würde dir trotzdem empfehlen nach max.4,5 Std eine 45 min.Pause einzulegen.1.Dient deiner Gesundheit und indirekt auch der Verkehrssicherheit,gerade wenn du nicht so geübt bist im LKW fahren und 2. gehst du jeglichen Diskussionen mit der Rennleitung aus dem Weg falls du angehalten wirst.
mit der "rennleitung"
bei nem 7,5er na dann, vllt. ist ja kein begrenzer drin, aber höchst unwarscheinlich
viel spaß beim umzug.
Mfg Marcel
Zitat:
Original geschrieben von Marcel H.
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Ich würde dir trotzdem empfehlen nach max.4,5 Std eine 45 min.Pause einzulegen.1.Dient deiner Gesundheit und indirekt auch der Verkehrssicherheit,gerade wenn du nicht so geübt bist im LKW fahren und 2. gehst du jeglichen Diskussionen mit der Rennleitung aus dem Weg falls du angehalten wirst.
mit der "rennleitung"
bei nem 7,5er na dann, vllt. ist ja kein begrenzer drin, aber höchst unwarscheinlich
viel spaß beim umzug.
Mfg Marcel
Rennleitung=Polizei,BAG
Da man von außen dem LKW nicht ansieht das er privat unterwegs ist besteht durchaus die Chance das du unterwegs den Lutscher zu sehen bekommst.Und wenn du dann Pausen gemacht hast ist das bestimmt nicht zu deinem Nachteil.
Zitat:
Original geschrieben von Marcel H.
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Ich würde dir trotzdem empfehlen nach max.4,5 Std eine 45 min.Pause einzulegen.1.Dient deiner Gesundheit und indirekt auch der Verkehrssicherheit,gerade wenn du nicht so geübt bist im LKW fahren und 2. gehst du jeglichen Diskussionen mit der Rennleitung aus dem Weg falls du angehalten wirst.
mit der "rennleitung"
bei nem 7,5er na dann, vllt. ist ja kein begrenzer drin, aber höchst unwarscheinlich
viel spaß beim umzug.
Mfg Marcel
Sehr warhscheinlich doch.
Lkw/Autovermietungen haben alle sehr moderne Lkws die meisten nicht älter als 2/3 Jahre sind. Und die haben alle eine Begrenzung. Ab 2000 wurde das Gesetzt bestimmt dass auch in 7.5 Tonner die 90ziger Sperre rein muss, zum Glück
Normalerweise hast du aber keine Aufzeichnungspflicht. Weil es eine reine Private Fahrt ist und ein Privatmann ja keine Fahrerkarte hat....
Jetzt fehlt Scania Chris..... der wüsste das genau...
Ansonsten alles scön festgurten, wenn Zurrrleisten vorhanden sind wenn nicht... dann packe deinen Lkw gut.... wenn das auch nicht dann bete!
Hallo,
Alles Locker laden, dann anfahren auf 20km/h beschleunigen und ne vollbremsung machen --->Ladung ist gut gestaut.
gruß
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
Zitat:
Original geschrieben von Marcel H.
mit der "rennleitung"
bei nem 7,5er na dann, vllt. ist ja kein begrenzer drin, aber höchst unwarscheinlich
viel spaß beim umzug.
Mfg Marcel
Sehr warhscheinlich doch.
Lkw/Autovermietungen haben alle sehr moderne Lkws die meisten nicht älter als 2/3 Jahre sind. Und die haben alle eine Begrenzung. Ab 2000 wurde das Gesetzt bestimmt dass auch in 7.5 Tonner die 90ziger Sperre rein muss, zum Glück
Normalerweise hast du aber keine Aufzeichnungspflicht. Weil es eine reine Private Fahrt ist und ein Privatmann ja keine Fahrerkarte hat....
Jetzt fehlt Scania Chris..... der wüsste das genau...
Ansonsten alles scön festgurten, wenn Zurrrleisten vorhanden sind wenn nicht... dann packe deinen Lkw gut.... wenn das auch nicht dann bete!
Fast richtig,die Geschwindigkeit muß aufgezeichnet werden.
das heißt also bei privatfahrten kann ich nen 7,49 tonner solange kutschieren wie ich will ??
erstaunt mich ein bisl wo doch sonst alles geregelt wird in deutschland
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
Hallo,
Alles Locker laden, dann anfahren auf 20km/h beschleunigen und ne vollbremsung machen --->Ladung ist gut gestaut.
gruß
dazu sag ich mal nix
hoffe das war nicht ernst gemeint
Zitat:
Original geschrieben von stephanpf
das heißt also bei privatfahrten kann ich nen 7,49 tonner solange kutschieren wie ich will ??
erstaunt mich ein bisl wo doch sonst alles geregelt wird in deutschland
Ja,so ist es.Siehe auch weiter oben.Dort hat der TE diese Auskunft von der Polizei auch bekommen.
MfG
Privatfahrten stehen auf einem ganz anderen blatt, du darfst auch mit einem womo 20 stunden am tag fahren, wirst es wohl kaum durchhalten aber man dürfte es....
lg Marcel
Was mir dabei gerade so durch den Kopf geht, ist das "privat".
Ist das dein Umzug und die neue Wohnung läuft auf deinen Namen oder ist es ein Umzug für einen Bekannt?
Für nen Bekannten, da könnte es bei einer Kontrolle dann schon zu einer Diskussion kommen, weil es ja nicht deine Möbel sind und die Rennleitung da hartnäckig sein könnte. Sprich Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit beim Nachbarn, da habe ich schon so einiges gehört.
Stimmt, aber man sollte ja mal den teufel nicht an die wand malen.....
aber es könnte passieren