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LKW überholt und dafür eine Sperrzone noch benutzt

Themenstarteram 11. Oktober 2010 um 13:48

Hallo,

so ich schreib jetzt mal aus lauter verzweiflung hier rein, um vl mal klarheit über mein vergehen zu bekommen.

Vor einer Woche wurde ich von der Verkehrspolizei angehalten

Mein Vergehen: Habe einen LKW überholt und dafür eine Sperrzone noch benutzt.

zu schnell war ich nicht, war nur dieser dumme fehler beim überholen

natürlich bin ich noch in der Probezeit.

Vl kann mir ja irgendeiner mal weiter helfen und mir sagen was jetzt genau auf mich zu kommt

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Aber wenn niemand zu sehen war, wo kamen dann überhaupt die Polizisten her?

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Was wird dir denn genau vorgeworfen?

Innerorts? Außerorts?

Überholen auf einer Sperrfläche? 30,-€

Überholen im Überholverbot? 70,-€ 1P, A-Verstoß (Nachschulung + längere Probezeit)

Überfahren einer durchgezogenen Linie und überholt? 70,-€, 1P, A-Verstoß (Nachschulung + längere Probezeit)

(Wenn ich mich nicht irre) Kannst aber auch selbst schon mal im Bußgeldkatalog blättern

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog.php

Hilfe als Überschrift ist immer etwas schlecht gewählt, denn das schreit jeder ud keiner hat mehr den Überblick :rolleyes:

Themenstarteram 11. Oktober 2010 um 14:24

sorry für die falsch gewählte überschrift

kann ich die noch ändern??

 

es war außerorts, ohne gegenverkehr, straße war sehr überschaulich (lange gerade)

nach der der sperrzone kam eine gestrichelte linie

ich hab aber die sperrzone überfahren zweckens überholen

Was ist eine Sperrzone ? Meinst du eventuell eine Sperrfläche ? Dann kommt wie bereits erwähnt eine OWi von 30,-€ auf dich zu.

Tatbestandsnummer: 141265

Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298)

§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.2 BKat

Vielleicht kannst Du ein Foto von diesem Ort machen, dann können wir uns ein klareres Bild davon machen und können Dir evtl. besser helfen.

Moin,

ich habe die Überschrift mal angepasst.

Grüße

Steini

Naja, mit manchen Sperrflächen ist das so eine Sache. 10 km² groß und keiner weiß warum.

Gut, nun fahre ich auch nicht aus Jux darüber, klar, aber...

wenn nichts passiert, warum da wieder so einen Aufriss drum machen. Da regen mich ganz andere Sachen auf und die sind wirklich gefährlich. Und die passieren eher im Ausland und nicht bei uns ;)

cheerio

Wie schon gesagt: Nicht jede Sperrfläche ist auch mit einem Überholverbot verbunden - wobei das allerdings recht häufig so ist. Also: Wenn du nur eine durchgezogene Linie überfahren hast bzw. die Sperrfläche benutzt hast - Probezeittechnisch gar kein Thema. Wenn da allerdings ein Überholverbot war, dann wirds teuer - 70€+Gebühren für den Verstoß, ca. 250€ für die Nachschulung und verlängerte Probezeit.

nunja eine durchgezogene Linie ist ein Verkehrszeichen und bedeutet neben dem Verbot diese zu Überfahren auch zusätzlich Überholverbot

Reines Überfahren der durchgezogenen Linie bringt 10,-€ an die Staatskasse mit sich.

Beim Überfahren der durchgezogenen Linie zum Überholen ist auch § 5 StVO, insbesondere die Absätze 2 und 3 Nr. 1, zu berücksichtigen. Die in diesen Fällen zu erhebenden Bußgeldsätze betragen 75 bzw. 125 €, zusätzlich gibt es 4 Punkte sowie bei der 2. Alternative einen Monat Fahrverbot (Nr. 19.1 BKat).

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

nunja eine durchgezogene Linie ist ein Verkehrszeichen und bedeutet neben dem Verbot diese zu Überfahren auch zusätzlich Überholverbot

Nein, das ist nicht richtig.

Eine durchgezogene Linie (Fahrstreifenbegrenzung) bedeutet nicht Überholverbot, sondern es darf diese Linie nicht überquert werden.

Innerhalb dieser Linie darf unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes überholt werden. Gerade bei mehrspurigen Fahrstreifen wo nur die Mittlere Linie durchgezogen ist, dürfte nach deiner Schilderung dort nicht überholt werden.

Ja, da hast du recht, innerhalb der Spur darf überholt werdne, jedoch gibt sso breite Spuren nicht wirklich.

Daher auch der Zusatz oben Überfahren zum Überholen.

Themenstarteram 12. Oktober 2010 um 7:28

ok danke schon mal für die ganzen rückmeldungen

wenn ich mal so lese, sieht es ja nicht so gut aus für mich

bei der sperrzone handelt es sich um VZ 298

ich werde am samstag die strecke noch einmal fahren

und werde bilder machen

die lad ich euch dann mal hoch

aber eine frage hab ich noch:

wenn ich das jetzt richtig verstanden hab kommt es beim überfahren drauf an, ob überholverbot herrscht oder nicht??

wenn ich überhole und benutze die sperrzone und es steht nirgends ein überholverbots schild, ist die strafe nicht gerade so dramatisch

hab ich das jetzt richtig verstanden??

das befahren einer Sperrfläche oder einer durchgezogenen Linie ist ein kleiner Bußgeldkram

Das Befahren von beidem zum Zwecke des Überholens ist leider doch dramatisch für Probezeitler

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

nunja eine durchgezogene Linie ist ein Verkehrszeichen und bedeutet neben dem Verbot diese zu Überfahren auch zusätzlich Überholverbot

Reines Überfahren der durchgezogenen Linie bringt 10,-€ an die Staatskasse mit sich.

Beim Überfahren der durchgezogenen Linie zum Überholen ist auch § 5 StVO, insbesondere die Absätze 2 und 3 Nr. 1, zu berücksichtigen. Die in diesen Fällen zu erhebenden Bußgeldsätze betragen 75 bzw. 125 €, zusätzlich gibt es 4 Punkte sowie bei der 2. Alternative einen Monat Fahrverbot (Nr. 19.1 BKat).

Sorry, aber das ist völlig falsch. Eine durchgezogene Linie oder auch eine Sperrfläche sind KEINE unklare Verkehrslage. Völlig aus der Luft gegriffen. Wenn du dir den Post des TEs durchliest, hat er auch niemanden im Gegenverkehr gefährdet oder behindert.

Nochmal: Überholverbot und Sperrfläche/durchgezogene Linie sind drei völlig unterschiedliche Verstöße die so erst mal nichts miteinander zu tun haben.{hier} hast du den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Es gibt keinen Überholverstoß, der mit mit dem Überfahren der Sperrfläche in Zusammenhang steht. Es gibt wohl einen Verstoß, der mit Z. 295/296 kombiniert ist. Aber auch hier wird eine unklare Verkehrslage gefordert, die hier offensichtlich nicht vorliegt. Vor dem TE fährt ein Auto und nebendran ist eine Sperrfläche - was ist daran unklar oder wo steht, dass der TE nicht gute Sicht hatte, um den Gegenverkehr zu sehen?

Themenstarteram 13. Oktober 2010 um 7:31

Ja die Sicht war wirklich optimal

und gegenverkehr war weit und breit nichts

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