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LKW-Zulassung Dodge Ram

Dodge Ram 4 DS/DJ
Themenstarteram 30. Dezember 2005 um 21:26

Hallo!

Um eine LKW-Zulassung zu bekommen, muss doch die Länge der Ladefläche mind. 51% der Gesamtlänge des Pick-Ups betragen. Ist dies beim Dodge Ram mit Doppelkabine und kurzer Ladefläche der Fall? Oder muss man die Langversion der Ladefläche nehmen?

MfG Marcus

@edit: Das bezieht sich auf den aktuellen und dem Vorgänger.

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36 Antworten

Hallo

nach dem aktuellen Gesetzentwurf der zur Zeit in der Diskussion ist, sind alle Doppelkabiner PU aus der Besteuerung als LKW raus.

im Moment hat die Zualssung nichts mit der Besteuerung zu tun, wird wohl auch so bleiben.

Gruß Christof

Themenstarteram 31. Dezember 2005 um 13:47

lol?

Also sind jetzt alle LKW mit Schlaf- bzw. Doppelkabine auch keine LKWs mehr, oder wie??

nein das soll sich nur auf Fahrzeuge bis 3,5 to GG beziehen.

Gruß Christof

am 2. Januar 2006 um 12:08

LKW Zulassung

 

Moin erstmal!!

Also mein RAM Bj. 2002 Quad Cab Version ist laut Finanzamt

kein LKW mehr.Da die zur Personenbeförderung dienende

Grundfläche größer ist als die Ladefläche.

Und außerdem so das Finanzamt " können sie ja bis zu 6 Personen mitnehmen also ist das ja kein LKW mehr"

Witzig oder?

Was solls ich ärgere mich über so etwas nicht mehr.

Das Leben ist zu kurz für so´n Scheiß!!

Grüße aus Dithmarschen

am 2. Januar 2006 um 12:56

Hallo Exxon-Valdez 1,

ich fahre einen 98' Dodge Ram PU mit QuadCap und langer Ladefläche, bis jetzt ist das immer noch ein LKW. Aber schaun mer mal was sich unser sch... Staat noch so alles einfallen lässt.

Was mir gefallen würde, wäre wenn ich meinen Dicken nicht in dieser blöden Lieferwagenklasse versichern müsste.

See you

Jolly Roger

Meines wissen ist das verhältnis bezogen auf Ladefläche zu Kabine und nicht ladefläche zu Gesamtlänge.

Themenstarteram 2. Januar 2006 um 17:46

Danke erstmal!

Naja, die Ladefläche muss halt mind. 51% der Gesamtlänge und die Kabine max. 49% der Gesamtlänge betragen.

Also kann ich jetzt davon ausgehen, dass bei dem alten Dodge Ram die Kombination Quad Cab und Short Bed zur LKW Zulassung nicht mehr ausreicht? Also nur Quad Cab (was anderes käme für meinen Vater net in Frage) und Long Bed?

Wie sieht es bei dem Nachfolger aus?

MfG Marcus

am 3. Januar 2006 um 10:08

Wie heisst es so schön in einer offiziellen Version:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Bla bla bla ....

....Die Rechtsprechung lässt erkennen, dass eine kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung als Personenkraftwagen auch davon abhängig ist, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs (BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001, 368). ....

und weiter unten heisst es:

.... Zu § 2 Abs. 2b Nr. 3

Bei den Pick-up-Fahrzeugen und Pritschenwagen überwiegt aufgrund der offenen Ladefläche,der Aufbauart und der Zuladung die Lkw-typische Beschaffenheit. Dies gilt gleichermaßenfür Fahrzeuge mit Einzel- und mit Doppelkabine. Es ist daher sachgerecht, diese Fahrzeuge

nach dem Fahrzeuggewicht zu besteuern. ....

Bla bla bla ....

Aber ob das jetzt Licht ins Dunkel bringt? Nicht wirklich, oder?

Für mich hört sich das so an, als wenn dein Vater mit einem QuadCap mit langer Ladefläche besser bedient wäre.

Den vollständigen Text findest du hier:

http://www.bundesrat.de/.../0229_2D05,property=Dokument.pdf

 

See you

Jolly Roger

Themenstarteram 3. Januar 2006 um 21:06

Hmm

Kann mir von euch jemand mal die Gesamtlänge eines Quad Cab, kurze Ladefläche nennen? Und dann noch, wie lang er ungefähr über dem Daumen gepeilt von der Schnauze bis zum Ende der Kabine ist?

@Jolly Roger 1

Der Ram auf eurer Seite ist noch zu haben, oder? Das Angebot hört sich ziemlich interessant an.

am 4. Januar 2006 um 8:53

@Exxon-Valdez 1

Also zu einem short cab kann ich dir nix sagen, leider.

Der auf unserer Homepage ist von mir und er ist 6,20m lang. Die Ladefläche ist ca. 2,40m und die "die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche" ist ca 2,10m lang. Wobei ich da schon recht grosszügig gemessen habe.

Ach ja er und er ist noch zu haben

See you

 

Jolly Roger

Themenstarteram 5. Januar 2006 um 20:26

6,20?? Wow, ganz schönes Geschoss! Aber der ist noch ein LKW?

am 6. Januar 2006 um 7:37

Ja, ist er.

Und ich denke mal das er es auf Grund des Verhältniss von Ladefläche zu Fahrgastraum auch noch eine Weile bleiben wird (naja sagen wir mal ich hoffe es). Aber wer weiss schon was sich unser Staat noch so alles einfallen lässt.

See You

Jolly Roger

Dodge 2500 ext Cab

 

hy Leute also mein aktueller 10/05 Steuerbescheid sagt mein Dicker ist ein LKW

Wie gesagt 2500 4x4 ext Cab und langer Pritsche ges 6.50m

desweiteren fahrt doch mal auf ne Waage leer aber vollgetankt + anzahl der Sitzpläze + 80 kg + theoretische Ladeung und ?? dämmerts meiner wiegt leer 3.3to als ges hab ich 3.9to drinstehn im Schein und somit über 3.5to

Ps Versicherung sagt dann LKW im Werksverkehr

cu cw

am 6. Januar 2006 um 15:22

@cadwomen

Hi Cadwomen,

wie siehts denn bei deinem "Dicken" an Sonn- und Feiertagen aus? Gilt da dann auch das Fahrverbot?

Wenn sich herausstellt, daß das Gewicht im Fahrzeugschein nicht stimmt, wie schwierig ist es dann das richtige eintragen zu lassen?

See you

Jolly Roger

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