Mängel nach Waschstraße - Hilfe!
Mahlzeit ihr Lieben,
ich war gerade mal bei Mr.Wash in Wiesbaden, dachte mir das ich meinem Dicken mal was gutes Tue, Waschen und Waxen stand auf dem Programm. Als ich nun vom Waschen in die nächste Halle fuhr und austieg, sah ich das bei 3 Felgen der Rote Zierrand abgeplatzt war.
Als ich das bemängelte, wurde ich zu einem Herren im Anzug weitergeleitet, welche mir dann sagte, das deren Anlage ja wohl perfekt wäre und das nicht sein kann. Sein Aussage war auch, das der Rote Rand durch Steinschläge beschädigt worden wäre und somit das Wasser drunter dringen konnte und den Roten Rand zum abplatzen gebracht hätte. Als er dann auch noch Wortwörtlich "Tja, Pech gehabt" gesagt hat, ist mir der Kragen geplatzt, ich fuhr fort.
Werde auf jedenfall bei den Herren in Grün Anzeige erstatten, habe ich sonst noch möglichkeiten?
Beste Antwort im Thema
Hallo Medenbacher91,
da ich selber neben meinem Marktkauf/EDEKA eine eigene Tankstelle habe, behaupte ich mal mich etwas damit auszukennen. Zumindest kenne ich die allgemein gültigen AGB´s, die von allen Waschstraßenbetreibern genutzt wird. Diese erkennst Du mit dem Einfahren in die Waschanlage an.
Dss ist schon fast eine Verzichtserklärung für mögliche Schäden aus der Benutzung der Anlage.
Die Auskunft die Du bekommen hast, war lückerlos und absolut korrekt. Perfekter konnte der Betreiber nicht reagieren.; aus Sicht des Waschanlagenbetreibers.
Diese "Anschuldigungen" und auch wenn es sogar die Wahrheit ist, gehört bei mir u.a. auch zum ganz normalen Tagesgeschäft. In jeder Waschanlage passiert was. Wir haben noch eine freie Werkstatt an der Tanke, dort reparieren wir selbstverständlich den enstandenen Schaden. Aber das ist reine Kulanz ohne jedlichen Rechtsanspruch.
Sicherlich haftet der Waschanlagenbetreiber bei Beschädigungen. Du bist aber verpflichtet, dem Betreiber diese Beschädigung nachzuweisen. Das kannst Du nur, wenn Du einen Defekt der Maschine nachweisen und belegen kannst. Und das wird Dir nicht wirklich möglich sein. Aussage und Erklärung "das war vorher nicht" hilft Dir nicht weiter. Du bist in der Beweispflicht.
Du hättest Möglichkeiten, bei z.b. deutlichen Schlagspuren. Sollte Dir aber z.b. durch eine Waschbürste ein Spiegel abreißen, oder die Dachreling, oder die Steitenleiste, oder ein Türgriff oder sowas, selbst da kannst Du den Betreiber nicht für haftbar machen. Siehe AGB der Waschstraße. was denkst Du, wie rechtsstark lückenlos diese verfasst wurden. Den die Betreiber wissen, das Bürsten und andere Teile, gerne mal ein Auto beschädigen.
Bei Deiner geschilderten Situation mit den Felgen, hast Du schon mal garkeine Chance.
Sicherlich kannst Du auch zum Anwalt gehen und der wird ein paar Schreiben aufsetzen und auch gerne einen Prozess führen. Aber die Aussichten auf einen Gewinn sind fast gleich null.
Sicherlich werden hier gleich wieder die "Alleswisser" ihre Kommentare hinterlassen, und sagen: "das ist Quatsch, natürlich sind die haftbar, blablabla, geh zu Anwalt..."
Das ist Dein Recht, jeder kann mit allem zum Anwalt gehen. Aber ich kann Dir eben nur sagen, wie die Realität ist und wie das rechtlich aussieht, ohne Aussicht auf Erfolg. Für Details kannst Du gerne auch die PN nutzen.
Es tut mir leid, wenn ich Dir keinen positiven Kommentar schreiben konnte.
Dennoch ein schönes Wochenende und liebe Grüße aus Niedersachsen
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26 Antworten
Hallo Medenbacher91,
da ich selber neben meinem Marktkauf/EDEKA eine eigene Tankstelle habe, behaupte ich mal mich etwas damit auszukennen. Zumindest kenne ich die allgemein gültigen AGB´s, die von allen Waschstraßenbetreibern genutzt wird. Diese erkennst Du mit dem Einfahren in die Waschanlage an.
Dss ist schon fast eine Verzichtserklärung für mögliche Schäden aus der Benutzung der Anlage.
Die Auskunft die Du bekommen hast, war lückerlos und absolut korrekt. Perfekter konnte der Betreiber nicht reagieren.; aus Sicht des Waschanlagenbetreibers.
Diese "Anschuldigungen" und auch wenn es sogar die Wahrheit ist, gehört bei mir u.a. auch zum ganz normalen Tagesgeschäft. In jeder Waschanlage passiert was. Wir haben noch eine freie Werkstatt an der Tanke, dort reparieren wir selbstverständlich den enstandenen Schaden. Aber das ist reine Kulanz ohne jedlichen Rechtsanspruch.
Sicherlich haftet der Waschanlagenbetreiber bei Beschädigungen. Du bist aber verpflichtet, dem Betreiber diese Beschädigung nachzuweisen. Das kannst Du nur, wenn Du einen Defekt der Maschine nachweisen und belegen kannst. Und das wird Dir nicht wirklich möglich sein. Aussage und Erklärung "das war vorher nicht" hilft Dir nicht weiter. Du bist in der Beweispflicht.
Du hättest Möglichkeiten, bei z.b. deutlichen Schlagspuren. Sollte Dir aber z.b. durch eine Waschbürste ein Spiegel abreißen, oder die Dachreling, oder die Steitenleiste, oder ein Türgriff oder sowas, selbst da kannst Du den Betreiber nicht für haftbar machen. Siehe AGB der Waschstraße. was denkst Du, wie rechtsstark lückenlos diese verfasst wurden. Den die Betreiber wissen, das Bürsten und andere Teile, gerne mal ein Auto beschädigen.
Bei Deiner geschilderten Situation mit den Felgen, hast Du schon mal garkeine Chance.
Sicherlich kannst Du auch zum Anwalt gehen und der wird ein paar Schreiben aufsetzen und auch gerne einen Prozess führen. Aber die Aussichten auf einen Gewinn sind fast gleich null.
Sicherlich werden hier gleich wieder die "Alleswisser" ihre Kommentare hinterlassen, und sagen: "das ist Quatsch, natürlich sind die haftbar, blablabla, geh zu Anwalt..."
Das ist Dein Recht, jeder kann mit allem zum Anwalt gehen. Aber ich kann Dir eben nur sagen, wie die Realität ist und wie das rechtlich aussieht, ohne Aussicht auf Erfolg. Für Details kannst Du gerne auch die PN nutzen.
Es tut mir leid, wenn ich Dir keinen positiven Kommentar schreiben konnte.
Dennoch ein schönes Wochenende und liebe Grüße aus Niedersachsen
Kannst du mal Bilder von den Felgen hochladen?
Hört sich für mich ehrlich gesagt nach schlechter Lackierung an
Hallo dezent audi,
erstmal einen lieben Gruß aus dem wunderschönen Hesseland nach Niedersachsen
Danke für deine Antowort, wie du schon sagst sieht es etwas schlecht für mich aus. Ich denke auch das der Weg über die Justiz mir relativ wenig bringen wird. Vielleicht schieße ich mir sogar durch die daraus entstehenden Kosten selbst ins Bein
War eben noch einmal da und habe wenigstens den Mängelbericht ausgefüllt und die haben nochmal Fotos von den Felgen gemacht. Aber ich denke nicht das sich aus dieser Seite etwas ergeben wird. Werde die Woche zu dem Laden fahren indem ich mir die Felgen gekauft habe. Vielleicht kann ich mir über diesen Weg ja etwas erschleichen, weil ich habe nirgendswo die Aussage bekomme ( weder schriftlich noch mündlich ) das ich mit den Felgen nicht durch eine Waschsstraße fahren kann.
Naja ... ich werde berichten sobald sich was erbigt, schönes Wochenende!
so hier die Bilder
Hallo Medenbacher91,
ganz ehrlich ?!
Mit den Felgenbildern würde ich ohne zu überlegen Dir als "Waschstraßenkunde" sage, geh zum Felgenverkäufer. Das ist ja eindeutig ein Lackierfehler. Schlechte Vorbehandlung vor dem Lackieren.
Außerdem ist der rote Rand (auch nicht böse sein) ganz schlecht gemacht.
Ich hab beim TT n roten Felgenrad als "Aufkleber", nicht lackiert. Und ich bin super zufrieden damit.
Also hau dem Lackierer was auf seine unfähigen Hände
PS: Deine Bremsscheibe auf dem ersten Bild sieht nicht gesund aus. Montagefehler !
Liebe Grüße aus Niedersachsen
BINGO, die Waschanlage hat nur die schlechte Lackierung des roten Felgenringes nachgewiesen. Falsche Vorbereitung vor dem Lackieren!
Es sieht wirklich als Fehler der Lackierung aus. Besonders auf dem Bild, wo eine ca. 8-10cm rote Farbe restlos verschwunden ist.
"Restlos" ist das wichtigste dabei, weil wenn eine ordentliche Lackierung mechanisch angegriffen wird, wird die Farbe nur teilweise, in Flecken verschwunden, oder wenn gekratzt wird, dann sieht man eindeutig die Kratzspuren nachher auch.
Ich würde zu Felgenhaendler gehen.
okay, danke für euer feedback, werde da mal auf die kacke hauen
dezent audi, wie montagefehler? :O
Was kann eine Waschstraße eigentlich an Felgen beschädigen ?
Eine Portalanlage kann keine Felgen beschädigen, da der Wagen dort still steht.
In einer Waschstraße hängt es vom Förderband ab. Ist es noch eine alte Metallkette kann tatsächlich auf einer Seite das Metall des Bandes eine Delle in die Alufelge drücken wenn es Niederquerschnittsfelgen sind (also /35 oder weniger).
Die aktuellen Plattenförderer aus Kunststoff beschädigen keine Felgen mehr. Wenn es noch ein Förderband mit mitfahrendem Rand ist, sind Beschädigungen nicht möglich. Vor allem weil die neuen Bänder so flach sind, das sie nicht bis an die Felge reichen.
Dann eben nur weil die Farbe auf der Felge nicht fest war und schon beim Hochdruckreiniger abgeplatzt ist. Dafür kann der Wäscher nichts.
3 beschädigte Felgen bedeutet das beide Seiten des Fahrzeugs irgendwo angelegen haben, das ist nicht möglich. Wenn dann nur eine Seite.
@ Medenbacher91
................denke mal "ezent audi"meint das Deine hintere Scheibe in Bild 1 etwas riefig, partiell eingelaufen und für mich etwas verglast aussieht.
Kann aber auch täuschen.
Zitat:
Original geschrieben von dezent audi
Hallo Medenbacher91,
da ich selber neben meinem Marktkauf/EDEKA eine eigene Tankstelle habe, behaupte ich mal mich etwas damit auszukennen. Zumindest kenne ich die allgemein gültigen AGB´s, die von allen Waschstraßenbetreibern genutzt wird. Diese erkennst Du mit dem Einfahren in die Waschanlage an.
Dss ist schon fast eine Verzichtserklärung für mögliche Schäden aus der Benutzung der Anlage.
Die Auskunft die Du bekommen hast, war lückerlos und absolut korrekt. Perfekter konnte der Betreiber nicht reagieren.; aus Sicht des Waschanlagenbetreibers.
Diese "Anschuldigungen" und auch wenn es sogar die Wahrheit ist, gehört bei mir u.a. auch zum ganz normalen Tagesgeschäft. In jeder Waschanlage passiert was. Wir haben noch eine freie Werkstatt an der Tanke, dort reparieren wir selbstverständlich den enstandenen Schaden. Aber das ist reine Kulanz ohne jedlichen Rechtsanspruch.
Sicherlich haftet der Waschanlagenbetreiber bei Beschädigungen. Du bist aber verpflichtet, dem Betreiber diese Beschädigung nachzuweisen. Das kannst Du nur, wenn Du einen Defekt der Maschine nachweisen und belegen kannst. Und das wird Dir nicht wirklich möglich sein. Aussage und Erklärung "das war vorher nicht" hilft Dir nicht weiter. Du bist in der Beweispflicht.
Du hättest Möglichkeiten, bei z.b. deutlichen Schlagspuren. Sollte Dir aber z.b. durch eine Waschbürste ein Spiegel abreißen, oder die Dachreling, oder die Steitenleiste, oder ein Türgriff oder sowas, selbst da kannst Du den Betreiber nicht für haftbar machen. Siehe AGB der Waschstraße. was denkst Du, wie rechtsstark lückenlos diese verfasst wurden. Den die Betreiber wissen, das Bürsten und andere Teile, gerne mal ein Auto beschädigen.
Bei Deiner geschilderten Situation mit den Felgen, hast Du schon mal garkeine Chance.
Sicherlich kannst Du auch zum Anwalt gehen und der wird ein paar Schreiben aufsetzen und auch gerne einen Prozess führen. Aber die Aussichten auf einen Gewinn sind fast gleich null.
Sicherlich werden hier gleich wieder die "Alleswisser" ihre Kommentare hinterlassen, und sagen: "das ist Quatsch, natürlich sind die haftbar, blablabla, geh zu Anwalt..."
Das ist Dein Recht, jeder kann mit allem zum Anwalt gehen. Aber ich kann Dir eben nur sagen, wie die Realität ist und wie das rechtlich aussieht, ohne Aussicht auf Erfolg. Für Details kannst Du gerne auch die PN nutzen.
Es tut mir leid, wenn ich Dir keinen positiven Kommentar schreiben konnte.
Dennoch ein schönes Wochenende und liebe Grüße aus Niedersachsen
Ich kann dir als Rechtsanwalt sagen, dass bei sehr vielen Waschanlagen die AGB'en gar nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden, da der Aushang entweder gar nicht vorhanden ist, oder es wird nicht auf diesen hingewiesen.
Darüber hinaus ist selbst der allseits bekannte Schild mit der Aufschrift "keine Haftung fur Schäden" nicht wirksam, da die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht per Allgeimeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden kann. Und dieses Schild stellt halt eine allgemeine Geschäftsbedingung dar.
ja meinst du ich soll es mal über die rechtliche schine probieren oder eher nicht?
Zitat:
Original geschrieben von RussianSat
Ich kann dir als Rechtsanwalt sagen,
....da die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Siehste, so denkt ein Rechtsanwalt
AGB´s müssen nicht an der Waschstraße oder im Ladengeschäft aushängen !!!
Durch den Kauf einer "Waschkarte" akzeptierst Du die AGB´s, egal ob die aushängen, oder in einem Ordner abgeheftet sind. Sie müssen für dich nur "zugänglich" sein.
Das müsste doch der kluge RA wissen ?!
Ich hatte schon den ein oder anderen Rechtsstreit in dieser Form und kann von der Praxis sprechen.
Herr Rechtsanwalt, sie sollten doch wissen: Recht haben und Recht kriegen, sind zwei Paar Schuh.
Wir haben 256 Tankstellen mit Waschanlagen in Deutschland. Mir ist nicht ein Fall bekannt, indem wir aufgrund einer Klage einen Schaden bezahlen mussten. Sicherlich weil wir vieles auch aus Kulanz vorher gegeln.
Die Rechtsgrundlage mit der "Haftung ausgeschlossen" bezieht sich auf das sogenannte "Garderobengesetz". Das hat aber nix mit der Waschstraße zu tun. Was ist los Herr Anwalt ? Noch im Studium 1.Semester ?!
Und klar, dann soll der kluge Anwalt @RussianSat mal dem Betreiber den Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Viel Spaß dabei Das kriegt nicht mal Matlock oder Perry Mason hin
Da lacht sich jeder Richter tot.
Aber jetzt mal wieder zum Ernst zurück.
Die Frage stellt sich in Deinem Fall eh nicht.
Den Weg zum Anwalt würde ich grundsätzlich immer befürworten.
Aber in Deinem Fall ist das eben sinnlos, weil es ein deutlicher Lackiermangel ist !!!
Dir bleibt nur der Weg zum Felgenverkäufer und da solltest Du Dir im Fall einer nicht zufriedenstellenden Lösung, rechtlichen Beistand holen.
Da hast Du dann auch sicherr Aussichten auf Erfolg.
Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden.
Liebe Grüße us Niedersachsen
jetzt und in der zukunft gilt.
ONLY HAND-WASH !