Lohnarbeiten zahlen bei Kulanz?
Hallo
Ich habe heute eine Rechnung von meiner Mercedes werkstatt erhalten
der Wagen war wegen Kühlmittelverlust in der Werkstatt
Der Anschlussstutzen des Kühlmittelrucklaufes wurde neu abgedichtet ( auf Kulanz)
Ich habe den Wagen 2 Monate und eine Junge Sterne Garantie.
ist es normal das: Lohnarbeiten Motor und Motorraum reinigen AW-Nummer 00-8500 nicht mit
übernommen werden?
der Benz Händler möchte 16,30 euro von mir haben.
der Motoraum sieht nun nicht besser aus als vorher! )
Beste Antwort im Thema
Nun ja Kulanz ist ja eigentlich eine freiwillige Leistung der Herstellers und da jetzt wegen 16 Euro beschweren, und wenn sie nur das ausgelaufene Kühlwasser sauber gemacht haben müssen sie nicht alles putzen. Man kann auch übertreiben bezahl die paar Euro
Das ist meine persönliche Meinung
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Nun ja Kulanz ist ja eigentlich eine freiwillige Leistung der Herstellers und da jetzt wegen 16 Euro beschweren, und wenn sie nur das ausgelaufene Kühlwasser sauber gemacht haben müssen sie nicht alles putzen. Man kann auch übertreiben bezahl die paar Euro
Das ist meine persönliche Meinung
Ich hatte bei meinem vorherigen Wagen mal auf Kulanz eine größere Sache bei der die Mitarbeiter sicher den ganzen Tag Arbeit investiert haben. Zum Dank hab ich 20 € in die Kaffeekasse gespendet. Bei normalen Arbeiten gebe ich kein Trinkgeld in der Werkstatt aber bei sowas schon. Und wenn es wirklich nur 16 € sind würde ich das anstandslos bezahlen.
Zitat:
@beko1277 schrieb am 14. November 2014 um 09:08:52 Uhr:
Nun ja Kulanz ist ja eigentlich eine freiwillige Leistung der Herstellers und da jetzt wegen 16 Euro beschweren, und wenn sie nur das ausgelaufene Kühlwasser sauber gemacht haben müssen sie nicht alles putzen. Man kann auch übertreiben bezahl die paar Euro
Das ist meine persönliche Meinung
Ich bin ganz bei dir, man soll Geiz nicht übertreiben, aber wenn ich nichts davon sehe das der Motor/Raum gereinigt wurde käme ich mir verarscht vor.
Mein Motor/Raum wurde im Zuge einer Garantie Rep. auch gereinigt (Gratis) der war aber Blitze blank und wie neu.
Zitat:
@mlstyle schrieb am 13. November 2014 um 20:37:33 Uhr:
Hallo
Ich habe heute eine Rechnung von meiner Mercedes werkstatt erhalten
der Wagen war wegen Kühlmittelverlust in der Werkstatt
Der Anschlussstutzen des Kühlmittelrucklaufes wurde neu abgedichtet ( auf Kulanz)
Ich habe den Wagen 2 Monate und eine Junge Sterne Garantie.
ist es normal das: Lohnarbeiten Motor und Motorraum reinigen AW-Nummer 00-8500 nicht mit
übernommen werden?
der Benz Händler möchte 16,30 euro von mir haben.
der Motoraum sieht nun nicht besser aus als vorher! )
Wenn Du den Wagen bei dem Händler vor 2 Monaten gekauft hast, fällt das unter Gewährleistung und hat mit Kulanz nix zu tun. Somit sind wären auch die 16,30€ obsolet.
Ja, das würde ich jetzt im ersten Moment auch nicht bezahlen, da innerhalb der ersten 6 Monate die Gewährleistung ohne wenn und aber greift.
Lass dir erklären, warum du für diese Arbeit bezahlen mußt, das Wort Kulanz kommt hier nämlich mindestens 4 Monate zu früh und somit solltest du dich da nicht über den Tisch ziehen lassen. Klar sollte man sich jetzt nicht an 16 EUR aufreiben, aber da hätte ich dann das Gefühl, daß bei nächster Gelegenheit noch bösere Überraschungen auf mich zukommen.
Das Abdichten / die neue Dichtung verbauen wird nicht von der Jungen Sterne-Garantie abgedeckt (s. Garantiebedingungen), soviel dazu.
Die Kulanz wiederum übernimmt die Lohn und/oder Materialkosten in prozentualen Staffelungen, auch hier können Eigenanteile entstehen die der Kunde tragen muss. (Beim hier vorliegenden Fall sind es dann wohl Material 100% / Lohn 100% Übernahme)
Die berechneten Reinigungskosten fallen bei Kulanz und JS-Garantie raus, die gehören nicht zum Arbeitsumfang.
Muss man also selber tragen. (oder großzügigerweise dem Kunden nicht in Rechnung stellen )
@mlstyle
Sind die 16,30€ nur Lohn? Oder is da noch bissel Reiniger als Material mit reingerechnet?
Müsste sonst ein ziemlich teures AW sein
öööööhm.... wir leben in einem Staat, der via diverser Gesetze u.a. eine 6-monatige Gewährleistung für den Käufer von Waren jegleicher Art bei einem gewerbsmäßigen Verkäufer vorsieht.
Sollte der Käufer Privatmann/frau sein, ist hier keinerlei Zahlung zu leisten, denn der Verkäufer muß das Produkt (hier den Wagen) in einen funktionstüchtigen Zustand versetzen, sind hierbei die genannten Nebenarbeiten nötig, sind auch diese inklusive, sind sie hierfür unnötig, müssen diese vom Auftraggeber im Vorfeld explizit in Auftrag gegeben worden sein.
Ich gehe nicht davon aus, daß im Vorfeld diese Arbeiten angeboten bzw. beauftragt wurden, sonst wäre die Frage erast gar nicht entstanden.
Irgendwelche vom Gesetz abweichende Garantiebedingungen kommen erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zur Geltung, frühestens also nach 6 Monaten, sofern der Verkäufer diese 6 Monate als Frist in seinen Bedingungen hat.
Zitat:
@V8-Freak schrieb am 14. November 2014 um 16:50:57 Uhr:
Das Abdichten / die neue Dichtung verbauen wird nicht von der Jungen Sterne-Garantie abgedeckt (s. Garantiebedingungen), soviel dazu.
Die Kulanz wiederum übernimmt die Lohn und/oder Materialkosten in prozentualen Staffelungen, auch hier können Eigenanteile entstehen die der Kunde tragen muss. (Beim hier vorliegenden Fall sind es dann wohl Material 100% / Lohn 100% Übernahme)
Die berechneten Reinigungskosten fallen bei Kulanz und JS-Garantie raus, die gehören nicht zum Arbeitsumfang.
Muss man also selber tragen. (oder großzügigerweise dem Kunden nicht in Rechnung stellen )
@mlstyle
Sind die 16,30€ nur Lohn? Oder is da noch bissel Reiniger als Material mit reingerechnet?
Müsste sonst ein ziemlich teures AW sein
Das ist keine JungeSterneGarantiefall. Hier handelt es sich um eine gesetzliche Gewährleistungspflicht.
peso
Zitat:
@cdfcool schrieb am 14. November 2014 um 17:06:25 Uhr:
öööööhm.... wir leben in einem Staat, der via diverser Gesetze u.a. eine 6-monatige Gewährleistung für den Käufer von Waren jegleicher Art bei einem gewerbsmäßigen Verkäufer vorsieht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt übrigens 2 Jahre, kann bei bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzt werden.
Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein.
Nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln haftet der Verkäufer für diejenigen Mängel, welche bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden, dem Käufer jedoch nicht bekannt sind.
Zitat:
Sollte der Käufer Privatmann/frau sein, ist hier keinerlei Zahlung zu leisten, denn der Verkäufer muß das Produkt (hier den Wagen) in einen funktionstüchtigen Zustand versetzen, sind hierbei die genannten Nebenarbeiten nötig, sind auch diese inklusive, sind sie hierfür unnötig, müssen diese vom Auftraggeber im Vorfeld explizit in Auftrag gegeben worden sein.
Kommt drauf an was da genau kaputt geht.
MfG
Marandana, jetzt geht das wieder los mit den Halbgelehrten.
Zitat:
@torty666 schrieb am 14. November 2014 um 19:48:07 Uhr:
Zitat:
@cdfcool schrieb am 14. November 2014 um 17:06:25 Uhr:
öööööhm.... wir leben in einem Staat, der via diverser Gesetze u.a. eine 6-monatige Gewährleistung für den Käufer von Waren jegleicher Art bei einem gewerbsmäßigen Verkäufer vorsieht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt übrigens 2 Jahre, kann bei bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzt werden.
Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein.
Genau aus diesem Grund hab ich das gleich mal auf 6 Monate reduziert, da zum Einen der Wagen ja erst 2 Monate alt ist und zum Anderen innerhalb der ersten 6 Monate dies alles ohne wenn und aber greift. Bei einem PKW nach der Beweislastumkehr etwas zu reklamieren dürfte mehr als abenteuerlich sein, auch bei MB.
Zitat:
@torty666 schrieb am 14. November 2014 um 19:48:07 Uhr:
Zitat:
Sollte der Käufer Privatmann/frau sein, ist hier keinerlei Zahlung zu leisten, denn der Verkäufer muß das Produkt (hier den Wagen) in einen funktionstüchtigen Zustand versetzen, sind hierbei die genannten Nebenarbeiten nötig, sind auch diese inklusive, sind sie hierfür unnötig, müssen diese vom Auftraggeber im Vorfeld explizit in Auftrag gegeben worden sein.
Kommt drauf an was da genau kaputt geht.
MfG
Nach den 6 Monaten kommt es eher drauf an, was kaputt gegangen ist. Davor sind nur Verschleißteile, zu denen Reifen, Bremsen, Kupplung zählen, ausgenommen, und dann auch nur, wenn der Verschleiß nicht auf einen anderweitigen Defekt zurückzuführen ist. Aber das ist dann das Spielfeld der Juristen, das lohnt die Mühe nicht, das im Allgemeinen diskutieren zu wollen.