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m3 stoßstange eintragen?

Themenstarteram 31. März 2003 um 22:23

soll was im auftrag fragen

kumpel fährt einen 323i bj ende 96

er hat sich die stoßstange ( front ) vom m3 selben bj draufmontiert.

nun hat ihm ein bmw mitarbeiter erzählt er muß sie eintragen lassen da sie ein stückchen länger wäre, lach.

ist da was dran?

bin mir jetzt nicht sicher

danke

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14 Antworten

halt ich auch für ein gerücht, aber es stimmt schon, durch die M-Stoßstange ist meiner noch ein guts Stück runter gekommen!

Aber es sind doch original BMW Teile, deswegen muß man sie nicht eintragen lassen, würd ich ma sagen

Moin, moin Boris

 

Pflichte da Becker-Racing bei.

M-Front ist ein Original BMW Teil und somit NICHT eintragungspflichtig.

 

 

@Becker-Racing

Gebs Dir:

Gestern wollte ich mein Flitzer abholen, meinte der Typ zu mir: Sorry, is nich fertich geworden. Unser Bördel Werkzeug ist verreckt. Jaja, denke mal eher der GT2 wurde bevorzugt behandelt der komischerweise nach mir kam und vor mir fertig war. Egal, drehe ich halt heute noch ne Runde mit dem E30 meiner Freundin.

*Pöttpött*

Gruß

Björn

Peace Cocooncrew

was für säcke, wenn sie heut nicht fertig sind schnapp sie dir!!!

Wünsch dir glück, das du ihn heute abholen kannst!

meld dich dann gleich wenn er fertig ist

MFG Boris

am 1. April 2003 um 10:02

Du mußt die BMW M3 Stoßstange nicht unbedingt eintragen lassen, aber Du solltest die ABE trotzdem dabei haben.

Es ist wirklich so, auch wenn es ein original BMW teil ist. Einen Freund von mir haben sie mal bei einer Alk-Kontrolle angehalten und da sie nichts gefunden haben haben sie den Wagen komplett auseinander genommen. Und die haben sich anscheinend damit ausgekannt und wegen der fehlenden ABE der Stoßstange den Wagen stillgelegt. War zum Glück nicht mehr weit nach Hause.

Sind dann am nächsten Tag zum TüV und die haben das auch bestätigt. Außerdem muß auch das Heck und ich glaube auch die Seitenschweller angebaut sein.

@Becker-Racing

Darauf kannst Du aber einen lassen. Werde probieren heute noch Pics zu machen. Wenn nicht heute dann auf jedenfall morgen, Asche auf mein Haupt, werde Dir "DAS PAKET" mit den runden, bunten Dingern (formally known as CD`s) noch zuschicken.

Bis dann

Björn

am 1. April 2003 um 12:08

hallo leute,

das stimmt so nicht ganz.die abe gilt nur bei einem fahrzeug im serienzustand ( fahrwerk etc.) .das selbe gilt auch für ein original bmw-teil.

befindet sich das fahrzeug nicht mehr im serienzustand, ist also tiefergelegt oder so, erlischt ohne eine vorführung bei einem sachverständigen (tüv, dekra etc. ) die betrieberlaubnis des wagens.somit auch kein versicherungsschutz, also bei erwischt werden auch noch eine anzeige und 6 punkte in flensburg.die punkte sogar für den fahrer und den halter des pkw wenn beide nicht ein und die selbe person sind.

auskunft von meinem nachbarn, der im übrigen polizist bei einer autobahndirektion ist, und jeden tag fahrzeugkontrollen durchführt.

greets michael

@white angel

so ein misst, und frag ma deinen bekannten wieviel Abstand bis zum Boden mindestens sein sollte, oder muß?

MFG

am 1. April 2003 um 13:20

hallo,

ich denke das das wohl auch auslegung des einzelnen beamten sein dürfte.aber zu mir hat er gesagt, das ich bei flexiblen teilen 8cm und bei starren teilen 11 cm luft haben müsste.hatte ihn das die tage schon mal gefragt, weil ich meinen auch tiefer gelegt habe.

aber wie gesagt, ist wohl auch auslegungssache.

 

greets michael

das wird eng, ganschön eng

am 1. April 2003 um 13:34

@ becker-racing

wenn ich deine threads bis jetzt richtig verstanden habe hast du doch ein gewindefahrwerk drinne?

also nach einem frontschaden könnte man das eh nit mehr nachmessen, und in einer kontrolle kannste ja immer noch sagen, das du es eben erst runtergeschraubt hast um was auszuprobieren und schraubst es dann halt direkt bei denen wieder ein wenig hoch oder bei einer wiedervorführung eben daheim und dann ab zu denen.

und sind wir mal ehrlich, welcher beamte kommt bei deinem auto nicht in schwärmen und misst statt dessen an deiner stoßstange die bodenfreiheit?????????

außerdem o-ton meines nachbarn: es ist alles auch ein wenig auslegungssache

so long

greets michael

ps. freue mich schon deinen wagen auf dem treffen mal live zu sehen.

am 1. April 2003 um 13:36

einzelne teile des aerodynamik- packetes ( stosse vorn, hinten , nur spiegel , nur schweller) SIND NICHT ERLAUBT!!! man erhält von BMW nur die abe dafür wenn das packet komplett ist ....! sprich : schweller, stossen v+h, spiegel!!!

dann bekommste nur abe dazu und ABE heisst allgemeine betriebsErlaubnis und somit nicht eintragungspflichtig!!!!

@white angel

Danke für die Blumen!

Denke du hast schon recht, mache mir jetzt auch keine gedanken mehr, wer weiß wie lang die GT - Ecken noch dran sind!*g*

Ja hoffe wir sehen uns auf einem Treffen

MFG Boris

am 1. April 2003 um 14:03

@ Becker-Racing

bestimmt sehen wir uns, vielleicht beim forum treffen nähe frankfurt?

@ optik

grundvoraussetzung für eine teile-abe ist eine fahrzeug-abe.diese fahrzeug-abe, auch betriebserlaubnis genannt, legt eckdaten wie fahrzeughöhe, länge, gewicht etc. zugrunde.

die teile-abe basiert also auf festgelegten fahrzeugdaten, die zb. bmw bei antrag auf eine teile-abe vorweist.im falle der m3 verspoilerung also auch.da ein serienmäßiger m3 aber nur eine tieferlegung von 20 mm hat, ist diese abe bei einer größeren tieferlegung als serienmäßig bzw.als bei der erteilung der fahrzeug-abe nicht mehr gültig.

im kurzen gesagt: ändere ich die der abe zugrunde gelegten eckdaten eines fahrzeugs , komme ich um eine vorführung bei einem sachverständigen nicht herum.

aber jetzt genug der diskusson, hoffe nicht zu rechthaberich geklungen zu haben.habe nur aufgrund dieses threads eben mal beim tüv angerufen und die haben mir das so bestätigt.

so long

greets michael

@white angel

Auf jeden Fall, das ist ja bei mir um die Ecke:D:D:D

see you

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