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Ma wieder ne Frage wegen "kurzen" Kennzeichen

Themenstarteram 1. November 2006 um 8:19

Wo steht eigentlich geschrieben, wie groß oder klein ein Kennzeichen sein muss?

Bei Wiki hab ich nur folgende Aussage gefunden:

Zitat:

Einzeilige Nummernschilder sind max. 520 mm lang und 110 mm hoch, zweizeilige max. 340 mm lang und 200 mm hoch. Die Kennzeichen dürfen jedoch auch kürzer sein, wenn die Buchstaben-/Zahlenkombination noch gut lesbar dargestellt werden kann. Für die verkleinerten Nummernschilder (ausschließlich zweizeilig) gelten folgende Maße: 255 mm breit und 150 mm hoch.

Danach is für ein kurzes Kennzeichen allein entscheidend, ob die Buchstaben/Zahlenkombination noch gut lesbar ist.

Also sollte den Buchstaben des Gesetzes zufolge ein Kennzeichen XX-YY 22 in Engschrift generell möglich sein, was ja oft schon ausreichend klein sein dürfte.

Dürfen die Tanten sich weigern, ein gesetzestreues Kennzeichen abzustempeln? Mit welcher Begründung? Könnte man die in dem Fall nich einfach wegen Diskriminierung anscheißen, weil die sich weigern, mir eine bereits bezahlte Dienstleistung zu gewähren, die jeder andere anstandslos bekommt?

Wenn ich das von Wiki richtig interpretiere, dann brauch ich für ein kurzes Kennzeichen nichma nen Schriebs vom TÜV, Hauptsache ich nehme 2 Buchstaben und 2 Ziffern.

Oder gibs da dann wieder in jedem Landkreis extra "Verordnungen", wo drin steht dass generell jeder nur nen langes Kennzeichen bekommen darf, außer er bringt nen amtliches Dokument wo Papst und Kanzler drauf unterschrieben haben, dass nur nen kurzes Kennzeichen geht?

Die Tanten werden ja schließlich dafür bezahlt, dasse Abziehbilder auf die Nummernschilder kleben, und nich dasse Maulaffen feilhalten und rumlamentiern und ihre Arbeit verweigern.

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15 Antworten
am 1. November 2006 um 12:01

Hamburg hat sich quer gestellt!!!!

 

Moin Alf_Red_MD,

ich habe in der vergagenen Woche meinen Bronco angemeldet. Das Auto war schon 2 Jahre abgemeldet und musste somit zm Baurat. Den alten Brief hatte ich dabei und im alten Brief waren die kleinen Schilder eingetragen.

Der Herr vom TÜV hat diese Eintagung nicht in den neuen Brief übernommen mit der Bemerkung - "machen wir nicht mehr!"

Ich denke, dass es darauf ankommt, an wen man gerät. Der Prüfer o. Schbearbeiter, der das nicht so eng sieht macht weniger Stress.

Wenn allerdings die Person lange keinen, oder letzte Nacht schlechten Sex hatte, dann kann man das wohl vergessen.

Schöne Grüße aus Hamburg, Medario

Zitat:

Danach is für ein kurzes Kennzeichen allein entscheidend, ob die Buchstaben/Zahlenkombination noch gut lesbar ist

... das ist richtig, es gibt da so chice Übersichten, wo die Kennzeichen mit allen Mindestmaßen abgebildet sind. Gibts bei den Druckerein und Zulassungsstellen.

Engschrift ist trotzdem nur in Ausnahmefällen zulässig. Aber letztendlich kommts auf die Dame/Herr der Zulassungsstelle an.

MfG

Bei uns im Landkreis hat man auch nur über "Beziehungen" die Chance ein kleines, einzeiliges Kennzeichen (1x Buchstabe, 1x Zahl) zu bekommen.

Kumpel hat sich 'ne Viper gekauft, wollte sie zulassen mit kleinem Kennzeichen hi+vo - keine Chance! Auf die Frage, wie er die "Standard"-Größe an der Karre befestigen soll wurde ganz banal geantwortet: Wenn ein kleines Kennzeichen benötigt wird, muss das der TÜV feststellen. Der Spaß hat dann nochmals um die 100 Euro gekostet. Erst dann hat er das kleine Schild bekommen.

Im Nachbarlandkreis TS (Traunstein) ist das überhaupt kein Problem!

Fazit: Interne Verordnungen und Behördenwillkür!

am 1. November 2006 um 14:33

grundsätzlich muss ein großes schild ran, man hat die wahl zw. groß einzeilig und groß zweizeilig. alles andere sind schon ausnahmen (kleiner, engschrift, etc), und auf ausnahmen hat man keinen anspruch, ggf muß man sein auto dem schild anpassen, nur wenn dies unzumutbar ist, kann man eine solche ausnahme bekommen, dafür sollte man dankbar sein, und diese regelungen nicht mit übertriebener inanspruchnahme zu korrumpieren versuchen, denn dann gibts irgendwann logischerweise keine ausnahmen mehr, das ist nunmal immer so, wenn irgendwas überhandnimmt, muß man damit rechnen, daß irgendwann ein riegel vorgeschoben wird, die leidtragenden sind dann die, die die kleinen schilder wirklich nicht anders anbringen können, also in erster linie oldiefahrer, denn an nem alten seltenen us-car schweiße ich nix um, nur eines kennzeichens wegen..!

am 1. November 2006 um 14:39

das ist jedenfalls meine meinung...

Themenstarteram 1. November 2006 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von lederhosn74

kleines, einzeiliges Kennzeichen (1x Buchstabe, 1x Zahl)

Na ja, ich meinte ja schon 2 Buchstaben + 2 Zahlen.

Wie das Schild dann aussieht (1-zeilig Engschrift oder 2-Zeilig klein, also 255 x 150) bestimme ich ja in der Schilderbude, die Tante hat eigentlich nix weiter zu tun als zu gucken ob das nen Euro-Kennzeichen mit FE-Schrift is und dann die Etiketten aufzukleben.

Mit weitergehenden Lamentierereien überschreitetse IMHO ihre Kompetenzen, aber gib nem Menschen nen Posten und er nimmt sich wichtig :(

Bloß rein rechtlich dürftese mir doch das Etikett nich verweigern wenn ich mit nem normgerechten Euroschild ankomme wo genau die Buchstaben+Zahlen wie auf dem Anmeldezettel draufstehen?

€dit @'cuda:

Weder inner StVZO noch bei Wiki habich was gefunden wo steht dass ich nich nen kleines Schild nehmen darf.

Der IMHO zuständige Paragraf is §16.

Re: Ma wieder ne Frage wegen "kurzen" Kennzeichen

 

Zitat:

Original geschrieben von Alf_Red_MD

Dürfen die Tanten sich weigern, ein gesetzestreues Kennzeichen abzustempeln? Mit welcher Begründung? Könnte man die in dem Fall nich einfach wegen Diskriminierung anscheißen, weil die sich weigern, mir eine bereits bezahlte Dienstleistung zu gewähren, die jeder andere anstandslos bekommt?

Oder gibs da dann wieder in jedem Landkreis extra "Verordnungen", wo drin steht dass generell jeder nur nen langes Kennzeichen bekommen darf, außer er bringt nen amtliches Dokument wo Papst und Kanzler drauf unterschrieben haben, dass nur nen kurzes Kennzeichen geht?

Die Tanten werden ja schließlich dafür bezahlt, dasse Abziehbilder auf die Nummernschilder kleben, und nich dasse Maulaffen feilhalten und rumlamentiern und ihre Arbeit verweigern.

Schon schwierig, bei Motor-Talk den dümmsten Beitrag zu präsentieren - aber GLÜCKWUNSCH , DU hast es gerade geschafft!

Empfehle für Dein weiteres Vorgehen:

1. Erwachsen werden

2. Deutsch lernen

Zitat:

für ein kurzes Kennzeichen nichma nen Schriebs vom TÜV

3. Dir erklären lassen, das Gesetze und Verordnungen für alle gelten

4. Respekt vor anderen Menschen lernen

5. Dir erklären lassen was das Wiki ist, bzw NICHT ist

6. Dich bitte möglichst bald VOR FAHRTANTRITT zur MPU anmelden

Themenstarteram 1. November 2006 um 16:27

Re: Re: Ma wieder ne Frage wegen "kurzen" Kennzeichen

 

<°))))><

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Deville1968

3. Dir erklären lassen, das Gesetze und Verordnungen für alle gelten

Laberkopp, grad in dem von dir zitierten Teil hab ich z.B. extra nach Verordnungen gefragt.

Ich will mich ja nich über Gesetze und Verordnungen hinwegsetzen.

Ich hab halt bloß im Gesetz (StVZO, §16 sowie dortiger Anhang mit Schildermaßen) nix gefunden, wo steht dass man unbedingt nen langes Kennzeichen nehmen muss, im Gegenteil.

Und 2 Buchstaben + 1 Zahl is ja eh aus gutem Grund bei den meisten Zulassungsstellen für entsprechende Fahrzeuge reserviert, mir gings halt nur darum was man mit 2 Buchstaben und 2 Zahlen anfangen kann/darf.

Hallo.

Also hier ein optisches Beispiel für ein XX-ZZ 00 Kenzeichen mit Engschrift. War glaub ich ein 38er oder 40er und hat mal mein Winterauto geziert. Also kürzer gehts mit so einer Kombination nicht.

MfG

Einmal drumrum gerannt:

Themenstarteram 1. November 2006 um 19:50

Du hast Geschmack, nen Hecktriebler is nen perfektes Winterauto :)

Aber für ne Ami-Heckmulde is das doch nen bisschen lang noch.

hier gibts ein bisserl mehr info rund ums kennzeichen :)

http://www.kennzeichen-guide.de/

allerdings auch kein allheilmittel für kurze kennzeichen *g*

Zitat:

Original geschrieben von Alf_Red_MD

Wie das Schild dann aussieht (1-zeilig Engschrift oder 2-Zeilig klein, also 255 x 150) bestimme ich ja in der Schilderbude, die Tante hat eigentlich nix weiter zu tun als zu gucken ob das nen Euro-Kennzeichen mit FE-Schrift is und dann die Etiketten aufzukleben.

Mit weitergehenden Lamentierereien überschreitetse IMHO ihre Kompetenzen, aber gib nem Menschen nen Posten und er nimmt sich wichtig :(

Bloß rein rechtlich dürftese mir doch das Etikett nich verweigern wenn ich mit nem normgerechten Euroschild ankomme wo genau die Buchstaben+Zahlen wie auf dem Anmeldezettel draufstehen?

Nö, du entscheidest nicht ob das Kennzeichen in Eng- oder Normalschrift gefertigt wird. Das machen die Angestellten der Zulassungsstelle.

Und Engschrift ist eben nicht "normgerecht" oder "gesetzestreu" oder wie auch immer du es nennst, es ist eine Ausnahme die nur verwendet wird wenn Normalschrift nicht passt.

Gruß

Hendrik

am 3. November 2006 um 7:56

Hallo ,

die Zulassungsstelle in MD hat mir bis jetzt keine Schwierigkeiten gemacht , hab sogar wieder ein Kennzeichen ohne blauen "Eurogedöns" in exakten Ami Dimensionen bekommen , beim anderen 1 Buchstabe 3stellige Zahl in Engschrift war auch kein Problem .

Die Damen der Zulassungsstelle haben da doch das Recht zu entscheiden ob Sie es bekleben oder nicht , da hilft leider auch nicht zu sagen oder mit Photo zu beweisen das andere genau das haben was du auch willst :(

Die Zulassungsstelle Ohrekreis hat sich meiner Erfahrung nach da noch päpstlicher (JL fast genauso) .

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