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Mängelkarte wegen LED Abblendlicht
Hallo, ich weiß nicht ob, dass der richtige unterforum ist bitte um Entschuldigung falls es falsch hier ist.
Meine Schwiegersohn aus Österreich war mit meinem Auto unterwegs. Er ist wohl in eine Polizeikontrolle geraten und er hat eine Mängelkarte bekommen wegen LED Abblendlicht und LED Standlicht. Sie meinten das es andere gefährdet aber warum durfte er dann weiter fahren? Er hat keine Strafe bekommen nur die Mängelkarte und ich muss das Auto in 3 Wochen bei einer TÜV stelle vorzeigen.
Meine frage ist wenn ich dass Auto vorzeige und die Mängeln beseitige kommt eine Strafe auf mich zu ? Falls ja wie hoch und gibt es auch Punkte für mich als Halter?
Würde Antworten wäre ich sehr dankbar
Liebe Grüße
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60 Antworten
Hier in Deutschland kontrolliert? Was genau wurde bemängelt?
Hallo, TC-V8,
zunächst einmal: Die Mängelkarte ohne Verwarnung bzw. Bußgeld bedeutet lediglich, dass der Beamte vom Fahrer oder von Dir als Halter erwartet, dass dieser Mangel innerhalb eine gewissen Frist beseitigt wird und nur dann, wenn dies nicht passiert, kommt eine Anzeige und im schlimmsten Fall sogar eine mögliche Stilllegung des Fahrzeugs auf Dich zu.
Im vorliegenden Fall stellt sich allerdings die Frage, warum die LED - Lichter bemängelt wurden.
Sind sie nicht serienmäßig, sondern nachträglich eingebaut worden oder sind Veränderungen vorgenommen worden?
Viele Grüße,
Nachteule
Sind es überhaupt Mängel? Es gibt inzwischen für einige wenige Autos zugelassene H7 LED‘s. Müsste man wissen, um welches Auto es sich handelt. Selbstgestricktes oder dubiose Internetbirnen geht natürlich nicht.
Ich hatte sogar beim TÜV den großen Aufstand wegen LED. Hat dann einen Monat gedauert bis die Entschuldigung kam, weil die Lampe eine ECE-Kennung hat.
Ja hier in Deutschland. Das nicht erlaubte LED Abblendlicht und LED Standlicht verbaut sind und diese den Verkehr blenden bzw. Gefährden. Aber auf der Mängelkarte steht “nur” Nicht zulässige LED Leuchtmittel Abblendlicht und Standlicht dort steht nichts von Gefährdung oder sonstiges
Ich habe das Fahrzeug selbst vor ein paar Monaten gebraucht gekauft ich denke aber mal, dass es selbst getrickste Birnen sind. Es handelt sich hier um einen MB C-Klasse Baujahr 2007
Es gibt derzeit noch für keinen einzigen Mercedes ein genehmigtes Nachrüstset.
Und es kommt nix weiter nach. Du wirst nur noch den Sachverständigen bzw. Gutachter bezahlen müssen, welcher dir nach Bereinigung die Karte abstempelt.
War ja dann kulant von der Polizei, nur eine Mängelkarte auszustellen und damit sicher zu stellen, dass das Licht zurück gebaut und der Mangel abgestellt wird. Du solltest das Licht dann auch in einem vorschriftsmäßigen Zustand (Leuchtmittel mit Zulassung) belassen. Wer weiß, ob es bei einer erneuten Kontrolle wieder bei einer Mängelkarte bleibt oder das Auto direkt an die Kette gelegt wird.
Es gibt ja auch zugelassene Leuchtmittel mit besserer Lichtausbeute, falls die serienmäßigen Leuchtmittel nicht die gewünschte Ausleuchtung bringen.
In meinem Auto ist H4 verbaut und das Abblendlicht war sehr funzelig, aber mit Osram Night Breaker H4 wurde das Licht dann deutlich besser. Ist zwar immer noch weit vom adaptiven Bi-Xenon meines vorigen Autos weg, aber besser als nichts.
Steht im Vertrag was zu den Birnen? Also ich finde fast, dass man das dem Verkäufer, so ein Händler, in Rechnung stellen darf. Hast den Wagen ja erst vor kurzem gekauft. Wenn von privat, könnte man es zwar versuchen, aber da wird natürlich nix bei rumkommen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 23. Februar 2021 um 09:22:21 Uhr:
Steht im Vertrag was zu den Birnen? Also ich finde fast, dass man das dem Verkäufer, so ein Händler, in Rechnung stellen darf.
Lebensmittel-Einzelhandel ?
Auf der Mängelkarte wird immer angekreuzt, ob eine Verwarnung oder Anzeige in Form einer Owi gemacht wird.
Wenn der TE Pech hat, bekommt es die Owi mit Betriebserlaubnis erloschen.
Also nach meiner Erfahrung kommt da immer im Nachgang ein Owi Verfahren.
Hallo, MZ-ES-Freak,
in aller Regel kommt keine Verwarnung oder Bußgeld nach einem Mängelbericht, wenn auf diesem ein "nein" im betreffenden Feld angekreuzt wurde.
Nur mal ein Beispiel: Der Termin der HU wurde um 2 Monate überschritten. Mängelbericht ja, Verwarnung nein.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@TC-V8 schrieb am 23. Februar 2021 um 00:12:28 Uhr:
Aber auf der Mängelkarte steht “nur” Nicht zulässige LED Leuchtmittel Abblendlicht und Standlicht dort steht nichts von Gefährdung oder sonstiges
Netter Beamter. Hätte er eine tatsächliche Gefährdung festgestellt und dokumentiert, hätte dein Sohn laufen müssen, da das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden dürfte.
Nur kann ein Polizeibeamter keine Gefährdung durch die Leuchtmittel feststellen, dazu braucht es einen technischen Sachverständigen (den hätte er jedoch auch kostenpflichtig hinzuziehen können)
Zitat:
@TC-V8 schrieb am 23. Februar 2021 um 00:12:28 Uhr:
Ich habe das Fahrzeug selbst vor ein paar Monaten gebraucht gekauft ich denke aber mal, dass es selbst getrickste Birnen sind. Es handelt sich hier um einen MB C-Klasse Baujahr 2007
Ja, das wird Selbgebastelt sein. Umrüsten auf Serienzustand und gut. Gibt inzwischen dehr gute Halogen-Leuchtmittel.
Und dem Verkäufer in Rechnugn stellen? Was, wenn der Verkäufer sagt: Dass muss der Käufer umgebaut haben, ich war das nicht... Den Gegenbeweis anzuteten ist so gut wie unmöglich.
Und Glück gehabt, dass die Beamten ihren ruhigen Tag hatten. Die Steuerhinterziehung hätte teuer kommen können... .
Zitat:
@Amen schrieb am 23. Februar 2021 um 14:04:09 Uhr:
Und Glück gehabt, dass die Beamten ihren ruhigen Tag hatten. Die Steuerhinterziehung hätte teuer kommen können... .
Steuerhinterziehung ?