LWR ein Durchfallkriterium beim TÜV?
Folgende Geschichte gestern beim TÜV:
Prüfer testet die LWR und stellt fest, dass sich rechts nichts tut. Also bat ich ihn, die Haube zu entriegeln und nochmal zu drehen, während ich am Stellmotor lauschte. Tatsächlich tat sich nichts. Also baute ich den Motor aus und wollte ihn mit der linken Seite kreuztauschen, leider brachte ich dort aber den Stecker nicht ab.
Der TÜV-Prüfer (offenbar einer der netteren) meinte, dass er schnell ein Multimeter organisiert, damit ich zumindest weiß, ob's ein Kontaktproblem ist oder am Motor liegt. Es kam raus, dass die korrekte Spannung am Stecker ankommt. Also Kontaktproblem oder Motor selber. Ich habe dann etwas gegen den Motor geklopft und ihn wieder eingebaut. Jetzt ging er wieder.
Dann fragte ich mal beim Prüfer nach, ob das so tragisch gewesen wäre, worauf er mir sagte, dass das ein Durchfallkriterium ist.
Das Auto hat dann mängelfrei bestanden und ich bekam die neue Plakette. Im Bericht steht zwar drin, dass die LWR rechts nicht funktionierte, der Mangel aber umgehend behoben wurde.
Dass die LWR vorgeschrieben ist, ist mir bekannt, dass es aber ein Durchfallkriterium ist, war mir neu. Ich dachte immer, das wäre ein leichter Mangel. Kann das mal jemand bestätigen?
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22 Antworten
Gute Frage....
Mein Prüfer hat mich bei meinem Uno drauf hingewiesen, aber trotzdem ne Plakette erteilt!
Ich denke hier liegt es wiedereinmal wie schon sooft im Ermessen des Prüfers.
Moin,
ich hatte das mal bei einem Golf, eine Seite hat nicht funktioniert.
War neben einer leichten Änderung des Bremsflüssigkeitssidepunktes der einzige Mangel.
Hab damals die Plakette bekommen. (Wurde in der Mängelliste aufgeführt, mit dem Vermerk der umgehenden Nachbesserung)
Ich kann mir also echt nicht vorstellen, dass er wegen einem defekten Motor keine Plakette bekommt, wenn der SW richtig eingestellt ist.
VG
Das hab ich ihm auch gesagt. Dann meinte er, dass sie das früher auch durchgehen ließen, aber die Dekra hat denen wohl gesagt, dass das nicht zulässig wäre, woraufhin sie das angepasst haben.
Bremsflüssigkeit hat der übrigens gar nicht getestet.
Das mit dem Golf war vor ca. 2 Jahren, direkt bei einer TÜV-Station.
Kann mir aber trotzdem nicht vorstellen, das man deswegen durchfällt.
Um so komischer und auch um längen gefährlicher als ein defekter LWR finde ich ja den Wasseranteil in der Bremsflüssigkeit.
Das er das nicht geprüft hat und die LWR bemängelt ist sehr komisch
Liegt glaub ich im Ermessen des Prüfers, bzw. vllt. auch daran, wie "schnell" sich ein Mangel beseitigen läßt. Sonst müßte man ja auch für ein kaputtes Abblendlicht durchfallen!?
Bin schon einmal wegen einer defekten LWR durchgefallen und das bei der DEKRA, die ansonsten sehr Kulant sind.
Zitat:
Original geschrieben von coyote55
Um so komischer und auch um längen gefährlicher als ein defekter LWR finde ich ja den Wasseranteil in der Bremsflüssigkeit.
Das er das nicht geprüft hat und die LWR bemängelt ist sehr komisch
Das hab ich mir auch gedacht.
Aber bei der Bremsflüssigkeit weiß ich immerhin, dass sie ok ist, die wurde erst vor etwa 2 Monaten gewechselt.
Allerdings kommt es wohl auch nicht bei jedem Prüfer vor, dass er einem beim Auffinden eines Fehlers hilft.
Bei mir war das während eines TÜV-Termines auch schon kaputt (nur rechts) - allerdings hat es die Werkstatt gleich behoben und es sind nur einmal die Gebühren angefallen. Ist also scheinbar schon normal.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
Zitat:
Original geschrieben von coyote55
Um so komischer und auch um längen gefährlicher als ein defekter LWR finde ich ja den Wasseranteil in der Bremsflüssigkeit.
Das er das nicht geprüft hat und die LWR bemängelt ist sehr komisch
Das hab ich mir auch gedacht.
Aber bei der Bremsflüssigkeit weiß ich immerhin, dass sie ok ist, die wurde erst vor etwa 2 Monaten gewechselt.
Allerdings kommt es wohl auch nicht bei jedem Prüfer vor, dass er einem beim Auffinden eines Fehlers hilft.
Man sieht es ja auch an der Farbe der Bremsflüssigkeit...daher prüfen die wohl nur, wenn die eh schon dunkler ist. (Bei meinem letzten TÜV Besuch hat der die Bremsflüssigkeit auch net getestet...war aber auch erst 6 Monate alt)
Seit einiger Zeit ist es ein gravierender Mangel, das wurde geändert.
Vorher war es nur ein geringer Mangel.
Da sich also das Regelwerk geändert hat, ist es kein Ermessensspielraum des Prüfers, wenn heute jemand wegen der defekten LWR durchfällt..
Also bei mir in Bayern ist es so, meine LWR ging auch nicht, und zwar beide Seiten,
darauf bekam ich einen Eintrag "LWR Stellmotoren ohne Funktion" oder sowas, weiß leider nicht mehr genau,
da ich den Bericht nicht in der Hand habe. Aber der Prüfer hat mir trotzdem die Plakette gegeben.
Zur Info noch, es war DEKRA und nicht TÜV.
Zitat:
Original geschrieben von patnic03
Also bei mir in Bayern ist es so
In München ist das dann wohl anders.
Wie lange ist das her? Laut dem Prüfer war das ja nicht immer so.
Bin vor 2 Monaten wegen der LWR durchgefallen. Die waren nicht richtig in den Scheinwerfern eingerastet und dadurch liessen die Scheinwerfer sich nicht mehr verstellen.
Ach ja, war auch bei der Dekra in Neuss. Die Pruefer sind aber trotzdem 1A und super freundlich. Werde nur noch zu denen fahren.
Ich konnte ja den Fehler unmittelbar beheben und bin deswegen nicht durchgefallen.