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Macke im Golf VI -> Anzeige?
Servus miteinander,
nach bisher fast nur schönen Seiten des Golf VI hat mich nun die Realität ereilt. Gestern bei der (hand)wäsche ist mir eine Macke hinter meiner Beifahrertür (2-Türer) aufgefallen. Sie ist leicht gerundet, also unmissverständlich von einer "gegnerischen" Tür, nicht allzu groß, aber man sieht die Einwölbung deutlich. Da ich beim Einkaufen immer so parke, dass so etwas nicht passieren kann und nur auf der Arbeit am Stellplatz eine solche Situation auftreten könnte, hab ich mir heute das Auto von meinem Kollegen angeschaut der immer rechts neben mir parkt, und siehe da: Genau in der Höhe (85,5 cm) hat er an seiner Golf-Tür (hinten-links) eine Macke. Die Tür ist in diesem Bereich genauso geformt, wie die Macke an meinem Golf auch.
Nun hab ich meinen Kollegen heute darauf angesprochen (nett und höflich), ob ihm das hätte passiert sein können...Antwort: Er würd immer aufpassen beim Aussteigen...
Meine Frage nun: Was kann man in so einem Fall tun? Würden "die Beweise", also die gemeinsame Höhe des Schadens, die Form etc. ausreichen, um den Kollegen anzuzeigen? Es geht nicht darum, dass ich da fuchsig sein möchte, aber ich kann solch ein Verhalten auf den Tod nicht leiden. Und mir kann niemand erzählen, dass man beim Veursachen einer seh- und fühlbaren Macke nix davon mitbekommt...
wie würdet Ihr reagieren? Wie sind die rechtlichen Möglichkeiten in diesem Fall? Bin auf jeden Fall stinke sauer...
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14 Antworten
hast du an deinem auto viel. irgendwelche lackspuren von dem anderen?
ich denke mal nicht das sich die polizei auf einen hohenvergleich einlässt
lg soxx
Es sind beide Seiten so komisch weiß...und dummerweise sind beide Autos united grey :-)
Ich denke, daß man nur was machen kann, wenn sich bei einem der beteiligten Fz Lackspuren sichern lassen. Die Tatsache allein, daß von Türhöhe des Gegners es passen KÖNNTE, erscheint mir nicht ausreichend, da jedes andere Fz des gleichen Typs es ja auch gewesen sein könnte.
Aber vielleicht hilft ja der Hinweis beim Kollegen, daß man zur Spurensicherung geht (als Blöff) ja schon und er gibt es zu (sofern er es wirklich war).
Gruß,
Thomas
Zitat:
Es sind beide Seiten so komisch weiß...
könnte grundierung sein.....
wenn DU sicher nachweisen kannst, das dein kollege dens chaden evrursacht hat, kannst du ihn dafür zur rechenschaft ziehen!
kannst DU das nicht nachweisen (nur weil die höhe übereinstimmt ist das KEIN direkter beweis!) kannst du ihn auch nicht dafür zur rechenschaft ziehen.....so "einfach" ist das....
Hi,
geh doch noch mal auf deinen Kollegen zu und sagst, dass die Vermutung aufgrund der Delle etc. naheliegt. Wenn er immer noch stur bleibt, steck ihm doch mal, dass Du einen Gutachter kommen lässt oder eine Anzeige gegen Unbekannt machen müsstest. Entweder längt er ein oder du lässt dich mal von der Polizei beraten. Ist ja im Grunde "Fahrerflucht"!
Mach zur Sicherheit ein Foto der beiden Dellen, nicht dass er das Ding ausbeulen lässt.
Ein Beulendoktor sollte das Ding wegkriegen und die Kosten sich in Grenzen halten.
och des ist ärgerlich=((
ich würd aber trotzdem auf alle fälle anzeige erstatten auch wenns nur gegen unbekannt ist das du wenigstens mit der Vollkasko abrechnen kannst, denn ich geh schonmal davon aus das du das machen lässt :-)
lg soxx
Fotos sind schon gemacht. Für die Vollkakso wird der Schaden sicher zu gering sein...ist ja wirklich nur ne Macke...
was mich am meisten ärgert: Da passt man schon im Alltag so auf, dass einem ja keiner eine Tür in die Seite haut, und nu das, auch noch mit hoher Wahrscheinlichkeit vom eigenen Kollegen. Na ja...ignorant geht die Welt zugrunde!
Zitat:
Original geschrieben von sexysoxx
das du wenigstens mit der Vollkasko abrechnen kannst,
wegen einer soclhen delle die vk in anpruch zu nehmen ist mehr wie idiotisch! ein beulendoc bekommt solche parkschäden für weniger als 50€ weg.....bei der vk gibts neben der sb auch noch die hochstufung, und das wird deutlich teurer als die eigentliche reparatur selbst!
wie gesagt, ohne einen direkten beweis wird das nix.....und die beschädigung am fahrzeug des "kollegen" ist auch kein beweis, da dies übliche nutzungsspuren sind, die bei fast jedem fz an der am weitesten vorstehnsten stelle der tür vorhanden sind....
ja sorry hätte jetzt schon gedacht das des ne größere beule ist und wenn dann schon die grundierung usw zu sehen ist dann wäre es schon ins geld gegangen...
aber so find ich die idee mim beulendoc auch eine sehr gute lösung und nochmal zu deinem kollegen ich würde auch mal die Blüff karte mim gutachter auspielen mehr wie nein kann er ja nimma sagen
lg soxx
Handelt es sich bei deinem Stellplatz um öffentlichen Verkehrsgrund, soll heißen, kann da jedermann sein Auto abstellen?
Oder handelt es sich um einen reinen Firmenparkplatz, ist also nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich?
Wenn es sich um einen öffentlichen Verkehrsgrund handelt, dann kannst du deinen feinen Kollegen bei der Polizei wg. Unfallflucht anzeigen.
Wenn es sich um einen reinen Firmenparkplatz handelt, dann ist das ganze zivilrechtlich zu verfolgen. D.h. du musst dir selber einen Gutachter holen, der die Schäden begutachtet und auswertet. Dann kannst du über einen Rechtsanwalt den Schaden einklagen.
Auf jeden Fall würde ich keine Zeit mehr verlieren - nicht, dass der Typ die Spuren "verwischt"...
ich kann mich meinen vorpostern nur anschließen.
ob zivilrechtlich oder strafrechtlich......zur rechenscahft muss man solche "kollegen" ziehen.
und die bluffkarte würde ich sofort ausspielen. kollege hin oder her aber ich habe auch schon einige erfahrungen mit fahreflucht gemacht (als geschädigter :-P) und immer bin ich auf dem schaden "sitzen" geblieben, da ich erst immer im zu spät was unternommen habe
also:
sofort zur tat schreiten
lg dominik
@indymav:
Verstehe ich das richtig, dass der Lack nicht beschädigt ist? Lediglich eine Delle, d.h. leichte Verformung der Oberfläche?
danke euch erstmal für die Antworten. Der Lack ist schon "abgerieben", es sind zwei weiße Streifen sichtbar, dort, wo die Tür mit Innen- und Außenkante aufgetroffen ist. Ich denke aber, dass das wegpolierbar ist. Die Beule leider nicht :-(
Übrigens, der Parkplatz ist Firmen-Privatgrund :-(
dann auf jeden fall zivilrechtlich verfolgen lassen...
btw: wenn scho die weiße grundierung hervorschaut, kann man NUR neu lackieren......
sofern ich das richtig verstanden habe...
lg dominik