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Mängel nach Kauf(beim Händler) und weitere Unstimmigkeiten.

Themenstarteram 12. August 2018 um 16:13

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem einen BMW E91 320i bei einem freien Händler in Wallersdorf gekauft.

Das war mein zweiter Autokauf und mein erster BMW. Ich bin Laie.

Bei der Autobesichtigung hat mir der Händler versichert, dass das Fahrzeug scheckheftgepflegt sei und "viele Rechnungen" von gemachten Reparaturen hat. Diese seien aber, wie der "Fahrzeugbrief", in einer anderen Filiale in Straubing.

Wenn wir jetzt den Kaufvertrag machen würden, würde er mir den Brief, Scheckheft usw. zuschicken. Ich könne den Wagen zulassen und abholen.

Hinweise: Ich wohne ca. 70Km entfernt.

Gesagt getan. Er hat mir dann nur den Brief zugeschickt. Ich habe das Fahrzeug zugelassen und bin mit den Schildern zum Händler gefahren.

Da sagte er, dass er das Scheckheft und weitere Unterlagen nicht hat und ich könnte versuchen den Vorbesitzer ausfindig zu machen und von dem die Unterlagen verlangen. Fand ich blöd, habe ich ihm gesagt und er meinte: Er versucht das zu klären.

Bin dann nach Hause gefahren.

Mittlerweile gibt es folgende Probleme:

Irgendwas stimmt mit dem Getriebe/der Schaltung nicht: https://www.motor-talk.de/.../...hat-kaum-widerstand-t6415967.html?...

Die Funk ZV, sowie der Comfortzugang haben nicht funktioniert. Er sagte, ich muss nur die Batterie im Schlüssel wechseln. Hat natürlich nicht gestimmt. Wahrscheinlich ein "größeres" Problem. Siehe: https://www.motor-talk.de/.../...1-mit-komfortzugang-t6414345.html?...

Die Navi DVD liest er auch nicht.

Außerdem stand in der Anzeige im Internet, dass das Fahrzeug eine Sitzheitzung hat. Die ist aber nicht verbaut. Das ist mir vor Ort nicht aufgefallen bzw. ich habe der Anzeige vertraut.

An sich hat der Händler einen guten Eindruck gemacht und hatte positive Bewertungen im Internet.

Was würdet ihr jetzt machen?

Mein Schwiegervater meint, ich soll mir die Mängel in einer Werkstatt bescheinigen lassen. Vielleicht taucht sogar noch mehr auf. Im Anschluss den Händler anschreiben.

Oder in den sauren Apfel beissen?

Im Nachhinein fühlt es sich so an, als ob er mich geschickt zugequatscht hat. Mir als gutgläubiger Mensch ist in dem Moment nichts aufgefallen. Auf alles hatte er eine Antwort parat.

Vielen Dank schonmal im vorraus.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Ziemlich viel, denke ich...

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Also: sofern es tatsächlich ein Problem mit der Schaltung gibt, ist das ein Fall für die Sachmangelhaftung. Solltest du aber durch eine Werkstatt kontrollieren lassen. Diese Kontrolle geht aber voll auf deine Kosten. Deine Beschreibung kann alles und nichts bedeuten.

Komfortzugang ist ein Fall für die Sachmangelhaftung. Genau, wie das Navi.

Die Sitzheizung ist allein dein Problem. Man kann auch von einem Laien erwarten, dass er die Bedienelemente im Fahrzeug kontrolliert. Das hast du ganz klar verpennt. Es sei denn, es steht von Sitzheizung etwas im Kaufvertrag. Die Anzeige zählt nicht.

Der Rat von deinem Schwiegervater ist schon ganz gut. Allerdings trägst du die Kosten für die Überprüfung.

Kannst du dir Aussagen des Händlers bezüglich der Unterlagen nachweisen, bzw steht davon was im Kaufvertrag?

 

Zu den Mängeln: du musst nichts nachweisen, hast also auch keine Kosten. Es reicht wenn du dem Händler eine Fehlerbeschreibung gibst. Natürlich muss der Fehler in dem Moment reproduzierbar/vorhanden sein. Eine Vermutung, dass eventuell vielleicht etwas ein bsischen nicht stimmen könnte, reicht dann in der Tat nicht aus.

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. August 2018 um 20:28:35 Uhr:

 

Zu den Mängeln: du musst nichts nachweisen, hast also auch keine Kosten. Es reicht wenn du dem Händler eine Fehlerbeschreibung gibst. Natürlich muss der Fehler in dem Moment reproduzierbar/vorhanden sein. Eine Vermutung, dass eventuell vielleicht etwas ein bsischen nicht stimmen könnte, reicht dann in der Tat nicht aus.

Was den Komfortzugang und das Navi angeht, stimmt das. Das ist reproduzierbar und damit objektiv vorhanden. Geht also auch ohne vorherige Werkstattkontrolle.

Die Beschreibung des Getriebeproblems kann aber auch auf ein subjektives Empfinden hindeuten. Und die meisten freien Händler würden sagen, dass da nix ist. Die Gänge gehen ja rein. Das sollte man also tatsächlich vorher abklären, ob da ein Mangel oder falsches empfinden vorliegt.

Themenstarteram 12. August 2018 um 19:48

Danke für die Antworten,

mit der Schaltung stimmt definitiv etwas nicht. Ich bin früher auch schon öfter die BMWs eines Kollegen gefahren und da war definitiv ein deutlich spürbarer Widerstand, wenn man den Rückwärtsgang einlegen wollte. Mein Nachbar hat auch immer BMW und der meinte auch, dass er sowas noch nie gesehen hat.

Ehrlich gesagt, finde ich das richtig gefährlich.

Bei der Sitzheitzung hätte ich also aufpassen müssen, ok. Über die Sitzheitzung habe ich nichts schriftlich, nur die Anzeige im Internet. Da steht sie natürlich drin.

Finde ich trotzdem hart, aber gut.

Dass ich die Kontrolle vorab selber zahlen muss, ist klar. So ist es mir aber lieber, dann habe ich eine zweite Meinung und kann meine Aussagen "belegen"

Wie würdet ihr da vorgehen?

Einfach in eine Werkstatt und einen Kostenvoranschlag machen lassen?

Der hat zwar erst um Juni eine Plakete bekommen aber einfach nochmal HU machen lassen und den Prüfer darauf hinweisen, damit er es protokolliert?

Gebrauchtwagencheck bei ADAC, TÜV, DEKRA etc.?

Oder muss das gar ein Gutachter machen?

Wenn ich schon dafür Geld ausgebe, würde ich gerne die sicherste Methode wählen. Auch für den Fall, dass es vor Gericht geht.

Viele Grüße

 

Ein richtiges Gutachten ist nicht nötig und zu teuer. Und eine HU ggf nicht ausreichend, da nicht relevant.

Ich würde zu BMW gehen und mir dort eine Meinung einholen. Darfst halt keinen Reparaturaufrag geben.

Was erwartest du dir eigentlich vom Scheckheft und Rechnungen? Was ist, wenn da jedes Intervall überzogen wurde? Was wenn es teuere Rechnungen über regelmäßig wiederkehrende unklare Motor-, Getriebe- oder Elektronikprobleme gibt?

Als allererstes hat der Händler das Recht auf eine Nachbesserung, pfuscht da nun jemand anderes herum kannst du sämtliche eventuell vorhandene Ansprüche vergessen! Egal ob BMW, freie Werkstatt oder Gutachter.

Und zudem ist der Händler vielleicht ein Gauner, aber zu einem so recht offensichtlichen "Betrug" gehören eben immer zwei. Du hast einen nicht gerade kleinen Anteil daran ...

Themenstarteram 12. August 2018 um 21:25

Zitat:

@andy1080 schrieb am 12. August 2018 um 22:00:49 Uhr:

Ein richtiges Gutachten ist nicht nötig und zu teuer. Und eine HU ggf nicht ausreichend, da nicht relevant.

Ich würde zu BMW gehen und mir dort eine Meinung einholen. Darfst halt keinen Reparaturaufrag geben.

Ok, danke. Werde morgen versuchen einen Termin zu machen. Soll ich mir dann einen Kostenvoranschlag holen? Bzw. wonach soll ich Fragen?

Viele Grüße

Zitat:

@Knergy schrieb am 12. August 2018 um 22:43:10 Uhr:

Was erwartest du dir eigentlich vom Scheckheft und Rechnungen? Was ist, wenn da jedes Intervall überzogen wurde? Was wenn es teuere Rechnungen über regelmäßig wiederkehrende unklare Motor-, Getriebe- oder Elektronikprobleme gibt?

Als allererstes hat der Händler das Recht auf eine Nachbesserung, pfuscht da nun jemand anderes herum kannst du sämtliche eventuell vorhandene Ansprüche vergessen! Egal ob BMW, freie Werkstatt oder Gutachter.

Und zudem ist der Händler vielleicht ein Gauner, aber zu einem so recht offensichtlichen "Betrug" gehören eben immer zwei. Du hast einen nicht gerade kleinen Anteil daran ...

Dann hätte er mich angelogen. Ich will einfach nur das bekommen, wofür ich bezahlt habe.

Klar kann man jetzt sagen, dass ich selber Schuld bin, weil ich im geglaubt/vertraut habe oder weil ich mich nicht auskenne usw.

Die Lage ist jetzt nunmal so und ich will wenigstens ab jetzt richtig weitermachen.

Er kann gerne nachbessern und wenn danach alles geht, umso besser. Vorher würde ich aber gerne von einem Unabhängigen festhalten lassen, was alles kaputt ist.

Viele Grüße

Du verstehst es nicht ... wenn jemand anderes dranrum pfuscht oder repariert, hast du keinen Anspruch mehr! Nachschauen und Fehlerspeicher auslesen ja, aber nix mit Demontage. Und genau das muss bei einigen Sachen gemacht werden. Und einen kostenlosen Voranschlag wirst du auch nicht ohne weiteres erhalten, eine seriöse Werkstatt wird den zwar bei einer Reparatur austellen, aber wenn du nichts da machen lässt, wird dir ne Rechnung ins Haus flattern ...

Themenstarteram 12. August 2018 um 22:38

Zitat:

@Knergy schrieb am 13. August 2018 um 00:29:02 Uhr:

Du verstehst es nicht ... wenn jemand anderes dranrum pfuscht oder repariert, hast du keinen Anspruch mehr! Nachschauen und Fehlerspeicher auslesen ja, aber nix mit Demontage. Und genau das muss bei einigen Sachen gemacht werden. Und einen kostenlosen Voranschlag wirst du auch nicht ohne weiteres erhalten, eine seriöse Werkstatt wird den zwar bei einer Reparatur austellen, aber wenn du nichts da machen lässt, wird dir ne Rechnung ins Haus flattern ...

Dass der KVA etwas kostet macht mir ehrlich gesagt nix aus. Da arbeitet schließlich jemand, den bezahl ich dann auch.

Ich will auch nicht, dass jemand daran rumpfuscht. Deshalb will ich in eine ordentliche Werkstatt um mir vorher eine Zweitmeinung einzuholen.

Bevor ich an den Händler herantrete, will ich natürlich, dass etwaige weitere Mängel gefunden wurden.

Ich kann ja schlecht mehrmals bei dem auf der Matte stehen und immer wieder reklamieren. Das wäre mir jedenfalls unangenehm.

Wie würdest du das denn machen?

Viele Grüße

Zitat:

@hx3250 schrieb am 12. Aug. 2018 um 19:13:11 Uhr:

Die Funk ZV, sowie der Comfortzugang haben nicht funktioniert.

Da braucht es keinen KVA, das ist ja offentsichtlich.

 

Zitat:

@hx3250 schrieb am 12. Aug. 2018 um 19:13:11 Uhr:

Die Navi DVD liest er auch nicht.

Da braucht es keinen KVA, das ist ja offentsichtlich.

 

Zum Getriebe: ja das ist eine schwierige Baustelle. Rumbasteln darf da natürlich niemand. Dann wäre das eine Eigenvornahme und die Sachmängelhaftung damit passé. Das heißt aber nicht, dass es niemand anfassen darf. Einfache, "normale" arbeiten sind vollkommen ok. Jetzt mal als Beispiel den Schaltsack abmontieren und schauen, ob ggf. die Rückwärtsgangsperre defekf ist.

Ich kenne mich explizit mit BMW nicht aus, daher kann ich absolut nicht urteilen, ob Defekt oder schlechtes Gefühl.

Ich würde zu einer BMW NL fahren, das Problem vortragen und zunächst mal mit denen Reden, ob das Problem ggf. bekannt ist. Dann lässt du dir eben einen kostenpflichtigen KVA ausstellen und meldest die Sachmängel per Einschreiben und ausreichend langer Behebungsfrist an den Verkäufer.

 

Wieviele km hat der Wagen eigentlich runter? Welches Baujahr?

Warum ist das Getriebe nicht bei der Probefahrt aufgefallen?

Was steht denn im Kaufvertrag ...? Insbesondere wenn keine Defekte erwähnt sind, kann das für dich sehr negativ sein. Elektronik funktioniert oder funktioniert eben nicht, da kann man auch schwer abschätzen was ein Defekt und was Verschleiß ist.

Zitat:

@Knergy schrieb am 13. Aug. 2018 um 09:8:43 Uhr:

Insbesondere wenn keine Defekte erwähnt sind, kann das für dich sehr negativ sein.

Das ist jetzt aber sehr unglücklich formuliert. Sind defekte Defekte erwähnt, hat er genau das erhalten, was gekauft wurde. Ein defektes Auto.

Klar, Elektronik hat meist eine 1/0 Funktion. Der Vorteil ist aber: sie hat keine derartigen erwartbaren Verschleiß, wie mechanische Bauteile. Bei einem E90 der irgendwas zwischen 15 und 5 Jahre alt ist, kann man schon erwarten, dass die Elektronik funktioniert.

Irgendwie hast du auch Recht, aber gerade Kabelbrüche in diversen Durchführungen können je nach Alter durchaus als Verschleiß gezählt werden ...

Themenstarteram 13. August 2018 um 10:09

Zitat:

@guruhu schrieb am 13. August 2018 um 06:55:27 Uhr:

 

Wieviele km hat der Wagen eigentlich runter? Welches Baujahr?

Warum ist das Getriebe nicht bei der Probefahrt aufgefallen?

Er hat ca. 193000 Km runter. Baujahr 2006.

Wie gesagt, ich kenn mich da nicht so aus. Ich war ehrlich gesagt auch ein bischen aufgeregt und dachte, das mit der Schaltung liegt an mir :/

Viele Grüße

Zitat:

@Knergy schrieb am 13. August 2018 um 08:08:43 Uhr:

Was steht denn im Kaufvertrag ...? Insbesondere wenn keine Defekte erwähnt sind, kann das für dich sehr negativ sein. Elektronik funktioniert oder funktioniert eben nicht, da kann man auch schwer abschätzen was ein Defekt und was Verschleiß ist.

Im KV wurden keine Mängel oder Unfälle angegeben. Wieso soll das denn "sehr negativ" für mich sein, wenn keine Defekte erwähnt wurden?

Viele Grüße

 

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