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Maibaum transportieren

Themenstarteram 29. April 2015 um 19:49

Hallo

Ich habe einen Ford Fiesta Bj 2000 und wollte morgen mit einem Freund 2 Maibäume schleppen.

Das Problem ist dass ich weder einen Anhänger, noch dachträger habe. Jetzt ist meine Frage, ob und wie ich die beiden Maibäume auf oder in dem Auto legal transportieren kann.

Beste Antwort im Thema

Wenn dir der Lack egal ist, Decke aufs Dach, Maibäume drauf, Spanngurte durch die Fenster und langsam fahren.

Alternativ hinten raushängen lassen mit rotem Fähnchen dran.

Wenn du jetzt natürlich ne 10m Birke transportieren willst, wirds mit dem Fiesta eng.

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Wenn dir der Lack egal ist, Decke aufs Dach, Maibäume drauf, Spanngurte durch die Fenster und langsam fahren.

Alternativ hinten raushängen lassen mit rotem Fähnchen dran.

Wenn du jetzt natürlich ne 10m Birke transportieren willst, wirds mit dem Fiesta eng.

Themenstarteram 29. April 2015 um 20:12

Lack passt schon. Also ist es erlaubt mit den Gurten ihn durch die Fenster fest zumachen? Schon mal gut. Muss der trotzdem hinten markiert werden?

Wenn er hinten mehr als einen Meter rüber guckt, muss er markiert werden.

Es gibt keine Vorschrift, dass du sowas nur auf nem Dachgepäckträger oder sowas transportieren darfst. Muss halt nur sicher befestigt sein. Wenn du vorne und hinten Spanngurte durch die Fenster ziehst, ist das zwar nicht sonderlich elegant aber hält.

Hier steht alles drin, was man zu dem Thema wissen muß:

StVO

§ 22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Sag ich doch ;)

Themenstarteram 29. April 2015 um 20:34

Also brauch ich spanngurte, ne Decke & die fahne? Ok. Und Bremslichtern etc? Die Baumkrone verdeckt das ja bestimmt..

Die Rückleuchten etc. müssen natürlich sichtbar bleiben.

Als ich meinen letzten Maibaum im Escort hatte, hab ich mir nicht so viele Gedanken gemacht.

Die Polizei hats auch nicht interessiert. Die haben beim Vorbeifahren nur interessiert geguckt und haben uns in Ruhe gelassen.

Da hing hinten ne Birke 3m raus und ist über die Straße geschliffen. Markiert war da garnichts. Das Nummernschild war ganz sicher nicht zu erkennen, bei den Rückleuchten weiß ichs nicht.

Ich persönlich würde das Ding aufs Dach knoten, gucken, dass das ganze nicht zu gemeingefährlich aussieht und gut ist. Die Zweige kann man ja was zuammen binden, dann geht das schon und die Rückleuchten bleiben frei.

Manchmal muss man halt auch mal was riskieren für die angebetete ;)

Ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

Zitat:

@Raiinbowx3 schrieb am 29. April 2015 um 22:34:54 Uhr:

Also brauch ich spanngurte, ne Decke & die fahne? Ok. Und Bremslichtern etc? Die Baumkrone verdeckt das ja bestimmt..

die baumkrone kannst du analog zum weihnachtsbaum trappieren

am 30. April 2015 um 6:00

http://www.express.de/.../...e-ihren-maibaum-sicher,2488,30545634.html

Eben gefunden, musst mal gucken ob die Tips da helfen.

Fiesta Heckklappe auf, Zollstock rein, Maibäume auf die passende Länge zusägen, Fiesta beladen, Klappe zu, Transport !

Da kommt dann aber nur ein wenig beeindruckendes Bäumchen bei raus.

Muss ja wenigstens bis über die Regenrinne gucken.

am 1. Mai 2015 um 17:04

Krass, was hier für Tipps gegeben werden @Muhmann

 

Es gibt nur eine richtige Antwort:

Du kannst die Maibäume mit den dir zur Verfügung stehenden Mitteln NICHT legal transportieren.

Jajaja. Ist schon klar.

Am besten nen Tieflader mieten. :rolleyes:

D. F. T. T.

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