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Magma Alu Felgen passen nicht--lt. Gutachten aber doch??
Moin,
hab nun folgendes Problem:
Hatte mir neuwertige 16 ZOLL Magma Celsio Winterreifen gekauft.Die Felgen waren auf einem Audi TT 8J9 !!!
Die Reifen sind 225/55 R16 99 H extra Load...also ok!!
Die Magma Felgen sind 7x 16 ET 45 5x 112 KBA 47264
Lt Gutachten auch für 4f erlaubt!!
http://gutachten.bmf-application.com/.../...33-05~au-5-112-57-et45.pdf
Nun hab ich vorne beim wechseln gesehen, das die Felgen am Bremssattel schraben und die "gewichte" dran schleifen würden...
Nun meine Frage: passen die Felgen nun DOCH NICHT für mein A6 4f (C6) 2,7 er tdi
oder liegt es an der Wuchtung/bleigewichten??
oder werden 7,5 x 16 benötigt???
danke für Eure Antworten/Hilfe
PS: Wenn jemand TT Alus Winterreifen sucht...und A6 Wintereifen hat, wäre auch ein Tausch möglich ;o) Bilder auf Anfrage.
Beste Antwort im Thema
Servus
Dein Audi hat laut dem Ersatzteilkatalog eine 320mm Bremsscheibe verbaut. Damit ist die Auflage B44 und E06 des Gutachtens relevant, d.h. die Felgen passen nicht zu deinem Fahrzeug, und dürfen daher auch nicht montiert werden.
Servus
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21 Antworten
das thema mit den 16" Felgen gab es schon ein paarmal, ein user hat auch geschrieben, das er die gewichte aussen anbringen musste...
mir wäre das alles zu eng, wenn man mal was von der strasse aufsammelt....
Phil
Zitat:
Original geschrieben von Laroth
das thema mit den 16" Felgen gab es schon ein paarmal, ein user hat auch geschrieben, das er die gewichte aussen anbringen musste...
Dies ist aber gerade nicht erlaubt.
Siehe Auflage:
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
Mike
Es ist schon gut möglich, dass die Gewichte schleifen, hatte ich bei einem anderen Fahrzeugtyp auch schon. Da musst du noch mal zum Reifendienst, um die Gewichte auf eine andere Ebene kleben zu lassen, das ist kein großes Problem, nur dass paar mehr Gewichte geklebt werden müssen.
Grüße,
Frank
Zitat:
Original geschrieben von quickborni
Nun meine Frage: passen die Felgen nun DOCH NICHT für mein A6 4f (C6) 2,7 er tdi
Welche Bremsanlage ist verbaut oder was ist die kleinste Felge in deiner EWG-Bescheinigung?
Servus
Dein Audi hat laut dem Ersatzteilkatalog eine 320mm Bremsscheibe verbaut. Damit ist die Auflage B44 und E06 des Gutachtens relevant, d.h. die Felgen passen nicht zu deinem Fahrzeug, und dürfen daher auch nicht montiert werden.
Servus
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
Zitat:
Original geschrieben von Laroth
das thema mit den 16" Felgen gab es schon ein paarmal, ein user hat auch geschrieben, das er die gewichte aussen anbringen musste...
Dies ist aber gerade nicht erlaubt.
Siehe Auflage:
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
Mike
also ist es doch möglich, die Felgen (mit neuen Gewichten) zu benutzen???
Zitat:
Original geschrieben von Blackbimmer
Servus
Dein Audi hat laut dem Ersatzteilkatalog eine 320mm Bremsscheibe verbaut. Damit ist die Auflage B44 und E06 des Gutachtens relevant, d.h. die Felgen passen nicht zu deinem Fahrzeug, und dürfen daher auch nicht montiert werden.
Servus
Genau das verstehe ich nicht, da ja die org. Audi-Felgen auch die gleiche Bezeichnung haben, oder??
Gibt es denn noch ne andere Möglichkeit----z.B. Distanzscheiben oder so??
Zitat:
Original geschrieben von quickborni
Die Reifen sind 225/55 R16 99 H extra Load...also ok!!
Hast du die Größe denn bei dir eingetragen?
Lt. Fahrzeugschein 225/50 R17 98 Y
....hab aber den Wagen mit org. 16 Zoll gekauft.....und deswegen gehe ich mal davon aus, das auch 16 Zoller passen ;o) oder??
Zitat:
Original geschrieben von quickborni
also ist es doch möglich, die Felgen (mit neuen Gewichten) zu benutzen???
Es müssen alle Auflagen erfüllt sein. Wenn Servus richtig liegt,daß eine 320mm Bremsscheibe verbaut ist erfüllt das Fahrzeug die Auflage
B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1- innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF
nicht.
Somit gilt die ABE für dich nicht und eine Einzelabnahme beim TÜV, GTÜ, KÜS etc. wäre erforderlich. Ob du diese allerdings mit diesen Felgen bekommst steht in den Sternen.
Mike
Zitat:
Original geschrieben von quickborni
Lt. Fahrzeugschein 225/50 R17 98 Y
....hab aber den Wagen mit org. 16 Zoll gekauft.....und deswegen gehe ich mal davon aus, das auch 16 Zoller passen ;o) oder??
Servus
Im Falle von Original Audi Felgen für den A6 4F, ja, jedoch nicht zwingend bei Zubehör Felgen, da gelten die Auflagen des Gutachtens.
Wenn der Hersteller der Zubehör Felge das Felgeninnenbett anders gestaltet hat, warum auch immer, kann diese dann halt u.U. nicht mehr über eine 320mm Bremse passen, das steht ja auch im Gutachten so drin.
Wenn die Felge mit den Wuchtgewichten oder anderen Teilen der Felge an Bremsen- oder Fahrwerksteilen schleift, kann sie auch nicht per Einzelabnahme eingetragen werden, da zu den Teilen nämlich ein Mindestabstand von i.d.R. ~5mm eingehalten werden muß, um die Freigängigkeit zu gewährleisten.
Die Felge passt einfach nicht an dein Auto.
Servus
Zitat:
Original geschrieben von quickborni
Lt. Fahrzeugschein 225/50 R17 98 Y
....hab aber den Wagen mit org. 16 Zoll gekauft.....und deswegen gehe ich mal davon aus, das auch 16 Zoller passen ;o) oder??
Nein ist so nicht richtig. 16 Zoll ist der Durchmesser des Felgenhorns (da wo der Reifen aufsitzt) und hat nichts mit einem Innendurchmesser zu tun (Freigängigkeit zwischen Bremssattel und Felge).
Zitat:
Original geschrieben von Blackbimmer
Im Falle von Original Audi Felgen für den A6 4F, ja, jedoch nicht zwingend bei Zubehör Felgen, da gelten die Auflagen des Gutachtens.
Wenn der Hersteller der Zubehör Felge das Felgeninnenbett anders gestaltet hat, warum auch immer, kann diese dann halt u.U. nicht mehr über eine 320mm Bremse passen, das steht ja auch im Gutachten so drin.
Wenn die Felge mit den Wuchtgewichten oder anderen Teilen der Felge an Bremsen- oder Fahrwerksteilen schleift, kann sie auch nicht per Einzelabnahme eingetragen werden, da zu den Teilen nämlich ein Mindestabstand von i.d.R. ~5mm eingehalten werden muß, um die Freigängigkeit zu gewährleisten.
Die Felge passt einfach nicht an dein Auto.
Soweit ich den Themenstarter verstanden habe ist die Freigängikeit nur durch das vorhandene Klebegewicht eingeschränkt. Wenn dies so ist, kann die Felge - wenn das Klebegewicht vom Bremssattel weg angeordnet wird - verwendet werden und passt auf das Fahrzeug. Allerdings gilt die vorhandene ABE wie schon erwähnt nicht. Deshalb eine Einzelabnahme und die geht wenn der Prüfer einen guten Tag hat da der Fergeninnendurchmesser zwischen Bremssattel und Felge nur am vorhanden (alten) Klebegewicht schleift (Klebegewicht ~ 5mm hoch).
Dennoch stellt sich die Frage ob der Themenstarter sich nicht besser andere Felgen besorgt. Ist mit Sicherheit billiger.
Mike
Wofür denn eine Einzelabnahme, wenn die Betriebserlaubnis, dieses Fahrzeug, aufgrund mangelnder technischer Voraussetzung, ausschließt?
die Felge wurde doch bereits NEGATIV auf diesem Fahrzeug geprüft.