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Lohnt sich 8 Jahre altes Firmenfahrzeug nach 1%-Regel
Hallo,
Frage: lohnt sich ein 8 Jahre altes Firmenfahrzeug nach der 1%-Regel?
Ich kann das Fahrzeug voll privat nutzen und muss eben nach der 1%-Regel versteuern.
Das Fahrzeug ist nun 8 Jahre alt und hat bereits 185.000km drauf. Neupreis war bei 29.000€.
Meiner Meinung nach, zahle ich drauf bei solch einem alten Fahrzeug bei der 1% Regel.
Was meint Ihr?
Danke!
Beste Antwort im Thema
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27 Antworten
Kommt drauf an.
Was würdest Du für ein 8 Jahre altes Auto an Unterhaltungskosten privat bezahlen? Da musst Du neben Sprit, Steuern und Versicherung auch Inspektionen, Reifen etc. einrechnen. Was ist, wenn der Firmenwagen mal hin ist? Gibt es dann einen neuen oder bekommst Du das Angebot nur, weil das Fahrzeug übrig ist, z.B. weil der vorherige Nutzer die Firma verlassen hat o.ä.? Je nachdem musst Du auch das Ansparen für das nächste Auto einkalkulieren.
Meine Erfahrung:
In den meisten Fällen rechnet sich der Firmenwagen, wenn der Weg zur Arbeitsstätte nicht zu hoch ist und wenn echte Flat-Rate-Konditionen (AG übernimmt alle Kosten) angeboten werden.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 20. Dezember 2017 um 16:31:55 Uhr:
Kommt drauf an.
Was würdest Du für ein 8 Jahre altes Auto an Unterhaltungskosten privat bezahlen? Da musst Du neben Sprit, Steuern und Versicherung auch Inspektionen, Reifen etc. einrechnen. Was ist, wenn der Firmenwagen mal hin ist? Gibt es dann einen neuen oder bekommst Du das Angebot nur, weil das Fahrzeug übrig ist, z.B. weil der vorherige Nutzer die Firma verlassen hat o.ä.? Je nachdem musst Du auch das Ansparen für das nächste Auto einkalkulieren.
Meine Erfahrung:
In den meisten Fällen rechnet sich der Firmenwagen, wenn der Weg zur Arbeitsstätte nicht zu hoch ist und wenn echte Flat-Rate-Konditionen (AG übernimmt alle Kosten) angeboten werden.
Nun ja, Sprit, Reifen, Versicherung, Steuer trifft ja auf jedes Auto zu. Daran spare ich natürlich. Aber das trifft auch auf ein 30 Jahre altes Auto (extremes Beispiel) zu. Da zahle ich dann auch kein Sprit etc.
Mein Fahrzeug ist aktuell noch ca. 7.500 - 8.500€ wert. Ich muss aber 1% vom ListenNEUpreis versteuern. Und das ist dann schon etwas, was zu bedenken ist.
Die Regel in Deutschland ist ja, dass Firmenfahrzeuge zwischen 3-4 Jahre im Schnitt laufen. 8 Jahre erscheint mir dann doch schon arg lang.
Zitat:
@comp320td schrieb am 20. Dez. 2017 um 16:38:48 Uhr:
Die Regel in Deutschland ist ja, dass Firmenfahrzeuge zwischen 3-4 Jahre im Schnitt laufen. 8 Jahre erscheint mir dann doch schon arg lang.
Das schon, ist aber für die Kostenbetrachtung egal.
Aber daher kam ja meine Frage, ob Du nur einen Firmenwagen "zu Ende" fahren sollst und danach keinen mehr bekommst, oder ob Du dann wieder bzw. dauerhaft ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommst. Im ersten Fall musst Du nämlich für "die Zeit danach" vorsorgen und Geld beiseite legen (oder Dein Privatauto abmelden und behalten), im zweiten Fall nicht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 20. Dezember 2017 um 16:43:34 Uhr:
Zitat:
@comp320td schrieb am 20. Dez. 2017 um 16:38:48 Uhr:
Die Regel in Deutschland ist ja, dass Firmenfahrzeuge zwischen 3-4 Jahre im Schnitt laufen. 8 Jahre erscheint mir dann doch schon arg lang.
Das schon, ist aber für die Kostenbetrachtung egal.
Aber daher kam ja meine Frage, ob Du nur einen Firmenwagen "zu Ende" fahren sollst und danach keinen mehr bekommst, oder ob Du dann wieder bzw. dauerhaft ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommst. Im ersten Fall musst Du nämlich für "die Zeit danach" vorsorgen und Geld beiseite legen (oder Dein Privatauto abmelden und behalten), im zweiten Fall nicht.
tja, das weiß ich leider nicht. Im Grunde muss es einen "Ersatz" geben, weil es Lohnbestandteil ist. Also der Firmenwagen kann weggenommen werden, aber dafür muss es Gehaltsaufbesserung geben, weil es sonst eine Gehaltskürzung wäre.
29.000,- € Neupreis = monatlich 290,- € zu versteuern. Macht bei 40% Steuersatz (glaub aber nicht, dass du den hast) stolze 116,- € Einkommenssteuer aus.
Und nun rechne dir mal ein eigenes Auto aus. Dürfte deutlich teurer sein. Allein der Wertverlust deines Firmenwagen liegt bei rund 218,- € im Monat.
Dass du lieber einen Neuwagen hättest, ist verständlich. Ob du den aber beanspruchen kannst, was im Falle des plötzlichen Versterbens des Autos ist, das sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Dezember 2017 um 16:59:30 Uhr:
29.000,- € Neupreis = monatlich 290,- € zu versteuern. Macht bei 40% Steuersatz (glaub aber nicht, dass du den hast) stolze 116,- € Einkommenssteuer aus.
Und nun rechne dir mal ein eigenes Auto aus. Dürfte deutlich teurer sein. Allein der Wertverlust deines Firmenwagen liegt bei rund 218,- € im Monat.
Dass du lieber einen Neuwagen hättest, ist verständlich. Ob du den aber beanspruchen kannst, was im Falle des plötzlichen Versterbens des Autos ist, das sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Ich habe Spitzensteuersatz. Das mit dem neuen Auto und der Anschaffung, klare Sache, das würde sich dann nicht mehr rechnen. Bin ja auch super zufrieden, hauptsache das Auto fährt. Aber irgendwann muss ja der Punkt kommen, dass das Auto sich nicht mehr "lohnt".
Stimmt, für den AG kommt dieser Punkt irgend wann. Für dich aber nicht, denn deine Kosten sind doch konstant. Und auch beim Spitzensteuersatz zahlst du weniger Steuern, als dich ein vergleichbares Auto selbst kosten würde.
Das Auto, was vor 8 Jahren 29.000,- € kostete, kostet heute vielleicht 35.000,- €. Ein Neuwagen wäre für dich damit auch teurer. Sonst frag doch einfach mal den AG, denn der jetzige sollte doch schon voll abgeschrieben sein.
Du bist selbständig und es ist dein eigenes Auto. Habe ich das richtig verstanden?
Warum trägst du nicht die Kosten des Wagens selbst und rechnest Firmenfahrten mit 30 Cent beim Finanzamt ab? Man kann auch höhere Kilometerkosten abrechnen, aber dann musst du die konkret angefallenen Kilometerkosten beweisen.
Ich hatte mal einen Neuwagen geleast und bin damit privat gefahren, habe aber aufgrund der wenigen privaten Kilometer die Fahrtenbuchmethode angewandt. Jetzt gibt es dieses Auto nicht mehr und ich nutze mein privates Altfahrzeug auch beruflich.
Zitat:
@Goify schrieb am 20. Dezember 2017 um 17:15:01 Uhr:
Du bist selbständig und es ist dein eigenes Auto. Habe ich das richtig verstanden?
Warum trägst du nicht die Kosten des Wagens selbst und rechnest Firmenfahrten mit 30 Cent beim Finanzamt ab? Man kann auch höhere Kilometerkosten abrechnen, aber dann musst du die konkret angefallenen Kilometerkosten beweisen.
Ich hatte mal einen Neuwagen geleast und bin damit privat gefahren, habe aber aufgrund der wenigen privaten Kilometer die Fahrtenbuchmethode angewandt. Jetzt gibt es dieses Auto nicht mehr und ich nutze mein privates Altfahrzeug auch beruflich.
Nein, ich bin Angestellter.
Und warum ist dann DEIN Fahrzeug noch 7.500 € Wert und du versteuerst es mit der 1 %-Regel? Hat dir dein AG ein so altes Fahrzeug zur Verfügung gestellt?
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Dezember 2017 um 17:13:45 Uhr:
Und warum ist dann DEIN Fahrzeug noch 7.500 € Wert und du versteuerst es mit der 1 %-Regel? Hat dir dein AG ein so altes Fahrzeug zur Verfügung gestellt?
Nein, mein Arbeitgeber hat mir 2010 ein damals neues Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Die 1% Regel läuft bei uns bei allen Firmenfahrzeugen so, nur bei einigen wird das Fahrzeug nach 3-4 Jahren erneuert, bei anderen hingegen nie.
Mir ist nicht klar, was Du jetzt erreichen willst.
Bevor Du überlegst, ob sich die Firmenwagenregelung lohnt solltest Du Dir die Alternativen überlegen!
Wenn Du Angestellter bist, scheidet sehr wahrscheinlich eine Abrechnung nach Fahrtenbuch aus. Der Aufwand ist für das Unternehmen zu hoch. Es bleibt bei der 1%-Regelung. Danach kostet Dich das Fahrzeug vermutlich irgendwas zwischen 110€ und 150€ p.m netto. Ein vergleicher privat wird dich irgendwas zwischen 300-600€ p.m. kosten. Fraglich ist auch, ob Du ein Kompensation bekommst, wenn Du den Firmenwagen aufgibst. Ob und wie Du Umfang auf Ersatz einen neuen Dienstwagen hast, kannst Du dem Arbeitsvertrag entnehmen. Was hat der Wagen denn runter? Langsam sollte es doch auch für die Firma unwirtschaftlich werden. Oder fährst Du wenig?
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 21. Dezember 2017 um 18:38:17 Uhr:
Mir ist nicht klar, was Du jetzt erreichen willst.
Bevor Du überlegst, ob sich die Firmenwagenregelung lohnt solltest Du Dir die Alternativen überlegen!
Wenn Du Angestellter bist, scheidet sehr wahrscheinlich eine Abrechnung nach Fahrtenbuch aus. Der Aufwand ist für das Unternehmen zu hoch. Es bleibt bei der 1%-Regelung. Danach kostet Dich das Fahrzeug vermutlich irgendwas zwischen 110€ und 150€ p.m netto. Ein vergleicher privat wird dich irgendwas zwischen 300-600€ p.m. kosten. Fraglich ist auch, ob Du ein Kompensation bekommst, wenn Du den Firmenwagen aufgibst. Ob und wie Du Umfang auf Ersatz einen neuen Dienstwagen hast, kannst Du dem Arbeitsvertrag entnehmen. Was hat der Wagen denn runter? Langsam sollte es doch auch für die Firma unwirtschaftlich werden. Oder fährst Du wenig?
Der Wagen hat ca. 170.000km runter. Pro Jahr fahre ich 25.000km.
Der Firmenwagen ist nicht Bestandteil des AV, sondern eine Sondervereinbarung dass er Gehaltsbestandteil ist und jederzeit wieder genommen werden kann, es aber einen Ausgleich dafür geben muss.