M177 M178 Rückruf Zündanlage (C63 / AMG GT)?
Hallo Internet,
in einem anderen Forum bin ich über folgendes Dokument gestolpert, wonach der 4.0er V8 von einem Rückruf betroffen ist.
Forum: https://mbworld.org/.../668029-m176-177-178-ignition-coil-recall.html
Rückruf: https://cimg7.ibsrv.net/.../...ba4875a7b8e1847e72b0075f2a03deb41ff.jpg
Demnach sind wohl die Zündspulen/boxen mangelhaft und werden getauscht. Betroffen seien Motoren zwischen 1/2015 und 11/2015. Ist hier jemand betroffen?
Beste Antwort im Thema
Bei mir war jetzt die Zündspule vom 7-8 Zylinder und ein Druckregler defekt . Das Auto lief im Stand unruhig und die MKL ging gelegentlich an . Auf der AB ging der Wagen im Teillastbereich ab und an mal ins Notlaufprogramm. Leider ist der Notlauf bei dem Fahrzeug so ausgelegt das er gar kein Gas mehr annimmt und man anhalten muss um das Fahrzeug neu zu starten . Das finde ich sehr gefährlich, normal muss man das Auto im Notlauf wenigstens noch langsam sicher auf den Seitenstreifen fahren könnte ... mein Auto ist aus 06/2016...
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26 Antworten
Würde mich zuerst der Frage: "Is this a worldwide recall?" anschließen wollen, wohlwissend, dass alle Motoren in Deutschland gefertigt werden. Es kann aber auch durchaus sein, dass für andere Länder, warum auch immer, etwas anderes als hier in Europa/Deutschland verbaut wird.
Leider steht auch kein Datum dabei von wann das Schreiben von MB-Taiwan ist.
Die Frage ist halt, ob man das als Besitzer oder gar Eigentümer überhaupt erfährt. Wir hatten auf Arbeit einige frühe W205 vom Typ C220 Diesel und bei denen gab es beim ersten Service teils mehr als 20 Kundendienstmaßnahmen! Wir wurden darüber erst aufgrund drängender Nachfrage informiert. Bei jedem Handy muss ich Updates zustimmen und bekomme eine Versionshistorie - bei einem derart kostspieligen Verbrauchsgut wie einem KFZ hingegen oft leider nicht.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 30. Mai 2017 um 14:10:46 Uhr:
Die Frage ist halt, ob man das als Besitzer oder gar Eigentümer überhaupt erfährt. Wir hatten auf Arbeit einige frühe W205 vom Typ C220 Diesel und bei denen gab es beim ersten Service teils mehr als 20 Kundendienstmaßnahmen! Wir wurden darüber erst aufgrund drängender Nachfrage informiert. Bei jedem Handy muss ich Updates zustimmen und bekomme eine Versionshistorie - bei einem derart kostspieligen Verbrauchsgut wie einem KFZ hingegen oft leider nicht.
Da stimme ich Dir komplett zu! Dieses Verhalten "kotzt" mich auch an und deshalb lasse ich ausdrücklich in den Werkstattauftrag schreiben, dass keine Updates oder sonstige Maßnahmen ohne meine ausdrückliche Zustimmung erfolgen dürfen. Mag sein, dass ich da kleinlich bin, aber meiner Meinung nach geht es nur so!
Ob die Werkstatt sich bei vom Werk vorgegebenen Maßnahmen daran hält, wer weiß.......
Denke so wie Du ja auch, dass nicht alle Maßnahmen an den Kunden kommuniziert werden und ich möchte nicht wirklich wissen was so alles gemacht wird, ohne dass wir als Eigentümer/Besitzer davon Kenntnis erhalten.
Zitat:
@saerdna1961 schrieb am 30. Mai 2017 um 15:34:16 Uhr:
Denke so wie Du ja auch, dass nicht alle Maßnahmen an den Kunden kommuniziert werden und ich möchte nicht wirklich wissen was so alles gemacht wird, ohne dass wir als Eigentümer/Besitzer davon Kenntnis erhalten.
Viel, sehr viel! Aber Artikel wie in der aktuellen "Auto-Bild" gehen dem kritisierten KBA ja scheinbar am A... vorbei. Den Spruch "wer zahlt, schafft an" bezieht man in Flensburg offenbar auf die Autoindustrie, nicht auf den Steuerzahler. Auch ein Grund, warum ich wieder Meldungen in meinem "Blog" sammle...
Das war vor 30 Jahren schon so, nicht alles was heimlich geändert wurde, wird auch mit dem Kunden kommuniziert
Als Besitzer muss es dir am A... vorbei gehen. Als Eigentümer sieht das da schon anders aus. Aber solange das von der Politik, verbraucherschützer und Konsortien gedeckt wird haben wir keine Chance.
Zitat:
@x3black schrieb am 30. Mai 2017 um 18:14:32 Uhr:
Das war vor 30 Jahren schon so, nicht alles was heimlich geändert wurde, wird auch mit dem Kunden kommuniziert
Als Besitzer muss es dir am A... vorbei gehen. Als Eigentümer sieht das da schon anders aus. Aber solange das von der Politik, verbraucherschützer und Konsortien gedeckt wird haben wir keine Chance.
Ohne jetzt in das Rechtliche abzudriften, aber warum können wir da nichts machen?
Als Eigentümer bestimme in der Regel doch ich was an und mit meinem Eigentum gemacht wird und was nicht, oder etwa nicht?
Habe ja keinen Vertrag mit dem Hersteller geschlossen in dem festgehalten ist, dass ein/der Hersteller nach belieben Veränderungen an meinem Eigentum durchführen darf.
Ich finde es super, wenn Mercedes das Produkt stetig verbessern will. Das geht aber auch durchaus mal nach hinten los (siehe Sound-Fiasko beim 63iger Update). Daher bestehe ich auf Mitteilungen, was genau wann gemacht wurde. Bin da auch mal vor Jahren auf die Nase gefallen. Da dauerte eine Inspektion an einem Fahrzeug plötzlich ewig lang und als ich spontan vorbeifuhr, war der Motor geöffnet (Rückruf aufgrund von Problemen im Kettentrieb)...
Zitat:
@saerdna1961 schrieb am 30. Mai 2017 um 21:26:49 Uhr:
Zitat:
@x3black schrieb am 30. Mai 2017 um 18:14:32 Uhr:
Das war vor 30 Jahren schon so, nicht alles was heimlich geändert wurde, wird auch mit dem Kunden kommuniziert
Als Besitzer muss es dir am A... vorbei gehen. Als Eigentümer sieht das da schon anders aus. Aber solange das von der Politik, verbraucherschützer und Konsortien gedeckt wird haben wir keine Chance.
Ohne jetzt in das Rechtliche abzudriften, aber warum können wir da nichts machen?
Als Eigentümer bestimme in der Regel doch ich was an und mit meinem Eigentum gemacht wird und was nicht, oder etwa nicht?
Habe ja keinen Vertrag mit dem Hersteller geschlossen in dem festgehalten ist, dass ein/der Hersteller nach belieben Veränderungen an meinem Eigentum durchführen darf.
Sehe ich genauso, an meinen Sachen bastelt mir keiner ohne meine Einwilligung herum, bei Leasing könnte es da rechtlich anders sein.
Aber sehts mal so... wird nichts gemacht, es entsteht jedoch ein Schaden der hätte verhindert werden können, dann kommt der deutsche Bürger wieder mit dem Wort Sammelklage.
Für mich ist das Vorgehen kein Problem, will ja auch auf Facebook nicht "ich war aufm dem Klo" "konstistenz zufriedenstellend" "abbutzen ohne Vorkomnisse" lesen. Soll heißen mich jucken die Details nicht, das Ding soll laufen. Und imho hat es dann doch einen Grund warum die Maßnahme gemacht wird.
Nur meine Gedanken dazu
d.h. Du hast auch kein Problem damit, wenn Mercedes-AMG mitten in der Produktion entscheidet, den Sound des C63 zu kastrieren und das über Updates auch auf bereits ausgelieferten Wagen nachzurüsten? Ich finde das nicht gut, wenn mein Eigentum abseits meiner Wünsche verändert wird. @honkytonk123
Hi,
Zitat:
@saerdna1961 schrieb am 30. Mai 2017 um 21:26:49 Uhr:
Als Eigentümer bestimme in der Regel doch ich was an und mit meinem Eigentum gemacht wird und was nicht, oder etwa nicht?
Habe ja keinen Vertrag mit dem Hersteller geschlossen in dem festgehalten ist, dass ein/der Hersteller nach belieben Veränderungen an meinem Eigentum durchführen darf.
sehe ich eigentlich genauso, aber...
Rechtliche Beziehungen bestehen allerdings zumindest bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung zwei Jahre ab Kauf. Der Kunde muss dem Händler die Gelegenheit geben, Mängel abzustellen. Eigentlich rügt im Normalfall der Kunde die Mängel. Wenn aber nun der Händler (bzw. Hersteller) der Meinung ist, z.B. unbedingt eine neue Software aufspielen zu müssen, damit kein teurer Defekt auftritt, für den er gerade stehen muss, sieht die Welt schon wieder anders aus...
Aber heimliche Aktionen, ohne vorherige Mitteilung, das geht nicht...
Gruß
Fr@nk
Selbst wenn man das so auslegen wollte, so funktioniert dies nur in Zwei-Personen-Verhältnissen. Die gesetzliche Gewährleistung ist Ausfluss des Kaufvertrags und wirkt nur zwischen Verkäufer und Käufer. Ist also der Verkäufer identisch mit dem Service-Betrieb (das ist z.B. bei mir immer der Fall), so läuft diese Argumentation ins Leere.
Ich hatte Eingangs angedeutet, dass ich das kritisch sehe. § 903 BGB gibt dem Eigentümer das absolute Recht, JEDERMANN von der Einwirkung auf seine Sache auszuschließen.
Hi,
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 31. Mai 2017 um 09:17:44 Uhr:
Selbst wenn man das so auslegen wollte, so funktioniert dies nur in Zwei-Personen-Verhältnissen. Die gesetzliche Gewährleistung ist Ausfluss des Kaufvertrags und wirkt nur zwischen Verkäufer und Käufer. Ist also der Verkäufer identisch mit dem Service-Betrieb (das ist z.B. bei mir immer der Fall), so läuft diese Argumentation ins Leere.
Ich hatte Eingangs angedeutet, dass ich das kritisch sehe. § 903 BGB gibt dem Eigentümer das absolute Recht, JEDERMANN von der Einwirkung auf seine Sache auszuschließen.
deswegen habe ich oben 2x explizit Händler geschrieben und den Hersteller nur in Klammern erwähnt.
Sicher kann man die "Einwirkung auf seine Sache" verweigern, muss dann allerdings u.u. mit Konsequenzen leben, z.B. Verlust von Gewährleistungsansprüchen, oder Verweigerung der TÜV-Plakette, wie aktuell beim VW-Dieselskandal angedroht...
Nochmals zur Klarstellung: Ohne vorherige Mitteilung und Einverständniseinholung halte ich solche Aktionen auch für inakzeptabel...
Gruß
Fr@nk
Moin,
natürlich war das mit dem AMG Sound eine blöde Sache, letztendlich wurde nie bewiesen dass das Ganze in Absicht gemacht wurde.
Zum Thema Eigentum, beim Leasing ist klar dass alle Maßnahmen durchgeführt werden, speziell wenn die Hausbank der FA der Leasinggeber ist. Und was ist beim Finanzkauf? Wenn müsste dann jedesmal bei dieser Bescheidgegeben werden wenn eine Maßnahme ansteht? Oder Firmenfahrzeug gleiches Spiel? Ich schimpfe zwar auch oft auf unsere Bürokratie, aber so gesehen sind wir dann schon selber Schuld.