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Luftfahrwerk für 250er W114
Hallo Leute,
Ich hab da mal ne Frage.
Ich möchte in meinen Mercedes W114 ein Airride einbauen.
Fahrwerk von HighestLow und Lufterzeugung und Airmanagement von Accuair. (Endo CVT Tank und e-Level) ist aktuell der Plan
Wenn das Fahrwerk selbst ein Teilegutachten hat, brauch ich dann für den Rest auch eins? ( im Zweifelsfall Einzelabnahme)
Zweite Frage bezüglich H-Kennzeichen..
Ich hab schon einige W115/W114 bezeihungsweise Oldtimer mit airride und H-Kennzeichen gesehen.
Hat da jemand Erfahrungen oder hat Beziehungen zu den netten Herrn vom TÜV.
(bestenfalls Süd-Ost Deutschland/ Niederbayern)
Danke
Jonas
Beste Antwort im Thema
Airride im W114 hat doch nichts mit "historisch" zu tun... Ich hoffe, dass das auch jeder Prüfer erkennt!
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17 Antworten
Ich gehe davon aus, dass das ein Lowrider werden soll.
Allgemein TÜV:
Sämtliche nachträglichen Einbauten, die Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben könnten und nicht gesetzlich angeordnet sind (letzteres war die Stilllegung der Winker und Nachrüstung von Blinkern Ende der 50er oder der Tausch von Scheinwerfern und Rückleuchten bei US-(Re-)Importen), benötigen ein Typgutachten, dessen Ausfertigung bei Betrieb des Kfz mitgeführt werden muss (Mitführungspflicht entfällt bei gesetzlich vorgeschriebenen nachträglichen Einbauten, die Erteilung der Zulassungsbescheinigung deklariert die Konformität). Bei Deinem Airride könnte ich mir vorstellen, dass Du wie bei einer Nitroanlage auf jeden Fall zum TÜV musst, um nachzuweisen, dass der Airride sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum ohne Weiteres betätigen lässt. Das betrifft dann auch die Steuerung. Fahrwerk betrifft wohl die Stoßdämpfer, ein Typgutachten brauchen auch Luftspeicher und Leitungen (Druckfestigkeit!) und Lufterzeuger (Elektrizität also Brandgefahr!). Auch hier liegt nahe, dass TÜV-Vorführung oder sogar wie beim Einbau einer LPG-Anlage eine zertifizierte Kfz-Werkstatt aufzusuchen nötig ist.
Wegen H:
1. Damals Serieneinbau bzw. Werkssonderausstattung, gab es nicht.
2. Zeitgenössischer Umbau in den ersten 10 Jahren, ist es nicht.
3. wie erstens, also mit Serien- bzw. vergleichbaren Teilen, gab es nicht, höchstens Niveauregulierung von MB oder Hydrax vom W108/9 (extrem unwahrscheinlich), ist aber eben kein Airride.
4. Zeitgenössisch üblicher Umbau, da müsstest Du nachweisen, dass zweitens denkbar wäre, Du bräuichtest also eine beglaubigte Briefkopie eines Kfz Deiner Baureihe, bei dem binnen 10 Jahren nach Erstzulassung ein solcher Umbau vorgenommen und eingetragen wurde.
5. Zum Prüfer gehen, der die Airrides bei den anderen Autos abgenommen hat, und hoffen, dass der das immer noch macht.
6. Oldie vor 1954 kaufen, da kommt es auf Zustandsnoten kaum an, und dem Prüfer klarmachen, dass die Airrides zur Erhöhung der Verkehrssicherheit notwendig sind.
Insgesamt liegen Deine Chancen, die durch den TÜV zu bringen und das H zu behalten, bei deutlich unter 5%.
Airride im W114 hat doch nichts mit "historisch" zu tun... Ich hoffe, dass das auch jeder Prüfer erkennt!
W109 oder W112 schlachten, dann klappt das mit "wäre möglich gewesen".
Bei den Preisen für die Ersatzteile wirst du allerdings die Ohren anlegen.
*duckundweg*
Wie gesagt, dass das mal gemacht wurde, müsste nachgewiesen werden.
MB-Ersatzteilpreise steigen seit Jahren alle 12 Monate um 10%. Im Namen des Shareholder-Value hat man da alle Hemmungen verloren.
Es reicht aus, wenn der Umbau möglich gewesen wäre. Von "muss jemand schonmal gemacht haben" steht nix in der Oldtimerrichtlinie.
Zitat:
MB-Ersatzteilpreise steigen seit Jahren alle 12 Monate um 10%.
So viel ist das nicht.
Na gut, ein bisschen weniger.
Aus dem Online-Auftritt des TÜV-Nord unter Ratgeber und Tipps / Oldtimer
"Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen. Kleiner Tipp: Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es hilfreich, wenn Sie Modelldokumentationen, Handbücher oder Prospekte vorlegen."
"Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein."
"Üblich" und "Typisch" sind die Stichworte. Nicht damals möglich, sondern des Ofteren gemacht.
Ein /8-Pickup mit 6,3l-Motor auf Unimog-Reifen kriegt garantiert kein H. (Auch wenn es noch so geil klingt!)
Hier die offizielle Version. Aber mit der Werksfreigabe könnte es Probleme geben.
Hallo,
will keiner hören, aber ich sag mal so: Wenn so ein "Vehikel" eine "H" Zulassung bekäme, verstehe ich die Welt nicht mehr.
Das hat nach meiner Auffassung nichts, aber auch gar nichts mit "Historischem Kulturgut" zu tun.
Der TE sollte das verschmerzen, wenn es ihm "nur" um die Sache geht. Bei dem Aufwand für die Umrüstung ist ein "H" Kennzeichen wohl dann das geringste seiner Probleme.
Gruß,
Th.
Jonas wie weit bist du?
Hallo, hätte dann auch mal bezüglich dieses Themas eine frage.
Hatte der w114 oder w115 original ein luftfahrwerk teils verbaut?
Wenn nicht, welche alten mercedes modelle waren es dann, die ein luftfahrwerk verbaut hatten?
<viele dank schonmal
Der W112 300SE hat eins, der W116 450SEL 6.9 hat die Hydropneumatik von Citroën verbaut.
Andere gibt es nicht?