1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. LKW Zulassung + Wohnmobil Versicherung möglich?

LKW Zulassung + Wohnmobil Versicherung möglich?

Themenstarteram 5. Oktober 2008 um 10:36

Mahlzeit.

Ich bin in der anstehenden Winterpause auf der Suche nach einem Reisemobil/Wohnmobil. So weit so gut. Es sollte wenn möglich irgendetwas altes von Mercedes sein. Ein 208 oder 308. Gibt es die Möglichkeit das Fahrzeug als Lkw zu versteuern und als Wohnmobil zu versichern? Ich hab vor kurzem mal irgendsowas gelesen. Hat jemand Erfahrungen damit, wie so etwas funktioniert? Geht so etwas vielleicht mit einer T3 Pritsche und einer Absetzkabine? 

Heißen Dank im voraus!

Ähnliche Themen
12 Antworten

Hallo Shringo,

ob es mit einem pick up geht, weiß ich nicht. Aber hier im Forum gibts ja einige Pickup Fahrer/innen.

Mit Sicherheit nicht geht es mit allen anderen Fzg. : Entweder steht SoKfz Womo im Brief oder Lkw oder ggf. Pkw Kombi (z.B. VW LT mit 6 Sitzen unter 2,8 tons): Danach wird versichert und versteuert.

Die von dir gesuchten Steuersparschlupflöcher werden gerade von allen Finanzbehörden mit großem Nachdruck "bekämpft".

Gruss

Jazzer2004

Zitat:

Es sollte wenn möglich irgendetwas altes von Mercedes sein.

Such Dir eines, das älter 30 Jahre ist und der Umbau zum WoMo innerhalb der ersten 10 Jahre gemacht/eingetragen wurde, dann kannst es als Oldtimer zulassen (wenn sonst alles paßt).

Kostet dann jährlich 192 € Steuer und ca. 100 - 150 € Versicherung.

am 12. Oktober 2008 um 19:11

Das muss nicht sein. Wichtig ist: Vor Umbau zum Womo, sollte es als LKW zugelassen worden sein. Dann ist auch die Rückrüstung ohne Problem einzutragen. Ich habe z.B. einen Hochdach Renault Trafic, u. habe problemlos zurückgerüstet, da ich ihn nur als rollendes Bett verwende. Bei einer normalen Version, wärs um einiges schwieriger geworden.

Hallo Shringo78,

soweit ich weiß richten sich die Kfz-Versicherungen nach den Einstufungen im Fahrzeugbrief. D.h. du musst als So. Kfz. Wohnmobil eingetragen sein, damit du auch als Wohnmobil versichert werden kannst. Dann zählst du allerdings bzgl. der Kfz-Steuer nicht mehr als LKW sondern als Wohnmobil. Falls du die (steuerlich) notwendig Stehhöhe von 1,75 m im Koch- und Spülbereich nicht aufweist wirst du als PKW besteuert.

Gruß

Eskimo

Ein bekannter hat es grade durch mit seinem T4, 2004 gekauft war er eingetragen als Kombinationskraftfahrzeug nach §91 (oder so ähnlich) also die alte regelung wo pkw über 2,8t als lkw versteuert werden konnten. Weil das gesetz aber weggefallen war hätte er ca.980€ steuern zahlen müssen, also hat er sich auch entschieden als WoMo umzubauen (Tisch, 6 Sitze= Bett waren in serie vorhanden) ist zum Tüv hat nach den auflagen gefragt, Tüver meint "Da muss noch nen schrank und nen Herd rein und wasser wäre auch nicht schlecht, kann auch aus nem Kanister sein"

Also ab zum Baumarkt, schrank, Gaskartuschenherd und nen Trinkwasser geeigneten Kanister gekauft, Schrank fest eingebaut, nen bisschen campinggeschirr rein, kanister rein und zum Tüv. Ergebniss abgenommen als Womo. Dann zur Zulassung papiere ändern lassen (In Berlin ist die Zulassung gleichzeitig die Steuerliche anerkennung) 172,-€ Steuern bezahlt, dachten wir die sache ist erledigt und waren Happy.

2 jahr später kam ein brief vom FA mit dem wortlaut "die zulassungsordnung für Womo hat sich zum xx.09.2006 geändert, womo müssen eine innenstehhöhe von min 175cm haben, nach eingehender überprüfung haben wir festgestellt das das bei ihren fahrzeug nicht der fall ist und ihr fahrzeug rückwirkend zum xx.09.2004 als Pkw versteuert wird. daher müssen sie noch 1900€ inkl. Säumniszuschläge bezahlen und werden weiterhin als pkw besteuert."

Auto ist Umgebaut worden auf 175cm und wiederspruch eingelegt, vor ca. 3 wochen kam ein brief vom FA "laut Urteil vom BvG gab es ein urteil sie müssen nur noch 900€ zahlen"

Die schweinerei ist ja das sie sich 2 jahre nach anerkennung dazu entschieden habe nach den neuen gesetz 2 jahre zurück zu versteuern.

Anerkennung ist anerkennung und wenn sich das gesetz halt 2006 geändert hat dann kann man doch nen brief schicken " Das Gesetz hat sich geändert, ihr fahrzeug entspricht nicht mehr den Anforderungen, sie haben 30 tage zeit die anforderungen zu erfüllen und dem zuständigen FA vorzuführen"

Aber das FA will mit aller macht geld eintreiben

am 18. Juni 2009 um 11:39

Hallo,

ich habe das auch schon mal gehört, dass dieses LKW-Zulassung plus Womo Versicherung funktionieren soll, aber nur in seltenen Fällen. Eigentlich ist es ja klar, da FA und Versicherungen verschiedene Richtlinien haben, gilt das Auto beim FA als LKW, bei der Versicherungen lässt man es aber als WoMo laufen und könnte dann günstig Wohnmobil versichern, man kann ja der Versicherung erklären, nach FA Richtlinien ist es ein LKW, aber man nutzt ihn zum Wohnen (Matratze usw.). Habe auch schon bei einer Versicherung deswegen angerufen, die meinten aber, sie versichern nach Zulassung, also müsste man versuchen nach der Zulassung beim TÜV als Wohnmobil umzuschreiben, aber da besteht wieder das Risiko, dass das Finanzamt das merkt und sich bei einem melden und Nachzahlung fordern.

Aber anderes Ding: Und zwar habe ich ein T3 mit Womo-Hochdach, d.h. oben Schlafplatz, denkt ihr ich könnte ihn als LKW umschreiben? Also Trennwand rein, Sitzbank hinten ausbauen, Gurtlöcher verschließen, weiß allerdings nicht wie die das mit dem Hochdach handhaben. Müsste das Bett oben ausbauen und denen klarmachen, dass ich das auch als Ladefläche für Balken usw. nute, denkt ihr das würde gehen? Wegen des Hochdachs wirds wohl schwer, hat jemand vlt. schon LKW Zulassung trotz Womo-Hochdachs gekriegt?

Grüße

am 19. Juni 2009 um 12:05

@ shringo78,

Bei einem Pritschenfahrzeug mit Wechselaufbau (bzw. absetzbarer Wohnkabine) geht es, denn das Basisfahrzeug (die Pritsche) bleibt ein LKW und es gibt Versicherungen, die das Fahrzeug wegen der Wohnkabine als Wohnmobil versichern. Aber nur, wenn der LKW rein privat genutzt wird, eine gewerbliche Nutzung wird i. A. ausgeschlossen.

@ Wasserpumpenzange,

warum soll ein Hochdach bei einer LKW-Zulassung stören? Es gibt doch den T3 als LKW auch serienmäßig mit dem (Post)hochdach. Und von wem das Hochdach ist, dass ändert ja nichts am generellen Umstand.

am 19. Juni 2009 um 12:25

Zitat:

Original geschrieben von emi b5

@ shringo78,

Bei einem Pritschenfahrzeug mit Wechselaufbau (bzw. absetzbarer Wohnkabine) geht es, denn das Basisfahrzeug (die Pritsche) bleibt ein LKW und es gibt Versicherungen, die das Fahrzeug wegen der Wohnkabine als Wohnmobil versichern. Aber nur, wenn der LKW rein privat genutzt wird, eine gewerbliche Nutzung wird i. A. ausgeschlossen.

@ Wasserpumpenzange,

warum soll ein Hochdach bei einer LKW-Zulassung stören? Es gibt doch den T3 als LKW auch serienmäßig mit dem (Post)hochdach. Und von wem das Hochdach ist, dass ändert ja nichts am generellen Umstand.

Hallo, danke für deine Antwort.

Dann müsste es ja theoretisch auch möglich sein eine Versicherung davon überzeugen, dass man oben in dem Hochdach ein Schlafplatz hat und es eben als Wohnmobil nutzt, das FA aber nur eine LKW-Zulassung vergeben hat, weil man beispielsweise keinen Kocher hat oder so ähnlich.

Weißt du zufällig welche Versicherung bei dem Wechselaufbau mitmachen, wo ich nachfragen könnte?

Grüße

am 19. Juni 2009 um 12:38

mein trafic hat auch eine lkw zulassung bis 3,5 tonnen. in der versicherung gibt es da nur die stufen 80, 60 und 40 %. weiter runter geht es nicht. bei der haftpflicht zahle ich mit 40% jetzt 295 euro, das geht eigentlich würde ich sagen, zumal die steuern ja nur 172 euro kosten. währe das fahrzeug als womo soviel billiger? ide trennwand will ich auch noch ausbauen und rechts kommt eine scheibe in die schiebetür, ein rausnehmbares bett hab ich schon eingepaßt

am 6. November 2010 um 8:51

ihr dreht euch im kreis-

versicherungen gehen strur nach dem fahrzeigschein-

was da drin steht, zählt.

anders das finanzamt:(zumindest in by)

der erfahrene prüfer, bei dem du nach termin vorfährst, besichitgt das jahrzeug und schätzt die NUTZUNG und damit die versteuerung ein.

das funktioniert sowohl wenn es TEURER wird (zum beispiel ein lkw wird eindeutig zur pwrsonenbeförderung benutzt- als auch wenn es billiger wird- eben lkw)alle bekannten geschichten wie fenster zu etc. zählen für den finanzprüfer NICHT- nur eine stabile trennwand, alle sicherheitsgurtschrauben dauerjhaft verschweisst das wars.

natürlich machts nen guten eindruck das ding vollbeladen hinzufahren-

bestes beipiel- ich park mit meinem womo auf dem womo parkplatz-. muss aber strafe bezahlen, da der erfahrene beamte sieht dass mein teil beladen ist- also als transporter genutzt wird- das das gleiche teil auf dem grundstück abgestellt dann wieder ein womo ist, das zweitwohnungssteuer pflichtig ist, ist ne andere geschichte aus dem schuriglstaat bismarckscher prägung....

Zitat:

Original geschrieben von frizzz

ihr dreht euch im kreis-

versicherungen gehen strur nach dem fahrzeigschein-

was da drin steht, zählt.

anders das finanzamt:(zumindest in by)

der erfahrene prüfer, bei dem du nach termin vorfährst, besichitgt das jahrzeug und schätzt die NUTZUNG und damit die versteuerung ein.

das funktioniert sowohl wenn es TEURER wird (zum beispiel ein lkw wird eindeutig zur pwrsonenbeförderung benutzt- als auch wenn es billiger wird- eben lkw)alle bekannten geschichten wie fenster zu etc. zählen für den finanzprüfer NICHT- nur eine stabile trennwand, alle sicherheitsgurtschrauben dauerjhaft verschweisst das wars.

natürlich machts nen guten eindruck das ding vollbeladen hinzufahren-

bestes beipiel- ich park mit meinem womo auf dem womo parkplatz-. muss aber strafe bezahlen, da der erfahrene beamte sieht dass mein teil beladen ist- also als transporter genutzt wird- das das gleiche teil auf dem grundstück abgestellt dann wieder ein womo ist, das zweitwohnungssteuer pflichtig ist, ist ne andere geschichte aus dem schuriglstaat bismarckscher prägung....

nicht so ganz

1.es muß eine trennwand vorhanden,für FA eine 30cm hohe reicht

damit keine teile in den fahrer fußraum rutschen können

2.es heißt:unbrauchbar machen,wie steht nirgend geschrieben

und womo als lkw wird versteuert über 2,8to

ebenso besteht die möglichkeit

ein "büromobil"zu versteuern

ebenfalls als lkw wenn über 2,8to,sitzgelegenheit gegenüber,tisch+schrank für"bürobedarf"

vers geht als so-kfz oder oldtimer,muß man etwas recherchieren

das wars,ich kann im büro schlafen,wie manche staadsdiener,odermeine getränke transportieren

 

gruß transe 79

gruß transe 79

am 8. November 2010 um 8:19

das mit der trennwand hatte ich beschrieben.(meiner forderte mind. 2/3 der höhe.

unbrauchbar stimmt, wenn man "dauerhaft und "nur mit hohem aufwand rückbaubar" hinzufügt. in der praxis ist verschweissen das einfachste.

der unterschied zur womo steuer (ab 2010 erhöhung!) über 2,8 to ist erheblich- ca. 40% ersparnis bei 5 to. zg.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen